{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174188,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174188,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174188,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174188,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174188,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174188,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174188,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174188,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174188,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174188,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174188,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174188,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174188,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174188,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174188,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174188,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174188,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20174188,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.4188","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Berufsbildung 2030. Kein Einbezug von Menschen mit Behinderungen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Unter der Federf\u00fchrung des Staatssekretariats f\u00fcr Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) l\u00e4uft seit Fr\u00fchling 2016 der Prozess \"Berufsbildung 2030\", in dem ein Leitbild mit einer Vision und strategischen Leitlinien f\u00fcr die Berufsbildung in der Schweiz erarbeitet werden soll. Dieser Prozess wurde in den Organisationen der Wirtschaft breit abgest\u00fctzt und resultiert in einer Gesamtschau der St\u00e4rken und Herausforderungen des Schweizer Berufsbildungssystems.</p><p>Allerdings gehen die Visionen und strategischen Leitlinien sowie der dazugeh\u00f6rige Bericht mit keinem Wort auf die M\u00f6glichkeiten, Rechte und Bed\u00fcrfnisse von Menschen mit Behinderungen in der Berufsbildung ein. Menschen mit Behinderungen und ihre Organisationen wurden nicht in den Prozess einbezogen. Das \u00dcbereinkommen \u00fcber die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet Bund und Kantone, \"den Schutz und die F\u00f6rderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Konzepten und allen Programmen zu ber\u00fccksichtigen\" (Art. 4 Abs. 1 Bst. C BRK). Ausserdem m\u00fcssen Menschen mit Behinderungen bei Entscheidungsprozessen zu Fragen, die sie betreffen, konsultiert und aktiv einbezogen werden (Art. 4 Abs. 3 BRK). Diese Vorgaben wurden beim Prozess \"Berufsbildung 2030\" nicht eingehalten.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Ist es mit der BRK vereinbar, dass im Prozess \"Berufsbildung 2030\" Menschen mit Behinderungen nicht ber\u00fccksichtigt wurden und sie oder ihre Organisationen nicht am Prozess beteiligt wurden?</p><p>2. F\u00fcr Jugendliche mit schwerer Behinderung ist eine praktische Ausbildung nach Insos oder IV-Anlehre (gem\u00e4ss Art. 16 Bst. a IVG) oft die einzige M\u00f6glichkeit auf eine erstmalige berufliche Ausbildung. Anerkennt er das Recht dieser Jugendlichen auf berufliche Grundbildung?</p><p>a. Wenn ja, wie stellt er sicher, dass die Berufsbildung allen offensteht, also auch Menschen mit Behinderungen?</p><p>b. Wie stellt er die vertikale Durchl\u00e4ssigkeit der beruflichen Grundbildung nach IVG zu Ausbildungsg\u00e4ngen nach BBG sicher?</p><p>3. Wie stellt er sicher, dass bei zuk\u00fcnftigen Prozessen im Bereich der Berufsbildung (beispielsweise bei der Umsetzung des Leitbildes oder der Erarbeitung weiterer Grundlagen) Menschen mit Behinderungen ber\u00fccksichtigt werden und sich aktiv einbringen k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen ist als grundlegendes Ziel in der Bundesverfassung (Art. 8 Abs. 4 BV; SR 101), im Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG; SR 151.3) und im Berufsbildungsgesetz (Art. 3 Bst. c BBG; SR 412.10) verankert. Die Prozesse in der Schweizer Berufsbildung orientieren sich an diesen Grunds\u00e4tzen.</p><p>1./3. Im Zentrum des Leitbilds Berufsbildung 2030 steht die Berufsbildung als attraktiver Bildungsweg, der allen offensteht und Menschen in jeder Lebensphase und Lebenssituation Perspektiven f\u00fcr die individuelle Entwicklung erm\u00f6glicht. Menschen mit Behinderungen sind hier eingeschlossen.</p><p>Die strategische Ausrichtung des Leitbilds erfolgte in verbundpartnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Mithilfe neuer Technologien wurde der Prozess so offen wie m\u00f6glich gestaltet. Zwischenergebnisse wurden auf einer f\u00fcr alle Interessierten zug\u00e4nglichen Online-Plattform gespiegelt. Eine virtuelle Teilnahme an der Verbundpartnertagung, im Rahmen derer im Fr\u00fchling 2016 ein Entwurf des Leitbilds erarbeitet wurde, war m\u00f6glich. Die Konsultationsunterlagen waren offen zug\u00e4nglich, sodass grunds\u00e4tzlich alle Kreise eine Stellungnahme einreichen konnten. Der Bund begr\u00fcsst es, dass Interessenverb\u00e4nde von Menschen mit Behinderungen diese M\u00f6glichkeit genutzt haben. Die im Rahmen der Konsultation eingereichten Stellungnahmen wurden ausgewertet und flossen in die Weiterentwicklung des Leitbilds ein.</p><p>Nach der Verabschiedung des Leitbilds Berufsbildung 2030 werden die Verbundpartner das weitere Vorgehen zur Umsetzung des Leitbilds festlegen. Bei der Entwicklung konkreter Massnahmen in Bereichen der Berufsbildung, die Menschen mit Behinderungen betreffen, werden ihre Organisationen gem\u00e4ss dem \u00dcbereinkommen \u00fcber die Rechte von Menschen mit Behinderungen (Behindertenrechtskonvention, BRK; SR 0.109) mit einbezogen. Ausgehend vom im Berufsbildungsgesetz verankerten Ziel ist ein solches Vorgehen auch bei zuk\u00fcnftigen Prozessen in der Berufsbildung vorgesehen.</p><p>2./2a./2b. Die eidgen\u00f6ssisch anerkannten Berufsbildungsabschl\u00fcsse orientieren sich am Arbeitsmarkt und vermitteln die Kompetenzen f\u00fcr eigenverantwortliches Handeln in einem Beruf oder einer beruflichen Funktion. Die rund 230 beruflichen Grundbildungen bieten f\u00fcr die verschiedensten Begabungen ein berufliches Bet\u00e4tigungsfeld und stehen allen offen, die bereit und f\u00e4hig sind, die n\u00f6tigen Kompetenzen daf\u00fcr zu erwerben. Menschen mit Behinderungen k\u00f6nnen bei der Erlangung eines eidgen\u00f6ssischen Abschlusses unterst\u00fctzt werden. Dazu geh\u00f6ren beispielsweise Verl\u00e4ngerungen oder Verk\u00fcrzungen einer beruflichen Grundbildung (Art. 18 Abs. 1 BBG) und entsprechende Bildungsangebote und -formen in Berufsfachschulen (Art. 21 Abs. 2 Bst. c BBG) sowie Pr\u00fcfungserleichterungen (Art. 35 Abs. 3 der Berufsbildungsverordnung). Ferner erm\u00f6glicht Artikel\u00a016 des Bundesgesetzes \u00fcber die Invalidenversicherung (IVG) bei gegebenem Leistungsanspruch die gezielte Begleitung von Jugendlichen w\u00e4hrend der gesamten Dauer der erstmaligen beruflichen Ausbildung.</p><p>Der Bund f\u00f6rdert eine gr\u00f6sstm\u00f6gliche Durchl\u00e4ssigkeit sowohl innerhalb der Berufsbildung als auch zwischen der Berufsbildung und den \u00fcbrigen Bildungsbereichen (Art. 9 BBG). Kompetenzen, welche Menschen mit Behinderungen in einer IV-Anlehre oder einer praktischen Ausbildung (PrA) nach Insos erlangen, werden nach M\u00f6glichkeit angerechnet, und der \u00dcbergang in formale Bildungsangebote wird damit erleichtert.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1518566400000)\/","SubmittedBy":"H\u00e4sler Christine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1521158400000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|32|1236|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517171483)\/","SubmissionDate":"\/Date(1513209600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5011,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Bildung|Menschenrechte|Sozialer Schutz"}}