{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174286,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174286,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174286,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174286,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174286,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174286,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174286,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174286,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174286,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174286,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174286,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174286,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174286,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174286,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174286,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174286,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174286,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20174286,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.4286","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Pensionskassen zu Investitionen in Gesellschaften ermutigen, die nicht in der Schweiz b\u00f6rsenkotiert sind","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen vorzulegen, mit denen die Pensionskassen ermutigt werden, in einheimische Unternehmen zu investieren, namentlich in nichtb\u00f6rsenkotierte Schweizer KMU. Die Investitionen in diese Unternehmen sollen wieder den ihnen geb\u00fchrenden Platz unter den Schweizer Aktien erhalten, und die BVV 2 ist in diesem Sinne anzupassen.</p>","ReasonText":"<p>Der Bundesrat hat im M\u00e4rz 2017 in seinem Bericht in Erf\u00fcllung des Postulates 13.4237 festgehalten, dass er in seinem Bericht zur Abschreibung der Motion Graber Konrad 13.4184 m\u00f6gliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen f\u00fcr Pensionskassen pr\u00fcfen werde, die in Start-ups investieren m\u00f6chten. Ich ersuche den Bundesrat, diese M\u00f6glichkeiten aufzuzeigen, und lege ihm insbesondere eine \u00c4nderung von Artikel\u00a053 BVV 2 nahe: Schweizer Vorsorgeeinrichtungen sollen in nichtb\u00f6rsenkotierte Schweizer KMU unter der Anlagekategorie der Schweizer Aktien investieren k\u00f6nnen, nicht unter den \"Private Equities\" in der Kategorie der \"alternativen Anlagen\" (Art. 53 Abs. 1 Bst. e BVV 2), in die auch Anlagen in spekulative Fonds (Hedge-Fonds) und Rohstoffe fallen.</p><p>Der Umstand, dass direkte Anlagen in nichtkotierte Unternehmen mit Sitz in der Schweiz in der Kategorie \"alternative Anlagen\" eingereiht werden - auf derselben Ebene wie spekulative Fonds und Rohstoffe -, stellt zweifellos einen negativen Anreiz f\u00fcr Investitionen in diese Unternehmen dar. Man erinnert sich vielleicht, dass bis zum Jahr 2008 direkte Anlagen in nichtkotierte Unternehmen mit Sitz in der Schweiz den direkten Anlagen in Unternehmen gleichgesetzt waren, die in der Schweiz b\u00f6rsenkotiert waren. Dieser Vorstoss strebt indes nicht die R\u00fcckkehr zu dieser fr\u00fcheren Regelung an. Denn die Beachtung des Grundsatzes der Diversifizierung mittels kollektiver Anlagen, die einer staatlichen Aufsicht und somit gesetzlichen Anforderungen unterliegen (Kollektivanlagengesetz oder vergleichbare Regelung, z. B. Anlagestiftungen nach den Artikeln 53g bis 53k BVG), b\u00fcrgt f\u00fcr Professionalit\u00e4t und Seriosit\u00e4t und bewirkt eine bessere Kontrolle der Risiken. Die angestrebte \u00c4nderung soll es den schweizerischen Vorsorgeeinrichtungen erm\u00f6glichen, einfacher zur Best\u00e4ndigkeit und Entwicklung nichtkotierter schweizerischer KMU beizutragen, indem diesen bed\u00fcrfnisgerechte Finanzierungsl\u00f6sungen zur Verf\u00fcgung gestellt werden.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat sich bereits verschiedentlich zu diesem Thema ge\u00e4ussert, namentlich im Rahmen der Stellungnahme zur Motion Graber Konrad 13.4184, \"Langfristanlagen von Pensionskassen in zukunftstr\u00e4chtige Technologien und Schaffung eines Zukunftsfonds Schweiz\", oder zur Motion B\u00e9gl\u00e9 16.3414, \"Investitionen von Pensionskassen in nichtkotierte Unternehmen erleichtern\".</p><p>Anlagen in nichtkotierte Aktien von schweizerischen Gesellschaften sind heute schon gem\u00e4ss den Anlagevorschriften der Verordnung \u00fcber die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2; SR 831.441.1) m\u00f6glich und werden von den Vorsorgeeinrichtungen auch vorgenommen. Ausserdem sind Vorsorgeeinrichtungen in ihren Anlagen relativ frei, wenn sie die Sorgfaltspflicht einhalten und der Sicherheit, der Risikof\u00e4higkeit und der Diversifikation die n\u00f6tige Aufmerksamkeit schenken. Angesichts der (gerade auch im Vergleich zu Versicherungseinrichtungen) bereits liberalen Ausgestaltung der Anlagevorschriften in der beruflichen Vorsorge ist nicht zu erwarten, dass \u00c4nderungen derselben das Anlageverhalten der Vorsorgeeinrichtungen wesentlich beeinflussen w\u00fcrden. Viel entscheidender daf\u00fcr sind die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen, ihre Risikof\u00e4higkeit und die relative Attraktivit\u00e4t der entsprechenden Anlagen. Auch die Kosten-, Ertrags- und Bewertungstransparenz von Venture-Capital-Vehikeln ist den Vorsorgeeinrichtungen wichtig.</p><p>Anlagen in nichtkotierte Aktien werden, auch im internationalen Rahmen, als alternative Anlagen behandelt, da sie oft illiquide sind und ihre Bewertung meist schwierig ist. Vorsorgeeinrichtungen ben\u00f6tigen f\u00fcr solche Anlagen ein spezialisiertes Know-how. Investitionen in Venture Capital sind zudem kostenintensiv und weisen ein hohes Risiko auf. Im Gegensatz zu kotierten Anlagen gibt es bei diesen Anlagen auch keine B\u00f6rsen, die f\u00fcr einen geregelten Ablauf des Handels sorgen, die Vertrauensw\u00fcrdigkeit der Marktteilnehmer sicherstellen oder ein rasches und aussagekr\u00e4ftiges Reporting der gehandelten Gesellschaften bewirken. Anders als in der Begr\u00fcndung der Motion erw\u00e4hnt, m\u00fcssen zudem Anlagen in Aktien gem\u00e4ss BVV 2 zu Recht nicht in Form von kollektiven Anlagen get\u00e4tigt werden, sondern es sind selbstverst\u00e4ndlich Direktinvestitionen m\u00f6glich. Die unterschiedliche Behandlung von klassischen Aktienanlagen einerseits und nichtkotierten Aktien / Private Equity anderseits in den Anlagevorschriften der zwangsgesparten Gelder der beruflichen Vorsorge ist aus all diesen Gr\u00fcnden gerechtfertigt, sinnvoll und hat sich bew\u00e4hrt. Die Anlagevorschriften in der beruflichen Vorsorge sollen die Sorgfalt, einen angemessenen Umgang mit dem Widerspruch von Ertrag und Risiko, die Transparenz und die Eigenverantwortung f\u00f6rdern.</p><p>Der Bundesrat hat im Rahmen der Erf\u00fcllung der Motion Graber Konrad 13.4184 bereits einige Anstrengungen unternommen, um den Vorsorgeeinrichtungen den schweizerischen Venture-Capital-Markt n\u00e4herzubringen. Beispielsweise wurden zwei gr\u00f6ssere Workshops mit Vertretern von bedeutenden Vorsorgeeinrichtungen und Produktanbietern organisiert, in denen die entsprechenden Anlagen pr\u00e4sentiert werden konnten. Im Bericht zur Motion Graber Konrad wird der Bundesrat die entsprechenden Rahmenbedingungen zudem analysieren. Im aktuellen Tiefzinsumfeld sind die Vorsorgeeinrichtungen ohnehin gezwungen, alle Anlagem\u00f6glichkeiten zu pr\u00fcfen, welche attraktiv sind. Sie werden entsprechende Investitionen t\u00e4tigen, wenn diese erfolgversprechend und im Interesse der Versicherten sind. Der erforderliche Spielraum ist vorhanden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1519948800000)\/","SubmittedBy":"Derder Fathi","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1575504000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690516314740)\/","SubmissionDate":"\/Date(1513296000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5011,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Sozialer Schutz"}}