{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174304,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174304,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174304,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174304,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174304,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174304,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174304,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174304,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174304,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174304,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174304,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174304,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174304,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174304,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174304,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174304,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174304,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20174304,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.4304","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Paradise Papers. Schweizer Tausendernote. Das ideale Vehikel f\u00fcr Steuerflucht?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Trotz internationalen Drucks will die Schweiz an der Neuauflage der Tausendernote festhalten, die auch bei Kriminellen und Steuerhinterziehern beliebt ist. Doch in einer Festschrift der Schweizerischen Nationalbank (SNB) \u00e4ussert ein \u00d6konom Bedenken. Die internationale Kritik sowie die Reputationsrisiken f\u00fcr die Schweiz steigen an, da die Schweiz sich v\u00f6llig gegenl\u00e4ufig zur Digitalisierung im Zahlungsverkehr und zum klaren internationalen Trend zur Abschaffung hoher Barwert-Banknoten verh\u00e4lt. </p><p>Es stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Wieso will sich die Schweiz damit Reputationsrisiken aussetzen?</p><p>2. Was sagen die Schweizer Polizeiorgane, Staatsanw\u00e4ltinnen und Staatsanw\u00e4lte \u00fcber die Verwendung von Tausendernoten in illegalen Gesch\u00e4ften? Gibt es dazu Statistiken?</p><p>3. Ist der Bundesrat oder die SNB bereit, eine Studie erstellen zu lassen, in welchen L\u00e4ndern sich die riesige Anzahl der Tausendernoten befindet? Wie viele sind in Umlauf?</p><p>4. Welcher Anteil davon ist in Schweizer Steuererkl\u00e4rungen deklariert?</p><p>5. Wie viele solche Tausendernoten sind bei Paradise Papers, Panama Papers und all diesen weiteren Steuerfluchtskandalen im Spiel?</p><p>6. Ist die SNB bereit, im Interesse der Risikominimierung f\u00fcr die Reputation der Schweiz und ihrer proklamierten Weissgeldstrategie die Schweizer Tausendernote als ideales Vehikel f\u00fcr Steuerflucht aufzuheben?</p><p>7. W\u00e4re es nicht ebenso vern\u00fcnftig, nach erfolgter Vernehmlassung zur Umtauschfrist der alten Tausendernoten keine Verl\u00e4ngerung der Umtauschfrist zu erlauben, damit das Volumen einged\u00e4mmt statt masslos erweitert wird?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Missbrauchs- und Betrugsrisiken sind mit Bargeld nicht gr\u00f6sser als bei anderen Zahlungsmitteln, insbesondere den elektronischen. Obwohl im Falle der Paradise Papers und der Panama Papers die Transaktionen vorwiegend mithilfe elektronischer \u00dcberweisungen und Buchungen get\u00e4tigt wurden, gab es auch Bartransaktionen. Es gibt jedoch bisher keine Beweise, dass auf Schweizerfranken lautende Banknoten mit einem hohen Nominalwert besonders h\u00e4ufig verwendet werden und ein spezielles Risiko darstellen. Der Bundesrat ist sich jedoch bewusst, dass Bargeld im Allgemeinen gelegentlich f\u00fcr kriminelle Zwecke missbraucht werden kann. Er hat deshalb die Massnahmen ergriffen, die er im Hinblick auf die mit Bargeld verbundenen Risiken als angemessen und verh\u00e4ltnism\u00e4ssig erachtet. Die Vorgehensweisen im Bereich der Finanzkriminalit\u00e4t, bei denen Bargeld eine Rolle spielt, setzen im Allgemeinen die Vermittlung eines Finanzintermedi\u00e4rs voraus. Dieser unterliegt den Bestimmungen des 2014 revidierten Geldw\u00e4schereigesetzes. Sowohl der Bezug als auch die Einzahlung von Bargeld aller St\u00fcckelungen setzt eine Kontenverbindung voraus. Entsprechend den am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen neuen Bestimmungen unterliegen Personen, die gewerblich mit beweglichen und unbeweglichen G\u00fctern handeln und dabei Bargeld in H\u00f6he von \u00fcber 100 000 Franken entgegennehmen, Sorgfaltspflichten. Sie m\u00fcssen ihren Kunden und den wirtschaftlich Berechtigten identifizieren. Ausserdem bereitet die interdepartementale Koordinationsgruppe zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei und der Terrorismusfinanzierung einen Bericht \u00fcber die Geldw\u00e4scherei- und Terrorismusfinanzierungsrisiken im Zusammenhang mit der Verwendung von Bargeld in der Schweiz vor. Dieser Bericht wird im Laufe des Jahres 2018 publiziert.</p><p>2. Im Bundesamt f\u00fcr Polizei (Fedpol) wurden der Meldestelle f\u00fcr Geldw\u00e4scherei (MROS) keine signifikanten Verdachtsf\u00e4lle im Zusammenhang mit der Verwendung von 1000-Franken-Noten gemeldet. Der Meldestelle wurde nicht gemeldet, dass die 1000-Franken-Noten ein erhebliches Problem darstellen w\u00fcrden, und sie hat keine Hinweise darauf, dass hohe Bargeldst\u00fcckelungen besonders f\u00fcr kriminelle Zwecke verwendet w\u00fcrden. Im \u00dcbrigen weisen die Statistiken der MROS die St\u00fcckelungen der Geldnoten nicht aus, denn diese wird selten angegeben. Der MROS werden ganz allgemein \"Verm\u00f6genswerte\" gemeldet, die definitionsgem\u00e4ss nicht nur Bargeld umfassen.</p><p>3./5. Die SNB ver\u00f6ffentlicht allgemeine Statistiken \u00fcber die Anzahl der einzelnen St\u00fcckelungen, die in Umlauf sind. Der gesamte Notenumlauf ist seit der Finanzkrise 2008 gewachsen (rund 6 bis 11 Prozent pro Jahr). Der Umlauf der 1000-Franken-Note entwickelte sich \u00e4hnlich; er nahm rund 5 bis 14 Prozent pro Jahr zu. Diese Zunahme l\u00e4sst sich auf mehrere Faktoren zur\u00fcckf\u00fchren, namentlich auf eine gestiegene Nachfrage nach Banknoten aufgrund von Finanzkrisen oder den Wunsch nach Vermeidung von Negativzinsen. Ende 2017 zirkulierten 49,5 Millionen 1000-Franken-Noten, was einem Wert von 49,5 Milliarden entspricht. Detaillierte Statistiken \u00fcber die Verwendung der 1000-Franken-Noten (z. B. nach Verwendung oder nach Land) k\u00f6nnen nicht erstellt werden, da die SNB die Banknoten nicht nachverfolgt. Wie die SNB in ihrer Medienmitteilung vom 4. August 2017 angek\u00fcndigt hatte, f\u00fchrte sie im Herbst 2017 eine Umfrage \u00fcber die Verwendung der Zahlungsmittel in der Schweiz durch. Mit dieser Umfrage sollen insbesondere die Gr\u00fcnde erfasst werden, welche die Wahl des Zahlungsmittels bestimmen; ausserdem soll die Bedeutung der einzelnen Zahlungsmittel im Zahlungsverkehr erhoben und die von ihnen gebotene Sicherheit evaluiert werden. Die SNB d\u00fcrfte die Ergebnisse der Umfrage im ersten Halbjahr 2018 vorstellen.</p><p>4. Beim Bargeld ist der Gesamtbetrag, nicht aber die St\u00fcckelung anzugeben. Demnach kann keine Schweizer Steuerverwaltung Auskunft zur St\u00fcckelung des Bargeldes geben, das von den Steuerpflichtigen deklariert wird. Dem kann hinzugef\u00fcgt werden, dass die Untersuchungen der schweizerischen Steuerbeh\u00f6rden gelegentlich Bargeld zutage f\u00f6rdern, wobei jedoch die 1000-Franken-Noten nicht \u00fcberwiegen.</p><p>6. Nach Artikel\u00a07 Absatz\u00a01 des Bundesgesetzes \u00fcber die W\u00e4hrung und die Zahlungsmittel (WZG) gibt die Nationalbank nach den Bed\u00fcrfnissen des Zahlungsverkehrs Banknoten aus und bestimmt deren Nennwerte und Gestaltung. Im Rahmen der Inumlaufsetzung der neuen Banknotenserie wird die SNB 2019 eine neue 1000-Franken-Note herausgeben. Die Schweiz hat eine ausgepr\u00e4gte Kultur der Bargeldverwendung und ist f\u00fcr ihr hohes Lohn- und Preisniveau bekannt, was die Ausgabe von Banknoten mit hohem Nominalwert rechtfertigt. Die Kreditkarten als Zahlungsmittel haben sich beispielsweise erst sp\u00e4t entwickelt. Die 1000-Franken-Note entspricht zudem einem Bed\u00fcrfnis der Bev\u00f6lkerung, da diese Banknote h\u00e4ufig als Zahlungsmittel verwendet wird, wie die hohe Anzahl der bei der SNB abgehobenen und eingezahlten 1000-Franken-Noten belegt. Ein Grossteil der Banknoten mit einem hohen Nominalwert wird f\u00fcr die Zahlung von Rechnungen am Postschalter verwendet. Ein kleiner Anteil der Banknoten wird auch zur Werterhaltung verwendet (z. B. Finanzkrise, Verschuldungskrise in Europa). Zudem gibt es, wie bereits erw\u00e4hnt, bisher keine Hinweise, dass Schweizer Banknoten mit einem hohen Nominalwert ein besonderes Risiko darstellen.</p><p>7. Nachdem der Bundesrat vom Ergebnis der Vernehmlassung zur Abschaffung der Umtauschfrist f\u00fcr Banknoten (\u00c4nderung des WZG) Kenntnis genommen hatte, beschloss er, sein Vorhaben, diese Frist aufzuheben, weiterzuverfolgen. Er geht nicht davon aus, dass die Aufhebung der Umtauschfrist die Kriminalit\u00e4t f\u00f6rdern wird. Denn die Regel, wonach die zur\u00fcckgerufenen Noten sechs Monate nach dem R\u00fcckruf nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel gelten, bleibt bestehen. Die Besitzer solcher Banknoten werden sie also immer noch an einem Schalter der SNB umtauschen m\u00fcssen, wo ihre Echtheit und Herkunft gepr\u00fcft werden. Das Argument, wonach die Aufhebung der Umtauschfrist ein Anreiz f\u00fcr kriminelle T\u00e4tigkeiten in Verbindung mit der Bargeldhaltung sei, ist deshalb nicht stichhaltig. Hinsichtlich des Umtauschs von Banknoten am Schalter \u00e4ndert sich durch die Aufhebung der Frist nichts.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1519171200000)\/","SubmittedBy":"Kiener Nellen Margret","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1576800000000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|34|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1763111047807)\/","SubmissionDate":"\/Date(1513296000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5011,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Medien und Kommunikation|Strafrecht"}}