{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180047,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180047,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180047,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180047,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180047,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180047,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180047,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180047,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180047,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180047,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180047,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180047,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180047,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180047,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180047,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180047,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180047,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20180047,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.047","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"KVG. Zulassung von Leistungserbringern","Description":"Botschaft vom 9. Mai 2018 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (Zulassung von Leistungserbringern)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 09.05.2018</b></p><p><b>Mehr Kompetenzen f\u00fcr die Kantone bei der Zulassung von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten </b></p><p><b>Die Kantone erhalten ein dauerhaftes Instrument, um eine \u00dcberversorgung im Gesundheitswesen zu verhindern und damit das Kostenwachstum zu d\u00e4mpfen. Das revidierte Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung erm\u00f6glicht ihnen, H\u00f6chstzahlen f\u00fcr ambulant t\u00e4tige \u00c4rztinnen und \u00c4rzte zu bestimmen, die zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen d\u00fcrfen. Zudem legt es einheitliche Qualit\u00e4tsanforderungen f\u00fcr alle \u00c4rztinnen und \u00c4rzte fest. Damit schafft der Bundesrat Planungssicherheit f\u00fcr alle Beteiligten. Er hat am 9. Mai die entsprechende Botschaft zuhanden des Parlaments verabschiedet. </b></p><p>Die Kantone sind heute bereits zust\u00e4ndig f\u00fcr die Zulassung der \u00c4rztinnen und \u00c4rzte zur Berufsaus\u00fcbung. Mit der Revision des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) sollen sie auch entscheiden k\u00f6nnen, wie viele ambulant t\u00e4tige \u00c4rztinnen und \u00c4rzte zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen d\u00fcrfen. Um eine \u00dcberversorgung zu verhindern, k\u00f6nnen die Kantone neu selber f\u00fcr medizinische Fachbereiche und in bestimmten Regionen H\u00f6chstzahlen vorschreiben. Dabei m\u00fcssen sie sich mit den anderen Kantonen absprechen sowie die Leistungserbringer, die Versicherer und die Versicherten anh\u00f6ren. Wenn die Kosten in einem Fachgebiet \u00fcberdurchschnittlich ansteigen, d\u00fcrfen die Kantone zudem die Zulassung blockieren.</p><p></p><p>Klare Anforderungen f\u00fcr alle \u00c4rztinnen und \u00c4rzte</p><p>Um eine hohe Qualit\u00e4t der Leistungen sicherzustellen, sollen ambulant t\u00e4tige \u00c4rztinnen und \u00c4rzte das Schweizerische Gesundheitssystem kennen, wenn sie zu Lasten der OKP abrechnen d\u00fcrfen. Neu sieht das revidierte KVG hierzu eine Pr\u00fcfung vor. Von der Pr\u00fcfungspflicht befreit ist, wer drei Jahre an einer schweizerischen Weiterbildungsst\u00e4tte gearbeitet hat, zum Beispiel an einem Kantons- oder Universit\u00e4tsspital. Zudem kann der Bundesrat den \u00c4rztinnen und \u00c4rzten sowie anderen ambulanten Leistungserbringern zus\u00e4tzlichen Auflagen machen, wie zum Beispiel die Teilnahme an Qualit\u00e4tsprogrammen.</p><p></p><p>Zwei \u00c4nderungen zur Vernehmlassungsvorlage</p><p>Nach der Vernehmlassung hat der Bundesrat zwei \u00c4nderungen vorgenommen. Erstens verzichtet er auf eine Wartefrist von zwei Jahren, bevor eine Zulassung erfolgen kann. Zweitens sind die Kantone zust\u00e4ndig daf\u00fcr, die Zulassungsgesuche und die vom Bundesrat festgelegten Qualit\u00e4tsanforderungen zu pr\u00fcfen. Der Vernehmlassungsentwurf sah vor, dass die Versicherer eine Organisation bezeichnen, die \u00fcber die Zulassungsgesuche entscheidet, und dass sie selbst die Einhaltung der Qualit\u00e4tsauflagen beaufsichtigen.</p><p></p><p>Der Auftrag des Parlaments f\u00fcr eine dauerhafte L\u00f6sung</p><p>Die Revision des KVG erm\u00f6glicht eine dauerhafte L\u00f6sung f\u00fcr die Zulassung der Leistungserbringer im ambulanten Bereich und schafft damit Rechtssicherheit f\u00fcr alle Beteiligten. Der Bundesrat erachtet die neue Regelung zudem als wichtigen Schritt hin zu einer einheitlichen Finanzierung von station\u00e4ren und ambulanten Leistungen, wie sie derzeit im Parlament diskutiert wird. Ziel des Bundesrats ist die rasche Weiterentwicklung eines neuen Finanzierungsmodells. </p><p>Im Dezember 2015 lehnte das Parlament eine definitive Zulassungsregelung ab, verl\u00e4ngerte dann aber im Juni 2016 eine provisorische Zulassungsbeschr\u00e4nkung bis im Sommer 2019. Diese wird derzeit von 22 Kantonen angewendet. Das Parlament erteilte dem Bundesrat zudem den Auftrag, eine langfristige L\u00f6sung zu finden, die eine qualitativ gute medizinische Versorgung gew\u00e4hrleistet und gleichzeitig den Kostenanstieg eind\u00e4mmt. Bereits von 2002 bis 2011 und wieder ab 2013 hatten die Kantone die M\u00f6glichkeit, die Zulassung der ambulant t\u00e4tigen \u00c4rztinnen und \u00c4rzte zu beschr\u00e4nken. In den Jahren ohne Beschr\u00e4nkung stieg die Zahl der \u00c4rztinnen und \u00c4rzte und damit der Gesundheitskosten in einigen Kantonen stark an. Betroffen waren etwa die Kantone Basel-Stadt, Genf oder Tessin.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 12.12.2018</b></p><p><b>Nationalrat stellt bei \u00c4rztezulassung den Vertragszwang in Frage </b></p><p><b>Ein \u00dcberangebot an Fach\u00e4rzten treibt die Gesundheitskosten in die H\u00f6he. Seit 2001 gilt deshalb ein provisorischer \u00c4rztestopp, der immer wieder verl\u00e4ngert worden ist. Am Mittwoch hat der Nationalrat \u00fcber ein definitives Zulassungsregime diskutiert.</b></p><p>Dieses zielt in erster Linie auf \u00c4rztinnen und \u00c4rzte aus der EU, die von der Personenfreiz\u00fcgigkeit profitieren. Zwischen Januar 2012 und Juni 2013 galt keine Zulassungsbeschr\u00e4nkung. Damals nahm die Zahl der Fach\u00e4rzte von 0,5 Prozent im Jahresdurchschnitt auf \u00fcber 6 Prozent zu. In einigen Kantonen stiegen die Kosten in der Folge um mehr als 8 Prozent.</p><p>Das heutige Regime l\u00e4uft voraussichtlich Mitte 2021 aus. Der Handlungsbedarf bleibt. Die Schweiz sei nach wie vor ein attraktives Zuwanderungsland f\u00fcr Medizinalpersonen, sagte Ruth Humbel (CVP/AG) als Sprecherin der Gesundheitskommission. Trotz des Zeitdrucks ist eine rasche L\u00f6sung nicht in Sicht. Auf Antrag der Kommission hat der Nationalrat n\u00e4mlich zus\u00e4tzliche, h\u00f6chst umstrittene Anliegen in die Vorlage gepackt.</p><p></p><p>Vertragszwang unter Druck</p><p>Heute legt der Bundesrat die H\u00f6chstzahl von \u00c4rzten pro Fachgebiet fest. K\u00fcnftig sollen die Kantone pro Fachbereich und Region H\u00f6chst- und Mindestzahlen f\u00fcr ambulant t\u00e4tige \u00c4rztinnen und \u00c4rzte vorschreiben k\u00f6nnen. Nach dem Willen des Nationalrats sollen die Kantone alternativ zur Zulassungsbeschr\u00e4nkung den Vertragszwang lockern k\u00f6nnten.</p><p>Im Fall einer \u00dcberversorgung d\u00fcrften die Krankenkassen die Verg\u00fctung der Leistungen gewisser \u00c4rzte verweigern. Damit w\u00fcrden die Kantone die Steuerung der Versorgung den Versicherungen \u00fcberlassen, sagte Bea Heim (SP/SO). Die Bestimmung lasse sich nicht umsetzen, warnte Gesundheitsminister Alain Berset. Silvia Schenker (SP/BS) warnte, die Lockerung des Vertragszwangs sei beim Volk nicht mehrheitsf\u00e4hig.</p><p>Weiter will der Nationalrat \u00c4rztinnen und \u00c4rzte verpflichten, elektronische Patientendossiers zu f\u00fchren. Vor drei Jahren konnte er sich mit dem Anliegen nicht gegen den St\u00e4nderat durchsetzen. </p><p>Die kleine Kammer war unter der Referendumsdrohung der \u00c4rzteschaft eingeknickt. Obligatorisch ist das elektronische Patientendossier nur f\u00fcr Spit\u00e4ler und Pflegeheime, f\u00fcr \u00c4rzte ist es bisher freiwillig. Ob diese den neuen Anlauf des Nationalrats einfach hinnehmen, scheint fraglich.</p><p></p><p>Hohe H\u00fcrde</p><p>Die dritte und m\u00f6glicherweise h\u00f6chste Zusatzh\u00fcrde ist die Verkn\u00fcpfung der Vorlage mit der einheitlichen Finanzierung von ambulanten und station\u00e4ren Leistungen. Die Gesundheitskommission hat bereits eine entsprechende Gesetzes\u00e4nderung ausgearbeitet, ist damit aber bei den Kantonen aufgelaufen.</p><p>Davon l\u00e4sst sich der Nationalrat nicht beirren. Wenn die Kantone bei der Zulassungssteuerung Verantwortungen \u00fcbernehmen wollten, sollten sie auch Verantwortung f\u00fcr die Kosten \u00fcbernehmen, erkl\u00e4rte SVP-Sprecher Heinz Brand (GR). Jede der beiden Vorlagen sei f\u00fcr sich genommen anspruchsvoll genug, erwiderte SP-Sprecherin Schenker. Mit der Verkn\u00fcpfung steige das Risiko, dass beide abst\u00fcrzten. Die Kostenspirale w\u00fcrde einfach weiter drehen. Auch Berset warnte vor einer Blockade.</p><p></p><p>Keine Zulassungspr\u00fcfung</p><p>Die \u00fcbrigen vom Nationalrat beschlossenen Regeln zur Steuerung der Zulassung scheinen dagegen verh\u00e4ltnism\u00e4ssig unproblematisch. Wer zu Lasten der Krankenkassen abrechnen will, muss gewisse Anforderungen an Aus- und Weiterbildung oder an die Sprachkenntnisse erf\u00fcllen. Neu sollen auch bereits zugelassene \u00c4rzte gewissen Auflagen in Bezug auf die Qualit\u00e4t und die Wirtschaftlichkeit gen\u00fcgen m\u00fcssen.</p><p>Die vom Bundesrat vorgeschlagene Zulassungspr\u00fcfung lehnte der Nationalrat ab. Stattdessen sollen \u00c4rztinnen und \u00c4rzte vor der Zulassung mindestens zwei Jahre auf ihrem Fachgebiet in einem Schweizer Spital und ein Jahr in einem Schweizer Grundversorgerspital gearbeitet haben. </p><p></p><p>Neues \u00c4rzteregister</p><p>Die Mediziner sollen auch \u00fcber die Kosten diszipliniert werden: Ein Kanton soll die Zulassungen sofort stoppen k\u00f6nnen, wenn die Kosten in einem bestimmten Fachgebiet \u00fcberdurchschnittlich steigen. Um Transparenz zu schaffen, hat der Nationalrat zudem die Einf\u00fchrung eines neuen \u00c4rzteregisters beschlossen.</p><p>Gegen den Widerstand der Linken nahm der Nationalrat die Vorlage in der Gesamtabstimmung mit 128 zu 40 Stimmen bei 13 Enthaltungen an.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 03.06.2019</b></p><p><b>R\u00e4te sind bei \u00c4rzte-Zulassung weit von einer Einigung entfernt </b></p><p><b>Sp\u00e4testens 2021 soll ein definitives Zulassungsregime den provisorischen \u00c4rztestopp abl\u00f6sen. Der Weg bis dahin ist steinig. Der St\u00e4nderat, der das Gesetz am Montag beraten hat, ist in wesentlichen Punkten von den Beschl\u00fcssen des Nationalrats abgewichen.</b></p><p>Ziel der Vorlage ist es, den Zustrom von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten aus dem Ausland zu drosseln. Allzu viele \u00c4rzte f\u00fchren nachweislich zu h\u00f6heren Kosten und damit auch zu steigenden Krankenkassenpr\u00e4mien. Die Kantone sollen daher H\u00f6chstzahlen f\u00fcr ambulant t\u00e4tige Mediziner pro Fachgebiet oder Region einf\u00fchren k\u00f6nnen.</p><p>Anders als der Nationalrat will der St\u00e4nderat die Kantone aber nicht dazu verpflichten. Diese sollen die Freiheit haben, den kantonalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Die Schweiz habe 26 Kantone mit grossen Unterschieden im Gesundheitswesen, sagte Kommissionssprecher Hans St\u00f6ckli (SP/BE).</p><p></p><p>Vertragszwang bleibt</p><p>Ebenfalls umstritten ist die M\u00f6glichkeit, den Vertragszwang zu lockern. Nach dem Willen des Nationalrats sollen die Kantone den Krankenkassen erlauben k\u00f6nnen, ihre Vertragspartner frei zu w\u00e4hlen. Das w\u00fcrde bedeuten, dass die Leistung gewisser \u00c4rztinnen und \u00c4rzte nicht von der Grundversicherung verg\u00fctet w\u00fcrden.</p><p>FDP und SVP, die im Nationalrat die Mehrheit haben, m\u00f6chten den Vertragszwang schon seit Jahren lockern. Nun macht ihnen der St\u00e4nderat einmal mehr einen Strich durch die Rechnung. Die Vorlage k\u00f6nne verz\u00f6gert werden, weil viele Akteure im Gesundheitswesen mit diesem System nicht leben k\u00f6nnten, sagte St\u00f6ckli. Die Lockerung des Vertragszwangs gilt als nicht mehrheitsf\u00e4hig an der Urne.</p><p>Daneben gibt es weitere grunds\u00e4tzliche Differenzen. Dazu geh\u00f6rt die vom Nationalrat beschlossene Verkn\u00fcpfung der Zulassungsbeschr\u00e4nkung mit der einheitlichen Finanzierung von ambulant und station\u00e4r erbrachten Leistungen. Dazu hat die Gesundheitskommission des Nationalrats eine Vorlage erarbeitet.</p><p></p><p>Widerstand der Kantone</p><p>Mit dieser sind aber die Kantone nicht einverstanden. Sie verlangen einen verbindlichen Fahrplan, wann die Pflegekosten in das neue Finanzierungsmodell einbezogen werden. Der St\u00e4nderat bef\u00fcrchtet, dass auch dadurch die Regelung der Zulassungsbeschr\u00e4nkung verz\u00f6gert werden k\u00f6nnte.</p><p>Die Anforderungen an die Sprachkompetenz regelt der St\u00e4nderat ebenfalls anders als der Nationalrat. \u00c4rztinnen und \u00c4rzte, die nicht in einer Landessprache studiert haben, sollen eine Sprachpr\u00fcfung ablegen m\u00fcssen.</p><p>Auf eine Pr\u00fcfung \u00fcber das schweizerische Gesundheitssystem wollen hingegen beide R\u00e4te verzichten. Stattdessen sollen \u00c4rztinnen und \u00c4rzte vor der Zulassung mehrere Jahre in Schweizer Spit\u00e4lern arbeiten m\u00fcssen. Gesundheitsminister Alain Berset warnte davor, dass diese Bestimmung wegen der Personenfreiz\u00fcgigkeit toter Buchstabe\u00a0bleiben k\u00f6nnte.</p><p></p><p>Obligatorisches Patientendossier</p><p>Abgelehnt hat der St\u00e4nderat das Beschwerderecht der Krankenversicherer gegen kantonale Erlasse \u00fcber Zulassungsbeschr\u00e4nkungen. Es handle sich dabei um das Ergebnis eines politischen Prozesses, in den sich die Versicherer einbringen k\u00f6nnten.</p><p>Mit der Einf\u00fchrung eines \u00c4rzteregisters ist die kleine Kammer hingegen einverstanden. Dieses soll f\u00fcr Transparenz sorgen. Ein Kanton soll n\u00e4mlich die Zulassungen k\u00fcnftig sofort stoppen k\u00f6nnen, wenn die Kosten in einem bestimmten Fachgebiet \u00fcberdurchschnittlich steigen.</p><p>Einverstanden ist der St\u00e4nderat auch damit, das elektronische Patientendossier f\u00fcr \u00c4rztinnen und \u00c4rzte obligatorisch zu erkl\u00e4ren. Vor drei Jahren hatte er unter dem Eindruck der Referendumsdrohung der \u00c4rzte noch anders entschieden. Heute ist das elektronische Patientendossier nur f\u00fcr Spit\u00e4ler und Pflegeheime obligatorisch.</p><p></p><p>H\u00f6here H\u00fcrden</p><p>Trotz vieler \u00c4nderungen ist das vom Bundesrat vorgeschlagene Zulassungsregime im Grundsatz unbestritten. K\u00fcnftig liegt die Zulassung und deren Steuerung in der Verantwortung der Kantone. Der Bund schafft ein formelles Zulassungsverfahren, in dem die Zulassung als Arzt oder \u00c4rztin mit Auflagen verbunden wird. Diese betreffen Aus- und Weiterbildung, Wirtschaftlichkeit und Qualit\u00e4t der Leistungen.</p><p>Die Vorlage geht nun zur\u00fcck an den Nationalrat. Das geplante neue Regime soll den immer wieder verl\u00e4ngerten provisorischen \u00c4rztestopp abl\u00f6sen. Dieser wird am 1. Juli um weitere zwei Jahre bis Mitte 2021 verl\u00e4ngert. Es handelt sich um einen von mehreren Versuchen, die Kosten im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen. Der Bundesrat arbeitet an einem B\u00fcndel von Massnahmen, mit dem hunderte Millionen gespart werden sollen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.09.2019</b></p><p><b>Systemwechsel bei Finanzierung bremst Regelung zur \u00c4rztezulassung </b></p><p><b>Der so genannte \u00c4rztestopp ist seit 2001 nur provisorisch geregelt. Eine definitive L\u00f6sung hat es schwer im Parlament. Die R\u00e4te sind sich zwar einig, dass der Zustrom von \u00c4rzten aus dem Ausland gebremst werden muss. Von einer Einigung sind sie aber weit entfernt.</b></p><p>Der Nationalrat hat am Mittwoch zum zweiten Mal \u00fcber die Vorlage beraten und dabei nur wenige Differenzen zum St\u00e4nderat ausger\u00e4umt. Vor allem beharrt er darauf, die \u00c4rztezulassung mit der Vorlage \u00fcber die einheitliche Finanzierung von ambulanten und station\u00e4ren Leistungen zu verkn\u00fcpfen. Die Abstimmung fiel mit 123 zu 53 Stimmen aus.</p><p>Bei der einheitlichen Finanzierung handelt sich um einen hoch umstrittenen Systemwechsel: K\u00fcnftig sollen die Kantone ambulante Leistungen, die heute allein von den Krankenkassen bezahlt werden, mitfinanzieren m\u00fcssen. Doch die Kantone als Hauptbetroffene sind mit den Pl\u00e4nen des Parlaments \u00fcberhaupt nicht einverstanden. Sie drohen sogar mit dem Kantonsreferendum.</p><p></p><p>Druck auf Kantone</p><p>Gesundheitsminister Alain Berset warnte vor der Verkn\u00fcpfung: Es gebe zwar einen Zusammenhang, die beiden Vorlagen h\u00e4tten jedoch einen unterschiedlichen Reifegrad. Die einheitliche Finanzierung ben\u00f6tige noch Zeit, w\u00e4hrend die Regelung der \u00c4rztezulassung bereit sei. Es sei kontraproduktiv, die Kantone unter Druck zu setzen.</p><p>Diese m\u00f6chten die \u00c4rztezulassung lieber heute als morgen neu regeln, w\u00e4hrend es zur einheitlichen Finanzierung noch viele offene Fragen gibt. Die Kantone wollen unter anderem Pflege und Spitex in das System integrieren, doch daf\u00fcr fehlen im Moment die Grundlagen. Zudem bef\u00fcrchten sie hohe Zusatzkosten.</p><p>Vor diesem Hintergrund hatte der St\u00e4nderat die Verkn\u00fcpfung der beiden Vorlagen ohne Gegenstimme abgelehnt. Die Mehrheit des Nationalrats beeindruckte das nicht.</p><p>Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG) erkl\u00e4rte den Zusammenhang der Vorlagen damit, dass die Kantone k\u00fcnftig den ambulanten Bereich mitfinanzieren m\u00fcssten, aber auch steuern k\u00f6nnten. Sie erinnerte daran, dass es bis 2021 eine Regelung f\u00fcr die \u00c4rztezulassung gibt. Bis dahin werde auch die Vorlage \u00fcber die einheitliche Finanzierung einen Schritt weiter sein.</p><p></p><p>Weiterhin freie Arztwahl</p><p>Doch auch \u00fcber die Regeln f\u00fcr die \u00c4rztezulassung gibt es noch keine Einigung. So besteht der Nationalrat darauf, dass die Kantone die Zahl der \u00c4rzte und \u00c4rztinnen beschr\u00e4nken m\u00fcssen und nicht bloss k\u00f6nnen. Falls die Versicherer nicht einverstanden sind mit den von den Kantonen festgelegten H\u00f6chstzahlen, sollen sie diese anfechten k\u00f6nnen.</p><p>Anders k\u00f6nne die Zunahme der Arztpraxen nicht gebremst werden, sagte CVP-Sprecher Benjamin Roduit (VS). Berset erinnerte vergebens daran, dass das Provisorium nun seit \u00fcber 17 Jahren mit einer Kann-Formulierung funktioniere.</p><p>Der Nationalrat ist dem St\u00e4nderat aber einen Schritt entgegengekommen und hat darauf verzichtet, den Vertragszwang zu lockern. \"Das w\u00e4re ein gef\u00e4hrlicher Schritt\", warnte Barbara Gysi (SP/SG). Sie erinnerte daran, dass die Bev\u00f6lkerung nach wie vor an der freien Arztwahl festhalte. Es sei nicht der Moment f\u00fcr einen Systemwechsel, fand auch Roduit.</p><p>Die FDP und ein Teil der SVP wollten an der Lockerung des Vertragszwangs festhalten. Gerade in Bereichen, in denen es eine \u00dcberversorgung gebe, sei das ein sinnvolles Instrument zur Kostend\u00e4mpfung, sagte Regine Sauter (FDP/ZH). Die Vertragsfreiheit ist ein altes Anliegen der Rechten, beim Volk aber nicht mehrheitsf\u00e4hig.</p><p></p><p>Mehr Macht f\u00fcr Krankenkassen</p><p>Bei den Anforderungen an die Sprachkompetenzen von \u00c4rzten sind sich die R\u00e4te inzwischen soweit einig, dass diese in einer Pr\u00fcfung nachgewiesen werden m\u00fcssen - es sei denn, die Ausbildung wurde in der Schweiz oder zumindest in einer Amtssprache absolviert. Differenzen gibt es noch bei den Ausnahmen von der Sprachpr\u00fcfung.</p><p>Zur\u00fcckkommen m\u00f6chte der Nationalrat auf bereits fr\u00fcher gef\u00e4llte Entscheide zur Aufsicht \u00fcber \u00c4rztinnen und \u00c4rzte: Nicht die Kantone, sondern die Krankenkassen sollen \u00fcber die Einhaltung der Qualit\u00e4t wachen.</p><p>Die Linke war damit nicht einverstanden. Das berge die Gefahr, die Qualit\u00e4t dem einseitigen Kostendenken der Versicherungen unterzuordnen, sagte Bea Heim (SP/SO). Auch Berset sprach sich dagegen aus. Er erinnerte daran, dass die Kantone f\u00fcr den Gesundheitsschutz der Bev\u00f6lkerung verantwortlich seien.</p><p></p><p>Warnung vor Automatismus</p><p>Diskussionslos hat der Nationalrat daran festgehalten, dass die Kantone keine neuen Spezialisten zulassen d\u00fcrfen, wenn die Kosten in einem Fachgebiet \u00fcberdurchschnittlich steigen. </p><p>Berset warnte vor einem Automatismus. Die Kostenentwicklung habe nicht nur mit der Zahl der \u00c4rztinnen und \u00c4rzten zu tun, sondern auch mit den F\u00e4llen in einem bestimmten Jahr. Er warnte vor einer Unterversorgung, beispielsweise bei den Kinder\u00e4rzten. \"Das wird zu grossen Problemen f\u00fchren\", sagte Berset.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 04.12.2019</b></p><p><b>Erhebliche Differenzen bei neuen Regeln f\u00fcr \u00c4rztezulassung </b></p><p><b>Bei den neuen Regel f\u00fcr die Zulassung von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten sind die R\u00e4te weit von einer Einigung entfernt. Der St\u00e4nderat hat am Mittwoch nur in wenigen Punkten nachgegeben. Ein Hindernis ist der geplante Systemwechsel bei der Finanzierung des Gesundheitswesens.</b></p><p>Der Nationalrat beharrt darauf, die \u00c4rztezulassung mit der Vorlage \u00fcber die einheitliche Finanzierung von ambulanten und station\u00e4ren Leistungen zu verkn\u00fcpfen: K\u00fcnftig sollen die Kantone ambulante Leistungen, die heute allein von den Krankenkassen bezahlt werden, mitfinanzieren m\u00fcssen. Die Kantone sind mit den Pl\u00e4nen des Parlaments aber \u00fcberhaupt nicht einverstanden. Sie drohen mit dem Kantonsreferendum.</p><p>Vor diesem Hintergrund hat sich der St\u00e4nderat ein weiteres Mal gegen die Verkn\u00fcpfung ausgesprochen. Sonst w\u00fcrde die Zulassungvorlage verz\u00f6gert, sagte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (CVP/SO). Die Diskussion um die einheitliche Finanzierung sei noch nicht weit fortgeschritten, die Kompromisssuche brauche noch Zeit.</p><p></p><p>Drohende Unterversorgung</p><p>Abgelehnt hat der St\u00e4nderat auch einen zwingenden Zulassungsstopp f\u00fcr den Fall eines \u00fcberdurchschnittlichen Kostenanstiegs in einem medizinischen Fachgebiet. Laut Bischof w\u00e4re eine solche L\u00f6sung in gewissen F\u00e4llen kontraproduktiv, weil sie eine Unterversorgung zur Folge haben k\u00f6nnte. Anders als der Nationalrat will der St\u00e4nderat den Versicherern auch kein Beschwerderecht gegen die kantonalen Erlasse \u00fcber Zulassungsbeschr\u00e4nkungen einr\u00e4umen.</p><p>Weiter h\u00e4lt der St\u00e4nderat daran fest, dass die kantonalen Beh\u00f6rden Verst\u00f6sse gegen Qualit\u00e4tsauflagen sanktionieren k\u00f6nnen. Der Nationalrat will den Krankenkassen in dem Bereich eine wichtigere Rolle zuweisen. Laut Bischof handelt es sich f\u00fcr die Kantone auch dabei um einen \"Casus belli\".</p><p>Eingelenkt hat der St\u00e4nderat aber bei der Formulierung der Zulassungsvoraussetzungen, insbesondere f\u00fcr ausl\u00e4ndische \u00c4rztinnen und \u00c4rzte. Zu regeln galt es hier noch, unter welchen Bedingungen auf eine Sprachpr\u00fcfung verzichtet wird.</p><p>Entgegengekommen ist er der grossen Kammer auch beim Spielraum f\u00fcr Zulassungsbeschr\u00e4nkungen: Kantone sollen die Zahl der ambulant t\u00e4tigen \u00c4rztinnen und \u00c4rzte in einem oder mehreren Fachgebieten oder bestimmten Regionen beschr\u00e4nken m\u00fcssen. Urspr\u00fcnglich wollte der St\u00e4nderat statt einer Pflicht nur eine M\u00f6glichkeit festlegen.</p><p>Trotz einiger Kl\u00e4rungen verbleiben \"erhebliche Differenzen\", wie Bischof betonte.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.03.2020</b></p><p><b>Kompromiss bei der Zulassung von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten in Sicht </b></p><p><b>Der Nationalrat macht den Weg frei f\u00fcr eine definitive Regelung zur Zulassung von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten. Er hat bei der umstrittenen Vorlage in zwei wichtigen Punkten nachgegeben.</b></p><p>Mit 115 zu 76 beschloss der Nationalrat am Dienstag, auf eine Koppelung mit der Vorlage \u00fcber die einheitliche Finanzierung von ambulanten und station\u00e4ren Leistungen zu verzichten. Diese st\u00f6sst bei den Kantonen auf Widerstand. Das drohe die Zulassungsvorlage zu blockieren, warnte Gesundheitsminister Alain Berset.</p><p>Die Mehrheit wollte keine weitere Verz\u00f6gerung riskieren. Die Zulassungssteuerung d\u00e4mpfe die Kosten, sie m\u00fcsse darum so rasch wie m\u00f6glich in Kraft gesetzt werden, sagte SP-Sprecherin Barbara Gysi (SG).</p><p>SVP und FDP versuchten erfolglos, die Verkn\u00fcpfung der beiden Vorlagen aufrechtzuerhalten. Es gehe um ein Gesamtkonzept, sagte Regine Sauter (FDP/ZH). Mit der Zulassungsvorlage bek\u00e4men die Kantone einerseits die M\u00f6glichkeit zur Steuerung im ambulanten Bereich. Andererseits w\u00fcrden sie mit der einheitlichen Finanzierung finanziell in die Pflicht genommen.</p><p>Thomas de Courten (SVP/BL) warnte davor, dieses Pfand aus der Hand zu geben. Die Kantone w\u00fcrden die einheitliche Finanzierung ohne diesen Anreiz auf die lange Bank schieben. Dann gebe es keine M\u00f6glichkeit mehr, die Vorlage vorw\u00e4rtszubringen.</p><p></p><p>Kein Zwang f\u00fcr Kantone</p><p>Eingelenkt hat der Nationalrat auch bei den Regeln f\u00fcr die Zulassung: Die Kantone sollen selber entscheiden k\u00f6nnen, ob sie neue Zulassungen von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten stoppen, wenn die Kosten \u00fcberdurchschnittlich steigen. Bisher hatte der Nationalrat daran festgehalten, dass die Kantone dazu verpflichtet sein sollen.</p><p>Zwei Differenzen mit dem St\u00e4nderat verbleiben noch. So besteht der Nationalrat darauf, den Krankenkassen ein Beschwerderecht gegen kantonale Erlasse zur Zulassungssteuerung einzur\u00e4umen. Gesundheitsminister Berset argumentierte, dass ein solches unn\u00f6tig sei. Die Kantone h\u00e4tten selber ein Interesse, die Kosten zu senken.</p><p>Die Linke warnte, es handle sich um einen Schritt Richtung Aufhebung des Vertragszwangs. Die Steuerung sei eine Aufgabe von Bund und Kantonen, sie h\u00e4tten letztlich auch die Verantwortung f\u00fcr die Finanzierung, sagte die Gr\u00fcne Katharina Prelicz-Huber (ZH).</p><p></p><p>Unter Aufsicht der Krankenkassen</p><p>Nach dem Willen des Nationalrats sollen die Krankenkassen auch \u00fcber die Wirtschaftlichkeit und Qualit\u00e4t wachen, nachdem der Kanton einen Leistungserbringer einmal zugelassen hat. Damit w\u00fcrden Kompetenzen von der \u00f6ffentlichen Hand an die Krankenkassen verschoben, warnte Gysi. F\u00fcr die Mehrheit \u00fcberwogen jedoch die Vorteile dieser L\u00f6sung: Es seien die Kassen, die in laufendem Austausch mit Spit\u00e4lern und \u00c4rzten seien und auch die Rechnung kontrollierten, sagte Sauter.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 10.03.2020</b></p><p><b>Einigung bei \u00c4rzte-Zulassung in Reichweite </b></p><p><b>Bei der definitiven Regelung f\u00fcr die \u00c4rztezulassung steuern National- und St\u00e4nderat auf einen Kompromiss zu. Nach der dritten Beratungsrunde bleibt eine wesentliche Differenz. Sie betrifft das Beschwerderecht der Krankenkassen.</b></p><p>Der St\u00e4nderat lehnte es am Dienstag ab, den Versicherungen ein Beschwerderecht gegen kantonale Erlasse zur Zulassungssteuerung einzur\u00e4umen. Die Mehrheit ist der Auffassung, dass es sich um einen politischen Prozess handelt, in den sich die Versicherer einbringen k\u00f6nnen.</p><p>Bei den Zulassungsvoraussetzungen hat der St\u00e4nderat die Formulierung angepasst: Wenn ein Arzt die Landessprache, in der er praktizieren will, nicht als Grundlagenfach bei der Matur absolviert hatte, soll er f\u00fcr die Zulassung eine Sprachpr\u00fcfung ablegen m\u00fcssen.</p><p>Nachgegeben hat der St\u00e4nderat bei der Aufsicht: Nachdem der Kanton einen Leistungserbringer einmal zugelassen hat, sollen die Krankenkassen \u00fcber die Einhaltung der Kriterien f\u00fcr Wirtschaftlichkeit und Qualit\u00e4t wachen. Die Kantone h\u00e4tten signalisiert, mit dieser Regelung leben zu k\u00f6nnen, sagte Gesundheitsminister Alain Berset.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 08.06.2020</b></p><p><b>Definitive L\u00f6sung f\u00fcr \u00c4rztezulassung in Reichweite </b></p><p><b>Seit Jahren gilt in der Schweiz ein provisorisches Regime f\u00fcr die Zulassung von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten. Nun endlich scheinen sich die R\u00e4te auf eine definitive L\u00f6sung einigen zu k\u00f6nnen. Der Nationalrat hat am Montag gr\u00fcnes Licht gegeben.</b></p><p>Er hat dem Antrag der Einigungskonferenz mit 103 zu 56 Stimmen bei 12 Enthaltungen zugestimmt. Neben dem Nachweis f\u00fcr Sprachkenntnisse war zuletzt noch umstritten, ob die Krankenversicherungen ein Beschwerderecht gegen kantonale Erlasse zur Zulassungssteuerung erhalten sollen. Der St\u00e4nderat hatte das stets abgelehnt, schliesslich setzte er sich auch in der Einigungskonferenz durch.</p><p>Damit werde Rechtssicherheit und Klarheit bei der Zust\u00e4ndigkeit geschaffen, sagte Kommissionssprecherin Ruth Humbel (CVP/AG). \"Die Kantone haben ein ureigenes Interesse, nur so viele \u00c4rzte zuzulassen, wie es f\u00fcr die Versorgung notwendig ist.\"</p><p>F\u00fcr die Ratsrechte war die Vorlage damit nicht mehr tragbar. FDP und SVP hatten schon den letzten Anlauf f\u00fcr ein definitives Zulassungsregime auf der Zielgeraden zu Fall gebracht. Die beiden Fraktionen versuchten vergeblich, die Vorlage auch dieses Mal zu versenken. Diese erreiche die angestrebten Ziele nicht mehr, erkl\u00e4rte Thomas de Courten (SVP/BL).</p><p></p><p>Kantone setzen sich durch</p><p>Das eine oder andere Anliegen konnten die B\u00fcrgerlichen im Nationalrat in der Vorlage unterbringen. So sollen die Krankenkassen \u00fcber die Einhaltung der Kriterien f\u00fcr Wirtschaftlichkeit und Qualit\u00e4t wachen, nachdem der Kanton einen Leistungserbringer einmal zugelassen hat. In der Regel konnte sich das Lager aber nicht gegen den Widerstand der Kantone durchsetzen.</p><p>So haben es die R\u00e4te abgelehnt, die Vorlage \u00fcber die Zulassung von Leistungserbringern mit jener \u00fcber die einheitliche Finanzierung von ambulanten und station\u00e4ren Leistungen zu verkn\u00fcpfen. Damit sollten die Kanton unter Druck gesetzt werden, diese drohten aber mit dem Kantonsreferendum.</p><p>Die R\u00e4te beschlossen auch, dass die Kantone selber entscheiden k\u00f6nnen, ob sie neue Zulassungen von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten stoppen, wenn die Kosten \u00fcberdurchschnittlich steigen. Die B\u00fcrgerlichen im Nationalrat wollten sie zun\u00e4chst dazu verpflichten, bissen sich am St\u00e4nderat aber die Z\u00e4hne aus. Sie scheiterten auch mit der Forderung, den Vertragszwang zu lockern, indem die Kantone den Krankenkassen erlauben k\u00f6nnen sollten, ihre Vertragspartner frei zu w\u00e4hlen.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 10.06.2020</b></p><p><b>R\u00e4te einigen sich \u00fcber definitive L\u00f6sung f\u00fcr \u00c4rztezulassung </b></p><p><b>Seit Jahren gilt in der Schweiz ein provisorischer \"\u00c4rztestopp\". Nun haben sich die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te auf ein neues Regime f\u00fcr die Zulassung von \u00c4rztinnen und \u00c4rzten geeinigt. Der St\u00e4nderat stimmte am Mittwoch dem Antrag der Einigungskonferenz zu.</b></p><p>Der Entscheid fiel mit 40 zu 3 Stimmen. Der Nationalrat hatte am Montag zugestimmt, die Vorlage ist damit bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung. Neben dem Nachweis f\u00fcr Sprachkenntnisse war zuletzt noch umstritten, ob die Krankenversicherungen ein Beschwerderecht gegen kantonale Erlasse zur Zulassungssteuerung erhalten sollen. Der St\u00e4nderat hatte das stets abgelehnt, schliesslich setzte er sich auch in der Einigungskonferenz durch.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770754509597)\/","SubmissionDate":"\/Date(1525824000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}