{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174212,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174212,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174212,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174212,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174212,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174212,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174212,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174212,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174212,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174212,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174212,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174212,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174212,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174212,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174212,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174212,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174212,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20174212,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.4212","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Umwandlung der Rahmenkredite f\u00fcr Schweiz Tourismus und Switzerland Global Enterprise in Verpflichtungskredite","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt zu pr\u00fcfen, mit welchen Massnahmen die finanziellen Rahmenbedingungen und damit die Planungssicherheit von Schweiz Tourismus und von Switzerland Global Enterprise verbessert werden k\u00f6nnen. Dazu soll der bisherige Zahlungsrahmen \u00fcber vier Jahre f\u00fcr beide K\u00f6rperschaften in einen vierj\u00e4hrigen Verpflichtungskredit umgewandelt werden.</p>","ReasonText":"<p>In der vom Bund verabschiedeten Botschaft zur Standortf\u00f6rderung 2016-2019 legt der Bundesrat ein besonderes Augenmerk auf die Exportf\u00f6rderung. Neben den klassischen exportorientierten Unternehmen geh\u00f6rt auch der Tourismus zur Exportwirtschaft. Schweiz Tourismus (ST) f\u00f6rdert im Auftrag des Bundes die Nachfrage f\u00fcr die Schweiz als Reise- und Tourismusland. Mit der F\u00f6rderung der exportorientierten KMU ist der private Verein Switzerland Global Enterprise (S-GE, vormals Osec) beauftragt. Um die Exportwirtschaft zu f\u00f6rdern und die Schweiz an der Spitze der wettbewerbsf\u00e4higen L\u00e4nder zu halten, sieht der Bund verschiedene Finanzhilfen vor. Sowohl S-GE als auch ST werden vom Bund im Sinne der Exportf\u00f6rderung mitfinanziert. F\u00fcr jeweils vier Jahre wird dazu vom Parlament ein Zahlungsrahmen verabschiedet. 2015 hat das Parlament die Notwendigkeit der touristischen Nachfragef\u00f6rderung erkannt und den ST-Rahmenkredit f\u00fcr die Legislatur 2016-2019 auf 230 Millionen Schweizerfranken festgesetzt. Der Bundesrat stellte jedoch weniger Mittel, n\u00e4mlich nur 220 Millionen Schweizerfranken, ins Budget. Gleichzeitig hat er pro Jahr 3 Prozent Querschnittk\u00fcrzungen vorgenommen, welche das Budget insgesamt um weitere 6,6 Millionen Schweizerfranken reduzierten. F\u00fcr das Jahr 2018 wird nochmals um 3 Prozent gek\u00fcrzt, was auch f\u00fcr das Jahr 2019 vorgesehen ist, mit insgesamt minus 3,2 Millionen Schweizerfranken f\u00fcr die beiden kommenden Jahre. Damit stehen ST f\u00fcr die laufende Legislatur nicht die vom Parlament beschlossenen 230 Millionen Schweizerfranken zur Verf\u00fcgung, sondern lediglich 210 Millionen Schweizerfranken. F\u00fcr S-GE besteht gleichermassen die Gefahr, unvorhersehbare K\u00fcrzungen in Kauf nehmen zu m\u00fcssen. Um solche Unw\u00e4gbarkeiten in Zukunft zu vermeiden und damit die Planungssicherheit von ST und S-GE sicherzustellen, ist es dringend n\u00f6tig, dass die Rahmenkredite \u00fcber vier Jahre in Verpflichtungskredite \u00fcber die gleiche Periode umgewandelt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung der touristischen Nachfragef\u00f6rderung sowie der Exportf\u00f6rderung. Schweiz Tourismus (ST) f\u00f6rdert auf der Grundlage des Bundesgesetzes \u00fcber Schweiz Tourismus (SR 935.21) die Nachfrage f\u00fcr die Schweiz als Reise- und Tourismusland. Schweiz Tourismus ist eine \u00f6ffentlich-rechtliche K\u00f6rperschaft und damit Teil der dezentralen Bundesverwaltung. Die Bundesversammlung bestimmt alle vier Jahre den Zahlungsrahmen mit einfachem Bundesbeschluss (Art. 6 des Bundesgesetzes \u00fcber Schweiz Tourismus).</p><p>Gest\u00fctzt auf das Exportf\u00f6rderungsgesetz (SR 946.14) hat das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft (Seco) den privatrechtlichen Verein Switzerland Global Enterprise (S-GE) mit der Exportf\u00f6rderung beauftragt. Die Bundesversammlung bewilligt auch hier jeweils f\u00fcr vier Jahre mit einem Zahlungsrahmen den H\u00f6chstbetrag f\u00fcr die Exportf\u00f6rderung nach diesem Gesetz (Art. 7).</p><p>Der Zahlungsrahmen stellt einen von der Bundesversammlung f\u00fcr mehrere Jahre festgelegten H\u00f6chstbetrag der Voranschlagskredite f\u00fcr einen bestimmten Zweck dar. Gem\u00e4ss Finanzhaushaltgesetz (FHG, SR 611.0, Art. 20 Abs. 2) kommt er dann zur Anwendung, wenn Zusicherung und Zahlung in das gleiche Jahr fallen, ein Ermessensspielraum besteht und gleichzeitig eine l\u00e4ngerfristige Ausgabensteuerung geboten ist. Entsprechend hat das Parlament zwar bei den \u00fcber Zahlungsrahmen gesteuerten Mitteln die Freiheit, im Rahmen der j\u00e4hrlichen Budgetbeschl\u00fcsse K\u00fcrzungen vorzunehmen. Gleichzeitig verf\u00fcgen aber die Empf\u00e4nger von Mitteln, die \u00fcber Zahlungsrahmen gesteuert werden, aufgrund des vierj\u00e4hrigen Finanzierungsbeschlusses des Parlamentes \u00fcber eine deutlich h\u00f6here Planungssicherheit, was die Gr\u00f6ssenordnung der zu erwartenden Mittel angeht, als Empf\u00e4nger von Subventionen, die ausschliesslich \u00fcber Budgetkredite gesteuert werden. Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass f\u00fcr ST und S-GE aufgrund der f\u00fcr vier Jahre festgelegten Zahlungsrahmen eine ausreichende Planungssicherheit besteht.</p><p>Eine Steuerung der Mittel \u00fcber Verpflichtungskredite erachtet der Bundesrat weder als n\u00f6tig noch als sinnvoll: Verpflichtungskredite sind n\u00f6tig, wenn \u00fcber das laufende Voranschlagsjahr hinausgehende finanzielle Verpflichtungen eingegangen werden. Dies ist aktuell weder bei ST noch bei S-GE der Fall. Hinzu kommt, dass auch Verpflichtungskredite H\u00f6chstbetr\u00e4ge festlegen. Erfolgte also die Zusicherung der Mittel wie bisher auf j\u00e4hrlicher Basis im Anschluss an die Budgetbeschl\u00fcsse des Parlamentes, w\u00fcrde die Umwandlung des Zahlungsrahmens in einen Verpflichtungskredit die Planungssicherheit nicht erh\u00f6hen.</p><p>Mit einer Zusicherung der Mittel jeweils f\u00fcr eine Vierjahresperiode w\u00fcrde der Bund den Bindungsgrad seiner Ausgaben erh\u00f6hen, ohne dass er dadurch einen Mehrwert erhalten w\u00fcrde. Zudem w\u00fcrde dies die Budgethoheit des Parlamentes unn\u00f6tig beschr\u00e4nken. Heute steht es den eidgen\u00f6ssischen R\u00e4ten frei, im Rahmen der Budgetbeschl\u00fcsse allf\u00e4llige vom Bundesrat f\u00fcr ST und S-GE beantragte K\u00fcrzungen umzusetzen, abzulehnen oder zu erh\u00f6hen. Hinzu kommt, dass sich die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te mit der Annahme der Motion 17.3259 f\u00fcr eine Reduktion des Anteils der gebundenen Ausgaben am Gesamthaushalt des Bundes und f\u00fcr eine Erh\u00f6hung des finanzpolitischen Handlungsspielraums ausgesprochen haben. Das Eingehen von mehrj\u00e4hrigen Mittelverpflichtungen zugunsten von ST und S-GE w\u00fcrde in direktem Widerspruch zu diesem Anliegen stehen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1518566400000)\/","SubmittedBy":"St\u00f6ckli Hans","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1520812800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|24","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517992933)\/","SubmissionDate":"\/Date(1513209600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5011,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Finanzwesen"}}