{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180057,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180057,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180057,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180057,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180057,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180057,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180057,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180057,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180057,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180057,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180057,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180057,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180057,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180057,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180057,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180057,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180057,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20180057,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.057","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber die Enteignung. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 1. Juni 2018 zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Enteignung","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 01.06.2018</b></p><p><b>Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Revision des Enteignungsgesetzes </b></p><p><b>Das Enteignungsgesetz aus dem Jahr 1930 soll revidiert werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 1. Juni 2018 die Botschaft f\u00fcr eine Teilrevision verabschiedet. Damit werden die Verfahrensvorschriften an die ge\u00e4nderten rechtlichen Verh\u00e4ltnisse angepasst. Zudem werden die Bestimmungen \u00fcber die Organisation und Struktur der Eidgen\u00f6ssischen Sch\u00e4tzungskommissionen vereinfacht und verschiedene Regelungen den heutigen Bed\u00fcrfnissen angepasst. </b></p><p>F\u00fcr gewisse bundesrechtlich anerkannte Interessen, wie beispielsweise f\u00fcr den Bau von Nationalstrassen und Eisenbahnen, kann gegen volle Entsch\u00e4digung privates Eigentum an Grundst\u00fccken enteignet werden. Das Verfahren ist im Enteignungsgesetz geregelt. Dieses Gesetz stammt aus dem Jahr 1930 und hat sich grunds\u00e4tzlich bew\u00e4hrt. Das darin geregelte Verfahren stammt indes aus einer Zeit, in der umfassende Plangenehmigungsverfahren in ihrer heutigen Ausgestaltung noch nicht existierten und das Werk oft nur in einem verwaltungsinternen Beh\u00f6rdenverfahren bewilligt wurde, wobei die Betroffenen erst in einem nachfolgenden Verfahren Einsprache gegen die Enteignung erheben konnten. </p><p>Heute hingegen finden die meisten Enteignungen in Zusammenhang mit Werken statt, f\u00fcr welche eine Plangenehmigung nach \u00f6ffentlicher Auflage unter Mitwirkung der betroffenen Personen erforderlich ist. Per 1. Januar 2000 wurden die Verfahren f\u00fcr Infrastrukturvorhaben auf Bundesebene koordiniert und vereinfacht. Dabei wird der Entscheid \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit und den Umfang einer Enteignung mit dem Plangenehmigungsentscheid koordiniert. Die Erfahrungen mit diesem neuen Recht zeigen, dass die Verfahrensbestimmungen dieser Plangenehmigungsverfahren mit den Bestimmungen des Enteignungsrechts zu wenig abgestimmt sind und deshalb zu Rechtsunsicherheiten f\u00fchren. Mit der Revision w\u00fcrde zugunsten der Rechtssicherheit Klarheit geschaffen.</p><p></p><p>Neue Bestimmungen f\u00fcr Sch\u00e4tzungskommissionen</p><p>Derzeit ist die Schweiz in 13 enteignungsrechtliche Sch\u00e4tzungskreise eingeteilt. In jedem Sch\u00e4tzungskreis amtet eine eidgen\u00f6ssische Sch\u00e4tzungskommission mit einem Pr\u00e4sidenten oder einer Pr\u00e4sidentin, zwei Stellvertretenden sowie verschiedenen Fachrichterinnen und Fachrichter. Die Sch\u00e4tzungskommissionen sind als Milizbeh\u00f6rden ausgestaltet und im Nebenamt t\u00e4tig. Sie sind im Wesentlichen f\u00fcr die Festlegung der Entsch\u00e4digungen in den Enteignungsverfahren zust\u00e4ndig. An diesem System soll auch k\u00fcnftig grunds\u00e4tzlich festgehalten werden. Allerdings w\u00fcrden mit der Revision die Rechtsstellung der Kommissionsmitglieder und des Personals gekl\u00e4rt und die Kompetenzen des Bundesverwaltungsgerichts als Aufsichtsbeh\u00f6rde konkretisiert und erweitert. Zudem soll die M\u00f6glichkeit geschaffen werden, im Bedarfsfall hauptamtliche Kommissionsmitglieder und ein st\u00e4ndiges Sekretariat einsetzen zu k\u00f6nnen. </p><p>Der vom Juni bis Oktober 2017 in die Vernehmlassung geschickte Vorentwurf erhielt von den Vernehmlassungsteilnehmenden grossmehrheitlich und in den wesentlichen Punkten Zustimmung. F\u00fcr den nun vom Bundesrat gutgeheissenen Entwurf waren nur punktuelle \u00c4nderungen notwendig. Der Bundesrat h\u00e4lt zudem daran fest, dass am bisherigen System bez\u00fcglich Entsch\u00e4digung f\u00fcr Kulturland festgehalten werden soll und dass sich die in der Motion Ritter (13.3196) geforderte Anpassung der Entsch\u00e4digung bei einer Enteignung von Kulturland nicht verfassungskonform umsetzen l\u00e4sst. </p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 03.06.2019</b></p><p><b>Nationalrat will Bauern f\u00fcr enteignetes Land besser entsch\u00e4digen </b></p><p><b>Der Nationalrat will das Enteignungsrecht modernisieren und hat eine \u00c4nderung des entsprechenden Bundesgesetzes mit 141 zu 43 Stimmen angenommen. Dabei will er, dass Entsch\u00e4digungen f\u00fcr Kulturland k\u00fcnftig das Sechsfache des massgeblichen H\u00f6chstpreises betragen.</b></p><p>Der Nationalrat m\u00f6chte damit die Forderung von Bauernverbandspr\u00e4sident Markus Ritter (CVP/SG) im Gesetz verankern. Er hatte eine marktkonforme Entsch\u00e4digung f\u00fcr enteignetes Kulturland gefordert, \"um einen zu sorglosen Umgang mit Kulturland zu verhindern\", wie Karl Vogler (CSP/OW) am Montag namens der Kommission sagte. Die Kommission will diese Erg\u00e4nzung im Gesetz \u00fcber die Enteignung aufnehmen.</p><p>Der Nationalrat folgte dem Vorschlag mit 113 zu 69 Stimmen bei zwei Enthaltungen. Der Bundesrat hatte im Entwurf vorgesehen, dass bei der H\u00f6he der Entsch\u00e4digung f\u00fcr die Enteignung alle Nachteile ber\u00fccksichtigt werden m\u00fcssen, die den Betroffenen durch die Enteignung entst\u00fcnden. Ein Gewinn d\u00fcrfe aus der Enteignung jedoch nicht resultieren.</p><p>Eine Minderheit wehrte sich vergebens gegen den Zusatz um den Faktor sechs. Flavia Wasserfallen (SP/BE) argumentierte etwa, dass Enteignete gem\u00e4ss Bundesverfassung durch die Enteignung weder einen Verlust noch einen Gewinn erleiden d\u00fcrften. Auch aus Sicht des Bundesrats fehlt die Verfassungsgrundlage, \"um auch einen entgangenen Gewinn zu entsch\u00e4digen\", wie Simonetta Sommaruga im Rat erl\u00e4uterte. Zudem m\u00fcsse der Faktor sechs als willk\u00fcrlich taxiert werden.</p><p>Nicht angenommen hat der Nationalrat derweil Vorschl\u00e4ge der Kommission \u00fcber neue Regelungen, mit welchen sie die Verfahrensrechte von Grundeigent\u00fcmern st\u00e4rken wollte, die von Flugl\u00e4rm und Verkehrsimmissionen betroffen sind.</p><p></p><p>Verfahren besser abstimmen</p><p>Heute finden die meisten Enteignungen im Zusammenhang mit Infrastrukturvorhaben statt, f\u00fcr welche ein Plangenehmigungsverfahren durchgef\u00fchrt werden muss - etwa beim Bau von Nationalstrassen oder Eisenbahnlinien. Das heisst, dass der Plangenehmigungsentscheid und der Entscheid \u00fcber die Zul\u00e4ssigkeit der Enteignung zusammen gef\u00e4llt werden.</p><p>Die beiden Verfahren sind aber zu wenig abgestimmt, was zu Rechtsunsicherheit f\u00fchrt, wie der Bundesrat in der Botschaft zur Revision schreibt. Er schlug daher vor, darin k\u00fcnftig auch den enteignungsrechtlichen Teil des Plangenehmigungsverfahrens zu regeln. Daneben ist weiterhin ein eigenst\u00e4ndiges Enteignungsverfahren vorgesehen. Der Nationalrat folgte dem Vorschlag.</p><p></p><p>Bundesgericht als Wahlbeh\u00f6rde</p><p>Im anschliessenden gerichtlichen Einigung- und Sch\u00e4tzungsverfahren geht es nur noch um die Entsch\u00e4digung. Die Zul\u00e4ssigkeit der Enteignung w\u00e4re in diesem Verfahrensstadium bereits gekl\u00e4rt. Diese Einigungs- und Sch\u00e4tzungsverfahren finden vor einer Eidgen\u00f6ssischen Sch\u00e4tzungskommission (ESchK) statt.</p><p>Anders als der Bundesrat will der Nationalrat, dass die Mitglieder der Sch\u00e4tzungskommissionen vom Bundesgericht gew\u00e4hlt werden sollen. Der Bundesrat schl\u00e4gt im Entwurf das Bundesverwaltungsgericht als Wahlbeh\u00f6rde vor.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 05.12.2019</b></p><p><b>Auch St\u00e4nderat will enteignetes Kulturland speziell entsch\u00e4digen </b></p><p><b>Landwirtschaftliche Kulturlandbesitzer k\u00f6nnen k\u00fcnftig auf mehr Geld hoffen, wenn sie vom Bund enteignet werden. Nach dem Nationalrat hat am Donnerstag auch der St\u00e4nderat einer Spezialregelung im revidierten Bundesgesetz \u00fcber die Enteignung zugestimmt. Jedoch ist die kleine Kammer etwas weniger grossz\u00fcgig.</b></p><p>Der Nationalrat hatte w\u00e4hrend seiner Beratung sechs Mal h\u00f6here Entsch\u00e4digungen bei einer Enteignung von Kulturland beschlossen. Konkret: Wenn heute bei einem Verkauf von landwirtschaftlichem Kulturland ein Preis von 6 bis 9 Franken pro Quadratmeter bezahlt beziehungsweise bewilligt wird, w\u00fcrde die Entsch\u00e4digung k\u00fcnftig 36 bis 54 Franken betragen.</p><p>Damit verankerte die grosse Kammer die Forderung von Bauernverbandspr\u00e4sident Markus Ritter (CVP/SG) im Gesetz. Er hatte bereits 2013 mit einer Motion eine marktkonforme Entsch\u00e4digung f\u00fcr enteignetes Kulturland gefordert. Ansonsten w\u00fcrde der \"sorglose Umgang mit unserem Kulturland\" gef\u00f6rdert.</p><p></p><p>Laut Bundesrat \"verfassungswidrig\"</p><p>Der Bundesrat hatte diesen Aspekt nicht in die Vorlage aufgenommen. Auch die Mehrheit der st\u00e4nder\u00e4tlichen Raumplanungskommission wollte beim Status quo bleiben. Im Rat setzte sich aber ein Kompromissvorschlag durch. Demnach soll bei Enteignungen von landwirtschaftlichem Kulturland in Zukunft eine drei Mal h\u00f6here Entsch\u00e4digung ausgerichtet werden.</p><p>Bundesr\u00e4tin Simonetta Sommaruga argumentierte erfolglos, dass Enteignete gem\u00e4ss Bundesverfassung durch die Enteignung weder einen Verlust noch einen Gewinn erleiden d\u00fcrften. Die vorgeschlagene Regelung sei deshalb verfassungswidrig. Das Bundesgericht habe das erst k\u00fcrzlich in einem Urteil bekr\u00e4ftigt. Zudem seien sowohl der Faktor sechs als auch der Faktor drei willk\u00fcrlich.</p><p>Sommaruga sprach von zudem von einem \"klassischen Fall von Rechtsungleichheit\", denn: Die sechsfache Entsch\u00e4digung k\u00e4me nur zum Tragen, wenn die Kulturlandlandbesitzer vom Bund enteignet w\u00fcrden. Bei einer kantonalen Enteignung w\u00fcrde die h\u00f6here Entsch\u00e4digung nicht greifen. \"Erkl\u00e4ren sie das mal den Landbesitzern.\"</p><p></p><p>Zu tiefe Preise</p><p>Schliesslich fand der von Beat Rieder (CVP/VS) vertretene Kompromissvorschlag mit 23 zu 20 Stimmen eine knappe Mehrheit. Eine Allianz aus CVP-, Gr\u00fcnen- und FDP-Vertretern setzte sich durch.</p><p>Sie waren der Auffassung, dass die heutige Entsch\u00e4digung von Kulturland im Geltungsbereich des B\u00e4uerlichen Bodenrechts im Falle der Enteignung zu tief sei. Die Mehrheit versteht die Bundesverfassung so, dass \"die volle Entsch\u00e4digung\" lediglich im Sinne einer Mindestgarantie zu verstehen sei und im Gesetz durchaus eine h\u00f6here Entsch\u00e4digung festgelegt werden d\u00fcrfe. (...)</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm der St\u00e4nderat die Vorlage mit 38 zu 1 Stimmen bei 3 Enthaltungen an.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.03.2020</b></p><p><b>Bauern sollen bei Enteignung dreifachen Sch\u00e4tzpreis erhalten </b></p><p><b>Besitzer von landwirtschaftlichem Kulturland sollen bei der Enteignung ihres Landes k\u00fcnftig das Dreifache des gesch\u00e4tzten H\u00f6chstwerts erhalten. Damit soll ein entstehender Schaden abgegolten werden. Der National ist am Dienstag dem Vorschlag des St\u00e4nderats gefolgt.</b></p><p>Dieser hatte in der Wintersession den vom Nationalrat eingebrachten Faktor sechs f\u00fcr enteignetes, landwirtschaftlich genutztes Kulturland auf den Faktor drei gek\u00fcrzt.</p><p>Eine Minderheit des Nationalrats wollte am Dienstag an der grossz\u00fcgigeren Version festhalten. Damit solle sichergestellt werden, dass Kulturland zur\u00fcckhaltend enteignet werde, wie Lukas Reimann (SVP/SG) ausf\u00fchrte. Seine Minderheit verlor bei der Wahl zwischen dem Drei- und dem Sechsfachen jedoch mit 132 zu 47 Stimmen bei 13 Enthaltungen.</p><p>Eine andere Minderheit wollte diese Sonderregelung f\u00fcr Besitzer von landwirtschaftlichem Land g\u00e4nzlich streichen, da sie verfassungswidrig sei, wie Minderheitssprecherin Christa Markwalder (FDP/BE) sagte. Die Bundesverfassung garantiere zwar das Eigentum, und Enteignungen m\u00fcssten voll entsch\u00e4digt werden. Eine Entsch\u00e4digung d\u00fcrfe aber nicht \u00fcber den eigentlichen Wert hinausgehen. Zudem d\u00fcrfe kein Gewinn erzielt werden.</p><p>Mit diesen Faktoren w\u00fcrde dieser Grundsatz umgangen. Das Parlament sei hier als H\u00fcterin der Bundesverfassung gefordert. Unterst\u00fctzung erhielt Markwalder von der SP, der FDP und den Gr\u00fcnliberalen.</p><p></p><p>Bundesgericht best\u00e4tigte Verfassungswidrigkeit</p><p>Auch Bundespr\u00e4sidentin Simonetta Sommaruga setzte sich f\u00fcr die Streichung des Faktors aus. Das Bundesgericht habe im Juli seine Haltung best\u00e4tigt, wonach dies mit der Bundesverfassung nicht vereinbar sei. Zudem seien diese Faktoren willk\u00fcrlich. Das Wichtigste sei, dass f\u00fcr alle die gleichen Regeln gelten. Der Bundesrat hatte daher in seiner Version keine Sonderregelung vorgesehen.</p><p>Der Rat sah dies jedoch anders. Die Entgeltung ohne Faktor sei eine zu tiefe Entsch\u00e4digung, sagte Kommissionssprecher Sidney Kamerzin (CVP/VS). \"Wenn man jemandem eine Obstplantage enteignet, braucht der ehemalige Besitzer Zeit, bis er diese anderswo wieder aufgezogen hat\", sagte der Sprecher der Mittefraktion, Philipp Bregy (CVPO/VS). Mit dem Faktor drei w\u00fcrde nicht ein Gewinn erm\u00f6glicht, aber ein entstehender Schaden kompensiert werden k\u00f6nnen. Der Rat folgte dieser Argumentation mit 115 zu 75 Stimmen bei 3 Enthaltungen f\u00fcr den Faktor 3.</p><p>Damit ist diese Differenz zum St\u00e4nderat bereinigt. Offen bleibt noch eine Differenz. Dabei geht es um die Frage, ob Mitglieder der Sch\u00e4tzungskommission mit 68 Jahren ausscheiden sollen oder nicht. Anders als der Nationalrat sprach sich der St\u00e4nderat bislang dagegen aus.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 03.06.2020</b></p><p>Wenn Landwirte von Kulturland enteignet werden, erhalten sie k\u00fcnftig das Dreifache des Sch\u00e4tzpreises des Landes. Das Parlament hat dies im Rahmen der Revision des Enteignungsgesetzes beschlossen, um einem sorglosen Umgang mit Kulturland entgegenzuwirken. Der St\u00e4nderat hat die Vorlage bereinigt und f\u00fcr die Schlussabstimmung bereit gemacht. Offen war zuletzt noch die Frage, ob Mitglieder der Sch\u00e4tzungskommission mit 68 Jahren aus dem Amt ausscheiden sollen, wie es der Nationalrat fordert. Nach anf\u00e4nglicher Ablehnung schwenkte der St\u00e4nderat auf die Linie des Nationalrats ein. Neu wird das Verfahren f\u00fcr die Enteignung zudem in Kombination mit dem Plangenehmigungsverfahren f\u00fcr das Werk, f\u00fcr welches Land enteignet werden soll, durchgef\u00fchrt.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"12|2846","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1770758870787)\/","SubmissionDate":"\/Date(1527811200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Recht Allgemein|Raumplanung und Wohnungswesen"}}