{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180043,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180043,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180043,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180043,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180043,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180043,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180043,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180043,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180043,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180043,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180043,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180043,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180043,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180043,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180043,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180043,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180043,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20180043,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.043","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht","Description":"Strafrahmenharmonisierung und Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionenrecht. Vorlage 3: Bundesgesetz \u00fcber eine Revision des Sexualstrafrechts. Bericht der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des St\u00e4nderates","InitialSituation":"<p><b>Entwurf 1 und 2</b></p><p><b></b></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 25.04.2018</b></p><p><b>Angemessene Strafrahmen: Bundesrat will Strafgesetzbuch revidieren </b></p><p><b>Der Bundesrat will eine angemessene Sanktionierung von Straftaten erm\u00f6glichen und passt deshalb im Strafgesetzbuch den Strafrahmen f\u00fcr verschiedene Delikte an. Im Vordergrund stehen dabei Gewalt- und Sexualdelikte, die oftmals an Frauen und Kindern begangen werden. Solche Delikte sollen k\u00fcnftig h\u00e4rter bestraft werden. Gleichzeitig stimmt der Bundesrat auch das Verh\u00e4ltnis der Strafrahmen besser aufeinander ab. Er hat an seiner Sitzung vom 25. April 2018 die entsprechende Botschaft verabschiedet. </b></p><p>Der Besondere Teil des Strafgesetzbuches ist in den letzten 40 Jahren infolge der gewandelten Wert- und Moralvorstellungen, der technischen Entwicklung und internationaler Vereinbarungen \u00fcber 70 Mal revidiert worden. Bisher ist noch nie in einem Quervergleich gepr\u00fcft worden, ob die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zueinander stehen. Das hat der Bundesrat nun gemacht.</p><p>Mit seiner Vorlage will der Bundesrat gew\u00e4hrleisten, dass das Strafrecht ein differenziertes Instrument zur Sanktionierung von Straftaten bleibt, das den Gerichten den n\u00f6tigen Spielraum bel\u00e4sst. Gleichzeitig sollen die Strafrahmen harmonisiert werden, damit ihr Verh\u00e4ltnis untereinander besser aufeinander abgestimmt ist. Die Revision schafft nicht v\u00f6llig neue Strafrahmen, sondern beschr\u00e4nkt sich auf punktuelle \u00c4nderungen. Der Schwerpunkt liegt bei den Sexualdelikten sowie den Delikten gegen Leib und Leben.</p><p></p><p>Verdoppelung der Mindeststrafe f\u00fcr Vergewaltigung </p><p>Da Opfer sexueller Gewalt oft massiv und \u00fcber lange Zeit unter den physischen und psychischen Folgen der Tat leiden, wird die Mindeststrafe bei der Vergewaltigung von einem Jahr auf zwei Jahre Freiheitsstrafe angehoben und damit verdoppelt. Zudem wird der Tatbestand neu geschlechtsneutral gefasst und erfasst k\u00fcnftig auch beischlafs\u00e4hnliche Handlungen.</p><p>Bei einer sexuellen Handlung mit einem Kind unter 12 Jahren, die nicht einer Vergewaltigung entspricht, wird eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsstrafe eingef\u00fchrt, weil Kinder besonders schutzbed\u00fcrftig sind. Bei einer Vergewaltigung gilt eine Mindeststrafe von zwei Jahren Freiheitsstrafe. </p><p>Bei der schweren K\u00f6rperverletzung wird die Mindeststrafe von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben. Zudem soll die Mindeststrafe in bestimmten F\u00e4llen von Angriffen auf Beamte erh\u00f6ht werden. Geht die Gewalt gegen Beh\u00f6rden und Beamte von einer Gruppe aus, wird die Mindeststrafe von 30 auf 120 Tagess\u00e4tze Geldstrafe angehoben. Weiter wird die Mindeststrafe bei der gewerbsm\u00e4ssigen Begehung von Verm\u00f6gensdelikten einheitlich auf 6 Monate Freiheitsstrafe festgelegt. Das f\u00fchrt je nach Tatbestand zu einer Erh\u00f6hung oder aber zu einer Senkung der Mindeststrafe.</p><p>In anderen Bereichen soll der Strafrahmen gesenkt werden, so etwa bei falschen Anschuldigungen oder bei der F\u00e4lschung von Aufgeboten. </p><p></p><p>Straftaten verhindern</p><p>Mit der heute verabschiedeten Vorlage setzt der Bundesrat beim Strafrecht an. Genauso wichtig ist es f\u00fcr den Bundesrat aber, Straftaten zu verhindern. Er hat deshalb in der j\u00fcngeren Vergangenheit verschiedene Gesetzgebungsprojekte und Massnahmen verabschiedet, mit denen mehr zum Schutz vor Missbrauch, h\u00e4uslicher Gewalt und Bel\u00e4stigung getan werden kann. Dazu z\u00e4hlen vor allem die Ausweitung der Meldepflicht f\u00fcr den Schutz von Kleinkindern sowie ein besserer Schutz vor Stalking mit elektronischen Fussfesseln. </p><p></p><p><b>Entwurf 3</b></p><p></p><p><b>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des St\u00e4nderates vom18. Februar 2022 </b></p><p><b>Die Kommission f\u00fcr Rechtsfragen des St\u00e4nderates (RK-S) spricht sich in ihrem Entwurf f\u00fcr ein revidiertes Sexualstrafrecht daf\u00fcr aus, die Kernbestimmungen des Sexualstrafrechts, namentlich die Tatbest\u00e4nde der sexuellen N\u00f6tigung und der Vergewaltigung (Artikel\u00a0189 und 190 Strafgesetzbuch), basierend auf der sogenannten \"Nein-heisst-Nein\"-L\u00f6sung neu auszugestalten und auf das Element der N\u00f6tigung im Grundtatbestand zu verzichten. </b></p><p>Die Kommission hat in mehreren Sitzungen einen Entwurf f\u00fcr ein revidiertes Sexualstrafrecht erarbeitet (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180043\">18.043</a>, E. 3). Basierend auf den R\u00fcckmeldungen der Vernehmlassung hat sich die Kommission einstimmig daf\u00fcr entschieden, auf einen separaten Tatbestand des \"sexuellen \u00dcbergriffs\" (Artikel\u00a0187a des Vorentwurfs) zu verzichten und sich f\u00fcr eine Kaskadenl\u00f6sung in Artikel\u00a0189 und 190 ausgesprochen. Von den Tatbest\u00e4nden erfasst werden sexuelle Handlungen, welche der T\u00e4ter oder die T\u00e4terin am Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen l\u00e4sst und sich dabei \u00fcber den entgegenstehenden Willen des Opfers hinwegsetzt (vors\u00e4tzlich oder eventualvors\u00e4tzlich). Dieser Wille kann vom Opfer verbal oder nonverbal ge\u00e4ussert werden. Neu begeht eine Vergewaltigung, wer gegen den Willen einer Person den Beschlaf oder eine beischlafs\u00e4hnliche Handlung, die mit einem Eindringen in den K\u00f6rper verbunden ist, vornimmt oder vornehmen l\u00e4sst. Damit werden k\u00fcnftig auch Opfer m\u00e4nnlichen Geschlechts von diesem Tatbestand erfasst werden. In beiden Straftatbest\u00e4nden (Artikel\u00a0189 und 190 E-StGB) soll zuk\u00fcnftig im Grundtatbestand auf das Element der N\u00f6tigung verzichtet werden. Tritt die N\u00f6tigung hinzu, handelt es sich jeweils um die qualifizierte Form der Tatbegehung, f\u00fcr welche die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen bei der Vergewaltigung auch in Zukunft eine einj\u00e4hrige Mindeststrafe als Strafandrohung vorsieht (Artikel\u00a0190 Absatz\u00a02 E-StGB). Eine Minderheit beantragt, die Mindeststrafe auf mehr als zwei Jahre festzulegen, um auszuschliessen, dass die Strafe bedingt ausgesprochen werden kann.</p><p>Eine Minderheit der Kommission begr\u00fcsst diese \u00c4nderungen im Grundsatz, beantragt jedoch, die Kaskade auf dem Grundprinzip der fehlenden Einwilligung auszugestalten (\"Nur-Ja-heisst-Ja\"-L\u00f6sung), was die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen abgelehnt hat.</p><p>Mit der beantragten \u00c4nderung beabsichtigt die Kommission, den Schutz zur F\u00e4higkeit zur sexuellen Selbstbestimmung um den Schutz der sexuellen Unversehrtheit an sich zu erweitern. Sie tr\u00e4gt damit den gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte Rechnung.</p><p></p><p>Mindeststrafe f\u00fcr sexuelle Handlungen mit Kindern</p><p>Die Kommission spricht sich mit 6 zu 5 Stimmen daf\u00fcr aus, dass bestimmte Tathandlungen bei sexuellen Handlungen mit Kindern (Artikel\u00a0187 E-StGB) neu mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr bedroht sind, falls das Opfer das 12. Altersjahr noch nicht vollendet hat. Eine Kommissionsminderheit h\u00e4lt diese Mindeststrafe f\u00fcr nicht geboten.</p><p><b></b></p><p>Neuer Tatbestand gegen sexuelle \u00dcbergriffe im Gesundheitsbereich</p><p>Die Kommission spricht sich f\u00fcr einen neuen Tatbestand Artikel\u00a0193a E-StGB aus, der Opfer vor vermeintlich notwendigen Handlungen von Gesundheitsfachpersonen sch\u00fctzen soll. Mit Freiheitstrafe bis zu f\u00fcnf Jahren oder Geldstrafe kann demnach bestraft werden, wer bei der Aus\u00fcbung einer T\u00e4tigkeit im Gesundheitsbereich sexuelle Handlungen vornimmt oder vornehmen l\u00e4sst und das Opfer dabei \u00fcber den sexuellen Charakter der Handlung t\u00e4uscht, indem eine medizinische Indikation vorgegeben wird. Die Kommissionsminderheit ist der Ansicht, dass sich ein derartiger Tatbestand er\u00fcbrigen w\u00fcrde, wenn die Kernbestimmungen von Artikel\u00a0189 und 190 auf der Zustimmungsl\u00f6sung beruhten.</p><p><b></b></p><p>Anpassungen des Pornografietatbestands </p><p>Die Kommission beantragt eine Anpassung im Bereich der sogenannten harten Pornografie. Demnach soll es sich nicht mehr um verbotene harte Pornografie handeln, wenn die pornografischen Gegenst\u00e4nde oder Vorf\u00fchrungen sexuelle Handlungen mit Gewaltt\u00e4tigkeiten unter Erwachsenen zum Inhalt haben (Artikel\u00a0197 Abs. 4 und 5 E-StGB). Die Kommission m\u00f6chte \u00fcberdies darauf reagieren, dass die heutige Fassung des Pornografietatbestands dazu f\u00fchrt, dass sich viele Minderj\u00e4hrige unbeabsichtigt strafbar machen. Entsprechend soll die Straflosigkeit gegen\u00fcber heute unter strengen Voraussetzungen erweitert werden um zu verhindern, dass sich minderj\u00e4hrige Jugendliche strafbar machen, wenn sie einvernehmlich von sich selbst Bilder oder Filme beispielsweise herstellen, besitzen oder konsumieren (Artikel\u00a0197 Abs. 8 und 8bis E-StGB).</p><p><b></b></p><p>Neuer Tatbestand f\u00fcr \"Rachepornografie\" </p><p>Die Kommission schl\u00e4gt mit 11 zu 1 Stimmen einen neuen Tatbestand vor, der das unbefugte Weiterleiten von nicht \u00f6ffentlichen sexuellen Inhalten mit Strafe bedroht (Artikel\u00a0197a E-StGB). Typisches Beispiel sind Fotos oder Videos, die urspr\u00fcnglich in einer Paarbeziehung einvernehmlich aufgenommen wurden, aber sp\u00e4ter ohne Einverst\u00e4ndnis der abgebildeten Person zug\u00e4nglich gemacht werden (sogenannte \"Rachepornografie\"). Eine Minderheit beantragt, auf einen derartigen Tatbestand im Sexualstrafrecht zu verzichten.</p><p><b></b></p><p>Verzicht auf einen neuen Tatbestand des \"Grooming\" </p><p>Anders als noch im Vorentwurf vorgesehen, verzichtet die Kommission darauf, ihrem Rat einen Tatbestand zum \"Grooming\" zu beantragen. Das \"Grooming\" bezeichnet das gezielte Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Minderj\u00e4hrigen, also die Planung eines sexuellen Missbrauchs. Die Kommission h\u00e4lt eine derartige Vorverlagerung der Strafbarkeit in den Bereich der Vorbereitungshandlungen f\u00fcr nicht angezeigt. Sie weist darauf hin, bereits heute der Versuch von sexuellen Tathandlungen strafbar ist. Mit der Vorverlagerung der Strafbarkeit w\u00fcrde auch der \"Versuch des Versuchs\" strafbar.</p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrates vom 13. April 2022 </b></p><p>Der Bundesrat stimmt dem Bericht und dem Erlassentwurf der Kommissionsmehrheit zu, mit Ausnahme des Artikels 197a E-StGB (Unbefugtes Weiterleiten von nicht \u00f6ffentlichen sexuellen Inhalten). Er begr\u00fcsst insbesondere die Ausdehnung des Tatbestands der Vergewaltigung sowie die Einf\u00fchrung des Tatbestands des \"sexuellen \u00dcbergriffs\". Im Kern der Revision steht der Verzicht auf das N\u00f6tigungselement in den Grundtatbest\u00e4nden von Artikel\u00a0189 und 190 E-StGB. (...)</p>","Proceedings":"<p><b>Entw\u00fcrfe 1 und 2</b></p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 09.06.2020</b></p><p><b>St\u00e4nderat will Gewalt bei Ausschreitungen h\u00e4rter bestrafen </b></p><p><b>Der St\u00e4nderat will die Strafen f\u00fcr gewisse Delikte versch\u00e4rfen. Damit soll ver\u00e4nderten gesellschaftlichen Wertungen Rechnung getragen werden. Im Visier hat er insbesondere Randalierer, die bei Ausschreitungen Polizisten, Sanit\u00e4t oder Feuerwehr angreifen.</b></p><p>Allerdings ist unklar, ob die Entscheide des St\u00e4nderats vom Dienstag in diesem Bereich tats\u00e4chlich die von der Mehrheit gew\u00fcnschte Versch\u00e4rfung bringen. Der Bundesrat hatte beantragt, die Mindeststrafe zu erh\u00f6hen: Bei Gewalt und Drohung gegen Beh\u00f6rden und Beamte durch Gruppen von gewaltt\u00e4tigen Randalierern sollte diese statt 30 mindestens 120 Tagess\u00e4tze betragen.</p><p>Im Rat setzte sich jedoch eine Minderheit durch, die eine vermeintlich sch\u00e4rfere Version vorgeschlagen hatte: Geldstrafen sollen nur noch in leichten F\u00e4llen m\u00f6glich sein, in der Regel muss eine Freiheitsstrafen ausgesprochen werden.</p><p></p><p>Unerw\u00fcnschte Nebenwirkung</p><p>\"Diejenigen, die f\u00fcr unsere Sicherheit den Kopf hinhalten, d\u00fcrfen im Gegenzug erwarten, dass wir ihnen den R\u00fccken freihalten\", sagte Stefan Engler (CVP/GR). Er verwies auf die steigende Zahl der \u00dcbergriffe. Polizeigewerkschaften forderten l\u00e4ngst, die T\u00e4ter h\u00e4rter zu bestrafen.</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter warnte, dass die Strafen dadurch ungewollt milder ausfallen k\u00f6nnten. Ein Grund ist, dass keine Mindeststrafe mehr vorgesehen ist, ein anderer, dass nun in leichten F\u00e4llen immer eine Geldstrafe ausgesprochen werden muss. Ohnehin gen\u00fcgt laut Keller-Sutter das geltende Recht, um Randalierer und Chaoten zur Rechenschaft zu ziehen. \"Man muss es nur anwenden\", sagte sie.</p><p></p><p>H\u00e4rtere Strafen</p><p>Eine weitere \u00c4nderung des Strafrechts betrifft die schwere K\u00f6rperverletzung. Die Mindeststrafe wird von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben. In der Botschaft hatte der Bundesrat auf brutale Angriffe im \u00f6ffentlichen Raum hingewiesen, welche das Sicherheitsgef\u00fchl in der Bev\u00f6lkerung beeintr\u00e4chtigten.</p><p>F\u00fcr gewerbsm\u00e4ssig begangene Verm\u00f6gensdelikte wird die Mindeststrafe auf sechs Monate vereinheitlicht. Telefon-Bel\u00e4stigung kann nach dem Willen des St\u00e4nderats k\u00fcnftig mit bis zu einem Jahr Gef\u00e4ngnis bestraft werden. Heute droht daf\u00fcr lediglich eine Busse. Im Zug der Revision werden auch zahlreiche Strafbestimmungen ausserhalb des Strafgesetzbuchs angepasst, um \u00c4nderungen im Strafrecht abzubilden.</p><p></p><p>Streit um bedingte Strafen</p><p>Der St\u00e4nderat will zudem den Umgang mit bedingten Strafen anpassen. Heute gilt, dass Erstt\u00e4ter bei g\u00fcnstiger Prognose in der Regel zu einer bedingten Strafe verurteilt werden, wenn es das Strafmass zul\u00e4sst. Neu soll das im Gesetz nicht mehr als Regel, sondern nur als M\u00f6glichkeit formuliert sein.</p><p>Der Richter erhalte dadurch mehr Spielraum, ohne dass die Mindeststrafen angehoben werden m\u00fcssten, sagte Kommissionssprecher Daniel Jositsch (SP/ZH). Nicht alle waren damit einverstanden. Bedingte Strafen seien das beste Mittel gegen Wiederholungstaten, sagte C\u00e9line Vara (Gr\u00fcne/NE). Parteikollege Mathias Zopfi (GL) warnte, dass die \"Kann-Formulierung\" die Rechtssicherheit untergrabe. Ein Wildwuchs in der Anwendung werde zu einer Beschwerdeflut f\u00fchren.</p><p>Der St\u00e4nderat befasste sich auch mit dem Verh\u00e4ltnis von Mindest-Geldstrafe und Freiheitsstrafe. Auf die Frage gebe es in der Literatur keine eindeutige Antwort, sagte Jositsch. Gegen den Widerstand der Linken beschloss der St\u00e4nderat, dass die Untergrenze der Geldstrafe auch f\u00fcr eine Freiheitsstrafe gelten soll.</p><p></p><p>Sexualstrafrecht kommt sp\u00e4ter</p><p>Hintergrund der Revision sind ver\u00e4nderte gesellschaftliche Wertungen. Man m\u00fcsse sich immer fragen, welche Strafe f\u00fcr welche Delikte angemessen seien, sagte Keller-Sutter. Die Wertungen k\u00f6nnten sich im Laufe der Zeit ver\u00e4ndern.</p><p>Ver\u00e4ndert hat sich in den letzten Jahren insbesondere die Bewertung von Sexualstraftaten. Der Bundesrat hatte dem Parlament daher auch Anpassungen des Sexualstrafrechts vorgeschlagen. Diese beinhalten jedoch materielle \u00c4nderungen, also eine neue Umschreibung der Straftat. Unter anderem sollen nicht nur Frauen, sondern auch M\u00e4nner Opfer einer Vergewaltigung werden k\u00f6nnen.</p><p>Eine Vernehmlassung wurde dazu bisher nicht durchgef\u00fchrt. Das soll nun nachgeholt werden. Der St\u00e4nderat beschloss auf Antrag seiner Rechtskommission, das Sexualstrafrecht in eine separate Vorlage auszulagern. Das Justiz- und Polizeidepartement arbeitet derzeit eine Vernehmlassungsvorlage dazu aus.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 02.06.2021</b></p><p><b>Nationalrat versch\u00e4rft Sanktionen bei Gewalt gegen Beamte</b></p><p><b>Gewalt gegen Polizisten, Feuerwehrleute und Personal von Blaulicht-Organisationen kommt Randalierer k\u00fcnftig teurer zu stehen. Der Nationalrat hat eine Versch\u00e4rfung der Strafen beschlossen. Auch die Strafen gegen Urheber von schweren K\u00f6rperverletzung sollen k\u00fcnftig h\u00f6her ausfallen.</b></p><p>Der Nationalrat stimmte am Mittwochabend als Zweitrat der entsprechenden Harmonisierung der Strafrahmen in der Schlussabstimmung mit 134 zu 48 Stimmen zu. Gegen das Paket sprachen sich nur die Ratsmitglieder der SVP aus. Das Gesetz geht nun zur Differenzbereinigung zur\u00fcck in den St\u00e4nderat.</p><p>Dieser hatte das umfangreiche Paket vor genau einem Jahr erstmals beraten. Es umfasst neben der Harmonisierung der Strafrahmen die Anpassung des Nebenstrafrechts an das neue Sanktionsrecht. Betroffen sind rund 40 Gesetze und Erlasse, nicht aber das Sexualstrafrecht. Daf\u00fcr ist eine separate Vorlage vorgesehen.</p><p><b></b></p><p>\"Alibi-Harmonisierung\"</p><p>Eintreten auf die umfangreiche Vorlage war im Nationalrat unbestritten. R\u00fcckweisungsantr\u00e4ge aus den Reihen der SVP lehnte er in der Folge mit jeweils 139 zu 49 Stimmen deutlich ab. Ihre Votanten beklagten umsonst \"Alibi-Harmonisierung\" und \"Basteleien am Strafrahmen\". Die Schweiz gehe zu milde mit Straft\u00e4tern um, aber die romantische Vorstellung von der weitgehenden Strafverschonung von Erstt\u00e4tern greife nicht.</p><p>Zwar war namentlich auch die SP nicht zufrieden mit der Revision. Der Bundesrat habe eine umfassende Revision des Strafgesetzbuches (StGB) vers\u00e4umt. Immerhin w\u00fcrden aber einige Inkoh\u00e4renzen beseitigt, sagte Tamara Funiciello (SP/BE).</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter f\u00fchrte aus, es sei ernst zu nehmen, dass in drei Bereichen von der Gesellschaft h\u00e4rtere Strafen verlangt w\u00fcrden. Auch sie meinte indes an die Adresse der Hardliner, die Wissenschaft belege klar, dass nicht allein die H\u00e4rte eines drohenden Strafmasses potenzielle T\u00e4ter abschrecke.</p><p><b></b></p><p>SVP rennt vergeblich an</p><p>Viel diskutiert wurde in der Detailberatung \u00fcber die richtigen Sanktionen f\u00fcr Gewalt gegen Beamte. Der Rat folgte schliesslich der Mehrheit seiner Kommission. Diese versch\u00e4rfte den Strafrahmen erheblich.</p><p>Die Mindeststrafe f\u00fcr Angriffe auf Personen von Polizei, Feuerwehr und Blaulicht-Organisationen soll demnach neu bei drei Monaten Gef\u00e4ngnis liegen, die H\u00f6chststrafe bei drei Jahren. Geldstrafen w\u00e4ren nur noch bei Gewalt gegen Sachen m\u00f6glich, aber daf\u00fcr deutlich h\u00f6her als jetzt. Alle Antr\u00e4ge der SVP, die in vielen Bereichen weitergehende Versch\u00e4rfungen der Strafmasse forderten, wurden klar abgelehnt.</p><p>Lediglich zwei Minderheitsantr\u00e4ge aus der Kommission fanden letztlich eine Mehrheit. So stimmte der Rat dem Antrag von Philipp Matthias Bregy (Mitte/VS) zur Vereinheitlichung der Strafandrohungen bei der Gewerbsm\u00e4ssigkeit von Verm\u00f6gensdelikten mit 108 zu 82 Stimmen zu. Die grosse Kammer folgte damit der Position des Bundesrats und des St\u00e4nderats. Demnach liegen die Freiheitsstrafen neu zwischen sechs Monaten und zehn Jahren.</p><p><b></b></p><p>\"Majest\u00e4tsbeleidigung\" bleibt drin</p><p>Im Gesetz drin bleibt der Tatbestand der \"Majest\u00e4tsbeleidigung\". Die Kommission wollte den Artikel, der die Beleidigung eines fremden Staates mit Strafe bedroht, als \"alten Zopf\" aus der Vorlage streichen. Der Rat sah dies mehrheitlich anders und hiess den entsprechenden Antrag von Christian L\u00fcscher (FDP/GE) mit 101 zu 80 Stimmen gut.</p><p>Viel zu reden gaben auch Forderungen nach Abschaffung oder Einschr\u00e4nkung der bedingten Geldstrafen. Die M\u00f6glichkeit bleibt indes im Gesetz drin, wie eine deutliche Ratsmehrheit entschied.</p><p>Ex-Polizistin Andrea Geissb\u00fchler (SVP/BE) nannte das Instrument einen \"Freispruch auf Zeit\". Die R\u00fcckfallquote zeige, dass bedingte Geld- und Freiheitsstrafen durchaus funktionierten, hielt ihr Beat Flach (GLP/AG) entgegen.</p><p><b></b></p><p>Geldstrafen weiterhin m\u00f6glich</p><p>Aus der Strafrechtspraxis gebe es diesbez\u00fcglich keine Kritik, erg\u00e4nzte Justizministerin Keller-Sutter. Zudem w\u00fcrden sich unerw\u00fcnschte Effekte ergeben, wenn bedingte Geldstrafen nicht mehr m\u00f6glich seien, bedingte Freiheitsstrafen aber weiterhin verh\u00e4ngt werden k\u00f6nnten.</p><p>Im Gegensatz zum St\u00e4nderat will der Nationalrat zudem den Umgang mit bedingen Strafen nicht anpassen. Heute gilt, dass Erstt\u00e4ter und -t\u00e4terinnen bei g\u00fcnstiger Prognose \"in der Regel\" zu einer bedingten Strafe verurteilt werden, wenn es das Strafmass zul\u00e4sst. Der Nationalrat votierte dagegen, dass dies nur noch als \"M\u00f6glichkeit\" im Gesetz formuliert wird.</p><p>Nichts wurde auch aus einem Angriff von Yves Nidegger (SVP/GE) auf den sogenannten \"Raserartikel\". Er wollte ihn ersatzlos streichen. Der Rat hob lediglich die Mindestgrenze von einem Jahr Gef\u00e4ngnis auf und will auch wieder Geldstrafen erm\u00f6glichen.</p><p><b></b></p><p>Mindestens ein Jahr f\u00fcr K\u00f6rperverletzung</p><p>Mit der nun gutgeheissenen Revision soll auch die Mindeststrafe f\u00fcr schwere K\u00f6rperverletzung von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben werden.</p><p>Hintergrund der Revision sind ver\u00e4nderte gesellschaftliche Wert- und Moralvorstellungen, die technische Entwicklung sowie internationale Vereinbarungen. Ausdruck davon sind die \u00fcber 70 Revisionen des Strafgesetzbuches in den vergangenen 40 Jahren. </p><p>Allerdings blieb bisher ein Quervergleich aus, ob die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zueinander stehen. Die aktuelle Revision soll dies nun \u00e4ndern.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 15.09.2021</b></p><p><b>Raser d\u00fcrfen wieder mit Geldstrafen sanktioniert werden</b></p><p><b>Wer ein Raserdelikt begeht, muss k\u00fcnftig nicht mehr zwingend eine Freiheitsstrafe absitzen. Nach dem Nationalrat hat am Mittwoch auch der St\u00e4nderat die Mindeststrafe aufgehoben. Damit d\u00fcrfen Raser wieder mit reinen Geldstrafen sanktioniert werden.</b></p><p>Der Entscheid in der kleinen Kammer fiel mit 33 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung. Laut Beat Rieder (Mitte/VS), Pr\u00e4sident der Rechtskommission des St\u00e4nderats (RK-S), wird damit \"ein Missgriff\" der \"Via sicura\"-Vorlage r\u00fcckg\u00e4ngig gemacht. Ein gr\u00f6sserer Ermessensspielraum f\u00fcr Richter sei notwendig, sagte Philippe Bauer (FDP/NE).</p><p>Eine Minderheit um Carlo Sommaruga (SP/GE) wollte die Mindestfreiheitsstrafe vorerst noch nicht aufheben, damit die Frage im Kontext der Revision des Strassenverkehrsgesetzes gepr\u00fcft werden kann. Ein Vorpreschen des Parlaments sei nicht notwendig, hielt Hans St\u00f6ckli (SP/BE) fest. Die Vorlage zum Rasertatbestand sei bereits weit gediehen.</p><p>Der Raserartikel war in den vergangenen Jahren vor allem von b\u00fcrgerlichen Kreisen kritisiert worden. Nationalrat Yves Nidegger (SVP/GE) wollte ihn ersatzlos streichen. Die grosse Kammer hob in der Sommersession jedoch lediglich die Mindestgrenze von einem Jahr Gef\u00e4ngnis auf und will auch wieder Geldstrafen erm\u00f6glichen. Dem folgte nun auch der St\u00e4nderat.</p><p></p><p>Geldstrafen nur bei Bagatelldelikten</p><p>Der Umgang mit sogenannten Raserdelikten ist Thema bei der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen. Diese soll sicherstellen, dass die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zueinanderstehen. Hintergrund der Revision sind ver\u00e4nderte gesellschaftliche Wert- und Moralvorstellungen, die technische Entwicklung sowie internationale Vereinbarungen.</p><p>Einige Punkte dieser umfassenden Reform sind noch nicht gekl\u00e4rt. Es verbleibt eine Handvoll Differenzen. Dabei geht es unter anderem um den Umgang mit Gewalt und Drohung gegen Beh\u00f6rden und Beamte. Geht es nach dem St\u00e4nderat, sollen Geldstrafen f\u00fcr Angriffe auf Personen von Polizei, Feuerwehr und Blaulicht-Organisationen nur noch bei Bagatelldelikten m\u00f6glich sein. Der Nationalrat m\u00f6chte den Gerichten die Option von Geldstrafen in jedem Fall erm\u00f6glichen.</p><p></p><p>Sexualstrafrecht ausgeklammert</p><p>Viel zu reden gab auch die Forderung nach einer Anpassung der bedingten Strafen. Heute gilt, dass Erstt\u00e4ter und -t\u00e4terinnen bei g\u00fcnstiger Prognose \"in der Regel\" zu einer bedingten Strafe verurteilt werden, wenn es das Strafmass zul\u00e4sst. Der Nationalrat votierte dagegen, dass dies nur noch als \"M\u00f6glichkeit\" im Gesetz formuliert wird. Der St\u00e4nderat schloss sich diesem Entscheid nun an.</p><p>Bereits in der ersten Beratungsrunde hatten die R\u00e4te entschieden, dass die Mindeststrafe f\u00fcr schwere K\u00f6rperverletzung von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben wird. Im Gesetz drin bleibt der Tatbestand der \"Majest\u00e4tsbeleidigung\". Wer einen fremden Staat beleidigt, kann also weiterhin bestraft werden.</p><p>Die Vorlage geht nun ein zweites Mal an den Nationalrat. Betroffen bei der Harmonisierung der Strafrahmen sind rund vierzig Gesetze und Erlasse, nicht aber das Sexualstrafrecht. Daf\u00fcr ist eine separate Vorlage vorgesehen. Diese kommt voraussichtlich im n\u00e4chsten Jahr ins Parlament.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 29.11.2021</b></p><p><b>Weiterhin Differenzen bei Strafen f\u00fcr Gewalt gegen Beamte</b></p><p><b>Bei Angriffen auf Mitarbeitende von Polizei, Feuerwehr und Blaulicht-Organisationen sollen nach dem Willen des Nationalrats weiterhin in jedem Fall Geldstrafen m\u00f6glich sein. Die grosse Kammer h\u00e4lt an dieser Differenz zum St\u00e4nderat fest.</b></p><p>Der Nationalrat f\u00e4llte seinen Entscheid am Montag mit 107 zu 78 Stimmen ohne Enthaltungen. Mit seinem Beschluss folgte er dem Antrag der vorberatenden Kommission. Der St\u00e4nderat will seinerseits Geldstrafen nur noch bei Bagatelldelikten erm\u00f6glichen.</p><p>Der Nationalrat befasste sich bei der Beratung der Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen mit dem Thema. Diese soll sicherstellen, dass die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zueinander stehen. Hintergrund der Revision sind ver\u00e4nderte gesellschaftliche Wert- und Moralvorstellungen, die technische Entwicklung sowie internationale Vereinbarungen.</p><p></p><p>Minderheit wollte dem St\u00e4nderat folgen</p><p>F\u00fcr die restriktivere L\u00f6sung des St\u00e4nderates warb in der Debatte der Z\u00fcrcher SVP-Nationalrat Mauro Tuena als Vertreter der Kommissionsminderheit. Er betonte in seinem Votum, Polizisten und Feuerwehrleute seien schon bei der Erf\u00fcllung ihrer Aufgaben heute zahlreichen Anfeindungen ausgesetzt. Es gehe darum, ein Zeichen zu setzen, dass Gewalt gegen Beamte nicht tolerierbar sei.</p><p>Unterst\u00fctzung erhielt Tuena von der Mitte-Fraktion. Sidney Kamerzin (VS) begr\u00fcndete dies insbesondere damit, dass die Gewalt gegen Beamte zunehme. Die Strafandrohung m\u00fcsse vor diesem Hintergrund eine abschreckende Wirkung haben.</p><p>Die Ratslinke argumentierte dagegen, der Ermessensspielraum der Richterinnen und Richter solle nicht \u00fcberm\u00e4ssig eingeschr\u00e4nkt werden.</p><p>Bei Gewalttaten durch Gruppen von Randalierern sei bereits eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren als Mindeststrafe definiert worden, sagte die Berner Nationalr\u00e4tin Christa Markwalder namens der FDP-Fraktion. Dies gen\u00fcge, um die beabsichtigten Ziele zu erreichen.</p><p></p><p>Versch\u00e4rfung im Grundsatz unbestritten</p><p>An Differenzen zum St\u00e4nderat hielt der Nationalrat auch in drei weiteren Punkten fest. Dabei geht es unter anderem um die Frage, wie Bankomaten-Sprengungen im Strafgesetzbuch genau erfasst werden sollen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 08.12.2021</b></p><p><b>R\u00e4te noch immer uneins bei Strafen f\u00fcr Gewalt gegen Beamte</b></p><p><b>Bei Angriffen auf Mitarbeitende von Polizei, Feuerwehr und Blaulicht-Organisationen sollen nach dem Willen des St\u00e4nderats k\u00fcnftig nur noch in Bagatellf\u00e4llen Geldstrafen m\u00f6glich sein. Der St\u00e4nderat hat am Mittwoch an dieser Differenz zum Nationalrat festgehalten. Die grosse Kammer will Geldstrafen weiterhin in allen F\u00e4llen erm\u00f6glichen, sofern das Gesetz nicht explizit etwas anderes vorsieht.</b></p><p>Der Entscheid im St\u00e4nderat fiel mit 28 zu 9 Stimmen ohne Enthaltungen.</p><p>Stefan Engler (Mitte/GR) kritisierte die nationalr\u00e4tliche Version als zu milde. Es gehe darum, dass eine Geldstrafe nur in Ausnahmef\u00e4llen der Verwerflichkeit derartiger Delikte gerecht werde, sagte Stefan Engler (Mitte/GR). Dies auch, da Geldstrafen in der Regel bedingt ausgesprochen w\u00fcrden.</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter wandte ohne Erfolg ein, es sei nicht klar, ob die Version des St\u00e4nderats tats\u00e4chlich eine Versch\u00e4rfung bringe - und nicht eher dazu f\u00fchre, dass bei leichten F\u00e4llen nun systematisch Geldstrafen verh\u00e4ngt w\u00fcrden.</p><p>Weil der St\u00e4nderat auf dieser und weiteren Differenzen beharrt, muss sich der Nationalrat nochmals mit der Sache befassen.</p><p></p><p>Dissens bei Mindeststrafen</p><p>Viel zu reden gab in der St\u00e4nderatsdebatte die Frage der Mindest-Freiheitsstrafen. Die kleine Kammer verlangt weiterhin, dass bei Delikten, bei denen das Gesetz Geldstrafen von mindestens 30 Tagess\u00e4tzen vorsieht, auch die vorgesehene Freiheitsstrafe mindestens 30 Tage betragen muss.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.12.2021</b></p><p><b>Tauziehen um Strafen f\u00fcr Gewalt gegen Beamte geht weiter</b></p><p><b>Die Einigungskonferenz muss sich mit den Strafen f\u00fcr Gewalt und Drohung gegen Beamte befassen. Der Nationalrat hat am Montag mit nur einer Stimme Mehrheit darauf beharrt, dass Geldstrafen weiterhin immer dann m\u00f6glich sein sollen, wenn das Gesetz nicht explizit etwas anderes vorsieht. Der St\u00e4nderat will Geldstrafen nur in Bagatellf\u00e4llen erm\u00f6glichen.</b></p><p>Die grosse Kammer folgte mit 96 zu 95 Stimmen ohne Enthaltungen dem Antrag der Mehrheit ihrer Rechtskommission, an der Differenz festzuhalten.</p><p>Der Nationalrat stimmte am Ende nicht \u00fcber die st\u00e4nder\u00e4tliche Version selbst ab, sondern \u00fcber einen Einzelantrag des Walliser Mitte-Nationalrats Philipp Matthias Bregy.</p><p>Bregy wollte den Beschluss der kleinen Kammer um eine Kann-Formulierung erg\u00e4nzen. Hintergrund ist, dass Justizministerin Karin Keller-Sutter vergangene Woche im St\u00e4nderat gewarnt hatte, es sei nicht klar, ob die Version des St\u00e4nderats tats\u00e4chlich die beabsichtigte Versch\u00e4rfung bringe. Es bestehe die Gefahr, dass bei leichten F\u00e4llen in Zukunft systematisch Geldstrafen verh\u00e4ngt w\u00fcrden.</p><p>Die Revision sehe bereits eine Versch\u00e4rfung der Strafen f\u00fcr Gewalt und Drohung gegen Beamte vor, sagte Sibel Arslan (Gr\u00fcne/BS) im Namen der Kommissionsmehrheit. Dem Entscheid der Richter, wann eine Geldstrafe angemessen sei, solle nicht vorgegriffen werden.</p><p>Baptiste Hurni (SP/NE) warnte als Berichterstatter der Kommission, die Auswirkungen der Vorschl\u00e4ge Bregys respektive des St\u00e4nderats auf die Praxis seien unklar.</p><p></p><p>\"Ein Zeichen setzen\"</p><p>Mauro Tuena (SVP/ZH) appellierte in der Nationalratsdebatte erfolglos an seine Ratskolleginnen und -kollegen, ein Zeichen zu setzen. Es gehe darum, von Gewalt und P\u00f6beleien betroffenen Mitarbeitenden von Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdiensten zu zeigen, dass die Politik hinter ihnen stehe.</p><p>Uneins sind die R\u00e4te weiterhin auch in der Frage der Mindest-Freiheitsstrafen. Der St\u00e4nderat will, dass bei Delikten, bei denen das Gesetz Geldstrafen von mindestens 30 Tagess\u00e4tzen vorsieht, auch die vorgesehene Freiheitsstrafe mindestens 30 Tage betragen muss.</p><p>Die Mehrheit des Nationalrats h\u00e4lt auch dies f\u00fcr eine unn\u00f6tige Einschr\u00e4nkung des Ermessensspielraums der Richterinnen und Richter. Die grosse Kammer sprach sich am Montag daf\u00fcr aus, an der Differenz festzuhalten.</p><p></p><p>Wieder Geldstrafen f\u00fcr Raser</p><p>Die Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen soll sicherstellen, dass die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zueinander stehen.</p><p>Nebst den h\u00e4rteren Strafen f\u00fcr Gewalt und Drohungen bringt die Revision unter anderem auch, dass Raser wieder mit reinen Geldstrafen bestraft werden k\u00f6nnen sollen. Zudem wird die Mindeststrafe f\u00fcr schwere K\u00f6rperverletzung von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 14.12.2021</b></p><p><b>St\u00e4nderat setzt sich bei Strafen f\u00fcr Beamte wohl durch</b></p><p><b>Im Tauziehen zwischen den R\u00e4ten um die Strafen f\u00fcr Gewalt und Drohung gegen Beamte hat die Einigungskonferenz im Wesentlichen die Version des St\u00e4nderats \u00fcbernommen. Die kleine Kammer hat am Dienstag mit 35 Ja zu einem Nein bei vier Enthaltungen dem Antrag der Konferenz zugestimmt.</b></p><p>Als N\u00e4chstes muss sich der Nationalrat mit dem Vorschlag der Einigungskonferenz befassen.</p><p>Geldstrafen sind demnach nur in leichten F\u00e4llen m\u00f6glich. Der Nationalrat hatte noch am Montag mit nur einer Stimme Mehrheit darauf beharrt, dass Geldstrafen immer dann verh\u00e4ngt werden k\u00f6nnen sollten, wenn das Gesetz nicht explizit etwas anderes vorsieht.</p><p>Allerdings hat die Einigungskonferenz den urspr\u00fcnglichen Beschluss des St\u00e4nderats um eine Kann-Formulierung erg\u00e4nzt. Hintergrund ist, dass Justizministerin Karin Keller-Sutter vergangene Woche im St\u00e4nderat gewarnt hatte, es sei nicht klar, ob die Version des St\u00e4nderats tats\u00e4chlich die beabsichtigte Versch\u00e4rfung bringe. Es bestehe die Gefahr, dass bei leichten F\u00e4llen in Zukunft systematisch Geldstrafen verh\u00e4ngt w\u00fcrden.</p><p>Die nun von der Einigungskonferenz vorgelegte L\u00f6sung entspricht inhaltlich einem Einzelantrag, den der Walliser Mitte-Nationalrat Philipp Matthias Bregy am Montag in der grossen Kammer eingebracht hatte. Dort war der Vorschlag noch \u00e4usserst knapp abgelehnt worden.</p><p>Auch in der Frage der Mindest-Freiheitsstrafen setzte sich der St\u00e4nderat durch. Das bedeutet, dass bei Delikten, bei denen das Gesetz Geldstrafen von mindestens dreissig Tagess\u00e4tzen vorsieht, auch die vorgesehene Freiheitsstrafe mindestens dreissig Tage betragen muss. Der Umrechnungsschl\u00fcssel gilt auch, wenn bei der Geldstrafe mehr Tagess\u00e4tze vorgesehen sind.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 15.12.2021</b></p><p><b>Harmonisierung bringt h\u00e4rtere Strafen bei Gewalttaten</b></p><p><b>In der Schweiz werden schwere K\u00f6rperverletzung sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte k\u00fcnftig h\u00e4rter bestraft. Dagegen sind f\u00fcr Raserdelikte wieder reine Geldstrafen m\u00f6glich. Das Parlament hat am Donnerstag die Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen unter Dach und Fach gebracht.</b></p><p>Die Hauptpunkte der Revision des Strafgesetzbuchs sowie des Nebenstrafrechts waren zwischen den R\u00e4ten schon l\u00e4nger nicht mehr umstritten.</p><p>In der laufenden Wintersession gab es allerdings zwischen National- und St\u00e4nderat noch ein Tauziehen darum, wann bei Gewalt und Drohungen gegen Mitarbeitende von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste Geldstrafen m\u00f6glich sein sollen.</p><p></p><p>Nationalrat lenkt ein</p><p>Nach dem St\u00e4nderat hiess am Donnerstag auch der Nationalrat den Vorschlag der Einigungskonferenz gut. Die grosse Kammer f\u00e4llte ihren Entscheid mit 122 zu 65 Stimmen ohne Enthaltungen.</p><p>Die Einigungskonferenz hatte im Wesentlichen die Beschl\u00fcsse des St\u00e4nderats \u00fcbernommen. Gewalt und Drohung gegen Beamte kann demnach k\u00fcnftig nur noch in leichten F\u00e4llen mit einer Geldstrafe geahndet werden.</p><p>Zudem muss bei Delikten, bei denen das Gesetz Geldstrafen von mindestens dreissig Tagess\u00e4tzen vorsieht, auch die vorgesehene Freiheitsstrafe mindestens dreissig Tage betragen. Der Umrechnungsschl\u00fcssel gilt auch, wenn bei der Geldstrafe mehr Tagess\u00e4tze vorgesehen sind.</p><p></p><p>Deutliche Versch\u00e4rfung</p><p>Angesichts des Streits um die Geldstrafen f\u00fcr Gewalt und Drohung gegen Beamte drohte zeitweilig beinahe unterzugehen, dass die Revision in dieser Hinsicht grunds\u00e4tzlich eine erhebliche Versch\u00e4rfung bringt.</p><p>Wer sich als Teil einer Gruppe an Ausschreitungen beteiligt und dabei Gewalt gegen Mitarbeitende von Blaulicht-Organisationen aus\u00fcbt, wird neu mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bestraft. Bisher war die Mindeststrafe eine Geldstrafe nicht unter 30 Tagess\u00e4tzen.</p><p>Im Falle von Gewalt gegen Sachen durch randalierende Gruppen wird die minimal m\u00f6gliche Geldstrafe verdreifacht, von 30 auf 90 Tagess\u00e4tze.</p><p>Bereits in der ersten Beratungsrunde hatten die R\u00e4te entschieden, dass die Mindeststrafe f\u00fcr schwere K\u00f6rperverletzung von sechs Monaten auf ein Jahr Freiheitsstrafe angehoben wird.</p><p></p><p>Ver\u00e4nderte Wertvorstellungen</p><p>Wer ein Raserdelikt begeht, muss k\u00fcnftig nicht mehr zwingend eine Freiheitsstrafe absitzen. Damit d\u00fcrfen Raser wieder mit reinen Geldstrafen sanktioniert werden.</p><p>Im Gesetz drin bleibt der Tatbestand der \"Majest\u00e4tsbeleidigung\". Wer einen fremden Staat beleidigt, kann also weiterhin bestraft werden.</p><p>Die Harmonisierung der Strafrahmen soll sicherstellen, dass die Strafrahmen der Schwere der Straftaten entsprechen und in einem angemessenen Verh\u00e4ltnis zueinanderstehen.</p><p>Hintergrund der Revision sind ver\u00e4nderte gesellschaftliche Wert- und Moralvorstellungen, die technische Entwicklung sowie internationale Vereinbarungen. Gerade was Anfeindungen gegen die Mitarbeitende der Polizei oder von Ambulanzteams angeht, wurde im Parlament immer wieder argumentiert, man sei heute mit Problemen konfrontiert, welche die Schweizer \u00d6ffentlichkeit fr\u00fcher nur durch Medienberichte aus dem Ausland gekannt habe.</p><p></p><p><b>Entwurf 3</b></p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 07.06.2022</b></p><p><b>St\u00e4nderat stimmt f\u00fcr \"Nein heisst Nein\"-L\u00f6sung bei Vergewaltigung</b></p><p><b>Der St\u00e4nderat setzt bei der Revision des Sexualstrafrechts auf die \"Nein heisst Nein\"-L\u00f6sung. Er hat der Widerspruchsl\u00f6sung am Dienstag zugestimmt und folgte damit seiner vorberatenden Kommission und dem Bundesrat. Das Gesch\u00e4ft wird am Montag zu Ende beraten.</b></p><p>Die Ratslinke scheiterte im Rahmen der \u00fcber dreieinhalbst\u00fcndigen Beratungen zu den Kernpunkten der Vorlage mit ihrem Versuch, im Sexualstrafrecht die \"Nur Ja heisst Ja\"-L\u00f6sung als Basis zu etablieren. Am Schluss stimmte der Rat mit 25 zu 18 Stimmen f\u00fcr die Widerspruchsl\u00f6sung.</p><p>Die Mindestfreiheitsstrafe f\u00fcr eine qualifizierte Vergewaltigung hob der Rat von einem Jahr auf zwei Jahre an. Er folgte einem Minderheitsantrag von Stefan Engler (Mitte/GR) mit 23 zu 20 Stimmen. So k\u00f6nne vermieden werden, dass Vergewaltiger mit einer bedingten Gef\u00e4ngnisstrafe davon kommen. \"Wer jemandem den Beischlaf abn\u00f6tigt, geh\u00f6rt ins Gef\u00e4ngnis\", sagte Engler.</p><p>Im Gegenzug bleiben f\u00fcr alle anderen sexuellen \u00dcbergriffe weiterhin auch Geld- und Bew\u00e4hrungsstrafen m\u00f6glich, um den Gerichten mehr Spielraum zu lassen. Werner Salzmann (SVP/BE) sprach sich vehement und ausf\u00fchrlich dagegen aus. Man d\u00fcrfe nicht signalisieren, dass es Vergewaltigungen gebe, \"die so harmlos sind, dass sie mit Geld abgegolten werden k\u00f6nnen\".</p><p><b></b></p><p>Weiterhin Geld- und Bew\u00e4hrungsstrafen</p><p>Andrea Caroni (FDP/AR) warnte davor, nicht die fein austarierte Kaskade f\u00fcr die unterschiedlich schweren F\u00e4lle aus den Angeln zu heben. Das Strafrecht m\u00fcsse immer am mildest denkbaren Fall ausgerichtet werden; etwa, wenn ein Erwachsener einem elfeinhalbj\u00e4hrigen Knaben anz\u00fcglich an den Hintern greife. Daf\u00fcr w\u00e4re eine unbedingte Gef\u00e4ngnisstrafe zu hoch.</p><p>Im Zentrum stand die Frage, ob eine Zustimmungs- oder eine Widerspruchsl\u00f6sung ins Sexualstrafrecht sollte. Nur die Zustimmungsl\u00f6sung garantiere, dass auch Opfer, die bei \u00dcbergriffen keine Reaktion zeigten und paralysiert ihren Willen nicht mehr kundtun k\u00f6nnten, strafrechtlich gesch\u00fctzt seien, betonte Lisa Mazzone (Gr\u00fcne/GE) im Namen der Ratsminderheit vergeblich.</p><p>Die internationale Entwicklung zeige zudem, dass die Zustimmungsl\u00f6sung nicht im Widerspruch stehe zur prozessualen Realit\u00e4t, wie dies die Bef\u00fcrworter der \"Nein ist Nein\"-L\u00f6sung st\u00e4ndig anf\u00fchrten. Vor zwei Wochen habe Spanien als dreizehntes Land in Europa entschieden, dass Geschlechtsverkehr ohne Zustimmung als eine Vergewaltigung gilt.</p><p>Mehrere Male wurde im Rat betont, die neue L\u00f6sung sei - so oder so - ein \"Quantensprung\" und ein \"Meilenstein\". Ohne Abtrennung der Revision von der urspr\u00fcnglichen Vorlage zur Harmonisierung der Strafrahmen w\u00e4re das heutige Resultat nicht m\u00f6glich gewesen, w\u00fcrdigte Justizministerin Karin Keller-Sutter die Arbeit.</p><p><b></b></p><p>Kein \"Freezing\"-Artikel</p><p>Das von Mazzone erw\u00e4hnte sogenannte Freezing, also die Schockstarre, wollte Andrea Gm\u00fcr-Sch\u00f6nenberger (Mitte/LU) - sie bef\u00fcrwortete die Widerspruchsl\u00f6sung - mit einem Einzelantrag speziell ins Gesetz einbauen. Diese komplette Passivit\u00e4t w\u00e4hrend des Missbrauchs sei eine wahrnehmbare Ablehnung, \u00fcber die sich ein T\u00e4ter nicht einfach hinwegsetzen k\u00f6nne.</p><p>Der Rat lehnte dies jedoch ab. Auch diese F\u00e4lle seien durch die L\u00f6sung der Ratsmehrheit abgedeckt, sagte Andrea Caroni (FDP/AR). Er rief alle erwachsenen Menschen dazu auf, klare Signale zu setzen, \"wo es uns m\u00f6glich ist, und sonst wird der T\u00e4ter bestraft\". Eine Schockstarre sei ein klares Zeichen f\u00fcr ein Nein, erg\u00e4nzte Beat Rieder (Mitte/VS).</p><p>Daniel Jositsch (SP/ZH) sagte in der Detailberatung, die Widerspruchsl\u00f6sung entspreche der Rechtspraxis und den gesellschaftlichen Gepflogenheiten. Strafrechtstechnisch zentral sei der Schuldvorwurf an den T\u00e4ter, dass er ein Nicht-Einverst\u00e4ndnis missachtet habe.</p><p><b></b></p><p>Dem T\u00e4ter die Schuld beweisen</p><p>Die Zustimmungsl\u00f6sung fokussiere dagegen auf den inneren Willen des Opfers. Dieser Fokus sei nicht angemessen und schwer zu beweisen. \"Es ist dem T\u00e4ter die Schuld zu beweisen und nicht umgekehrt\", sagte Jositsch.</p><p>Bei der Zustimmungsl\u00f6sung m\u00fcsse der Richter etwas beweisen, dass nicht existiere, schlug Rieder in die gleiche Kerbe, n\u00e4mlich das Nichtbestehen einer Einwilligung. Diese L\u00f6sung suggeriere zudem eine grunds\u00e4tzliche Strafbarkeit und w\u00e4re eine falsche Kriminalisierung der Sexualit\u00e4t. Sie wecke falsche Erwartungen und k\u00f6nne zu einer Beweislastumkehr f\u00fchren und den Grundsatz \"Im Zweifel f\u00fcr den Angeklagten\" relativieren.</p><p>F\u00fcr Eva Herzog (SP/BS) sind zwar beide Varianten ein Fortschritt. Aber sowohl mit der Widerspruchs- wie mit der Zustimmungsl\u00f6sung seien \u00dcbergriffe schwer zu beweisen, weil sie in der Regel unter vier Augen stattf\u00e4nden. Deshalb spiele die pr\u00e4ventive Wirkung der Reform eine wichtige Rolle. Die Ver\u00e4nderung der alten Bilder in den K\u00f6pfen m\u00fcsse auch in die Gesetze. Deshalb trete sie f\u00fcr das \"Nur Ja ist Ja\"-Konzept ein.</p><p><b></b></p><p>Keller-Sutter warnt vor hohen Erwartungen</p><p>Mit der Revision werde das Sexualstrafrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre angepasst, sagte Keller-Sutter. Sie warnte gleichzeitig vor zu hohen Erwartungen. Egal, welche L\u00f6sung man bei der Beurteilung der Vergewaltigung w\u00e4hle, die Beweisschwierigkeiten w\u00fcrden mit der Revision nicht beseitigt.</p><p>Die Ablehnungsl\u00f6sung sei praxisnaher und transparenter, warb auch Keller-Sutter f\u00fcr die \"Nein ist Nein\"-Variante. Ein Nein sei klarer, es gen\u00fcge eine ablehnende Geste. Wenn die Stimmung nach anf\u00e4nglicher Zustimmung kippe, m\u00fcsse sich dieser Meinungsumschwung manifestieren. Insgesamt w\u00fcrde die Situation der Opfer aber mit beiden Varianten deutlich verbessert.</p><p>Der Paradigmenwechsel m\u00fcsse indes auf allen Stufen ankommen. Deshalb k\u00fcndigte die Justizministerin in der Eintretensdebatte ein Projekt f\u00fcr eine Bestandesaufnahme in den Kantonen an. Dieses soll kl\u00e4ren, wie Opfer begleitet werden, wie sie befragt werden, wie die Staatsanw\u00e4lte, die Anw\u00e4lte und die Angeh\u00f6rigen der Polizei ausgebildet werden. \"Das m\u00f6chte ich gerne gekl\u00e4rt haben\", sagte Keller-Sutter.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 13.06.2022</b></p><p><b>St\u00e4nderat heisst Versch\u00e4rfung des Sexualstrafrechts gut</b></p><p><b>Der St\u00e4nderat hat als Erstrat das versch\u00e4rfte Sexualstrafrecht gutgeheissen. Es basiert auf der \"Nein heisst Nein\"-L\u00f6sung bei Vergewaltigungen. Vergewaltiger sollen zwingend ins Gef\u00e4ngnis m\u00fcssen. Rachepornografie soll neu strafrelevant werden.</b></p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der St\u00e4nderat am Montag das revidierte Sexualstrafrecht mit 42 zu 0 Stimmen an. Mit der Revision wird das Sexualstrafrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre angepasst. Die Vorlage geht nun in den Nationalrat. Dieser wird sich in der Herbstsession damit befassen.</p><p>Die Ratslinke war am vergangenen Dienstag im Rahmen der Beratungen zu den Kernpunkten der Vorlage mit ihrem Versuch gescheitert, im Sexualstrafrecht die \"Nur Ja heisst Ja\"-L\u00f6sung als Basis zu etablieren. Am Schluss stimmte der Rat mit 25 zu 18 Stimmen f\u00fcr die Widerspruchsl\u00f6sung.</p><p>Zudem war der Rat knapp einem Minderheitsantrag von Stefan Engler (Mitte GR) gefolgt. Die Mindestfreiheitsstrafe f\u00fcr eine qualifizierte Vergewaltigung soll demnach nicht nur ein Jahr betragen, sondern zwei Jahre. So sei sichergestellt, dass T\u00e4ter k\u00fcnftig nicht mehr mit einer bedingten Gef\u00e4ngnisstrafe davonkommen. \"Wer jemandem den Beischlaf abn\u00f6tigt, geh\u00f6rt ins Gef\u00e4ngnis\", so Engler letzte Woche.</p><p><b></b></p><p>Weiterhin auch Geld- und Bew\u00e4hrungsstrafen</p><p>F\u00fcr weniger schwerwiegende sexuelle \u00dcbergriffe sollen allerdings auch weiterhin auch Geld- und Bew\u00e4hrungsstrafen m\u00f6glich bleiben, um den Gerichten mehr Spielraum zu lassen.</p><p>Die Vorlage f\u00fcr eine Revision des Sexualstrafrechts sieht weitere \u00c4nderungen gegen\u00fcber heute vor, die am Montag im Rahmen der Detailberatung zu Ende diskutiert und beschlossen wurden. Etwa soll T\u00e4tern und T\u00e4terinnen bei sexuellen Handlungen mit Kindern unter zw\u00f6lf Jahren neu eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr drohen.</p><p>Mit Freiheitsstrafe bis zu f\u00fcnf Jahren oder Geldstrafe soll bestraft werden, wer bei der Aus\u00fcbung einer T\u00e4tigkeit im Gesundheitsbereich sexuelle Handlungen vornimmt oder vornehmen l\u00e4sst. Weitere \u00c4nderungen betreffen den Tatbestand der Pornografie.</p><p><b></b></p><p>Bis drei Jahre Gef\u00e4ngnis f\u00fcr Rachepornografie</p><p>Neu soll auch die Rachepornografie Aufnahme ins Sexualstrafrecht finden. Der St\u00e4nderat beschloss mit 37 zu 6 Stimmen, dass T\u00e4ter bis zu drei Jahre ins Gef\u00e4ngnis m\u00fcssen, wenn sie den Inhalt von urspr\u00fcnglich nicht \u00f6ffentlichen Schriften, Ton- und Bildaufnahmen von Personen \u00f6ffentlich machen. Die blosse Weitergabe an eine Drittperson ohne das Einverst\u00e4ndnis der abgebildeten Person soll eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe nach sich ziehen k\u00f6nnen.</p><p>Der Bundesrat und eine Minderheit wollten vorerst auf diesen Straftatbestand verzichten und im Rahmen der laufenden Arbeiten zum Cybermobbing vertiefen. Das Sexualstrafrecht sei der falsche Ort daf\u00fcr, sagte Philippe Bauer (FDP/NE). Bei Racheakten gehe es nicht zwingend immer um sexuelle Inhalte. Es gebe eine breitere Palette von Verhaltensweisen, gab auch Justizministerin Karin Keller-Sutter zu bedenken.</p><p>Die Bef\u00fcrworter eines solchen Artikels argumentierten mit dem Schutz der sexuellen Intimsph\u00e4re. Das Ph\u00e4nomen der Rachepornografie sei in den letzten Jahren zunehmend zu einem Problem geworden, sagte Kommissionssprecher Carlo Sommaruga (SP/GE).</p><p><b></b></p><p>Nur knapper Verzicht auf \"Grooming\"</p><p>Verzichtet werden soll dagegen auf einen neuen Tatbestand des \"Grooming\". Isabelle Chassot (Mitte/FR) hatte vergeblich eine Geldstrafe vorgeschlagen f\u00fcr T\u00e4ter, die einem Kind unter 16 Jahren ein sexuelles Treffen vorschlagen oder Vorbereitungen f\u00fcr ein solches Treffen treffen.</p><p>Der Rat lehnte die Aufnahme dieses Artikels aber mit 21 zu 18 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. \"Grooming\" bezeichnet das gezielte Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Minderj\u00e4hrigen, also die Planung eines sexuellen Missbrauchs.</p><p>Alle diese Akte seien bereits durch bestehende Gesetzesartikel abgedeckt, gab Kommissionssprecher Sommaruga zu bedenken. Justizministerin Keller-Sutter warnte davor, einen neuen Tatbestand zu schaffen. Derartiges Verhalten sei bereits heute strafbar. Es w\u00fcrde \u00fcbers Ziel hinausschiessen, T\u00e4ter schon zu bestrafen, bevor sie die Schwelle zum Versuch \u00fcberschritten h\u00e4tten. Zudem sei das in der Praxis schwer nachzuweisen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.12.2022</b></p><p><b>Nationalrat f\u00fcr Zustimmungsl\u00f6sung im Sexualstrafrecht</b></p><p><b>Anders als der St\u00e4nderat setzt der Nationalrat im revidierten Sexualstrafrecht auf die Zustimmungsl\u00f6sung \"Nur ein Ja ist ein Ja\". Neu sollen sexuelle Handlungen mit bis zu 16-j\u00e4hrigen Kindern unverj\u00e4hrbar sein statt wie bisher mit bis zu 12-J\u00e4hrigen. Vergewaltiger, die ihre Opfer vorher n\u00f6tigen, sollen zwingend ins Gef\u00e4ngnis m\u00fcssen.</b></p><p>In diesem Sinne hat der Nationalrat am Montag nach einer rund f\u00fcnfst\u00fcndigen Debatte die Versch\u00e4rfung des Sexualstrafrechtes in der Gesamtabstimmung mit 127 zu 58 Stimmen bei 5 Enthaltungen angenommen. Gegen die Vorlage stimmten die SVP-Fraktion sowie einzelne Vertreter der Mitte. Ihnen sind die teilweise versch\u00e4rften Strafen zu wenig streng. Das Gesch\u00e4ft geht zur\u00fcck in den St\u00e4nderat.</p><p>Die Kernfrage, ob die Zustimmungs- oder die Widerspruchsl\u00f6sung ins Gesetz geschrieben werden soll, fand mit 99 zu 88 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine relativ knappe Mehrheit zu Gunsten der \"Nur ein Ja ist ein Ja\"-L\u00f6sung. Damit schaffte der Nationalrat die erwartete Differenz zum St\u00e4nderat.</p><p><b></b></p><p>Wer ohne Einwilligung handelt</p><p>F\u00fcr die Zustimmungsl\u00f6sung sprachen sich in der entscheidenden Abstimmung die SP, die Gr\u00fcnen, die GLP sowie Minderheiten von Mitte und FDP aus. Einen sexuellen \u00dcbergriff, eine sexuelle N\u00f6tigung oder eine Vergewaltigung begeht demnach, wer \"ohne die Einwilligung\" einer Person eine sexuelle Handlung an dieser vornimmt. Es gilt also \"Nur ein Ja ist ein Ja\".</p><p>Die SVP sowie die Mehrheit von Mitte und FDP wollten sich dem St\u00e4nderat und dessen Widerspruchsl\u00f6sung anschliessen. Demnach macht sich strafbar, wer sexuelle Handlungen \"gegen den Willen\" einer Person vornimmt. Es soll also \"Nein heisst Nein\" gelten.</p><p>Auch der Bundesrat h\u00e4tte lieber die Ablehnungsl\u00f6sung. Sie schafft laut Justizministerin Karin Keller-Sutter mehr Klarheit, die Anforderungen an eine Ablehnung seien tief, es reiche eine ablehnende Geste. \"Ein stillschweigendes Ja bringt nicht mehr Klarheit als ein stillschweigendes Nein\", sagte Keller-Sutter.</p><p><b></b></p><p>Unverj\u00e4hrbarkeit und Cybergrooming</p><p>Eine weitere gewichtige Differenz schaffte die grosse Kammer bei der Unverj\u00e4hrbarkeit von sexuellen Handlungen mit Kindern. Mit 98 zu 84 Stimmen bei 7 Enthaltungen schraubte sie das entsprechende Schutzalter auf 16 Jahre hoch. St\u00e4nderat und Bundesrat m\u00f6chten bei maximal 12-j\u00e4hrigen Opfern bleiben.</p><p>Bei einer von drei Vergewaltigungsstufen im revidierten Gesetz, jener mit N\u00f6tigung, wollen beide R\u00e4te die Vergewaltiger zwingend ins Gef\u00e4ngnis schicken, die Mindeststrafe soll \u00fcber zwei Jahren liegen. Bei den beiden restlichen Stufen lehnte der Nationalrat dies ab, will also weiterhin auch bedingte Strafen und Geldstrafen erlauben. Er schuf damit eine Differenz zur kleinen Kammer.</p><p>Anders als der St\u00e4nderat hat der Nationalrat neu auch den Tatbestand des \"Cybergrooming\" ins Gesetz aufgenommen. Der Begriff bezeichnet das gezielte Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Minderj\u00e4hrigen, also die Planung eines sexuellen Missbrauchs. Er soll als Antragsdelikt Aufnahme ins Gesetz finden.</p><p><b></b></p><p>Rachepornografie neu strafrelevant</p><p>Wie der St\u00e4nderat will auch die grosse Kammer, dass sogenannte Rachepornografie (Revenge porn) neu strafrelevant werden soll. Dabei geht es um das unbefugte Weiterleiten von nicht \u00f6ffentlichen sexuellen Inhalten.</p><p>Nur ganz knapp nicht ins revidierte Gesetz aufgenommen hat der Nationalrat einen Passus, der auch nicht verbal konnotierte sexuelle Kommunikation wie Gesten und Pfiffe ahnden wollte. Der entsprechende Minderheitsantrag scheiterte mit 96 zu 93 Stimmen.</p><p>Mit der Revision will der Bundesrat das Sexualstrafrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen der letzten Jahre anpassen. Er will, dass Gewalt- und Sexualdelikte, deren Opfer oft Frauen und Kinder sind, k\u00fcnftig h\u00e4rter bestraft werden. Mit der Vorlage soll auch das Verh\u00e4ltnis der Strafrahmen der Strafgesetzgebung besser aufeinander abgestimmt werden.</p><p>Justizministerin Keller-Sutter warnte aber vor zu hohen Erwartungen. Man mache zwar einen wichtigen Schritt, aber Beweisschwierigkeiten w\u00fcrden damit nicht beseitigt. Auch in Zukunft werde es mehrfache Befragungen von T\u00e4tern und Opfern brauchen. Und der Paradigmenwechsel m\u00fcsse auch bei allen Beh\u00f6rden ankommen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 07.03.2023</b></p><p><b>R\u00e4te n\u00e4hern sich bei der Revision des Sexualstrafrechts an</b></p><p><b>Der St\u00e4nderat beharrt bei der Reform des Sexualstrafrechts auf der sogenannten Widerspruchsl\u00f6sung, also auf dem Grundsatz \"Nein heisst Nein\". Er hat am Dienstag aber einen Kompromissvorschlag gemacht, mit dem der Begriff der Vergewaltigung k\u00fcnftig weiter gefasst wird.</b></p><p>Mit der Revision will das Parlament das Sexualstrafrecht an die gesellschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre anpassen. So sollen Gewalt- und Sexualdelikte, deren Opfer oft Frauen und Kinder sind, k\u00fcnftig h\u00e4rter bestraft werden.</p><p>Der Nationalrat beharrte zuletzt auf der \"Nur ein Ja ist ein Ja\"-L\u00f6sung, die Sex nur mit Zustimmung aller Beteiligten propagiert. Der neue Kompromissvorschlag des St\u00e4nderats kommt dieser L\u00f6sung nahe.</p><p>Die kleine Kammer anerkennt, dass Opfer von sexualisierter Gewalt zuweilen ihre Ablehnung nicht zum Ausdruck bringen k\u00f6nnen. Dies, weil sie sich in einer Art Schockzustand, einem Freezing, befinden. Das soll k\u00fcnftig von den Gerichten ebenfalls als Ablehnung gedeutet werden.</p><p>\"Das Freezing ist k\u00fcnftig ein explizites Beispiel eines nonverbalen Neins\", sagte Beat Rieder (Mitte/VS). Er bezeichnete diesen Vorschlag als \"tragf\u00e4hige L\u00f6sung\". Lisa Mazzone (Gr\u00fcne/GE) sprach von einem \"wichtigen Fortschritt im Sexualstrafrecht\". Zum vom St\u00e4nderat oppositionslos angenommenen Kompromiss geh\u00f6rt auch, dass Gerichte T\u00e4ter zu Kursen verpflichten k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Streit um Schutzalter</p><p>Die Vorlage geht nun zur\u00fcck an den Nationalrat. Diverse Punkte sind noch ungel\u00f6st. Der Nationalrat will das entsprechende Schutzalter von heute 12 auf 16 Jahre hochschrauben. Der St\u00e4nderat m\u00f6chte wie der Bundesrat beim geltenden Recht bleiben.</p><p>Bei der Frage der Strafrahmen beim Tatbestand der Vergewaltigung ist der St\u00e4nderat auf die Linie des Nationalrats eingeschwenkt. Demnach wird im Grundtatbestand die M\u00f6glichkeit der Geldstrafe gestrichen. F\u00fcr die qualifizierte Vergewaltigung sieht der St\u00e4nderat eine Mindeststrafe von einem Jahr vor. Der Nationalrat will mindestens zwei Jahre Freiheitsstrafe.</p><p>Deutlich abgelehnt hat der St\u00e4nderat die vom Nationalrat neu eingef\u00fcgte Bestimmung zum \"Cybermobbing\". Der Vorschlag w\u00fcrde zu einer erheblichen Ausweitung der Strafbarkeit f\u00fchren, sagte Justizministerin Elisabeth Baume-Schneider.</p><p>Aus \u00e4hnlichen \u00dcberlegungen spricht sich die kleine Kammer auch weiterhin einstimmig gegen die Bestrafung des \"Cybergrooming\" aus. Der Begriff bezeichnet das gezielte Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Minderj\u00e4hrigen, also die Planung eines sexuellen Missbrauchs. Er soll nach Meinung des Nationalrats als Antragsdelikt Aufnahme ins Gesetz finden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 01.06.2023</b></p><p><b>R\u00e4te einigen sich auf \"Nein heisst Nein\"-L\u00f6sung im Sexualstrafrecht</b></p><p><b>Die Reform des Sexualstrafrechts kommt voran. National- und St\u00e4nderat haben sich nun darauf geeinigt, den Schockzustand von Opfern in den Vergewaltigungstatbestand einzuschliessen. Es bleibt nun beim \"Nein heisst Nein\" im Sexualstrafrecht.</b></p><p>Doch im Zusammenhang mit dem Widerspruch gegen sexualisierte Gewalt wird ein Schockzustand des Opfers - sogenanntes Freezing - ausdr\u00fccklich erw\u00e4hnt. Mit 105 zu 74 Stimmen bei 11 Enthaltungen bereinigte der Nationalrat am Donnerstag diesen zentralen Punkt der Vorlage. Der St\u00e4nderat hatte dem Kompromiss im M\u00e4rz zugestimmt.</p><p>Damit anerkennen die R\u00e4te, dass Opfer von sexualisierter Gewalt zuweilen ihre Ablehnung nicht zum Ausdruck bringen k\u00f6nnen, wenn sie sich in einer Art Schockzustand befinden. Gerichte sollen dies k\u00fcnftig ebenfalls als Ablehnung deuten k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Minderheit f\u00fcr \"Nur Ja heisst Ja\"</p><p>Der Nationalrat hatte bisher das Modell \"Nur Ja heisst Ja\" gewollt, das Sex nur mit Zustimmung aller Beteiligten propagiert. Der Minderheitsantrag der GLP, dabei zu bleiben, fand nur Unterst\u00fctzung in den Fraktionen von SP und Gr\u00fcnen.</p><p>Der Nationalrat \u00fcbernahm mit dem Kompromiss auch die Erg\u00e4nzung des St\u00e4nderats, wonach T\u00e4terinnen und T\u00e4ter zu Pr\u00e4ventions- und Lernprogrammen verpflichtet werden. W\u00e4hrend der St\u00e4nderat eine Kann-Formulierung w\u00e4hlte, will der Nationalrat eine grunds\u00e4tzliche Pflicht und Ausnahmen nur in Einzelf\u00e4llen zulassen.</p><p>Auch beim Strafmass schloss sich der Rat dem St\u00e4nderat an: F\u00fcr Vergewaltigung mit N\u00f6tigung wird eine einj\u00e4hrige Mindeststrafe festgeschrieben. Im Nationalrat h\u00e4tten SVP, Mitte und GLP mindestens zwei Jahre gewollt. Beide R\u00e4te schrieben nun auch fest, dass Sexualdelikte an unter zw\u00f6lfj\u00e4hrigen Kindern nicht verj\u00e4hren.</p><p>Eine Minderheit h\u00e4tte die Verj\u00e4hrung erst zulassen wollen, wenn das Opfer mindestens 16 Jahre alt ist. Dieser Antrag wurde mit 91 gegen 97 Stimmen bei 3 Enthaltungen nur knapp abgelehnt.</p><p>Einig sind die R\u00e4te auch \u00fcber den Umgang mit Rachepornografie (Revenge Porn). Der St\u00e4nderat wollte nur unbefugtes Weiterleiten von nicht \u00f6ffentlichen Text-, Ton- und Bildaufnahmen mit sexuellem Inhalt strafbar machen. Im Nationalrat beantragte die Mehrheit, \"das Ansehen erheblich sch\u00e4digende\" Dokumente zu erfassen, namentlich solche mit sexuellem Bezug. Weil aber die Minderheit dem St\u00e4nderat folgen wollte und sich durchsetzte, ist der Punkt nun bereinigt.</p><p></p><p>Streit um Cybergrooming</p><p>Eine gewichtige Differenz haben die R\u00e4te aber noch: Der Nationalrat will auch das Anbahnen von sexuellen Kontakten mit Kindern unter Strafe stellen, das sogenannte Cybergrooming. Er bekr\u00e4ftigte diese Haltung am Donnerstag stillschweigend. Der St\u00e4nderat lehnt dies ab.</p><p>Schon fr\u00fcher gefunden hatten sich die R\u00e4te bei weiteren Kernpunkten der Vorlage. Heute setzt die Vergewaltigungsnorm eine N\u00f6tigung voraus. Neu vergewaltigt, wer gegen den Willen des Opfers eine sexuelle Handlung vornimmt, die mit Eindringen verbunden ist - ob mit oder ohne N\u00f6tigung und unabh\u00e4ngig von der Art des Eindringens in den K\u00f6rper.</p><p>Neu gibt es zudem einen Straftatbestand zwischen sexueller Bel\u00e4stigung und Vergewaltigung, der Tatbestand des sexuellen \u00dcbergriffs. Dieser liegt vor, wenn jemand gegen den Willen einer Person eine sexuelle Handlung an dieser vornimmt, die nicht mit Eindringen verbunden ist.</p><p>Die Mehrheit des Parlaments verspricht sich von der Revision des Sexualstrafrechts, dass mehr F\u00e4lle von sexueller Gewalt als Vergewaltigung qualifiziert werden. Nichts \u00e4ndern wird die Reform daran, dass die Beweislage oft schwierig ist. Bef\u00fcrworterinnen der Reform versprechen sich jedoch Ver\u00e4nderungen in der Befragung von Opfern - und hoffen auf eine gesellschaftliche Signalwirkung.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 05.06.2023</b></p><p><b>Strafbarkeit von Cybergrooming bleibt in den R\u00e4ten umstritten</b></p><p><b>Der St\u00e4nderat m\u00f6chte das Anbahnen von sexuellen Kontakten mit unter 16-J\u00e4hrigen nicht unter Strafe stellen. Das hat er bei der Bereinigung des modernisierten Sexualstrafrechts bekr\u00e4ftigt.</b></p><p>Damit sind sich die R\u00e4te weiterhin nicht einig, wie mit dem so genannten Cybergrooming umgegangen werden soll. Der Nationalrat entschied vergangene Woche stillschweigend, Cybergrooming unter Strafe zu stellen.</p><p>Kommissionspr\u00e4sident Carlo Sommaruga (SP/GE) begr\u00fcndete am Montag die erneute Ablehnung des St\u00e4nderats mit Abgrenzungsproblemen. Auch reiche der heutige gesetzliche Rahmen aus, um derartige Taten zu ahnden. Nun ist wieder der Nationalrat am Zug.</p><p>Auf den Kern der Vorlage, eine neue Definition des Tatbestandes der Vergewaltigung, einigten sich die R\u00e4te bereits zuvor. Demzufolge bleibt es zwar beim \"Nein heisst Nein\", aber wenn ein Opfer wegen eines Schockzustandes oder Freezing seine Ablehnung nicht \u00e4ussert, wird dies ebenfalls als \"Nein\" gewertet.</p><p>Ebenfalls umstritten ist, ob Sexualt\u00e4terinnen und -t\u00e4ter zu Pr\u00e4ventions- und Lernprogrammen verpflichtet werden. W\u00e4hrend der St\u00e4nderat eine Kann-Formulierung und einen richterlichen Entscheid in jedem Fall bevorzugt, will der Nationalrat eine grunds\u00e4tzliche Pflicht. Ausnahmen will er nur in Einzelf\u00e4llen zulassen.</p><p>Die grosse Kammer ist nun noch einmal am Zug. Gibt es nach dieser letzten Beratungsrunde keinen Konsens, muss sich eine Einigungskonferenz mit den noch offenen Fragen befassen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.06.2023</b></p><p><b>Cybergrooming wird nicht unter Strafe gestellt</b></p><p><b>Das Anbahnen von Kontakten mit unter 16-j\u00e4hrigen Kindern mit der Absicht, eine Sexualstraftat zu begehen, das sogenannte Cybergrooming, wird in der Schweiz nicht unter Strafe gestellt. Die Revision des Sexualstrafrechts ist damit bereit f\u00fcr die Schlussabstimmungen.</b></p><p>Der Nationalrat, der das Cybergrooming unter Strafe stellen wollte, schloss sich am Mittwoch stillschweigend dem St\u00e4nderat an, der auf diesen Passus verzichten wollte. Die Rechtskommission des St\u00e4nderates hatte ihren Antrag mit Abgrenzungsproblemen begr\u00fcndet und damit, dass der heutige gesetzliche Rahmen gen\u00fcge, um derartige Taten zu ahnden.</p><p>Bereinigt haben die R\u00e4te auch einen zweiten offenen Punkt, n\u00e4mlich die Frage, ob Sexualstraft\u00e4ter und -t\u00e4terinnen zu Pr\u00e4ventions- und Lernprogrammen verpflichtet werden sollen oder nicht. Der St\u00e4nderat setzte sich mit einer Kann-Formulierung durch. Der Nationalrat h\u00e4tte eine grunds\u00e4tzliche Pflicht gewollt, gab aber schlussendlich nach.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1686873600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1216","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770757611170)\/","SubmissionDate":"\/Date(1524614400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Strafrecht"}}