{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174234,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174234,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174234,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174234,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174234,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174234,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174234,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174234,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174234,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174234,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174234,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174234,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174234,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174234,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174234,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174234,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174234,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20174234,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.4234","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Die AHV ist keine Bank. \u00dcberrissene AHV-Verg\u00fctungszinsen senken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Verg\u00fctungszins f\u00fcr zu hohe AHV-Einzahlungen (nichtgeschuldete Beitr\u00e4ge, die von der Ausgleichskasse zur\u00fcckerstattet oder verrechnet werden) auf einen markt\u00fcblichen Zinssatz zu senken.</p>","ReasonText":"<p>Der in der Verordnung \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung in Artikel\u00a042 festgelegte Verg\u00fctungszins f\u00fcr nichtgeschuldete AHV-Beitr\u00e4ge, die von der Ausgleichskasse zur\u00fcckerstattet oder verrechnet werden, betr\u00e4gt heute fix 5 Prozent. Das ist mit Blick auf den Markt viel zu hoch. Eine derart sichere Kapitalanlage mit 5 Prozent Zins findet man heute nirgends mehr. Das hat zur Folge, dass niemand einen Anreiz hat, seine Akontorechnungen anzupassen, und mit Freude zu hohe Zahlungen leistet. Das ist ein klassischer Fehlanreiz, als dessen Folge die AHV jedes Jahr unn\u00f6tig Geld verliert.</p><p>Bei den Steuern wurden die Verg\u00fctungszinsen aus diesem Grund in den meisten Kantonen massiv reduziert. Es gibt keinen Grund, dass bei der AHV nicht auch eine entsprechende Anpassung erfolgt. Idealerweise sollte der Zins automatisch dem aktuellen Zinsniveau angepasst werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Den Beitragspflichtigen steht es nicht frei, freiwillig AHV-Beitr\u00e4ge zu bezahlen, die dann auch noch verzinst w\u00fcrden, wie dies f\u00fcr freiwillige Vorauszahlungen von direkten Steuern m\u00f6glich ist.</p><p>Bei den Verg\u00fctungszinsen handelt es sich um Zinsen f\u00fcr Beitr\u00e4ge, die von einer Ausgleichskasse in Rechnung gestellt wurden, die sich aber nachtr\u00e4glich als zu hoch erweisen. Bei Lohnbeitr\u00e4gen entstehen Verg\u00fctungszinsen in erster Linie in zwei F\u00e4llen: erstens, wenn sich anl\u00e4sslich der Jahreslohnabrechnung zeigt, dass die periodischen Akontozahlungen zu hoch waren, und die Ausgleichskasse die Differenz nicht innert 30 Tagen zur\u00fcckerstattet; zweitens, wenn anl\u00e4sslich einer Arbeitgeberkontrolle zu Unrecht bezahlte Beitr\u00e4ge entdeckt werden. Anders sieht es bei den pers\u00f6nlichen Beitr\u00e4gen der Selbstst\u00e4ndigerwerbenden und Nichterwerbst\u00e4tigen aus (weniger als 10 Prozent des Beitragsvolumens): F\u00fcr deren Beitr\u00e4ge stellt die AHV auf die rechtskr\u00e4ftigen Steuerveranlagungen ab, weshalb es hier leicht zu Verz\u00f6gerungen kommen kann. Verg\u00fctungszinsen laufen in diesen F\u00e4llen jedoch nicht ab Einzahlung, sondern erst ab dem 1. Januar des Folgejahres. Insbesondere d\u00fcrfen die Kassen aber bei der Festsetzung der Akontobeitr\u00e4ge Einkommens- und Verm\u00f6genssch\u00e4tzungen der Beitragspflichtigen nicht unbesehen \u00fcbernehmen. Die Beitragspflichtigen m\u00fcssen Abweichungen von den urspr\u00fcnglichen Sch\u00e4tzungen melden. Punktuell und namentlich bei negativen Erfahrungen in fr\u00fcheren Jahren fordern die Ausgleichskassen sie auch auf, Belege oder gar Zwischenabschl\u00fcsse einzureichen. Damit sollen Verg\u00fctungszinsen soweit m\u00f6glich minimiert werden. In krassen F\u00e4llen wurden Verg\u00fctungszinsen gar verweigert, was gerichtlich auch gesch\u00fctzt wurde.</p><p>Einen tieferen Zinssatz f\u00fcr Verg\u00fctungszinsen als f\u00fcr Verzugszinsen lehnte das Parlament im \u00dcbrigen im Rahmen der 10. AHV-Revision ab. Die Verwaltung solle bei einer Zahlungsverz\u00f6gerung nicht besser behandelt werden als die Versicherten. Dieses Argument ist nach wie vor stichhaltig. Weil die Verg\u00fctungszinsen das Gegenst\u00fcck zur Verzugszinspflicht bilden, w\u00fcrde ein unterschiedlicher Zinssatz eine entsprechende Gesetzesgrundlage bedingen (Art. 26 des Bundesgesetzes \u00fcber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts; SR 830.1), die ihrerseits das verfassungsm\u00e4ssige Gleichbehandlungsgebot beachten m\u00fcsste. Davon abgesehen sind bei der direkten Bundessteuer Verzugs- und R\u00fcckerstattungszins ebenfalls gleich hoch. Sie liegen im Jahr 2018 bei 3 Prozent. Davon zu unterscheiden ist der Verg\u00fctungszins f\u00fcr bei der direkten Bundessteuer zul\u00e4ssige freiwillige Vorauszahlungen.</p><p>Ein Zinssatz von 5 Prozent ist zwar im heutigen Zinsumfeld tats\u00e4chlich hoch, im Rechtsvergleich aber nicht aussergew\u00f6hnlich: So kennen z. B. das Obligationenrecht (SR 220), die Verordnung \u00fcber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (SR 830.11) f\u00fcr versp\u00e4tet ausbezahlte Leistungen, weite Teile des Abgaberechts (Stempel, Bier, Tabak usw.) sowie das Subventionsgesetz (SR 616.1) ebenfalls einen Satz von 5 Prozent. Eine Koppelung an einen Referenzzins besteht hier \u00fcberall bewusst nicht.</p><p>In der aktuellen Situation ist der Bundesrat bestrebt, die Finanzen der AHV zu stabilisieren und zu st\u00e4rken. So bietet der hohe Verzugszins Gew\u00e4hr f\u00fcr einen straffen Beitragsbezug und eine unverz\u00fcgliche Bereitstellung der Mittel f\u00fcr die AHV/IV/EO-Versicherungsleistungen, was angesichts eines Beitragsvolumens von gegen 40 Milliarden Franken nicht ausser Acht zu lassen ist. 2016 standen Verzugszinsen in der H\u00f6he von 57,2 Millionen Franken Verg\u00fctungszinsen im Betrag von 23,5 Millionen Franken gegen\u00fcber.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1519948800000)\/","SubmittedBy":"Weibel Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1575504000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517481020)\/","SubmissionDate":"\/Date(1513296000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5011,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Sozialer Schutz"}}