{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180025,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180025,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180025,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180025,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180025,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180025,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180025,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180025,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180025,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180025,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180025,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180025,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180025,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180025,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180025,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180025,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180025,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20180025,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.025","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber die W\u00e4hrung und die Zahlungsmittel (WZG). \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 21. Februar 2018 zur Teilrevision des Bundesgesetzes \u00fcber die W\u00e4hrung und die Zahlungsmittel (WZG) (Aufhebung der Umtauschfrist von Banknoten)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 21.02.2018</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Aufhebung der Umtauschfrist von Banknoten </b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2018 die Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes \u00fcber die W\u00e4hrung und Zahlungsmittel (WZG) verabschiedet. Mit der Revision wird die Umtauschfrist von 20 Jahren f\u00fcr alte Banknoten ab der sechsten Serie aufgehoben. </b></p><p>In der Schweiz gilt f\u00fcr Banknotenserien, die von der Schweizerischen Nationalbank (SNB) zur\u00fcckgerufen worden sind, eine Umtauschfrist von 20 Jahren. Innerhalb dieser Zeit gelten diese Banknoten zwar nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel, k\u00f6nnen aber noch bei der SNB umgetauscht werden. Der Bundesrat will diese Umtauschfrist in \u00dcbereinstimmung mit der SNB aufheben: Banknoten sollen ab der 1976 ausgegebenen sechsten Serie unbegrenzt umgetauscht werden k\u00f6nnen. Er hat an seiner Sitzung vom 21. Februar 2018 die entsprechende Botschaft zur Teilrevision des Bundesgesetzes \u00fcber die W\u00e4hrung und Zahlungsmittel (WZG) verabschiedet. </p><p>Der Bundesrat erachtet die Umtauschfrist nicht mehr als zeitgem\u00e4ss. Die Umst\u00e4nde haben sich seit deren Einf\u00fchrung 1921 stark ver\u00e4ndert: Die Lebenserwartung ist gestiegen, die Mobilit\u00e4t der Bev\u00f6lkerung hat zugenommen. Die Aufhebung der Umtauschfrist soll verhindern, dass sich jemand im Besitz von Banknoten befindet, die pl\u00f6tzlich ihren Wert verloren haben. Zudem passt sich die Schweiz damit der Praxis der wichtigsten Industriel\u00e4nder an.</p><p>In der Vernehmlassung wurde die Teilrevision mehrheitlich positiv aufgenommen. Kritikpunkte betrafen die Sorge vor dem Einsatz von Bargeld f\u00fcr kriminelle Zwecke, die Bef\u00fcrchtung einer erh\u00f6hten Nachfrage nach Schweizer Franken sowie Bedenken bez\u00fcglich einer ausreichenden Finanzierung von Fondssuisse. Dieser Fonds finanziert nicht versicherbare Elementarsch\u00e4den bei Naturkatastrophen und erhielt bisher den Erl\u00f6s der nicht umgetauschten Banknoten. Nach Ansicht des Bundesrates kann der Fonds seine k\u00fcnftigen Aktivit\u00e4ten aber aus seinen Kapitalertr\u00e4gen finanzieren. Auf die Einf\u00fchrung eines Nennwertabzuges f\u00fcr die R\u00fccknahme stark besch\u00e4digter Banknoten verzichtet der Bundesrat im Rahmen dieser Revision.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 26.11.2018</b></p><p><b>St\u00e4nderat will an Umtauschfrist f\u00fcr Banknoten festhalten </b></p><p><b>Alte Banknoten sollen weiterhin nicht unbefristet eingetauscht werden k\u00f6nnen. Der St\u00e4nderat hat am Montag beschlossen, an der geltenden Umtauschfrist von 20 Jahren festzuhalten.</b></p><p>Mit 37 zu 4 Stimmen folgte die kleine Kammer ihrer Wirtschaftskommission. Nun muss noch der Nationalrat entscheiden. Der Bundesrat schl\u00e4gt vor, dass alte Banknoten k\u00fcnftig unbefristet eingetauscht werden k\u00f6nnen.</p><p>Gelten soll das ab der sechsten Serie, die ab 1976 in Umlauf gebracht wurde. Die 100-Franken-Note ziert ein Portr\u00e4t des Architekten Francesco Borromini. Von der Serie sind noch Noten im Wert von \u00fcber 1 Milliarde Franken im Umlauf, wie Finanzminister Ueli Maurer sagte. Die Umtauschfrist l\u00e4uft im Mai 2020 aus.</p><p></p><p>Nicht mehr zeitgem\u00e4ss</p><p>Aus Sicht des Bundesrates ist eine Frist nicht mehr zeitgem\u00e4ss. Die Lebenserwartung sei gestiegen, und die Mobilit\u00e4t der Bev\u00f6lkerung habe zugenommen, argumentiert die Regierung. Die Aufhebung der Umtauschfrist w\u00fcrde verhindern, dass jemand pl\u00f6tzlich wertlos gewordene Banknoten besitze.</p><p>Der Bundesrat wies auch auf die Regeln in anderen L\u00e4ndern hin. Banknoten der international bedeutsamen und weltweit gehandelten W\u00e4hrungen k\u00f6nnten zeitlich unbeschr\u00e4nkt umgetauscht werden, schrieb er in der Botschaft ans Parlament.</p><p></p><p>H\u00f6heres Kriminalit\u00e4tsrisiko</p><p>Die Wirtschaftskommission \u00fcberzeugten diese Argumente nicht, wie Sprecher Stefan Engler (CVP/GR) ausf\u00fchrte. So gebe es Bedenken, dass die Aufhebung der Umtauschfrist das Kriminalit\u00e4tsrisiko erh\u00f6he.</p><p>Der Bundesrat teilt diese nicht: Die Noten k\u00f6nnten weiterhin sechs Monate nach dem R\u00fcckruf nicht mehr als Zahlungsmittel verwendet werden, gibt er zu bedenken. Umgetauscht werden m\u00fcssten sie an einem Schalter der Schweizerischen Nationalbank, die deren Echtheit und Herkunft pr\u00fcfe.</p><p></p><p>Geld f\u00fcr Bund und Kantone</p><p>Bei der Regelung geht es auch um Gelder f\u00fcr den Schweizerischen Fonds f\u00fcr Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarsch\u00e4den. Heute zahlt die Nationalbank den Gegenwert der innerhalb der Frist nicht umgetauschten Noten in diesen Fonds ein. W\u00fcrde die Umtauschfrist aufgehoben, fielen diese Zahlungen weg.</p><p>Der St\u00e4nderat will daran festhalten. K\u00fcnftig soll aber nicht mehr der gesamte Gegenwert, sondern nur noch ein F\u00fcnftel davon an den Fonds gehen. Der Rest soll zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone gehen.</p><p>Das sei ein anderes Konzept, stellte Maurer fest. Der Bundesrat k\u00f6nne damit leben, bevorzuge aber seinen eigenen Vorschlag. Die Bef\u00fcrchtung, dass der Fondssuisse damit nicht mehr ausreichend finanziert w\u00fcrde, h\u00e4lt er f\u00fcr unbegr\u00fcndet. Dieser k\u00f6nne k\u00fcnftige Aktivit\u00e4ten aus seinen Kapitalertr\u00e4gen decken, argumentiert er.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.03.2019</b></p><p><b>Nationalrat will Umtauschfrist f\u00fcr Banknoten abschaffen </b></p><p><b>Alte Banknoten sollen k\u00fcnftig unbefristet eingetauscht werden k\u00f6nnen. Anders als der St\u00e4nderat will der Nationalrat die Umtauschfrist abschaffen.</b></p><p>Mit 106 zu 75 Stimmen folgte die grosse Kammer am Donnerstag ihrer vorberatenden Kommission und dem Bundesrat. Der unbefristete Umtausch soll ab der sechsten Serie gelten, die ab 1976 in Umlauf gebracht wurde.</p><p>Die 100-Franken-Note ziert ein Portr\u00e4t des Architekten Francesco Borromini. Von der Serie sind noch Noten im Wert von \u00fcber einer Milliarde Franken im Umlauf, wie Finanzminister Ueli Maurer sagte. Die Umtauschfrist l\u00e4uft im Mai 2020 aus.</p><p></p><p>Nicht mehr zeitgem\u00e4ss</p><p>Aus Sicht der Mehrheit ist eine Frist nicht mehr zeitgem\u00e4ss. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Banknoten im Gegensatz zu M\u00fcnzen nach Ablauf einer Frist pl\u00f6tzlich ihren Wert verl\u00f6ren, sagten die Kommissionssprecher.</p><p>Der Bundesrat weist in seiner Botschaft ans Parlament auch auf die gestiegene Lebenserwartung und auf die Regeln in anderen L\u00e4ndern hin. Banknoten der international bedeutsamen und weltweit gehandelten W\u00e4hrungen k\u00f6nnten zeitlich unbeschr\u00e4nkt umgetauscht werden.</p><p></p><p>Kein h\u00f6heres Kriminalit\u00e4tsrisiko</p><p>Der St\u00e4nderat hatte in der Wintersession eine Aufhebung der Frist abgelehnt. Die Mehrheit bef\u00fcrchtete, dass das Kriminalit\u00e4tsrisiko steigen w\u00fcrde, wenn alte Banknoten k\u00fcnftig unbefristet eingetauscht werden k\u00f6nnten.</p><p>Der Bundesrat teilt diese Bedenken nicht: Die Noten k\u00f6nnten weiterhin sechs Monate nach dem R\u00fcckruf nicht mehr als Zahlungsmittel verwendet werden, gibt er zu bedenken. Umgetauscht werden m\u00fcssten sie an einem Schalter der Schweizerischen Nationalbank, die deren Echtheit und Herkunft pr\u00fcfe.</p><p></p><p>Kompromiss zur Verwendung</p><p>Bei der Regelung geht es auch um Gelder f\u00fcr den Schweizerischen Fonds f\u00fcr Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarsch\u00e4den (Fondssuisse). Heute zahlt die Nationalbank den Gegenwert der innerhalb der Frist nicht umgetauschten Noten in diesen Fonds ein. W\u00fcrde die Umtauschfrist aufgehoben, fielen diese Zahlungen weg.</p><p>Der St\u00e4nderat will daran festhalten. K\u00fcnftig soll nach seinem Willen aber nicht mehr der gesamte Gegenwert, sondern nur noch ein F\u00fcnftel davon an den Fonds gehen. Der Rest soll zu einem Drittel an den Bund und zu zwei Dritteln an die Kantone gehen.</p><p></p><p>Verteilung nach 25 Jahren</p><p>Geht es nach dem Nationalrat, sollen 90 Prozent des Gegenwerts der nicht eingetauschten Noten 25 Jahre nach dem R\u00fcckruf einer Banknotenserie an den Fondssuisse sowie an Bund und Kantone verteilt werden. Dabei soll der vom St\u00e4nderat beschlossene Verteilschl\u00fcssel gelten. 10 Prozent des Gegenwertes sollen bei der Nationalbank bleiben, als R\u00fcckstellung zwecks Erf\u00fcllung der Umtauschpflicht.</p><p>Es handle sich um einen typischen Kompromiss, hiess es im Nationalrat. Der St\u00e4nderat habe die Frist wohl deshalb nicht abschaffen wollen, weil Geld f\u00fcr die Kantone zu holen sei, erkl\u00e4rte Thomas Matter (SVP/ZH). Mit dem Kompromiss seien alle Seiten zufrieden.</p><p>Eine Minderheit aus Vertretern der SP, der Gr\u00fcnen und der CVP stellte sich gegen die Abschaffung der Umtauschfrist und f\u00fcr den Verteilvorschlag des St\u00e4nderates aus. Uralte Noten seien immer noch anf\u00e4llig f\u00fcr Geldw\u00e4scherei und Falschgeld, sagte Beat Jans (SP/BS). Deshalb sei es sinnvoll, an der Frist festzuhalten. Leo M\u00fcller (CVP/LU) stellte fest, mit der heutigen Regelung gebe es keine Probleme.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 05.06.2019</b></p><p><b>Alte Banknoten werden k\u00fcnftig nicht mehr verfallen </b></p><p><b>Alte Banknoten k\u00f6nnen k\u00fcnftig unbefristet eingetauscht werden. Der St\u00e4nderat hat am Mittwoch eingelenkt und ist stillschweigend dem Nationalrat gefolgt. </b></p><p>Der unbefristete Umtausch soll ab der sechsten Serie gelten, die ab 1976 in Umlauf gebracht wurde. Die 100-Franken-Note ziert ein Portr\u00e4t des Architekten Francesco Borromini. Von der Serie sind noch Noten im Wert von \u00fcber einer Milliarde Franken im Umlauf. Die Umtauschfrist w\u00fcrde im Mai 2020 auslaufen.</p><p>Die Mehrheit im Parlament kam aber wie der Bundesrat zum Schluss, dass eine Frist nicht mehr zeitgem\u00e4ss ist. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Banknoten im Gegensatz zu M\u00fcnzen nach Ablauf einer Frist pl\u00f6tzlich ihren Wert verl\u00f6ren, hiess es in den R\u00e4ten.</p><p></p><p>Auch in anderen L\u00e4ndern keine Frist</p><p>Der Bundesrat wies auch auf die Regeln in anderen L\u00e4ndern hin. Banknoten der international bedeutsamen und weltweit gehandelten W\u00e4hrungen k\u00f6nnen zeitlich unbeschr\u00e4nkt umgetauscht werden.</p><p>Der St\u00e4nderat hatte eine Aufhebung der Frist zun\u00e4chst abgelehnt. Die Mehrheit bef\u00fcrchtete, dass das Kriminalit\u00e4tsrisiko steigen w\u00fcrde. Die Bef\u00fcrworter erwiderten, die Noten k\u00f6nnten weiterhin sechs Monate nach dem R\u00fcckruf nicht mehr als Zahlungsmittel verwendet werden und m\u00fcssten an einem Schalter der Schweizerischen Nationalbank umgetauscht werden. Dort werde die Echtheit gepr\u00fcft.</p><p></p><p>Geld f\u00fcr Bund und Kantone</p><p>Umstritten war die Abschaffung der Umtauschfrist auch wegen des Schweizerischen Fonds f\u00fcr Hilfe bei nicht versicherbaren Elementarsch\u00e4den (Fondssuisse). Heute zahlt die Nationalbank den Gegenwert der innerhalb der Frist nicht umgetauschten Noten in diesen Fonds ein.</p><p>Der St\u00e4nderat wollte mit dem Festhalten an der Umtauschfrist verhindern, dass diese Zahlungen wegfallen. Gleichzeitig schlug er eine neue Verteilung vor, damit auch Bund und Kantone profitieren. Der Nationalrat schlug als Kompromiss vor, die Umtauschfrist aufzuheben und trotzdem Geld zu verteilen. Dem hat sich der St\u00e4nderat nun angeschlossen.</p><p>25 Jahre nach dem R\u00fcckruf einer Banknotenserie werden 90 Prozent des Gegenwerts der nicht eingetauschten Noten an den Fondssuisse sowie an Bund und Kantone verteilt. 10 Prozent des Gegenwertes bleiben bei der Nationalbank als R\u00fcckstellung zwecks Erf\u00fcllung der Umtauschpflicht.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1561075200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1770757095850)\/","SubmissionDate":"\/Date(1519171200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen"}}