{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174209,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174209,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174209,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174209,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174209,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174209,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174209,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174209,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174209,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174209,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174209,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174209,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174209,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174209,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174209,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174209,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174209,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20174209,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.4209","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Online-Verk\u00e4ufe in den europ\u00e4ischen Binnenmarkt. Gleich lange Spiesse f\u00fcr Schweizer Anbieter","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Rahmen der 2015 initiierten digitalen Binnenmarktstrategie plant die EU, mit einer Reform der Mehrwertsteuer-Regelungen administrative H\u00fcrden im grenz\u00fcberschreitenden Warenverkehr abzubauen. Bis 2021 soll das sogenannte Mini-One-Stop-Verfahren (engl. Moss: Mini-One-Stop-Shop), das seit 2015 f\u00fcr elektronische Dienstleistungen im Binnenmarkt grenz\u00fcberschreitend angewendet wird, auf den gesamten Online-Handel ausgeweitet werden. Dies bedeutet, dass Unternehmen die Mehrwertsteuer f\u00fcr Online-Verk\u00e4ufe im gesamten EU-Raum in gleicher Weise abrechnen k\u00f6nnen wie Ums\u00e4tze im Inland. F\u00fcr Start-ups und KMU, die im grenz\u00fcberschreitenden Online-Handel nur einen geringen Umsatz erzielen, sind zus\u00e4tzliche administrative Erleichterungen vorgesehen. Mit den Neuerungen soll der Online-Handel innerhalb des europ\u00e4ischen Binnenmarkts gest\u00e4rkt und insbesondere f\u00fcr KMU vereinfacht werden. Der Abbau administrativer H\u00fcrden erm\u00f6glicht es Kleinunternehmen, sich einfacher neue M\u00e4rkte zu erschliessen.</p><p>Die komplexe Abrechnung der Mehrwertsteuer stellt f\u00fcr Schweizer Online-H\u00e4ndler und KMU, die ihre Produkte elektronisch in die EU verkaufen m\u00f6chten und nicht \u00fcber eine Niederlassung in einem EU-Mitgliedstaat verf\u00fcgen, eines der gr\u00f6ssten Hindernisse dar. Der administrative Aufwand f\u00fchrt vielfach dazu, dass insbesondere kleinere Unternehmen darauf verzichten, die M\u00f6glichkeiten, die sich aus dem Online-Verkauf ihrer Waren ergeben, zu nutzen. Damit geht der Schweizer Exportwirtschaft ein wichtiges Wachstumspotenzial verloren. Die Nachteile, die mit dieser Situation verbunden sind, wurden im Parlament verschiedentlich thematisiert. In seiner Antwort auf die Interpellation Dobler 16.3939, \"Administrative MWST-H\u00fcrden im Zugang zum europ\u00e4ischen Binnenmarkt abbauen\", hielt der Bundesrat fest, eine Teilnahme am Moss-Verfahren setze eine staatsvertragliche Grundlage voraus und sei deswegen f\u00fcr die Schweiz kein Thema.</p><p>Angesichts des raschen Wachstums des grenz\u00fcberschreitenden Online-Handels, der derzeit zuungunsten der Schweizer Volkswirtschaft ausf\u00e4llt und mit hohen Wertsch\u00f6pfungsverlusten verbunden ist, sind Massnahmen dennoch unumg\u00e4nglich. Bereits heute m\u00fcssen Strategien entwickelt werden, um Wettbewerbsnachteilen entgegenzuwirken, die sich aus der Umsetzung der digitalen Binnenmarktstrategie der EU und der Ausweitung des Moss-Verfahrens ergeben k\u00f6nnen. Der Abbau administrativer H\u00fcrden stellt diesbez\u00fcglich ein wichtiges Anliegen dar. </p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Auswirkungen der geplanten Mehrwertsteuer-Reform auf die Wettbewerbsf\u00e4higkeit exportorientierter Schweizer KMU und Online-H\u00e4ndler im europ\u00e4ischen Binnenmarkt?</p><p>2. Welche M\u00f6glichkeiten bestehen aus Sicht des Bundesrates, mit der EU \u00fcber eine Beteiligung der Schweiz am Moss-Verfahren Verhandlungen einzuleiten? Inwieweit wurde dieses Thema im Austausch mit der EU-Kommission bisher thematisiert?</p><p>3. Welche autonom umsetzbaren Massnahmen sind denkbar, um Wettbewerbsnachteile infolge der Ausweitung des Moss-Verfahrens zu vermeiden? In welchem Zeitrahmen k\u00f6nnen diese eingeleitet werden?</p><p>4. Ist er der Auffassung, dass den exportorientierten KMU ausreichend Informationen und Unterst\u00fctzungsangebote zur Verf\u00fcgung stehen, um die administrative Abwicklung der Mehrwertsteuer im Export zu erleichtern? Welches Verbesserungspotenzial besteht in diesem Bereich?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In der EU ans\u00e4ssige Unternehmen sollen ab 2021 ihre EU-weiten Warenlieferungen an Endverbrauchende in ihrem Sitzstaat abrechnen k\u00f6nnen (One-Stop-Shop, OSS). Sie m\u00fcssen jedoch die Mehrwertsteuer zu den S\u00e4tzen und nach den materiellen Vorschriften desjenigen EU-Mitgliedstaates erheben, in dem die Kundschaft ans\u00e4ssig ist. Erzielt ein Unternehmen allerdings nicht mehr als 10 000 Euro Umsatz aus Lieferungen in andere EU-L\u00e4nder, kann es diesen Umsatz gleich wie seine Inlandums\u00e4tze abrechnen.</p><p>In Drittstaaten ans\u00e4ssige Unternehmen sollen ab 2021 bei Warenlieferungen nicht mehr vom mehrwertsteuerfreien Import in die EU profitieren k\u00f6nnen, da die Warenfreigrenze von 10 bis 22 Euro aufgehoben werden soll.</p><p>- F\u00fcr Sendungen mit einem Wert bis zu 150 Euro sollen sie jedoch vom Import-One-Stop-Shop (Ioss) Gebrauch machen und die EU-weit nach den lokalen Regeln eingezogene Mehrwertsteuer mit dem Mitgliedstaat ihrer Wahl abrechnen k\u00f6nnen. Damit keine Doppelbesteuerung entsteht, soll bei der Einfuhr keine Mehrwertsteuer erhoben werden.</p><p>- Will ein Drittlandunternehmen nicht vom Ioss Gebrauch machen, so wird die Mehrwertsteuer vom Spediteur direkt bei der EU-Kundschaft eingezogen. Erfolgt die Bestellung \u00fcber eine Online-Plattform, so soll diese k\u00fcnftig die Mehrwertsteuer f\u00fcr Transaktionen bis zu 150 Euro schulden. </p><p>- F\u00fcr EU-Importe mit einem Wert von mehr als 150 Euro wird wie heute beim Grenz\u00fcbertritt die Einfuhrsteuer erhoben.</p><p>- Nicht offen steht Drittlandunternehmen hingegen die Erleichterung f\u00fcr EU-Unternehmen, die f\u00fcr weniger als 10 000 Euro Gegenst\u00e4nde an Kundschaft in andere EU-Staaten liefern.</p><p>1. F\u00fcr Schweizer Unternehmen werden sich einerseits durch die m\u00f6gliche Anmeldung beim Ioss im Mitgliedstaat ihrer Wahl und andererseits durch die Erhebung der Mehrwertsteuer bei einer Nichtanmeldung beim Ioss durch die Spediteure bzw. durch Online-Plattformen mehrheitlich Erleichterungen ergeben. Leicht schlechtergestellt gegen\u00fcber ihren EU-Konkurrenten sind sie nur dadurch, dass sie nicht von der EU-Sonderregelung f\u00fcr Unternehmen mit Lieferungen in andere EU-L\u00e4nder von h\u00f6chstens 10 000 Euro profitieren k\u00f6nnen und dass sie bei Anmeldung beim Ioss einen Vertreter bestimmen m\u00fcssen, was gewisse Kosten verursacht. Allerdings handelt es sich dabei nicht um eine Verschlechterung gegen\u00fcber dem Status quo, und im umgekehrten Fall brauchen EU-Unternehmen in der Schweiz auch einen Vertreter.</p><p>2. Die Teilnahme der Schweiz am EU-OSS-Verfahren h\u00e4tte f\u00fcr die inl\u00e4ndischen Unternehmen vor allem den Vorteil, dass sie ihre in den EU-Mitgliedstaaten erzielten Ums\u00e4tze gegen\u00fcber der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung (ESTV) abrechnen k\u00f6nnten. In Rechnung zu stellen w\u00e4ren aber nach wie vor die im Land der Kundschaft geltenden MWST-S\u00e4tze. Die Schweiz w\u00fcrde also die MWST f\u00fcr Lieferungen in die EU-Mitgliedstaten einziehen und umgekehrt die EU-Mitgliedstaaten die MWST f\u00fcr Lieferungen in die Schweiz. Dadurch w\u00fcrde die Steuerhoheit der Schweiz tangiert, und die Ausarbeitung eines v\u00f6lkerrechtlichen Vertrags w\u00e4re erforderlich. Darin m\u00fcsste auch die Zollbehandlung der Waren geregelt werden. Da Liechtenstein Teil des gemeinsamen Mehrwertsteuergebiets ist, w\u00e4re f\u00fcr seine Einbindung ebenfalls eine v\u00f6lkerrechtliche L\u00f6sung zu finden. F\u00fcr die Schweiz war bisher eine Beteiligung am EU-OSS-Verfahren kein Thema, weshalb sie die Angelegenheit gegen\u00fcber der EU auch nicht vorgebracht hat.</p><p>3. Alle Exporte aus der Schweiz sind bereits heute konsequent von der Schweizer Mehrwertsteuer befreit. Weitere unilaterale Massnahmen sind aus Sicht des Bundesrates zum jetzigen Zeitpunkt nicht angezeigt.</p><p>4. Was die Befreiung der Exporte von der schweizerischen Mehrwertsteuer angeht, so sind sowohl das Gesetz als auch die Praxis der ESTV klar und die Prozesse eingespielt. F\u00fcr die exportorientierten KMU besteht diesbez\u00fcglich kein zus\u00e4tzlicher Bedarf nach Unterst\u00fctzung. Was die Steuerpflicht im Land des Verbrauchers betrifft, so informieren die EU und die Steuerverwaltungen der einzelnen EU-Staaten auf ihren Websites ausf\u00fchrlich \u00fcber die Vorgehensweise. Jedes Unternehmen kann sich zudem k\u00fcnftig im EU-Mitgliedstaat seiner Wahl f\u00fcr den Ioss registrieren lassen. F\u00fcr die Wahl des Mitgliedstaats k\u00f6nnen beispielsweise die Landessprache, die administrativen Anforderungen oder die Effizienz der Verwaltung ausschlaggebend sein.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1519171200000)\/","SubmittedBy":"Vonlanthen Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1520380800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|15|34","Category":null,"Modified":"\/Date(1690516559303)\/","SubmissionDate":"\/Date(1513209600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5011,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Wirtschaft|Medien und Kommunikation"}}