{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174312,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174312,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174312,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174312,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174312,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174312,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174312,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174312,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174312,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174312,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174312,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174312,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174312,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174312,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174312,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174312,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20174312,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20174312,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"17.4312","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Die Gletscher mit Rechtspers\u00f6nlichkeit ausstatten und Rechtswege einrichten. Eine gute Gelegenheit f\u00fcr unser Land?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen zur Frage, ob es opportun sein k\u00f6nnte, die Schweizer Gletscher mit Rechtspers\u00f6nlichkeit auszustatten und Rechtswege einzurichten, die es erlauben w\u00fcrden, die Verletzung dieser juristischen Personen in ihren Rechten vor Gericht geltend zu machen.</p>","ReasonText":"<p>Im M\u00e4rz 2017 haben mehrere Staaten bestimmten Naturgegebenheiten Rechtspers\u00f6nlichkeit verliehen, um damit ihre Beeintr\u00e4chtigung zu stoppen. Das Neuseel\u00e4nder Parlament hat dem Fluss Whanganui, der den Maori heilig ist, den Status eines lebendigen Wesens zuerkannt. Dies macht es m\u00f6glich, im Namen dieses Flusses Klage zu f\u00fchren. In Gerichtsverfahren werden die Interessen des Flusses von zwei Anw\u00e4lten vertreten; der eine tritt im Namen der Regierung auf, der andere im Namen der Maori.</p><p>Das oberste Gericht des indischen Himalaja-Staates Uttarakhand hat zwei heilige Fl\u00fcsse, den Ganges und den Yamuna, in den Status eines \"lebendigen Wesens, dem Rechtspers\u00f6nlichkeit zukommt\", erhoben. Beunruhigt \u00fcber den schnellen R\u00fcckzug zahlreicher Gletscher hat dasselbe Gericht den Status des Rechtssubjekts mit Rechtspers\u00f6nlichkeit auf Gletscher ausgedehnt, aber auch auf Fl\u00fcsse, Wasserl\u00e4ufe, B\u00e4che, Seen, die Luft, das Grasland, T\u00e4ler, den Dschungel, Feuchtgebiete der W\u00e4lder, Quellen, ja sogar Wasserf\u00e4lle. Diese Entscheide erm\u00f6glichen es den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, die Gerichte anzurufen im Namen dieser Naturgegebenheiten, um diese zu verteidigen gegen Verschmutzungen, die sie bedrohen.</p><p>Die Gletscher bilden einen Teil unserer Identit\u00e4t und besitzen einen ganz speziellen Naturerbe-Wert, an dem der Bev\u00f6lkerung sehr viel gelegen ist. Wissenschaftlichen Stimmen zufolge wird die H\u00e4lfte der im Jahr 2000 gez\u00e4hlten Gletscher im Jahr 2050 verschwunden sein; bis zum Ende des Jahrhunderts werden praktisch alle weggeschmolzen sein. Ihr Verschwinden bringt Gefahren f\u00fcr die in ihrer Umgebung lebende Bev\u00f6lkerung mit sich: Das beschleunigte Abschmelzen der Gletscher erh\u00f6ht das Volumen an Erosionsgeschiebe in den alpinen Wasserl\u00e4ufen, was zu Murg\u00e4ngen f\u00fchren kann. An der Stelle abgeschmolzener Gletscher werden in den kommenden Jahrzehnten grosse Seen entstehen, zum Teil mit Fl\u00e4chen \u00fcber 50 Quadratkilometer; diese bergen das Risiko von \u00dcberschwemmungen und Erdrutschen und werden das Bild unseres Landes grundlegend ver\u00e4ndern.</p><p>Wir diskutieren zurzeit dar\u00fcber, ob den Robotern Rechtspers\u00f6nlichkeit zuerkannt werden soll. Da ist es an der Zeit zu pr\u00fcfen, ob es nicht angezeigt w\u00e4re, den Schweizer Gletschern Rechtspers\u00f6nlichkeit zu verleihen. Dies w\u00fcrde ihren Schutz verst\u00e4rken. In dem Bericht sollte auch gepr\u00fcft werden, welche Rechtswege eingerichtet werden k\u00f6nnten, damit die Verletzung dieser juristischen Personen in ihren Rechten vor Gericht geltend gemacht werden k\u00f6nnte.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Gletscher geh\u00f6ren zum landschaftlichen Erbe unseres Landes. Viele von ihnen z\u00e4hlen zu den Landschaften von nationaler Bedeutung. 2017 waren 1034 Quadratkilometer der Fl\u00e4che der Schweiz von Gletschern bedeckt. Das Abschmelzen der Gletscher ist Gegenstand wissenschaftlicher Beobachtungen und regelm\u00e4ssiger Erhebungen (Gletschermessnetz Glamos).</p><p>Aus rechtlicher Sicht gelten die Gletscher der Schweiz als \"herrenlose Sachen\" im Sinne von Artikel\u00a0664 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210). Als \"\u00f6ffentliche Sachen\" unterstehen sie dem kantonalen Recht (Art. 664 Abs. 3 ZGB sowie Art. 78 BV). Nach der schweizerischen Rechtsordnung begr\u00fcndet die Existenz an sich allein keine Rechtspers\u00f6nlichkeit. Die Letztere ist untrennbar mit der nat\u00fcrlichen Person als Individuum und mit der Aus\u00fcbung ihrer zivilen Rechte, also mit ihrem gesellschaftlichen Leben, verkn\u00fcpft (siehe Art. 11-19 ZGB).</p><p>Den Gletschern eine Form von juristischer Pers\u00f6nlichkeit zuzuerkennen ist auch kein gangbarer Weg, denn bei den juristischen Personen handelt es sich um eine abgegrenzte Rechtskategorie (Art. 52 ZGB). Juristische Personen verfolgen immer einen ihnen inh\u00e4renten Zweck. Dieser ist auch der einzige Grund f\u00fcr ihre Personifizierung. Ein Gletscher beziehungsweise andere Sachen verf\u00fcgen hingegen \u00fcber keinen solchen inh\u00e4renten Zweck. Daher w\u00fcrde es unserem Rechtsverst\u00e4ndnis zuwiderlaufen, ihnen eine Rechtspers\u00f6nlichkeit zu verleihen.</p><p>Die Frage, ob Sachen eine Rechtspers\u00f6nlichkeit verliehen werden kann, wurde bereits 2002 bei der Einf\u00fchrung des neuen Artikels 641a ZGB in Bezug auf Tiere debattiert. Diese M\u00f6glichkeit wurde indessen verworfen, weil sie mit dem schweizerischen Rechtssystem nicht vereinbar ist. Zudem ist es schwer vorstellbar, wie eine Rechtspers\u00f6nlichkeit den Schutz der Gletscher tats\u00e4chlich verbessern w\u00fcrde.</p><p>Hervorzuheben ist ferner, dass die \u00fcberwiegende Mehrheit der Schweizer Gletscher bereits in Schutzzonen liegt. Rund 658 Quadratkilometer Gletscherfl\u00e4che sind im Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkm\u00e4ler von nationaler Bedeutung (BLN) erfasst, das sind 62 Prozent aller Gletscher der Schweiz. Sie m\u00fcssen somit ungeschm\u00e4lert erhalten werden (Art. 6 NHG).</p><p>Seit Dezember 2001 ist das gesamte Jungfrau-Aletsch-Bietschhorn-Gebiet auch auf der Weltnaturerbeliste der Unesco aufgef\u00fchrt. Die Gletscher sind zudem durch die Gesetze des jeweiligen Kantons gesch\u00fctzt, welche dem Bundesgesetz \u00fcber den Natur- und Heimatschutz (NHG; SR 451) unterstellt sind, sowie durch eine Reihe von Spezialgesetzen, beispielsweise durch die Seilbahngesetzgebung, welche ausdr\u00fccklich vorschreibt, dass Hochgebirge und Gletscher zu sch\u00fctzen sind (Art. 7 der Verordnung \u00fcber Seilbahnen zur Personenbef\u00f6rderung, SebV; SR 743.011).</p><p>Ausserhalb der BLN-Gebiete sind die Beh\u00f6rden selbstverst\u00e4ndlich ebenfalls verpflichtet, die Interessen des Gletscherschutzes zu wahren (Art. 3 NHG). Jede T\u00e4tigkeit im Gletschergebiet ist bewilligungspflichtig, und jede Bewilligung kann von Fachstellen und beschwerdeberechtigten Umweltschutzorganisationen angefochten werden.</p><p>In Anbetracht dessen erachtet der Bundesrat einen vertiefenden Bericht zu dieser Frage nicht als erforderlich.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1518566400000)\/","SubmittedBy":"Mazzone Lisa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1576800000000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|52|1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1690517100927)\/","SubmissionDate":"\/Date(1513296000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5011,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Umwelt|Zivilrecht"}}