{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180069,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180069,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180069,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180069,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180069,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180069,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180069,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180069,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180069,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180069,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180069,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180069,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180069,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180069,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180069,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180069,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180069,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20180069,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.069","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"ZGB. \u00c4nderung (Erbrecht)","Description":"Botschaft vom 29. August 2018 zur \u00c4nderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Erbrecht)","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 29.08.2018</b></p><p><b>Bundesrat will Erbrecht modernisieren</b></p><p><b>Das Erbrecht soll den neuen gesellschaftlichen Formen des Zusammenlebens angepasst werden. Der Bundesrat schl\u00e4gt insbesondere vor, die Pflichtteile f\u00fcr Nachkommen zu senken, damit Erblasser freier \u00fcber ihr Verm\u00f6gen verf\u00fcgen k\u00f6nnen. So k\u00f6nnen sie beispielsweise Lebenspartnerinnen und -partner st\u00e4rker beg\u00fcnstigen. Auch die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen w\u00fcrde damit erleichtert. Eine H\u00e4rtefallregelung soll zudem die faktischen Lebenspartner nach einem Todesfall vor Armut sch\u00fctzen. Der Bundesrat hat die entsprechende Botschaft an seiner Sitzung vom 29. August zuhanden des Parlaments verabschiedet. </b></p><p>Das geltende Erbrecht ist seit dem Inkrafttreten im Jahr 1912 lediglich punktuell revidiert worden. Mit der Revision soll insbesondere der parlamentarische Auftrag erf\u00fcllt werden, das Erbrecht flexibler auszugestalten und es den stark ver\u00e4nderten Lebensrealit\u00e4ten und Familienformen anzupassen. Ein Viertel der Familienhaushalte mit Kindern unter 25 Jahren entspricht heute nicht mehr der traditionellen Familienform: Viele Menschen leben in Patchworkfamilien, in faktischen Lebenspartnerschaften mit gemeinsamen Kindern oder in Familien mit alleinerziehenden M\u00fcttern oder V\u00e4tern. Zudem kommt dem Erbrecht in der Schweiz eine grosse wirtschaftliche und soziale Bedeutung zu. Rund zwei Drittel der Bev\u00f6lkerung haben bereits geerbt oder erwarten ein Erbe. Insgesamt ist das j\u00e4hrliche Erbschaftsvolumen h\u00f6her als die j\u00e4hrlichen Ersparnisse der privaten Haushalte; gem\u00e4ss Sch\u00e4tzungen betrug das Erbschaftsvolumen im Jahr 2015 rund 63 Milliarden Franken.</p><p></p><p>Mehr Handlungsfreiheit f\u00fcr Erblasser</p><p>Heute haben Kinder, Ehepartner bzw. eingetragene Partner oder in bestimmten F\u00e4llen auch Eltern einen Anspruch auf einen Mindestteil der Erbschaft. Im Zentrum der Revision steht eine Verkleinerung dieser gesetzlichen Pflichtteile f\u00fcr die Nachkommen, der Pflichtteil f\u00fcr Eltern soll g\u00e4nzlich entfallen. Damit kann der Erblasser freier \u00fcber sein Verm\u00f6gen verf\u00fcgen und so beispielsweise faktische Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder deren Kinder st\u00e4rker beg\u00fcnstigen. Die Reduktion der Pflichtteile erleichtert auch die Nachfolgeregelung bei Familienunternehmen, was sich positiv auf die Stabilit\u00e4t von Unternehmen auswirken und Arbeitspl\u00e4tze sichern d\u00fcrfte. Verzichten will der Bundesrat hingegen auf eine Verkleinerung des Pflichtteils f\u00fcr Ehegatten bzw. eingetragene Partner. Damit tr\u00e4gt er den R\u00fcckmeldungen in der Vernehmlassung Rechnung. </p><p>Stirbt eine Person w\u00e4hrend eines Scheidungsverfahrens bzw. w\u00e4hrend eines Verfahrens auf Aufl\u00f6sung der eingetragenen Partnerschaft, soll der Pflichtteilsanspruch der \u00fcberlebenden Person grunds\u00e4tzlich entfallen. Der Bundesrat will damit dem manifestierten Aufl\u00f6sungswillen Rechnung tragen und Anreize zur taktischen Verz\u00f6gerung des Scheidungsverfahrens bzw. des Verfahrens zur Aufl\u00f6sung der eingetragenen Partnerschaft beseitigen.</p><p></p><p>Faktische Lebenspartnerinnen und Lebenspartner vor Armut sch\u00fctzen</p><p>F\u00fcr faktische Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, die nach dem Tod ihres Partners oder ihrer Partnerin in finanzielle Not geraten, schl\u00e4gt der Bundesrat neu einen so genannten Unterst\u00fctzungsanspruch vor. Dieses neue Instrument soll die Lebenspartnerin oder den Lebenspartner besser vor Armut sch\u00fctzen und verhindern, dass sie auf Sozialhilfe angewiesen sind. Ein solcher Unterst\u00fctzungsanspruch kann beispielsweise dann entstehen, wenn die Partnerin w\u00e4hrend des Zusammenlebens aufgrund von Haushalt, Kinderbetreuung oder Pflege eines Familienmitglieds auf eine Erwerbst\u00e4tigkeit verzichtet hat und vom Erblasser dann nicht ausreichend versorgt wird - etwa mit einem Testament oder einem Erbvertrag. Dieses neue Instrument des Unterst\u00fctzungsanspruchs soll die Ausnahme sein und nur solange wirken, wie es n\u00f6tig ist, um Armut zu verhindern. Der Bundesrat hat seinen urspr\u00fcnglichen Vorschlag nach der Vernehmlassung entsprechend angepasst.</p><p>Zudem sollen mit der Revision weitere offene Fragen bei der Berechnung der Erbmasse gekl\u00e4rt werden: So soll das Gesetz ausdr\u00fccklich festhalten, dass die gebundene Selbstvorsorge (S\u00e4ule 3a) nicht Teil der Erbmasse ist, aber bei Verletzung von Pflichtteilen der Herabsetzung unterliegt. Entsprechendes gilt auch f\u00fcr die Vereinbarung in einem Ehe- oder Verm\u00f6gensvertrag, dass g\u00fcterrechtlich das gemeinsame Verm\u00f6gen vollst\u00e4ndig dem \u00fcberlebenden Ehegatten bzw. dem eingetragenen Partner zukommen soll. </p><p>Der Bundesrat hat die Eckpfeiler f\u00fcr die Botschaft bereits im Mai 2017 festgelegt, nachdem er das Ergebnis der Vernehmlassung zur Kenntnis genommen hatte. Er hat damals ebenfalls entschieden, die technischen Punkte von der \u00fcbrigen Vorlage zu trennen und diese voraussichtlich im Jahr 2019 in einer separaten Botschaft zu behandeln.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 12.09.2019</b></p><p><b>St\u00e4nderat streicht Rente f\u00fcr Lebenspartner aus Erbrechts-Revision </b></p><p><b>Der St\u00e4nderat ist einverstanden damit, das \u00fcber 100-J\u00e4hrige Erbrecht den heutigen Lebensumst\u00e4nden und Familienverh\u00e4ltnissen anzupassen. Erblasser sollen \u00fcber einen gr\u00f6sseren Teil des Nachlasses frei verf\u00fcgen k\u00f6nnen. Durchgefallen ist der neue Unterst\u00fctzungsanspruch.</b></p><p>Es handelt sich um einen Vorschlag des Bundesrats, der sinnbildlich f\u00fcr die Stossrichtung der Revision steht. Patchworkfamilien mit Kindern des Partners oder der Partnerin, rechtlich nicht definierte Partnerschaften oder Zweit- und Drittehen sind weit verbreitet. Diesen gesellschaftlichen Realit\u00e4ten wird das heutige Erbrecht mit seinen Pflichtteilsregelungen nur teilweise gerecht.</p><p>Auch neue Partnerschaften im Alter sind allt\u00e4glich geworden. Der Partner oder die Partnerin geht beim Tod des Erblassers leer aus, wenn dieser keine entsprechenden Anordnungen getroffen hat. Es droht der Abstieg in die Armut, was besonders dann stossend ist, wenn ein betr\u00e4chtliches Verm\u00f6gen vorhanden ist oder der Erblasser vor dem Tod noch auf Unterst\u00fctzung und Pflege angewiesen war.</p><p></p><p>Existenzminimum sichern</p><p>Um das zu verhindern, will der Bundesrat das Existenzminimum mit einem Unterst\u00fctzungsanspruch sichern, sofern die Partner mindestens f\u00fcnf Jahre zusammengelebt haben. Justizministerin Karin Keller-Sutter sprach von einer \"H\u00e4rtefallregelung\".</p><p>Der Bundesrat wolle verhindern, dass eine Lebenspartnerin oder ein Lebenspartner in die Sozialhilfe gedr\u00e4ngt werde, ohne aber einen Pflichtteil f\u00fcr faktische Partner zu schaffen, sagte sie. Claude Janiak (SP/BL) nannte den Unterst\u00fctzungsanspruch eine Minimall\u00f6sung, um heutigen Realit\u00e4ten gerecht zu werden.</p><p>Die vorberatende Kommission hatte sich gegen den Vorschlag ausgesprochen. Beat Rieder (CVP/VS) sprach von einer \"Bevormundung des Erblassers\". Nach Ansicht von Pirmin Bischof (CVP/SO) ist die Rente unn\u00f6tig. Mit der Reform werde die Freiheit der Erblasser ausreichend ausgedehnt, um den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin unterst\u00fctzen zu k\u00f6nnten.</p><p>Andere Redner meldeten grunds\u00e4tzliche Vorbehalte am Konzept des Unterst\u00fctzungsanspruchs an. So m\u00fcsste die Rente unter Umst\u00e4nden gegen den Willen des Erblassers ausgerichtet werden, sagte Jositsch. Rieder wies darauf hin, dass diese sogar einem Unterst\u00fctzungsanspruch der Nachkommen vorgehen w\u00fcrde. Der St\u00e4nderat sprach sich schliesslich mit 28 zu 12 Stimmen gegen den Vorschlag des Bundesrats aus.</p><p></p><p>\"Neue Kampfzonen\"</p><p>Ebenfalls abgelehnt hat der St\u00e4nderat eine Alternative zum Unterst\u00fctzungsanspruch, die Rapha\u00ebl Comte (FDP/NE) vorgeschlagen hatte: Zu Gunsten eines faktischen Lebenspartners oder einer Lebenspartnerin sollte der Pflichtteil bis um die H\u00e4lfte verringert werden k\u00f6nnen. Das gleiche sollte zur Erleichterung einer Unternehmensnachfolge gelten.</p><p>Mit der gr\u00f6sseren Verf\u00fcgungsfreiheit k\u00f6nne die Situation im Konkubinat jener der Ehe angen\u00e4hert werden, sagte Comte. Auch Daniel Jositsch (SP/ZH) zog diese L\u00f6sung einer \"Zwangsrente\" vor. Es gebe keine andere M\u00f6glichkeit, auf die Vielf\u00e4ltigkeit der heutigen Lebensformen einzugehen.</p><p>Der St\u00e4nderat lehnte den Vorschlag jedoch mit 29 zu 14 Stimmen ab. Der politische Schritt zu Lasten der Kinder w\u00e4re zu gross, sagte Kommissionssprecher Andrea Caroni (FDP/AR). F\u00fcr das Problem der Unternehmensnachfolge sei eine separate Vorlage in Arbeit. Thomas Hefti (FDP/GL) warnte vor stossenden Situationen f\u00fcr die Nachkommen, wenn der Pflichtteil nur noch ein Viertel betrage. Damit w\u00fcrden neue Kampfzonen geschaffen, sagte Rieder.</p><p></p><p>Weniger f\u00fcr die Kinder</p><p>Dar\u00fcber, dass der Pflichtteil der Kinder verkleinert werden soll, herrschte aber Einigkeit. Dieser betr\u00e4gt heute drei Viertel des gesetzlichen Erbanspruchs, neu soll es die H\u00e4lfte sein. Der Pflichtteil der Eltern soll ganz entfallen. Damit k\u00f6nnte ein Erblasser \u00fcber einen gr\u00f6sseren Teil seines Nachlasses frei verf\u00fcgen, um zum Beispiel einen Lebenspartner oder auch dessen Kinder beg\u00fcnstigen k\u00f6nnen.</p><p>Unumstritten waren auch verschiedene andere \u00c4nderungen, die sich aus der Praxis der letzten Jahrzehnte aufdr\u00e4ngen. So soll der \u00fcberlebende Ehegatte keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen k\u00f6nnen, wenn eine Person w\u00e4hrend eines Scheidungsverfahrens stirbt. Damit sollen taktische Verz\u00f6gerungen des Verfahrens verhindert werden.</p><p>Weiter h\u00e4lt die Revision ausdr\u00fccklich fest, dass die S\u00e4ule 3a nicht Teil der Erbmasse ist. Bei Verletzung von Pflichtteilen unterliegt sie aber der Herabsetzung. Das gleiche gilt f\u00fcr die Vereinbarung in einem Ehe- oder Verm\u00f6gensvertrag, das g\u00fcterrechtlich gemeinsame Verm\u00f6gen vollst\u00e4ndig dem \u00fcberlebenden Ehegatten zukommen zu lassen.</p><p>Eine \u00c4nderung hat der St\u00e4nderat auch bei der verf\u00fcgbaren Quote bei Nutzniessung beschlossen: Der Erblasser kann dem \u00fcberlebenden Ehegatten die Nutzniessung an dem Teil der Erbschaft einr\u00e4umen, der den gemeinsamen Kindern zuf\u00e4llt. Daneben kann der Erblasser \u00fcber einen Viertel des Verm\u00f6gens frei verf\u00fcgen. K\u00fcnftig soll die verf\u00fcgbare Quote die H\u00e4lfte betragen.</p><p>Die \u00dcbergangsbestimmungen sehen vor, dass die Revision keine Auswirkungen auf bereits getroffene Verf\u00fcgungen und Vereinbarungen hat. In der Gesamtabstimmung stimmte der St\u00e4nderat der Revision des Erbrechts ohne Gegenstimme, aber mit 9 Enthaltungen zu.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 22.09.2020</b></p><p><b>Parlament streicht Rente f\u00fcr Lebenspartner aus Erbrechtsrevision </b></p><p><b>Das fast hundertj\u00e4hrige Erbrecht wird modernisiert. Nach dem St\u00e4nderat hat sich am Dienstag auch der Nationalrat daf\u00fcr ausgesprochen. Lebenspartnerinnen und -partner erhalten jedoch keinen Anspruch auf Unterst\u00fctzung.</b></p><p>Das Ziel der Reform ist es, den neuen Beziehungs- und Familienformen besser Rechnung zu tragen. Patchworkfamilien mit Kindern des Partners oder der Partnerin, rechtlich nicht definierte Partnerschaften oder Zweit- und Drittehen sind weit verbreitet. Die Revision des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs soll diese Kluft zwischen Recht und Wirklichkeit verkleinern.</p><p>Justizministerin Karin Keller-Sutter gab zu bedenken, dass sich das geltende Erbrecht bew\u00e4hrt habe und deshalb keine \"fundamentalen Neuerungen\" angezeigt seien. Die Regeln sollten aber \"so weit n\u00f6tig\" modernisiert werden.</p><p></p><p>Keine Revolution</p><p>Eine deutliche Mehrheit der grossen Kammer begr\u00fcsste die Vorlage, wenn auch ohne Enthusiasmus. \"Die Vorlage wird nicht zu weniger Erbstreitigkeiten f\u00fchren, aber immerhin zu etwas mehr Freiheit\", sagte Philipp Matthias Bregy (CVP/VS), der als Scheidungsanwalt t\u00e4tig ist.</p><p>SP und Gr\u00fcne w\u00e4ren gewillt, eine umfassendere Reform anzupacken. Kleine Anpassungen seien aber besser als keine, sagte Daniel Br\u00e9laz (Gr\u00fcne/VD). Beat Flach (GLP/AG) sprach von einer \"moderaten Vorlage\".</p><p>Grunds\u00e4tzlich gegen die Reform wehrte sich einzig die SVP-Fraktion. \"Wir \u00f6ffnen diese B\u00fcchse der Pandora besser nicht\", warnte Pirmin Schwander (SZ). Das Erbrecht solle dem Familienfrieden dienen. Die Revision st\u00f6re diesen. Eine Revision w\u00e4re aus Sicht der SVP einzig dann sinnvoll, wenn der Erblasser ganz frei entscheiden k\u00f6nnte, was mit seinem Nachlass passiert.</p><p></p><p>Mehr Freiheiten f\u00fcr Erblasser</p><p>So weit will der Bundesrat nicht gehen. Er setzt aber bei den Pflichtteilen an. Das ist jener Anteil am Erbe, auf den Kinder, Ehegatten oder Eltern Anspruch haben. Am Konzept wird nicht ger\u00fcttelt: Wer ein Verm\u00f6gen hinterl\u00e4sst, kann auch in Zukunft nur mit Einschr\u00e4nkungen bestimmen, wer welchen Anteil daran h\u00e4lt.</p><p>Erblasser k\u00f6nnen aber k\u00fcnftig \u00fcber einen gr\u00f6sseren Teil des Nachlasses frei verf\u00fcgen. Der Pflichtteil f\u00fcr die Nachkommen wird verkleinert. Heute stehen Kindern vom gesetzlichen Erbteil drei Viertel als Pflichtteil zu. Mit einem \u00fcberlebenden Ehegatten m\u00fcssen sie diesen Anspruch teilen. Neu wird der Pflichtteil der Kinder auf die H\u00e4lfte reduziert, jener f\u00fcr die Eltern wird gestrichen.</p><p>Der Pflichtteil des Ehepartners oder des eingetragenen Partners wird bei der H\u00e4lfte des gesetzlichen Erbanspruchs belassen. Das Parlament stimmte diesen \u00c4nderungen ohne grosse Diskussion zu.</p><p></p><p>Pflichtteil f\u00fcr Lebenspartner gescheitert</p><p>Der Bundesrat schlug auch vor, eine Regelung f\u00fcr Lebenspartnerinnen und -partner zu erlassen. Diese gehen heute leer aus, wenn der Erblasser keine entsprechenden Anordnungen getroffen hat. Der Bundesrat wollte ihr Existenzminimum mit einem Unterst\u00fctzungsanspruch sichern, sofern das Paar mindestens f\u00fcnf Jahre zusammengelebt hat.</p><p>Das Parlament strich jedoch diese Regelung. Die grosse Kammer folgte mit 94 zu 90 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem St\u00e4nderat. Dagegen stimmten die SVP-, die Mitte- und ein grosser Teil der FDP-Fraktion.</p><p>Sie bef\u00fcrchteten, dass die Regelung schwer umzusetzen w\u00e4re und zu komplexen Erbstreitigkeiten f\u00fchren w\u00fcrde. Mitte-Sprecher Bregy erkannte einen Widerspruch. Einerseits g\u00e4lten gr\u00f6ssere Freiheiten f\u00fcr den Erblasser, andererseits sollten Lebenspartnerinnen und Lebenspartner zwingend ber\u00fccksichtigt werden.</p><p>Die Bef\u00fcrworterinnen und Bef\u00fcrworten fanden, die Verbesserung des Schutzes f\u00fcr unverheiratete Partner w\u00fcrden den gewandelten gesellschaftlichen Realit\u00e4ten Rechnung tragen. Min Li Marti (SP/ZH) sprach von einem \"Gebot der Zeit\".</p><p></p><p>Zwei Differenzen verbleiben</p><p>Links-Gr\u00fcn war aber in der Minderheit. Auch eine Alternative zum Unterst\u00fctzungsanspruch lehnte der Nationalrat ab. Zugunsten eines faktischen Lebenspartners oder einer Lebenspartnerin sollte der Pflichtteil bis um die H\u00e4lfte verringert werden k\u00f6nnen.</p><p>Die b\u00fcrgerliche Mehrheit warnte vor stossenden Situationen f\u00fcr die Nachkommen, wenn der Pflichtteil nur noch ein Viertel betr\u00fcge, wie Hans-Ueli Vogt (SVP/ZH) im Namen der Kommissionsmehrheit sagte. Gegner im St\u00e4nderat hatten von \"neuen Kampfzonen\" gesprochen.</p><p>Unumstritten waren verschiedene andere \u00c4nderungen, die sich aus der Praxis der vergangenen Jahrzehnte aufdr\u00e4ngen. So soll der \u00fcberlebende Ehegatte keinen Pflichtteilsanspruch geltend machen k\u00f6nnen, wenn eine Person w\u00e4hrend eines Scheidungsverfahrens stirbt. Der Nationalrat pr\u00e4zisierte, dass in solchen F\u00e4llen die Pflichtteile gelten, wie wenn der Erblasser nicht verheiratet w\u00e4re. Detail\u00e4nderungen schl\u00e4gt der Nationalrat auch beim Ehevertrag vor.</p><p>In der Gesamtabstimmung nahm die grosse Kammer die Vorlage mit 140 zu 48 Stimmen bei einer Enthaltung an. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 01.12.2020</b></p><p>Bei der Modernisierung des fast hundertj\u00e4hrigen Erbrechts verbleibt zwischen den R\u00e4ten eine letzte Differenz. Diese betrifft die eheg\u00fcterrechtliche Mehr- und Meistbeg\u00fcnstigung des \u00fcberlebenden Ehegatten. Der Nationalrat m\u00f6chte weiterhin, dass sich Ehegatten mittels Ehevertrag auf den Tod hin jeweils mehr als die gesetzlich vorgesehene H\u00e4lfte der Errungenschaft zuweisen k\u00f6nnen. Der St\u00e4nderat m\u00f6chte die in der Rechtslehre umstrittene Frage zugunsten der Kinder kl\u00e4ren. Konkret soll die eheg\u00fcterrechtliche Beg\u00fcnstigung auch bei der Berechnung der Pflichtteile der gemeinsamen Kinder zur Pflichtteilsmasse hinzugerechnet werden. Diesen Entscheid f\u00e4llte die kleine Kammer oppositionslos. </p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 07.12.2020</b></p><p><b>Letzter ungekl\u00e4rter Punkt im modernisierten Erbrecht </b></p><p><b>Das Parlament will das fast hundertj\u00e4hrige Erbrecht modernisieren. Nach zwei Beratungsrunden offen bleibt die Frage, f\u00fcr welche Testamente und Vertr\u00e4ge die neuen Regeln schliesslich gelten sollen.</b></p><p>Gem\u00e4ss dem geltenden Recht k\u00f6nnen sich Ehegatten mittels Ehevertrag auf den Tod hin jeweils mehr als die gesetzlich vorgesehene H\u00e4lfte der Errungenschaft zuweisen. Der Nationalrat wollte das bisher so belassen - auch im Hinblick auf ein fehlendes \u00dcbergangsrecht. Die Revision soll laut dem Bundesrat auch f\u00fcr die unz\u00e4hligen bereits bestehenden Testamente und Erbvertr\u00e4ge gelten.</p><p>Am Montag pr\u00e4zisierte die grosse Kammer den entsprechenden Artikel. Demnach soll f\u00fcr die Berechnung der Pflichtteile das neue Recht nur dann gelten, wenn die Vereinbarung nach dessen Inkrafttreten getroffen worden ist. Dar\u00fcber muss nun noch einmal der St\u00e4nderat entscheiden.</p><p>In der juristischen Fachliteratur besteht ein Streit dar\u00fcber, wie mit eheg\u00fcterrechtlichen Beg\u00fcnstigungen erbrechtlich umzugehen ist. Der St\u00e4nderat m\u00f6chte die Frage zugunsten der Kinder kl\u00e4ren. Konkret soll die eheg\u00fcterrechtliche Beg\u00fcnstigung auch bei der Berechnung der Pflichtteile der gemeinsamen Kinder zur Pflichtteilsmasse hinzugerechnet werden. Der Nationalrat willigte nun ein - mit 106 zu 80 Stimmen.</p><p>Eine starke Minderheit um Christa Markwalder (FDP/BE) kritisierte erfolglos, dass die in der Praxis herrschenden fundamentalen Auslegungsdifferenzen nun \"husch husch\" in einer Differenzbereinigung gekl\u00e4rt w\u00fcrden. Das sei nicht der richtige Weg. Die Frage bed\u00fcrfe einer vertieften Analyse.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 10.12.2020</b></p><p><b>St\u00e4nderat will Erbrecht ohne \u00dcbergangsl\u00f6sung modernisieren </b></p><p><b>Das Parlament will das fast hundertj\u00e4hrige Erbrecht modernisieren. Weiterhin offen bleibt die Frage, f\u00fcr welche Testamente und Vertr\u00e4ge die neuen Regeln schliesslich gelten sollen. Der Nationalrat will ein \u00dcbergangsrecht, der St\u00e4nderat nicht.</b></p><p>Die kleine Kammer strich am Donnerstag stillschweigend einen Artikel aus dem Gesetz, wonach f\u00fcr die Berechnung der Pflichtteile das neue Recht nur dann gelten soll, wenn die Vereinbarung nach dessen Inkrafttreten getroffen worden ist. Sie will eine einheitliche L\u00f6sung.</p><p>\"Wir brauchen keine \u00dcbergangsregel im Erbrecht\", sagte Andrea Caroni (FDP/AR) im Namen der Kommission. Testamente k\u00f6nnten siebzig Jahre lang g\u00fcltig sein, beispielsweise wenn ein 18-J\u00e4hriger sein Testament erstelle. Wenn in solchen F\u00e4llen das neue Recht nicht greife, verfehle die Vorlage ihr Ziel, Rechtssicherheit zu schaffen. Der Bundesrat ist laut Justizministerin Karin Keller-Sutter auf der Seite des St\u00e4nderats.</p><p>Auch die in der juristischen Fachliteratur umstrittene Frage, wie mit eheg\u00fcterrechtlichen Beg\u00fcnstigungen erbrechtlich umzugehen ist, will der St\u00e4nderat kl\u00e4ren. Er beschloss nun, dass eheg\u00fcterrechtliche Beg\u00fcnstigungen bei der Berechnung der Pflichtteile des \u00fcberlebenden Ehegatten oder eingetragenen Partners, der gemeinsamen Kinder und deren Nachkommen nicht zur Pflichtteilsmasse hinzugerechnet werden.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 16.12.2020</b></p><p><b>Parlament bereinigt modernisiertes Erbrecht </b></p><p>Erblasser k\u00f6nnen k\u00fcnftig \u00fcber einen gr\u00f6sseren Teil des Nachlasses frei verf\u00fcgen. Das Parlament hat das fast hundertj\u00e4hrige Erbrecht modernisiert. </p><p>Der Nationalrat bereinigte am Mittwoch die letzte Differenz in der Vorlage. </p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1608249600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|1211","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770758574970)\/","SubmissionDate":"\/Date(1535500800000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Zivilrecht"}}