{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180027,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180027,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180027,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180027,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180027,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180027,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180027,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180027,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180027,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180027,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180027,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180027,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180027,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180027,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180027,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180027,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180027,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20180027,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.027","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands. \u00dcbernahme der Richtlinie 2017/853 zur \u00c4nderung der EU-Waffenrichtlinie","Description":"Notenaustausch vom 16. Juni 2017 zwischen der Schweiz und der Europ\u00e4ischen Union betreffend die \u00dcbernahme der Richtlinie (EU) 2017/853 zur \u00c4nderung der Richtlinie 91/477/EWG \u00fcber die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands)","InitialSituation":"<p><b>Nach den Anschl\u00e4gen von Paris im November 2015 versch\u00e4rfte die EU ihre Waffenrichtlinie. Diese hat zum Ziel, die missbr\u00e4uchliche Verwendung von Waffen, Munition und Waffenbestandteilen zu erschweren. Als assoziierter Staat des Schengen-Acquis muss die Schweiz diese Richtlinien im Rahmen ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung bis Ende Mai 2019 umsetzen. Das Schweizer Waffengesetz muss entsprechend angepasst werden, ansonsten droht ein Ende der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit. Die \"Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz\" lehnt den Gesetzesvorschlag des Parlaments zur Umsetzung der EU-Waffenrichtlinie im Schweizer Waffenrecht ab und hat das Referendum ergriffen, da sie u. a. die schweizerische Sch\u00fctzentradition bedroht sehen.</b></p><p><b></b></p><p>Ausgangslage</p><p>Am 31. Mai 2017 wurde der Schweiz die <b>Richtlinie (EU) 2017/853 zur \u00c4nderung der EU-Waffenrichtlinie als Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands</b> notifiziert. Gem\u00e4ss Schengen-Assoziierungsabkommen erfolgt die \u00dcbernahme mittels Abschluss eines v\u00f6lkerrechtlichen Vertrages (Notenaustausch), f\u00fcr dessen Genehmigung vorliegend die Bundesversammlung zust\u00e4ndig ist. Zudem sind zur Umsetzung Anpassungen auf Gesetzesstufe erforderlich. Entsprechend hat der Bundesrat am 16. Juni 2017 den Notenaustausch unter Vorbehalt der \"Erf\u00fcllung der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen\" abgeschlossen. Folgerichtig verf\u00fcgt die Schweiz f\u00fcr die \u00dcbernahme und Umsetzung der Richtlinie (EU) 2017/853 \u00fcber eine Frist von maximal zwei Jahren ab Notifikation durch die EU. Die Frist endet sp\u00e4testens am 31. Mai 2019. </p><p>Im Fokus der Anpassung stehen halbautomatische Waffen, die auch bei den Terroranschl\u00e4gen von Paris im November 2015 verwendet wurden. Entsprechende Waffen sind von der bewilligungspflichtigen Kategorie B in die Kategorie A der verbotenen Feuerwaffen zu \u00fcberf\u00fchren und damit neu mittels Ausnahmebewilligung zu erwerben. Die Gef\u00e4hrlichkeit dieser Waffen besteht darin, dass mit ihnen ohne Nachladen mehrere Schuss hintereinander abgegeben werden k\u00f6nnen. Der Zugang zu solchen Waffen soll daher grunds\u00e4tzlich eingeschr\u00e4nkt werden. Gleichzeitig erm\u00f6glichen es die in der Richtlinie enthaltenen Ausnahmetatbest\u00e4nde, dass diese Waffen hierzulande im Schiesswesen weiterhin verwendet werden k\u00f6nnen. </p><p>Der Bundesrat legt eine Gesetzesvorlage vor, welche die EU-Waffenrichtlinie 2017 pragmatisch umsetzt und die bestehenden Spielr\u00e4ume aussch\u00f6pft, um die Traditionen des schweizerischen Schiesswesens zu wahren. </p><p>Die Fortf\u00fchrung der Schengen-Zusammenarbeit ist f\u00fcr die Schweizer Sicherheitsbeh\u00f6rden und f\u00fcr die Schweizer Wirtschaft von grosser Bedeutung. Daneben h\u00e4tte eine Beendigung des Schengen-Assoziierungsabkommens auch den Ausschluss der Schweiz aus der Dublin-Zusammenarbeit zur Folge, was es zu verhindern gilt.</p><p>(Quelle: Botschaft des Bundesrates)</p>","Proceedings":"<p>Der <b>Nationalrat</b> befasste sich in der Sommersession 2018 als <b>Erstrat</b> mit der \u00dcbernahme der ge\u00e4nderten EU-Waffenrichtlinie. Drei Minderheiten der Sicherheitspolitischen Kommission um Beat Arnold (V, UR) beantragten Nichteintreten, Sistierung der Vorlage bis zum Entscheid des Europ\u00e4ischen Gerichtshofes, ob die EU-Waffenrichtlinie eine rechtliche Grundlage hat oder R\u00fcckweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Antrag, alle \u00fcber die EU-Waffenrichtlinie hinausgehenden Einschr\u00e4nkungen aus dem Entwurf zu entfernen, ebenso alle Regulierungen, die die Schweizer Waffentradition in irgendeiner Weise beeintr\u00e4chtigen. Die Fraktionen von FDP und CVP zeigten sich trotz Zweifeln an der Wirksamkeit der neuen EU-Waffenrichtlinie nicht bereit, die Beendigung der Schengen/Dublin-Zusammenarbeit aufs Spiel zu setzen und unterst\u00fctzten die Mehrheit. Auch die GLP-, SP- und BDP-Fraktionen betonten die Bedeutung von Schengen/Dublin f\u00fcr die Schweiz. Zwar \u00e4usserte die Linke den Wunsch um eine weitergehende Versch\u00e4rfung des Waffengesetzes, signalisiert jedoch grunds\u00e4tzliche Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Umsetzungspl\u00e4ne. Die drei Minderheits-Antr\u00e4ge wurden somit nach ausf\u00fchrlicher Eintretensdebatte allesamt abgelehnt.</p><p></p><p>Die Detailberatung zum Gesch\u00e4ft erfolgte in drei Bl\u00f6cken. Von 33 Minderheits- und Einzelantr\u00e4gen fanden nur zwei Minderheitsantr\u00e4ge aus der SVP-Fraktion und der Freisinnigen eine Mehrheit. Erstens sollte bei zusammengebauten Waffen die Markierung eines wesentlichen Bestandteils gen\u00fcgen; der Bundesrat forderte eine Markierung aller Waffenbestandteile. Zweitens verzichtete die grosse Kammer darauf, den Erwerb und Besitz von grossen Magazinen zu regeln. Alle Antr\u00e4ge der Linken, die eine Versch\u00e4rfung des Waffengesetzes verlangte, wurden abgelehnt. Bundesr\u00e4tin Simonetta Sommaruga beurteilte die Entscheide des Nationalrates als mutmasslich nicht mehr mit den EU-Vorgaben kompatibel. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 114 zu 67 Stimmen bei 8 Enthaltungen angenommen.</p><p></p><p>Im <b>St\u00e4nderat</b> war Eintreten unbestritten. Entgegen dem Beschluss des Nationalrates sollen grosse Magazine nur von Personen erworben werden, die auch eine entsprechende Waffe erwerben d\u00fcrfen. Als ebenfalls nicht richtlinienkonform bewertete der St\u00e4nderat den Entscheid des Nationalrates gegen die Markierung von wesentlichen Waffenbestandteilen. K\u00fcnftig sollten bei Pistolen das Griffst\u00fcck, der Verschluss und der Lauf, bei Gewehren das Verschlussgeh\u00e4use, der Verschluss sowie der Lauf markiert werden.</p><p></p><p>In folgenden Punkten schloss sich der St\u00e4nderat dem Nationalrat an: a) Die nach der Dienstzeit \u00fcbernommene Ordonnanzwaffe soll nicht als verbotene Waffe kategorisiert werden, b) Waffenh\u00e4ndler sollen nicht verpflichtet werden, \u00fcber grosse Magazine Buch zu f\u00fchren, c) bisherige Besitzer von Waffen, die neu zu den verbotenen Waffen z\u00e4hlen, m\u00fcssen den kantonalen Beh\u00f6rden lediglich eine Meldung machen und keine neuen Auflagen erf\u00fcllen, d) mit einer Muss-Formulierung werden die Kantone verpflichtet, Sportsch\u00fctzen Ausnahmebewilligungen zum Erwerb von halbautomatischen Waffen zu erteilen, wenn sie nachweisen, dass sie Mitglied in einem Schiessverein sind oder sonst regelm\u00e4ssig schiessen. Bei der allgemeinen Bestimmung f\u00fcr Ausnahmebewilligungen hielt der St\u00e4nderat an der bundesr\u00e4tlichen Kann-Formulierung fest. Damit werden - im Sinne des F\u00f6deralismus - kantonale Vorschriften erm\u00f6glicht. In der Gesamtabstimmung nahm der St\u00e4nderat die Vorlage mit 34 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen an.</p><p></p><p>In der <b>Differenzbereinigung</b> folgte der <b>Nationalrat</b> in Bezug auf die Erwerbsregelung f\u00fcr grosse Magazine und der Markierung aller Waffenbestandteile dem Beschluss des St\u00e4nderates. Bei den letzten beiden Differenzen formeller Natur schloss sich der <b>St\u00e4nderat </b>den Beschl\u00fcssen des Nationalrates an.</p><p>Die vom Parlament beschlossenen \u00c4nderungen stehen im Einklang mit den EU-Vorgaben. Versch\u00e4rft wurden die Bedingungen dahingehend, dass zivile halbautomatische Waffen und Waffen mit einem Magazin von \u00fcber 10 Schuss sowie halbautomatische Pistolen mit einem Magazin von \u00fcber 20 Schuss als verbotene Waffen gelten. Sammler d\u00fcrfen diese erwerben, falls sie ein Verzeichnis f\u00fchren, f\u00fcr die sichere Aufbewahrung garantieren und den Zweck der Sammlung darlegen.</p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung beschloss der Nationalrat mit 120 gegen 69 Stimmen bei 4 Enthaltungen, den Entwurf anzunehmen. Der St\u00e4nderat entschied mit 34 gegen 6 Stimmen und 5 Enthaltungen die Annahme des Entwurfes.</b></p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 mit 63,7\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1538092800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|10","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770757454383)\/","SubmissionDate":"\/Date(1519948800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Europapolitik"}}