{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174207,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174207,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174207,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174207,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174207,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174207,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174207,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174207,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174207,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174207,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174207,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174207,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174207,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174207,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174207,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174207,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174207,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20174207,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.4207","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"No Billag ist ein absolutes No-go, aber wie verhindern wir den Scherbenhaufen?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 4. M\u00e4rz 2018 wird das Schweizervolk \u00fcber die No-Billag-Initiative abstimmen m\u00fcssen. Bei einer Annahme w\u00fcrde ein zentraler Pfeiler des Service public im Medienbereich zerschlagen. Ohne Geb\u00fchrenfinanzierung wird die SRG die wichtigen Informationsleistungen nicht mehr anbieten k\u00f6nnen, die sie heute f\u00fcr die Koh\u00e4sion der Willensnation Schweiz erbringt. J\u00fcngste Umfragen zeigen eine grosse Zustimmung namentlich in der Deutschschweiz. Junge, Gewerbetreibende und gewisse Parteien weibeln f\u00fcr ein Ja zur Initiative und es ist alles andere als sicher, dass die Initiative abgelehnt wird.</p><p>Die Auseinandersetzung fokussiert sich ganz besonders auf die Position der SRG und ihre Stellung mit Bezug auf die anderen Medien, namentlich die f\u00fcr die Informationsversorgung der Bev\u00f6lkerung ebenfalls wichtigen abonnierten Tageszeitungen. Es ist klar, dass sich die Medienlandschaft derzeit in einem fundamentalen Transformationsprozess befindet. Die Digitalisierung scheint die bisherige Situation auf den Kopf zu stellen. Der Medienkonsum \u00e4ndert sich grundlegend. Gerade junge Konsumenten, die sogenannten Digital Natives, haben andere Gewohnheiten als ihre Eltern oder Grosseltern. Sie sind mobil. Und die Werbung wird einfach \u00fcbersprungen. Qualitativ hochstehende Beitr\u00e4ge k\u00f6nnen aber nur generiert werden, wenn sie auch bezahlt werden. Das von Frau Bundesr\u00e4tin Doris Leuthard angestossene neue Mediengesetz bietet die Chance, diese grundlegenden Herausforderungen aufzunehmen und Leitlinien f\u00fcr eine zuk\u00fcnftige Medienlandschaft festzulegen.</p><p>F\u00fcr den Abstimmungskampf zur No-Billag-Initiative kommt die Diskussion \u00fcber ein neues Mediengesetz jedoch zu sp\u00e4t. Wird die Initiative angenommen, steht die Schweiz vor den Tr\u00fcmmern ihrer bisherigen Medienpolitik. Eine Zerschlagung der SRG h\u00e4tte weitgehende und negative Auswirkungen auf unsere Demokratie. Vor dem Hintergrund dieser heiklen Ausgangslage scheint es mir zentral zu sein, alles daranzusetzen, eine Annahme der Initiative zu verhindern. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, ist es \u00e4usserst wichtig, dass der Bundesrat bereits vor der Abstimmung in Bezug auf die zuk\u00fcnftige Ausgestaltung der schweizerischen Medienlandschaft eine klare Orientierung vorgibt.</p><p>Ich erlaube mir daher, unserer Landesregierung die folgenden Fragen zu stellen:</p><p>1. Der Bundesrat hat entschieden, die Geb\u00fchren auf 365 Franken festzulegen. Mir scheint, dass dies eine angemessene und dem Gegenwert entsprechende Gr\u00f6ssenordnung ist. Die Unternehmen, die ab 0,5 oder 1 Million Franken Jahresumsatz ebenfalls von den Geb\u00fchren betroffen sind, monieren allerdings, dass eine Geb\u00fchrenpflicht f\u00fcr juristische Personen neben derjenigen f\u00fcr nat\u00fcrliche Personen nicht koh\u00e4rent sei. Ist der Bundesrat bereit, die entsprechenden Bedingungen zu \u00fcberpr\u00fcfen und im Gespr\u00e4ch mit Gewerbe- und Unternehmensvertretern nach L\u00f6sungen zu suchen, die den Anliegen der Wirtschaft besser Rechnung tragen? </p><p>2. Der Geb\u00fchrenanteil der Regionalfernsehen und Regionalradios bel\u00e4uft sich heute auf 6 Prozent. Ist es denkbar, dass der Anteil der SRG in absehbarer Zeit auf unter 90 Prozent festgelegt wird?</p><p>3. Das geb\u00fchrenfinanzierte SRG-Fernsehen generiert mit Recht auch Werbeeinnahmen. Dabei konkurrenziert es namentlich die Printmedien. In einem beschr\u00e4nkten Rahmen ist das sinnvoll. Die Bef\u00fcrchtungen der Printmedien sind aber sehr pr\u00e4sent. Sie wissen nicht, ob sie in Zukunft noch bestehen k\u00f6nnen, und sehen sich durch neue Werbeangebote der SRG konkurrenziert. Kann sich der Bundesrat vorstellen, konkrete Beschr\u00e4nkungen der Werbung zu verordnen (z. B. ab 20 Uhr keine Werbung mehr; keine zus\u00e4tzlichen Werbeformen und insbesondere keine Internetwerbung; Ausstieg aus der Werbeplattform Admeira)?</p><p>4. Die abonnierten Tageszeitungen sind derzeit daran, die Anzahl ihrer Online-Abonnemente deutlich auszubauen. So wollen sie ihr Angebot auch l\u00e4ngerfristig finanzieren k\u00f6nnen. Die privaten Medienh\u00e4user bef\u00fcrchten jedoch, dass das Wachstum der Online-Abonnemente durch einen Ausbau der Internet-Angebote der SRG, aber auch der privaten geb\u00fchrenfinanzierten lokalen und regionalen Radio- und Fernsehstationen erschwert wird. Die Nutzung dieser geb\u00fchrenfinanzierten Internetangebote ist kostenlos. Kann sich der Bundesrat vorstellen, die Internet-Angebote der geb\u00fchrenfinanzierten SRG und auch der anderen geb\u00fchrenfinanzierten Medien (lokale und regionale Radio- und Fernsehstationen) im Bereich Text konsequenter zu beschr\u00e4nken? </p><p>Die \u00fcberzeugende Beantwortung dieser Fragen wird dazu beitragen, bei der Bev\u00f6lkerung das Vertrauen zu st\u00e4rken und am 4. M\u00e4rz ein Waterloo f\u00fcr die SRG und ihre wichtigen Service-public-Leistungen, aber auch f\u00fcr die lokalen und regionalen Fernseh- und Radiostationen zu verhindern.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Das Parlament hat am 26. September 2014 die Teilrevision des Radio- und Fernsehgesetzes (RTVG, SR 784.40) verabschiedet und damit den Wechsel von der heutigen ger\u00e4teabh\u00e4ngigen Radio- und Fernsehempfangsgeb\u00fchr zur ger\u00e4teunabh\u00e4ngigen Radio- und Fernsehabgabe beschlossen. Das Volk hat diese \u00c4nderung in der Volksabstimmung vom 14. Juni 2015 angenommen. F\u00fcr die meisten Unternehmen gibt es k\u00fcnftig Erleichterungen: Firmen mit einem Jahresumsatz von weniger als einer halben Million Franken werden keine Abgabe entrichten m\u00fcssen - davon profitieren drei Viertel aller Schweizer Unternehmen. Mit einem Umsatz unter einer Million Franken kann eine Firma um Befreiung von der Abgabe ersuchen, falls sie Verlust macht oder die Abgabe mehr als 10 Prozent ihres Gewinnes betragen w\u00fcrde. Andernfalls bezahlt das Unternehmen 365 Franken gegen\u00fcber dem heutigen Mindestbetrag von Fr. 597.50. F\u00fcr weiter gehende Entlastungen oder Ausnahmen m\u00fcsste das Gesetz ge\u00e4ndert werden. Der Systemwechsel erfolgt auf den 1. Januar 2019.</p><p>2. In der letzten RTVG-Teilrevision wurde der Geb\u00fchrenanteil der lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter auf maximal 6 Prozent am Gesamtertrag erh\u00f6ht (vgl. Art. 40 Abs. 1 RTVG). Die SRG erh\u00e4lt ab 2019 j\u00e4hrlich 1,2 Milliarden Franken und die lokal-regionalen Veranstalter erhalten 81 Millionen Franken, was dem gesetzlichen Maximum von 6 Prozent am Gesamtertrag entspricht. Nach Ber\u00fccksichtigung s\u00e4mtlicher \u00fcbrigen Bed\u00fcrfnisse, z. B. f\u00fcr das Inkasso, macht der Anteil der SRG somit rund 90 Prozent aus. Da der Anteil f\u00fcr die lokal-regionalen Veranstalter heute vom Gesetz auf 6 Prozent beschr\u00e4nkt und der \u00fcbrige Bedarf stabil ist, erh\u00e4lt die SRG systembedingt einen Anteil von rund 90 Prozent. Es ist aber m\u00f6glich, im geplanten Gesetz \u00fcber elektronische Medien diesen Verteilschl\u00fcssel anzupassen.</p><p>3. Die TV-Programme der SRG sind wegen ihrer grossen Reichweite f\u00fcr die Werbeindustrie in der Schweiz von grossem Interesse. Eine Beschr\u00e4nkung der heutigen Werbem\u00f6glichkeiten k\u00e4me kaum der Presse, sondern in erster Linie den internationalen Internetportalen (Google, Facebook, Instagram usw.) und anderen reichweitenstarken TV-Programmen zugute, vor allem den ausl\u00e4ndischen Werbefenstern. Schon heute fliessen rund 42 Prozent des Netto-Werbeumsatzes ins Ausland ab.</p><p>Der Bundesrat hat in der RTVV bereits verschiedene Werbebeschr\u00e4nkungen vorgenommen. F\u00fcr die SRG gilt weiterhin ein Online-Werbeverbot; bei der Werbedauer und der Unterbrecherwerbung unterliegt sie zudem strengeren Regelungen als andere Veranstalter. Der Bundesrat h\u00e4lt am Online-Werbeverbot fest. Weiter gehende Werbeverbote sollen im Rahmen des geplanten Gesetzes \u00fcber elektronische Medien gepr\u00fcft werden.</p><p>Was neue Werbeformen betrifft, ist der Bundesrat der Ansicht, dass der SRG und den anderen konzessionierten Veranstaltern die neuen Werbeentwicklungen nicht vorenthalten werden sollten. Besser als technische Verbote w\u00e4ren weitere Werbebeschr\u00e4nkungen, etwa ab 20 Uhr oder eine Obergrenze.</p><p>Die Zusammenarbeit mit anderen Partnern zur Werbeakquisition ist ein unternehmerischer Entscheid der SRG, den das UVEK in einem formellen Verfahren gepr\u00fcft hat. Es ist zum Schluss gekommen, dass die anderen Medienunternehmen durch den Beitritt der SRG zu Admeira in ihrem Gestaltungsspielraum nicht erheblich beschr\u00e4nkt werden. Dieser Entscheid ist noch nicht rechtskr\u00e4ftig. Demgegen\u00fcber hat die Weko das neue Unternehmen als gesetzeskonform beurteilt.</p><p>4. Beim Online-Angebot der SRG handelt es sich um sogenanntes \u00fcbriges publizistisches Angebot und somit um eine konzessionierte T\u00e4tigkeit (Art. 25 Abs. 3 Bst. b RTVG). In der SRG-Konzession werden bestimmte Texte ohne Sendungsbezug bereits heute konsequent auf h\u00f6chstens 1000 Zeichen beschr\u00e4nkt (Art. 13 Abs. 3, BBl 2011 7969, 2012 9073, 2013 3291, 2016 59, 2016 4645, 2017 5821). Der Bundesrat beabsichtigt, diese Beschr\u00e4nkung auch in Zukunft beizubehalten.</p><p>Das Online-Angebot der geb\u00fchrenfinanzierten lokal-regionalen Radio- und Fernsehveranstalter wird durch das RTVG grunds\u00e4tzlich nicht beschr\u00e4nkt. Aus dem Geb\u00fchrenanteil finanzieren d\u00fcrfen sie ihr Online-Angebot gem\u00e4ss den Konzessionen aber nur insoweit, als es einen direkten Sendungsbezug aufweist.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1518566400000)\/","SubmittedBy":"Vonlanthen Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1520208000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517934090)\/","SubmissionDate":"\/Date(1513209600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5011,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation|Steuer"}}