{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174183,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174183,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174183,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174183,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174183,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174183,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174183,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174183,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174183,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174183,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174183,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174183,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174183,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174183,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174183,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174183,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174183,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20174183,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.4183","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Intersexuelle Personen. Kinderschutz, Statistiken und Informationen f\u00fcr das medizinische Personal und die Eltern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>1. Gedenkt der Bundesrat, die Empfehlungen der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK), die sie in ihrem Bericht \"Zum Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung\" abgegeben hat, umzusetzen? Falls ja, wie und bis wann?</p><p>2. Welche Ausbildung wird von den Mitgliedern interdisziplin\u00e4rer Teams verlangt, damit sie Behandlungen zur Geschlechtszuweisung bei Minderj\u00e4hrigen durchf\u00fchren k\u00f6nnen? Wird bei operativen Eingriffen und bei hormonellen Behandlungen die gleiche Ausbildung vorausgesetzt? Beinhaltet diese Ausbildung auch p\u00e4dagogische Elemente, damit die Eltern von intersexuellen Kindern angemessen informiert werden k\u00f6nnen? Zieht der Bundesrat unter Umst\u00e4nden in Erw\u00e4gung, das medizinische Personal \u00fcber praktische Fragen im Zusammenhang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung zu informieren? </p><p>3. Verf\u00fcgt der Bundesrat \u00fcber Statistiken \u00fcber in der Schweiz lebende Personen mit sogenannten \"Varianten der Geschlechtsentwicklung\", insbesondere \u00fcber die Anzahl Betroffener und die Anzahl medizinischer Behandlungen? Falls nein: Wird er diese Daten erheben?</p>","ReasonText":"<p>Jedes Jahr kommen in der Schweiz 20 bis 100 Kinder mit Varianten der Geschlechtsentwicklung zur Welt. Dies wird entweder bei der Geburt bemerkt, was zur Folge hat, dass ein interdisziplin\u00e4res Team das Geschlecht des Kindes bestimmt, oder sp\u00e4ter (zum Beispiel in der Pubert\u00e4t). F\u00fcr viele dieser Kinder stellt ihr Zustand keine gesundheitlichen Risiken dar. Dennoch kommt es vor, dass sie regelm\u00e4ssig medizinische Behandlungen (irreversible Eingriffe wie die operative Entfernung der Geschlechtsorgane, Hormonbehandlungen usw.) \u00fcber sich ergehen lassen m\u00fcssen; die Eltern und das medizinische Personal entscheiden, und man holt nicht die Zustimmung der Kinder ein, nachdem man sie umfassend aufgekl\u00e4rt hat. Es ist bedauerlich, dass gesunde Kinder in unserem Land solchen Behandlungen unterzogen werden, die an eine Genitalverst\u00fcmmelung grenzen, und dass sie dabei nicht nach ihrer Meinung gefragt werden. </p><p>Das Kindeswohl verlangt, dass Kindern ein gewisses Selbstbestimmungsrecht gew\u00e4hrt wird. Wenn eine medizinische Behandlung nicht der Heilung dient, sondern vielmehr darin besteht, einem Menschen das m\u00e4nnliche oder weibliche Geschlecht zuzuweisen, sollte das Kind gem\u00e4ss den Pers\u00f6nlichkeitsrechten des Kindes den vorgesehenen Behandlungen zustimmen m\u00fcssen, selbst wenn das heisst, dass die Urteilsf\u00e4higkeit abgewartet werden muss (in zahlreichen L\u00e4ndern der Welt sind geschlechtsangleichende Operationen f\u00fcr Transmenschen erst erlaubt, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben).</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Im Auftrag des Bundesrates legte die Nationale Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) Ende 2012 den Bericht \"Zum Umgang mit Varianten der Geschlechtsentwicklung: Ethische Fragen zur 'Intersexualit\u00e4t'\" vor (siehe <a href=\"http://www.nek-cne.admin.ch\">www.nek-cne.admin.ch</a> &gt; Publikationen &gt; Stellungnahmen &gt; Nr. 20/2012). Dieser enth\u00e4lt 14 unterschiedliche Empfehlungen, die sich vor allem an die Medizinerinnen und Mediziner sowie an die Fachverb\u00e4nde, teils aber auch an staatliche Stellen richten. Im Zentrum steht die Forderung, die Integrit\u00e4t von Menschen mit Varianten der Geschlechtsentwicklung zu achten und gegen jede Form von Diskriminierung anzugehen. Am 6. Juli 2016 hat der Bundesrat Kenntnis vom Stand der Umsetzung derjenigen Empfehlungen genommen, die den Bund betreffen, und anschliessend die \u00d6ffentlichkeit via Medienmitteilung (siehe www.admin.ch &gt; Dokumentation &gt; Medienmitteilungen) sowie die Kommissionen f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit sowie f\u00fcr Rechtsfragen von National- und St\u00e4nderat via Schreiben vom 6. Juli 2016 dar\u00fcber informiert.</p><p>Wie schon damals stellt der Bundesrat nun fest, dass die Massnahmen in der Verantwortung des Bundes, welche sich aus dem zitierten Bericht herleiten lassen, grossmehrheitlich umgesetzt sind oder sich in Umsetzung befinden:</p><p>Das Eidgen\u00f6ssische Justiz- und Polizeidepartement hat die strafrechtlichen Regeln zu geschlechtsbestimmenden chirurgischen Eingriffen gepr\u00fcft, so insbesondere die Regeln zur Einwilligung und zur Verj\u00e4hrung beim Tatbestand der schweren K\u00f6rperverletzung (Art. 122 StGB). Das geltende Recht erfasst solche Sachverhalte angemessen. Es besteht hier somit kein Anpassungsbedarf mehr.</p><p>Eine erste Vereinfachung der \u00c4nderung des zivilrechtlichen Geschlechtseintrags ist aufgrund einer Amtlichen Mitteilung des Eidgen\u00f6ssischen Amtes f\u00fcr Zivilstandswesen (EAZW) vom 1. Februar 2014 umgesetzt worden. Das EJPD pr\u00fcft derzeit eine Gesetzes\u00e4nderung, die es transidenten und geschlechtsvarianten Personen vereinfachen soll, ihr Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister zu \u00e4ndern. Denkbar ist, dass sie k\u00fcnftig ohne vorg\u00e4ngige medizinische Eingriffe oder Begutachtung gegen\u00fcber dem Zivilstandsamt eine Erkl\u00e4rung abgeben k\u00f6nnen, dass der Eintrag ihres Geschlechts und ihres Vornamens ge\u00e4ndert werden soll.</p><p>Im Rahmen der Botschaft \u00fcber die \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung (Weiterentwicklung der IV) vom 15. Februar 2017 (BBl 2017 2535) hat der Bundesrat eine Aktualisierung der Kriterien f\u00fcr Geburtsgebrechen vorgeschlagen. Nach Abschluss der Beratungen wird die Verordnung vom 9. Dezember 1985 \u00fcber Geburtsgebrechen (SR 831.232.21) anzupassen sein. Im Rahmen dieser Verordnungsrevision soll auch die gew\u00fcnschte \u00c4nderung diskriminierender Begriffe vorgenommen werden.</p><p>Mit Blick auf k\u00fcnftige Gesetzgebungsverfahren soll nicht allein der Geschlechtergerechtigkeit zwischen M\u00e4nnern und Frauen, sondern allgemein der Vielfalt geschlechtlicher Auspr\u00e4gungen st\u00e4rker als bisher Beachtung geschenkt werden.</p><p>Die \u00dcberpr\u00fcfung des grundrechtlichen Schutzes vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts wurde im Rahmen des Berichtes in Erf\u00fcllung des Postulates Naef 12.3543, \"Bericht zum Recht auf Schutz vor Diskriminierung\", aufgenommen. Gest\u00fctzt auf eine Studie des Schweizerischen Kompetenzzentrums f\u00fcr Menschenrechte (SKMR) ist der Bundesrat zum Schluss gekommen, dass das Schweizer Recht grunds\u00e4tzlich gen\u00fcgend Schutz vor Diskriminierung bietet. Der Bundesrat hat sich aber bereiterkl\u00e4rt, verschiedene Empfehlungen des SKMR in diesem Bereich n\u00e4her zu pr\u00fcfen. Die meisten dieser Empfehlungen werden bereits im Rahmen laufender Projekte oder in Zusammenhang mit bestehenden Auftr\u00e4gen ber\u00fccksichtigt.</p><p>Zwei Massnahmen sollen nach Ansicht des Bundesrates nicht umgesetzt werden: Ein kostenfreies Angebot f\u00fcr eine thematisch sehr breit gefasste psychosoziale Beratung h\u00e4lt der Bundesrat nicht f\u00fcr notwendig, da vielf\u00e4ltige kostenfreie Beratungsangebote seitens der Medizin, der Beh\u00f6rden und Privater bereits existieren. Der Bundesrat sieht auch keinen Bedarf f\u00fcr Anpassungen in Bezug auf die Gesetzgebungen zur Invalidenversicherung sowie zur obligatorischen Kranken- und Unfallversicherung.</p><p>2. Die zentrale Ethikkommission der Schweizerischen Akademie der medizinischen Wissenschaften hat sich ausgiebig mit den Empfehlungen der Nationalen Ethikkommission zum Thema Intersexualit\u00e4t befasst. Sie kam zum Schluss, dass das Ergreifen von Massnahmen im Bereich der Ausbildung der involvierten Berufsgruppen Aufgabe der Fachgesellschaften oder von internationalen Expertengruppen sei. Mit der Revision des Lernzielkataloges des Medizinstudiums (Pro-Files) wurde ein Ziel zu Sexualit\u00e4t und Gender aufgenommen. Varianten der Geschlechtsentwicklung geh\u00f6ren zudem zu den Weiterbildungsinhalten verschiedener medizinischer Fachrichtungen, die damit konfrontiert sind (Urologie, P\u00e4diatrie usw.). Es gibt jedoch keine Vorgaben des Bundes zu den konkreten Behandlungspraktiken oder Informationen zu diesem Bereich, da dies eine Aufgabe der involvierten Fachgesellschaften darstellt.</p><p>3. Das BFS sammelt und publiziert unter anderem die Daten der Medizinischen Statistik der Krankenh\u00e4user, also Informationen zu den Diagnosen und Verfahren bei Hospitalisierung. Da es keinen internationalen Konsens \u00fcber eine eindeutige Definition der Diagnosen und Behandlungen f\u00fcr \"Varianten der Geschlechtsentwicklung (Differences of Sex Development, DSD)\" gibt - diese k\u00f6nnen zahlreiche Systeme (anatomisch, genetisch, endokrin usw.) betreffen und je nach Fall als solche betrachtet werden oder nicht -, ist es nicht m\u00f6glich, genaue und vollst\u00e4ndige Daten ohne Angabe der auszuw\u00e4hlenden Codes zu extrahieren. Ausserdem umfassen die Daten des ambulanten Spitalbereichs die Diagnosen nicht, und das BFS verf\u00fcgt \u00fcber keine Daten der Patientinnen und Patienten, Arztpraxen und Ambulatorien. Dem BFS liegen somit weder eine Statistik zu den intersexuellen Personen noch vollst\u00e4ndige Daten zu den Personen mit \"Varianten der Geschlechtsentwicklung\" in der Schweiz vor. Auch der zuk\u00fcnftigen einheitlichen Erfassung solcher Daten stehen die unterschiedlichen Definitionen und Auspr\u00e4gungen der \"Varianten der Geschlechtsentwicklung\" im Weg.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1519948800000)\/","SubmittedBy":"Ruiz Rebecca Ana","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1521158400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1211|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517088480)\/","SubmissionDate":"\/Date(1513209600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5011,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht|Gesundheit"}}