{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180051,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180051,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180051,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180051,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180051,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180051,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180051,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180051,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180051,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180051,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180051,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180051,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180051,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180051,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180051,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180051,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180051,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20180051,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.051","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgerichtsgesetz. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 15. Juni 2018 zur \u00c4nderung des Bundesgerichtsgesetzes (BGG)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 16.06.2018</b></p><p><b>Bundesgericht wird von einfachen F\u00e4llen entlastet, der Grundrechtsschutz gewahrt </b></p><p><b>In F\u00e4llen von grosser rechtlicher Bedeutung soll k\u00fcnftig immer eine Beschwerde an das Bundesgericht m\u00f6glich sein. Im Gegenzug soll das Bundesgericht vermehrt von einfachen F\u00e4llen entlastet werden, die keiner h\u00f6chstrichterlichen Beurteilung bed\u00fcrfen. Das Bundesgericht soll seine Kapazit\u00e4ten damit gezielter einsetzen k\u00f6nnen, ohne dass der Rechtsschutz eingeschr\u00e4nkt wird. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 15. Juni 2018 die Botschaft f\u00fcr eine entsprechende Revision des Bundesgerichtsgesetzes (BGG) verabschiedet. </b>Das geltende BGG enth\u00e4lt einen Ausnahmekatalog. Dieser Katalog umfasst Sachgebiete, in denen die Vorinstanzen des Bundesgerichts endg\u00fcltig entscheiden. Eine Beschwerde an das Bundesgericht ist in solchen F\u00e4llen nicht m\u00f6glich. Im Rahmen der Evaluation der 2007 in Kraft getretenen Bundesrechtspflege ist der Bundesrat 2013 zum Schluss gelangt, dass der Ausnahmekatalog revisionsbed\u00fcrftig ist. Einerseits ist nicht gew\u00e4hrleistet, dass Rechtsfragen von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung immer an das Bundesgericht getragen werden k\u00f6nnen. Andererseits verhindert die bestehende Regelung nicht, dass sich das Bundesgericht mit eigentlichen Bagatellf\u00e4llen zu befassen hat.</p><p></p><p>Subsidi\u00e4re Verfassungsbeschwerde wird beibehalten</p><p>Der Bundesrat will diese M\u00e4ngel im Ausnahmekatalog beheben. Die Vorlage des Bundesrats sieht vor, dass die Beschwerde an das Bundesgericht mit wenigen Ausnahmen auch in den Bereichen des Ausnahmekatalogs und unterhalb einer Streitwertgrenze zul\u00e4ssig ist, sofern sich eine Rechtsfrage von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung stellt oder aus anderen Gr\u00fcnden ein besonders bedeutender Fall vorliegt. Umgekehrt will der Bundesrat das Bundesgericht von eigentlichen Bagatellf\u00e4llen entlasten. Mit den beiden Massnahmen m\u00f6chte der Bundesrat die heute teilweise bestehende Fehlbelastung des Bundesgerichts korrigieren.</p><p>Festhalten m\u00f6chte der Bundesrat an der subsidi\u00e4ren Verfassungsbeschwerde. Wer sich durch einen kantonalen Entscheid in seinen verfassungsm\u00e4ssigen Rechten verletzt w\u00e4hnt, soll auch dann an das Bundesgericht gelangen k\u00f6nnen, wenn der kantonale Entscheid einen Ausnahmetatbestand betrifft oder unter der entsprechenden Streitwertgrenze liegt. Das ist namentlich in Bereichen wie Einb\u00fcrgerungen und \u00f6ffentlichen Beschaffungen oder bei \u00f6ffentlich-rechtlichen Arbeitsverh\u00e4ltnissen von Bedeutung. Mit der Beibehaltung der subsidi\u00e4ren Verfassungsbeschwerde stellt der Bundesrat sicher, dass die Betroffenen in diesen Bereichen auch dann an das Bundesgericht gelangen k\u00f6nnen, wenn sich keine Rechtsfrage von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung stellt.</p><p></p><p>Mehr Transparenz bei der Urteilsbegr\u00fcndung</p><p>Als Neuerung sieht die Vorlage vor, dass die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts abweichende Meinungen in der Urteilsbegr\u00fcndung offenlegen k\u00f6nnen. Sind sie mit ihren Antr\u00e4gen unterlegen, k\u00f6nnen die Richterinnen und Richter ihre begr\u00fcndete Minderheitsmeinung (Dissenting Opinion) dem Urteil als Anhang beif\u00fcgen. Damit erh\u00f6ht der Bundesrat die Transparenz bei der Urteilsbegr\u00fcndung.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 13.03.2019</b></p><p><b>Nationalrat will Bundesgericht mit h\u00f6heren Zugangsh\u00fcrden entlasten </b></p><p><b>Der Nationalrat will das Bundesgericht entlasten. Daf\u00fcr hat er unter anderem zugestimmt, einen Mindestbetrag Bussen einzuf\u00fchren, damit sich das Bundesgericht nicht um \"Bagatellf\u00e4lle\" k\u00fcmmern muss. Er will aber eine tiefere Limite als der Bundesrat.</b></p><p>So sollen neu nur noch Bussen bei \u00dcbertretungen ab 500 Franken am Bundesgericht angefochten werden k\u00f6nnen. Der Nationalrat lehnte den Vorschlag des Bundesrats f\u00fcr eine Limite von 5000 Franken mit 117 zu 69 Stimmen ab.</p><p>Der Nationalrat stimmte zudem einem Einzelantrag von Flavia Wasserfallen (SP/BE) zu. Damit soll die Streitwertgrenze bei Beschwerden, die sich ausschliesslich gegen den Entscheid \u00fcber Zivilanspr\u00fcche richten, neu bei 3000 statt 30'000 Franken liegen.</p><p>Ausserdem hat der Nationalrat dem Vorschlag zugestimmt, eine Beschwerde neu immer dann zuzulassen, wenn sich eine Rechtsfrage von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung stellt oder wenn aus anderen Gr\u00fcnden ein besonders bedeutender Fall vorliegt.</p><p></p><p>Lausanne statt Strassburg</p><p>Trotz Widerstand seitens des Bundesgerichts entschied der Rat zudem, dass jemand, der sich durch einen kantonalen Gerichtsentscheid in seinen verfassungsm\u00e4ssigen Rechten verletzt f\u00fchlt, weiterhin das h\u00f6chste Gericht in Lausanne anrufen k\u00f6nnen soll.</p><p>Urspr\u00fcnglich wollte der Bundesrat diese sogenannte subsidi\u00e4re Verfassungsbeschwerde aus dem Bundesgerichtsgesetz streichen. Nach der Vernehmlassung entschied er aber, daran festzuhalten.</p><p>Umstritten war sie auch im Rat. Heute scheitere eine grosse Zahl der subsidi\u00e4ren Verfassungsbeschwerden beispielsweise bereits an den Sachurteilsvoraussetzungen, gab Christa Markwalder (FDP/BE) zu bedenken. Im Jahr 2017 seien von 429 eingereichten Beschwerden nur acht ganz oder teilweise gutgeheissen worden. Die subsidi\u00e4re Verfassungsbeschwerde verfehle ihren Zweck.</p><p>Eine wirkliche Entlastung des Bundesgerichts gelinge nur, wenn diese subsidi\u00e4re Verfassungsbeschwerde abgeschafft w\u00fcrde, sagte Karl Vogler (CSP/OW). Auch das Bundesgerichts teilt diese Auffassung. Diese f\u00fchrten zu einer zus\u00e4tzlichen Belastung, h\u00e4lt es in der Stellungnahme in der Botschaft fest.</p><p>Der Nationalrat folgte in der Abstimmung dennoch dem Bundesrat und hielt mit 132 zu 46 Stimmen bei 3 Enthaltungen an der subsidi\u00e4ren Verfassungsbeschwerde fest. Damit sei sichergestellt, dass kantonale Entscheide, die Grundrechte betreffen, nicht direkt an den Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) gezogen w\u00fcrden, sagte Lisa Mazzone (Gr\u00fcne/GE) im Namen der Kommission.</p><p></p><p>Anfechtbar nach zehnj\u00e4hrigem Aufenthalt</p><p>Neu sollen auch Entscheide \u00fcber die erleichterte Einb\u00fcrgerung nicht ans Bundesgericht gezogen werden k\u00f6nnen. Bislang galt dies nur f\u00fcr die ordentlichen Einb\u00fcrgerungen. Der Nationalrat nahm die \u00c4nderung mit 133 zu 50 Stimmen an.</p><p>Beschwerden gegen Entscheide betreffend Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligungen sind dann zul\u00e4ssig, wenn sich die betroffene Person seit zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz aufgehalten hat. Einen Antrag, die n\u00f6tige Dauer des Aufenthalts auf f\u00fcnf Jahre zu reduzieren, lehnte der Rat mit 138 zu 51 Stimmen ab.</p><p>Zu diesen Punkten gab es zahlreiche Antr\u00e4ge der linken Ratsseite. Sie wurden allesamt abgelehnt. Diese h\u00e4tten die Idee der Revision des Gesetzes, n\u00e4mlich die Entlastung des Bundesgerichtsgesetzes, umgedreht, sagte etwa Philipp Bregy (CVP/VS).</p><p></p><p>Keine abweichenden Meinungen im Urteil</p><p>Abgelehnt hat der Nationalrat den Vorschlag des Bundesrates, dass die Bundesrichterinnen und -richter neu ihre abweichende und begr\u00fcndete Minderheitsmeinung dem Urteil als Anhang beif\u00fcgen k\u00f6nnen. Der Bundesrat will damit die Transparenz erh\u00f6hen. Ausserdem entspricht dies einem Auftrag des Parlaments. Die Grosse Kammer strich den Artikel aber aus dem Entwurf.</p><p>Ziel der Gesetzesrevision ist, dass sich das Bundesgericht weniger um Bagatellf\u00e4lle k\u00fcmmern muss, daf\u00fcr aber mehr Kapazit\u00e4t f\u00fcr Fragen von grosser rechtlicher Bedeutung hat. Das Bundesgericht hat im Jahr 2017 mit \u00fcber 8000 Beschwerden ein Rekordjahr gehabt.</p><p>Eine Minderheit des Nationalrats war der Ansicht, dass die Vorschl\u00e4ge keine Erleichterung f\u00fcr das Bundesgericht bringen w\u00fcrden. Ihr Antrag, gar nicht erst auf die Vorlage einzutreten, wurde mit 108 zu 76 Stimmen abgelehnt. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 17.12.2019</b></p><p><b>St\u00e4nderat gegen Revision zur Entlastung des Bundesgerichts </b></p><p><b>Der St\u00e4nderat h\u00e4lt es nach Entscheiden des Nationalrats nicht mehr f\u00fcr sinnvoll, das Bundesgerichtsgesetz zu revidieren. Er ist am Dienstag nicht auf eine entsprechende Gesetzesvorlage eingetreten.</b></p><p>Die kleine Kammer folgte oppositionslos einer Mehrheit ihrer vorberatenden Rechtskommission. Nun geht die Vorlage zur\u00fcck an den Nationalrat. H\u00e4lt er am Reformprojekt fest, entscheidet der St\u00e4nderat ein zweites Mal. Tr\u00e4te die kleine Kammer dann zum zweiten Mal nicht ein, w\u00e4re die Vorlage erledigt.</p><p>Ziel dieser Revision ist es, das Bundesgericht von einfachen F\u00e4llen zu entlasten, damit es sich vermehrt um Beschwerden k\u00fcmmern kann, welche eine Rechtsfrage von grunds\u00e4tzlicher Bedeutung aufwerfen. Der Nationalrat stimmte der Vorlage im Fr\u00fchjahr zu.</p><p>Dabei folgte er in den Grundz\u00fcgen dem Bundesrat und entschied, dass die subsidi\u00e4re Verfassungsbeschwerde beibehalten werden soll: Wer sich durch einen kantonalen Entscheid in seinen verfassungsm\u00e4ssigen Rechten verletzt f\u00fchlt, soll weiterhin ans Bundesgericht gelangen k\u00f6nnen - auch wenn der kantonale Entscheid einen Ausnahmetatbestand betrifft oder unter der entsprechenden Streitwertgrenze liegt.</p><p></p><p>Kernpunkt nicht ber\u00fccksichtigt</p><p>Das Bundesgericht habe sich prim\u00e4r von der Abschaffung der subsidi\u00e4ren Verfassungsbeschwerde eine Entlastung erhofft, sagte Kommissionssprecher Beat Rieder (CVP/VS). Ohne diesen Punkt verliere die Revision ihren Sinn und Zweck.</p><p>Der Bundesrat wollte die subsidi\u00e4re Verfassungsbeschwerde urspr\u00fcnglich abschaffen. Nach der Vernehmlassung entschied er aber, daran festzuhalten. Die subsidi\u00e4re Verfassungsbeschwerde sei namentlich in Bereichen wie Einb\u00fcrgerungen und \u00f6ffentlichen Beschaffungen oder bei \u00f6ffentlich-rechtlichen Arbeitsverh\u00e4ltnissen von Bedeutung, schrieb er.</p><p>Mit der Beibehaltung der subsidi\u00e4ren Verfassungsbeschwerde ist sichergestellt, dass kantonale Entscheide, die Grundrechte betreffen, nicht direkt an den Europ\u00e4ischen Gerichtshof f\u00fcr Menschenrechte (EGMR) gezogen werden k\u00f6nnen.</p><p></p><p>Bundesgericht kritisiert Vorschlag</p><p>Das Bundesgericht kritisierte den Entscheid des Bundesrats. Damit werde die Wirkung der Vorlage in ihr Gegenteil verkehrt, schrieb es. Es resultiere nicht eine Entlastung, sondern eine Mehrbelastung. Heute scheitere eine grosse Zahl der subsidi\u00e4ren Verfassungsbeschwerden bereits an den Sachurteilsvoraussetzungen oder verfehle die strengen Begr\u00fcndungsanforderungen an eine Willk\u00fcrr\u00fcge.</p><p>F\u00fcr den Rechtssuchenden blieben nur Kosten und Frustration \u00fcbrig. Dies f\u00fchre zu einem Vertrauensverlust in die Justiz, die zwar formell angerufen werden, aber doch nicht zum erhofften Recht verhelfen k\u00f6nne.</p><p>Von im Jahre 2017 beurteilten 427 subsidi\u00e4ren Verfassungsbeschwerden hat das Bundesgericht nach eigenen Angaben acht ganz oder teilweise gutheissen. Insgesamt liegt die Quote bei 13 Prozent, ohne subsidi\u00e4re Verfassungsbeschwerde bei 14 Prozent.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 05.03.2020</b></p><p><b>Entlastung des Bundesgerichts l\u00e4sst auf sich warten </b></p><p><b>Der Bundesrat wollte das Bundesgericht von Bagatellf\u00e4llen entlasten. Die Vorlage, die er dem Parlament pr\u00e4sentierte, hat sich nun aber als nicht mehrheitsf\u00e4hig erwiesen. Nach dem St\u00e4nderat hat sich am Donnerstag auch der Nationalrat dagegen ausgesprochen.</b></p><p>Stein des Anstosses war die subsidi\u00e4re Verfassungsbeschwerde. Urspr\u00fcnglich plante der Bundesrat, diese abzuschaffen und dadurch das Bundesgericht zu entlasten. Nach der Vernehmlassung liess er das Vorhaben dann aber fallen. Kritiker hatten vor einem Abbau des Rechtsschutzes gewarnt.</p><p>Mit dem Entscheid verlor der Bundesrat aber die Unterst\u00fctzung des Bundesgerichts. \"Nach Ansicht des Bundesgerichtes verfehlt die Vorlage ihr Ziel, die Situation der Rechtssuchenden zu verbessern und das Gericht zu entlasten, sagte Kommissionssprecher Beat Flach (GLP/AG) im Nationalrat. Es gebe daher keinen Grund, an der Vorlage festzuhalten. Er empfahl, diese \"schicklich zu beerdigen\".</p><p>Verschiedene Elemente der Reform waren allerdings unbestritten. Einige davon h\u00e4tten auch zu Verbesserungen und zur Entlastung des Bundesgerichts gef\u00fchrt, sagte Flach. Eine neue Reform d\u00fcrfe daher nicht weitere zehn Jahre auf sich warten lassen.</p><p>Der Nationalrat hatte die Vorlage vor einem Jahr ein erstes Mal behandelt. Dabei war er noch dem Bundesrat gefolgt. Der St\u00e4nderat trat dann aber nicht auf die Revision des Bundesgerichtsgesetzes ein. Der Nationalrat ist ihm nun stillschweigend gefolgt. Angesichts der klaren Ausgangslage verzichtete Justizministerin Karin Keller-Sutter darauf, eine Abstimmung zu verlangen.</p><p>Das Bundesgericht behandelt heute rund 8000 F\u00e4lle pro Jahr - Tendenz steigend. Das mache in K\u00fcrze eine Neuorganisation des Gerichts notwendig, sagte Bundesgerichtspr\u00e4sident Ulrich Meyer gegen\u00fcber der Sendung \"Echo der Zeit\" von Radio SRF am Dienstag. Die Vorlage des Bundesrats h\u00e4tte zu einer zus\u00e4tzlichen Belastung gef\u00fchrt.</p><p>Laut Meyer w\u00e4re der Ersatz der subsidi\u00e4ren Verfassungsbeschwerde durch ein effizienteres und wirksameres System sinnvoll gewesen. Das Bundesgericht habe nie vorgehabt, den Rechtsschutz zu schw\u00e4chen, sagte er. \"Aber gegen das Gespenst des Abbaus des Rechtsschutzes sind wir nicht angekommen.\"</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1583366400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1221","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770755636500)\/","SubmissionDate":"\/Date(1529020800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gerichtswesen"}}