{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180031,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180031,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180031,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180031,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180031,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180031,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180031,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180031,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180031,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180031,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180031,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180031,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180031,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180031,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180031,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180031,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180031,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20180031,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.031","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Steuervorlage 17","Description":"Botschaft vom 21. M\u00e4rz 2018 zum Bundesgesetz \u00fcber die Steuervorlage 17 (SV17)","InitialSituation":"<p><b>Am 19. Mai 2019 befinden die Schweizer Stimmberechtigten \u00fcber das \"Bundesgesetz \u00fcber die Steuerreform und die AHV-Finanzierung (STAF)\"; ehemals \"Steuervorlage 17 (SV17)\"). Im Zentrum der Vorlage steht die Abschaffung der international kritisierten steuerlichen Regelungen f\u00fcr kantonale Statusgesellschaften. Die Reform der Unternehmensbesteuerung wurde vom Parlament mit einem sozialen Ausgleich zugunsten der AHV verkn\u00fcpft. Damit sollen sch\u00e4tzungsweise zwei Milliarden Franken in die AHV fliessen. Gegen die STAF ist von verschiedenen Komitees aus dem linksgr\u00fcnen, b\u00fcrgerlichen und gr\u00fcnliberalen/BDP-Lager das Referendum ergriffen worden. Die Gegner der Vorlage kritisieren insbesondere die Schaffung neuer steuerlicher Sonderregelungen f\u00fcr Unternehmen, die Gegenfinanzierung zugunsten der AHV bzw. die Verkn\u00fcpfung zweier aus ihrer Sicht sachfremder Vorlagen. </b></p><p></p><p><b>Ablehnung des Unternehmenssteuergesetzes III</b></p><p>Am 12. Februar 2017 lehnten die Schweizer Stimmberechtigten das Unternehmenssteuerreformgesetz III (USR III) mit 59,1 Prozent Neinstimmen ab. Damit bleiben das geltende Steuersystem und namentlich die steuerliche Privilegierung der kantonalen Statusgesellschaften in Kraft. Diese Privilegierung steht nicht mehr im Einklang mit internationalen Standards. Diese Situation f\u00fchrt bei Unternehmen, die grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tig sind, zu Rechts- und Planungsunsicherheiten und schadet dem Standort sowie der Reputation der Schweiz. </p><p></p><p>Zudem steht die Schweiz in einem h\u00e4rter werdenden internationalen Wettbewerb. Erstens haben wichtige L\u00e4nder weitreichende Reformen bei der Gewinnsteuer beschlossen oder diese angek\u00fcndigt. Zweitens mehren sich unilaterale wie auch international koordinierte Massnahmen, die darauf abzielen, steuerlich attraktive L\u00e4nder zu schw\u00e4chen. Die Schweiz muss t\u00e4tig werden, um ihre Wettbewerbsf\u00e4higkeit gegen\u00fcber konkurrierenden L\u00e4ndern zu behaupten.</p><p></p><p><b>Steuervorlage 17</b></p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden verabschiedete der Bundesrat nur etwas mehr als ein Jahr nach der gescheiterten Abstimmung, am 21. M\u00e4rz 2018, zuhanden des Parlaments seinen Entwurf f\u00fcr ein Bundesgesetz \u00fcber die Steuervorlage 17<b></b>(SV17). Ausgangspunkt der SV17 war die Abschaffung der international nicht mehr akzeptierten Regelungen f\u00fcr kantonale Statusgesellschaften. Damit die Schweiz weiterhin ein attraktiver Wirtschaftsstandort bleibt, sah der Bundesrat die Einf\u00fchrung neuer steuerlicher Sonderregelungen vor. Die Kantone sollten aus Sicht der Regierung zudem finanzpolitischen Spielraum erhalten, damit sie bei Bedarf ihre Gewinnsteuern senken k\u00f6nnen, um ihre internationale Wettbewerbsf\u00e4higkeit zu erhalten. Steuersenkungen auf Bundesebene waren im bundesr\u00e4tlichen Entwurf demgegen\u00fcber nicht vorgesehen. Der Finanzausgleich sollte an die neuen steuerpolitischen Realit\u00e4ten angepasst werden, um Verwerfungen unter den Kantonen zu vermeiden. Mit der Erh\u00f6hung der Dividendenbesteuerung und der Mindestvorgaben des Bundes f\u00fcr Familienzulagen wollte der Bundesrat schliesslich der Ausgewogenheit der Vorlage Rechnung tragen.</p><p></p><p>Der Bundesrat beantragte in seiner Botschaft zur Steuervorlage 17 insbesondere folgende Massnahmen: </p><p></p><p>1. Rechtssicherheit schaffen</p><p>- Aufhebung der Regelungen f\u00fcr Statusgesellschaften;</p><p></p><p>2. Standortattraktivit\u00e4t st\u00e4rken</p><p>- Obligatorische Einf\u00fchrung einer Patentbox auf kantonaler Ebene;</p><p>- Fakultative Einf\u00fchrung zus\u00e4tzlicher Abz\u00fcge f\u00fcr Forschung und Entwicklung auf kantonaler Ebene;</p><p></p><p>3. F\u00f6deralismus respektieren</p><p>- Erh\u00f6hung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer von 17 auf 21,2 Prozent, was rund 990 Millionen Franken zus\u00e4tzlich pro Jahr entspr\u00e4che; </p><p>- Ber\u00fccksichtigung der St\u00e4dte und Gemeinden im Zusammenhang mit der Erh\u00f6hung des Kantonsanteils (Gemeindeartikel);</p><p>- Anpassungen im Finanzausgleich (neue Gewichtung der Unternehmensgewinne im Ressourcenausgleich und Einf\u00fchrung tempor\u00e4rer Erg\u00e4nzungsbeitr\u00e4ge); </p><p></p><p>4. Ausgewogenheit garantieren</p><p>- Einf\u00fchrung einer Entlastungsbegrenzung bei der Gewinnsteuer;</p><p>- Erh\u00f6hung der Dividendenbesteuerung beim Bund auf 70 Prozent, bei den Kantonen auf mindestens 70 Prozent;</p><p>- Erh\u00f6hung der Mindestvorgaben f\u00fcr Familienzulagen um 30 Franken.</p><p></p><p>Aus der Reform w\u00fcrden sich gem\u00e4ss Bundesrat ab dem Inkrafttreten zun\u00e4chst statische Mindereinnahmen ergeben, welche im Verlauf der folgenden Jahre durch die zu erwartenden dynamischen Effekte mindestens kompensiert w\u00fcrden.</p><p></p><p><b>(Quellen</b>: <a href=\"https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2018/2527.pdf\">Botschaft des Bundesrates</a> / <a href=\"https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen/bundesrat.msg-id-70181.html\">Medienmitteilung</a> des Bundesrates vom 21.03.18) </p>","Proceedings":"<p>Der <b>St\u00e4nderat</b> beriet die Vorlage des Bundesrates in der Sommersession 2018. Seine vorberatende Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben<b></b>(WAK-S) hatte ihrem Rat in vier Punkten Abweichungen vom bundesr\u00e4tlichen Entwurf beantragt. </p><p></p><p>Anstelle einer Erh\u00f6hung der Familienzulagen solle erstens ein sozialer Ausgleich \u00fcber die AHV vorgenommen werden. Jeder Steuerfranken, der durch die SV17 auf Ebene Bund, Kantone und Gemeinden entf\u00e4llt, w\u00fcrde mit einem Franken an die Finanzierung der AHV \"gegenfinanziert\" werden. Insgesamt w\u00fcrden der AHV damit circa zwei Milliarden Franken zufliessen. Finanziert w\u00fcrde dies durch eine Erh\u00f6hung um drei zus\u00e4tzliche Lohnpromille (je 0,15 Prozent auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite), die Zuweisung des ganzen Demografieprozentes der Mehrwertsteuer an den AHV-Ausgleichsfonds sowie die Erh\u00f6hung des Bundesbeitrages an die AHV von 19,55 auf 20,2 Prozent. Dementsprechend schlug die Kommission auch die Umwandlung des Titels der Vorlage von \"Bundesgesetz \u00fcber die Steuervorlage 17\" (SV17) zu \"Bundesgesetz \u00fcber die Steuerreform und die AHV-Finanzierung\" (STAF) vor.</p><p></p><p>Zweitens beantragte die WAK-S dem Rat, Dividenden von qualifizierten Anteilseignern (mit einer Beteiligung von mindestens 10 Prozent) auf Ebene Kantone zu mindestens 50 Prozent zu besteuern. Eine Minderheit sprach sich f\u00fcr den Vorschlag des Bundesrats aus (mindestens 70 Prozent). Eine weitere Minderheit wollte beim geltenden Recht bleiben (freie Festsetzung des Steuersatzes durch die Kantone). Auf Ebene Bund schloss sich die Kommission oppositionslos dem Bundesrat an (70 Prozent).</p><p></p><p>Drittens stellte die Kommission den Antrag, das Kapitaleinlageprinzip mit einer R\u00fcckzahlungs- und einer Teilliquidationsregel einzuschr\u00e4nken. Die neuen Regeln w\u00fcrden ausschliesslich f\u00fcr Gesellschaften gelten, die an einer schweizerischen B\u00f6rse kotiert sind. Diese Gesellschaften sollen k\u00fcnftig nur dann Reserven aus Kapitaleinlagen (KER) steuerfrei zur\u00fcckzahlen d\u00fcrfen, wenn sie in der gleichen H\u00f6he steuerbare Dividenden aussch\u00fctten (R\u00fcckzahlungsregel). Dies solle f\u00fcr alle bestehenden KER mit der Ausnahme f\u00fcr jene KER gelten, die innerhalb eines Konzerns zur\u00fcckgezahlt werden sowie f\u00fcr KER, die im Rahmen eines Zuzugs in die Schweiz nach dem 31. Dezember 2010 (nach Inkrafttreten der Unternehmenssteuerreform II) entstanden sind. Diese Regel solle auch f\u00fcr k\u00fcnftige Zuz\u00fcge gelten. Weiter sollen die Regelungen sinngem\u00e4ss auch f\u00fcr die Ausgabe von Gratisaktien und Gratisnennwerterh\u00f6hungen aus KER gelten. Eine Kommissionsminderheit wollte, dass die Vorgaben nicht nur f\u00fcr KER, sondern auch f\u00fcr die R\u00fcckzahlung von Grund- und Stammkapital gelten und dass als relevantes Datum das Inkrafttreten des Bundesgesetzes \u00fcber die SV17 gew\u00e4hlt wird.</p><p></p><p>Die WAK-S beantragte viertens, den Abzug auf Eigenfinanzierung fakultativ und nur f\u00fcr Hochsteuerkantone zuzulassen. Davon w\u00fcrde voraussichtlich nur Z\u00fcrich profitieren. Der Bundesrat hatte den Eigenkapitalabzugsfaktor nicht mehr in die Vorlage integriert. Auf Ebene Bund sollte dieses Instrument aus Sicht der Kommission wie vom Bundesrat vorgesehen nicht eingesetzt werden. Ausserdem sollte der Abzug auf Eigenfinanzierung in die allgemeine Entlastungsbegrenzung integriert werden.</p><p></p><p>Die Kommission versp\u00fcre zwar \"keine Begeisterung oder Euphorie f\u00fcr die Vorlage, aber sie [habe] mit Ernsthaftigkeit gearbeitet und hatte die grosse Sorge, dass jetzt die beste L\u00f6sung vorgelegt\" werde, betonte Kommissionspr\u00e4sident Pirmin Bischof (C, SO). Martin Schmid (RL, GR) meinte auch, es sei zwar \"keine gute\", vor dem Hintergrund der abgelehnten Unternehmenssteuerreform III aber dennoch \"die beste L\u00f6sung\". Anita Fetz (S, BS) k\u00f6nne den \"Kompromiss [...] gut unterst\u00fctzen\". Hannes Germann (V, SH) bezeichnete die Vorlage als eine \"riesige Kr\u00f6te\", aus Gr\u00fcnden des Pragmatismus' stimme er aber daf\u00fcr. Roberto Zanetti (S, SO) sprach gar von einer \"Sternstunde des Parlamentarismus\". F\u00fcr Thomas Minder (V, SH) sei die Vorlage hingegen \"nicht gerade Wahnsinn, aber Bl\u00f6dsinn allemal\". \"Zwei gescheiterte Projekte zu verbinden, sei es im Gesch\u00e4fts- oder im Politleben, [habe] noch nie zum Erfolg gef\u00fchrt\", meinte Peter F\u00f6hn (V, SZ) auf der gleichen Linie. </p><p></p><p>Der St\u00e4nderat beschloss ohne Gegenantrag, auf die Vorlage einzutreten. Er folgte in der Detailberatung in allen Punkten seiner Kommission bzw. deren Mehrheit. In der Gesamtabstimmung wurde der Entwurf mit 34 gegen 5 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. </p><p></p><p>In der Herbstsession 2018 befasste sich der <b>Nationalrat</b> mit der Vorlage. In der Eintretensdebatte positionierten sich die sozialdemokratische, die FDP-Liberale und die CVP-Fraktion zugunsten der Verkn\u00fcpfung von Steuerreform und AHV. Eine tragf\u00e4hige L\u00f6sung sei f\u00fcr den Wirtschaftsstandort Schweiz notwendig, die Vorlage sei \"durch und durch ein Kompromiss\", wie es Petra G\u00f6ssi (RL, SZ) formulierte. Die Fraktion der Schweizerischen Volkspartei, die Gr\u00fcnliberale und die BDP-Fraktion stellten sich aus demokratiepolitischen Bedenken dagegen. Die Gr\u00fcne Fraktion verlangte, zu AHV-Finanzierung und Steuervorlage separate Abstimmungsfragen zu stellen. Der Rat folgte dem Antrag der Mehrheit seiner Kommission und trat mit 188 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung auf die Vorlage ein. Eine Minderheit hatte dem Rat beantragt, nicht einzutreten. Einem Einzelantrag, der eine R\u00fcckweisung der Vorlage an die Kommission gefordert hatte, wurde ebenso wenig Folge geleistet. </p><p></p><p>Die Kommission f\u00fcr Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) hatte ihrem Rat einzig beim Kapitaleinlageprinzip \u00c4nderungen gegen\u00fcber dem Entwurf des St\u00e4nderats beantragt. So sprach sich eine Mehrheit der Kommission f\u00fcr die Befreiung der KER von zugezogenen Unternehmen von der R\u00fcckzahlungsregel aus, die nach dem Abstimmungstermin zur USR II - und nicht erst nach deren Inkrafttreten - entstanden waren. Des Weiteren beantragte die Kommission, die Ausnahme f\u00fcr Zuz\u00fcger auch auf die Teilliquidationsregel und f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende Zusammenschl\u00fcsse und Umstrukturierungen anzuwenden.</p><p></p><p>Der Nationalrat hatte \u00fcber zahlreiche Minderheitsantr\u00e4ge zu befinden. Die Detailberatung wurde deshalb in vier Bl\u00f6cke aufgeteilt. S\u00e4mtliche Minderheitsantr\u00e4ge zum sozialen Ausgleich (Block 1), welche etwa eine Trennung der Vorlage, die Erh\u00f6hung des Frauenrentenalters, eine geringere Erh\u00f6hung der Lohnprozente, daf\u00fcr aber einen h\u00f6heren Bundesbeitrag an die AHV oder die Senkung der Entwicklungshilfeausgaben verlangten, wurden abgelehnt. Weitere Minderheitsantr\u00e4ge forderten namentlich die Erh\u00f6hung der Mindestbesteuerung von Dividenden auf Bundes- und Kantonsebene auf 80 bzw. 90 Prozent, die Beibehaltung der Dividendenteilbesteuerung auf Bundes- bzw. Kantonsebene nach geltendem Recht oder die Senkung der Gewinnsteuer auf Bundesebene (Block 2). Mit Ausnahme eines Einzelantrags von Susanne Leutenegger Oberholzer (S, BL), der verlangte, dass Kantone die Auswirkungen der Steuerreform auf die Gemeinden nicht nur ber\u00fccksichtigen, sondern auch abgelten m\u00fcssen, wurden die Antr\u00e4ge allesamt abgelehnt. Im dritten Beratungsblock forderten verschiedene Minderheitsantr\u00e4ge unter anderem, die Patentbox fakultativ auszugestalten oder den fakultativen Abzug f\u00fcr Eigenfinanzierung f\u00fcr alle Kantone zuzulassen. Alle Minderheitsantr\u00e4ge dieses Blocks wurden abgelehnt. Zum Kapitaleinlageprinzip (Block 4) schliesslich forderten Minderheitsantr\u00e4ge etwa eine Versch\u00e4rfung der R\u00fcckzahlungsregel, die Einf\u00fchrung einer Ausnahme f\u00fcr Umstrukturierungen bez\u00fcglich Ausgabe von Gratisaktien oder die Ausnahme f\u00fcr Zuz\u00fcger nicht auf Teilliquidationen zu erstrecken. Der Rat stimmte in fast allen Punkten wie die Mehrheit seiner Kommission und folgte einzig dem letztgenannten Minderheitsantrag. </p><p></p><p>In der Gesamtabstimmung hiess der Nationalrat die Vorlage mit 114 zu 68 Stimmen bei 13 Enthaltungen gut. Die Vorlage wurde dabei von den Fraktionen der SP, der CVP und der BDP sowie von der Mehrheit der Fraktion der FDP-Liberalen unterst\u00fctzt. Dagegen stimmten die Gr\u00fcnliberalen sowie mehrheitlich die Fraktionen der SVP und der Gr\u00fcnen. </p><p></p><p>Insgesamt verblieben zwischen St\u00e4nde- und Nationalrat demnach drei <b>Differenzen</b>: eine beim Gemeindeartikel und zwei bei der Einschr\u00e4nkung des Kapitaleinlageprinzips. Auf Antrag der WAK-S folgte der <b>St\u00e4nderat</b> bei allen Differenzen dem Nationalrat. Ein Einzelantrag, der aus f\u00f6deralistischen Bedenken gefordert hatte, beim bundesr\u00e4tlichen Entwurf zum Gemeindeartikel zu bleiben, wurde abgelehnt. </p><p></p><p><b>In der Schlussabstimmung sprachen sich 112 Nationalr\u00e4tinnen und -r\u00e4te f\u00fcr, 67 gegen die Annahme des Bundesgesetzes aus. 11 enthielten sich. Im St\u00e4nderat wurde das Bundesgesetz mit 39 gegen 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen gutgeheissen. </b></p><p></p><p><b>(Quellen: </b><a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180031\">AB</a> / <a href=\"https://www.parlament.ch/press-releases/Pages/mm-wak-s-2018-05-29.aspx?lang=1031\">Erl\u00e4uterungen der ESTV</a> / Medienmitteilungen WAK / SDA)</p><p></p><p><b>Referendum</b></p><p>Gegen die Vorlage kam das Referendum zustande. Am 6. Februar 2019 gab die Bundeskanzlei die G\u00fcltigkeit von 60'749 der 61'381 am 17. Januar 2019 eingereichten Unterschriften bekannt. Die Unterschriften waren von verschiedenen Komitees gesammelt worden. Eine linksgr\u00fcne Allianz kritisiert insbesondere die Schaffung neuer steuerlicher Sonderregelungen f\u00fcr Unternehmen. Ein b\u00fcrgerliches Komitee - bestehend aus Mitgliedern der SVP, der Jungen SVP und der Jungfreisinnigen - beanstandet den sozialen Ausgleich zugunsten der AHV. Gemeinsam mit dem \"Generationenkomitee\" der jungen Gr\u00fcnliberalen und der jungen BDP und dem B\u00fcrgerinnen- und B\u00fcrgerkomitee \"Kuhhandel Nein\" stellt es sich zudem gegen die Verkn\u00fcpfung zweier, aus ihrer Sicht sachfremder Themen.</p><p></p><p>Gem\u00e4ss Entscheid des Bundesrates vom 16. Januar 2019 wird die Vorlage nun am 19. Mai 2019 dem Stimmvolk zur Abstimmung unterbreitet. </p><p></p><p><b>(Quelle</b>: <a href=\"https://www.admin.ch/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-73902.html\">Medienmitteilung</a> Bundeskanzlei vom 6. Februar 2019) </p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 19. Mai 2019 mit 66,4\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1538092800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2446","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770757561850)\/","SubmissionDate":"\/Date(1521590400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Steuer"}}