{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180077,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180077,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180077,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180077,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180077,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180077,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180077,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180077,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180077,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180077,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180077,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180077,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180077,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180077,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180077,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180077,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180077,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20180077,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.077","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Raumplanungsgesetz. Teilrevision. 2. Etappe","Description":"Botschaft vom 31. Oktober 2018 zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes","InitialSituation":"<h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 31.10.2018</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Bundesrat verabschiedet zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Der Bundesrat will das Bauen ausserhalb der Bauzonen neu regeln. Das grundlegende Prinzip der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet bleibt gewahrt. Die Kantone sollen k\u00fcnftig aber einen gr\u00f6sseren Gestaltungsspielraum erhalten. Damit dieser genutzt werden kann, muss f\u00fcr Mehrnutzungen gest\u00fctzt auf einen Planungs- und Kompensationsansatz ein Ausgleich geschaffen werden, indem zum Beispiel nicht mehr ben\u00f6tigte Bauten beseitigt werden. Der Bundesrat hat an der Sitzung vom 31. Oktober 2018 die entsprechende Botschaft f\u00fcr die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes zuhanden des Parlaments verabschiedet. Damit sollen r\u00e4umliche Probleme dort, wo sie sich stellen, k\u00fcnftig massgeschneidert gel\u00f6st werden k\u00f6nnen.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Ausserhalb der Bauzonen d\u00fcrfen nur die n\u00f6tigsten Bauten und Anlagen erstellt werden. Das Raumplanungsgesetz enth\u00e4lt dazu Bestimmungen \u00fcber zonenkonforme, standortgebundene und nicht zonenkonforme Vorhaben: Zonenkonform sind die f\u00fcr die Landwirtschaft ben\u00f6tigten Bauten und Anlagen. Standortgebunden sind Vorhaben wie Kiesgruben, Wasserreservoirs, Wanderwege oder Skilifte. F\u00fcr nicht zonenkonforme Vorhaben, wie etwa Umbauten nichtlandwirtschaftlicher Wohnbauten oder Umnutzungen nicht mehr ben\u00f6tigter St\u00e4lle f\u00fcr Lagerzwecke oder f\u00fcr die hobbym\u00e4ssige Tierhaltung k\u00f6nnen Ausnahmen bewilligt werden.</p><p class=\"Standard_d\">Dieses Regelwerk erlaubt es nur beschr\u00e4nkt, auf spezifisch kantonale und regionale Bed\u00fcrfnisse einzugehen. Der Bundesrat schl\u00e4gt dem Parlament daher mit einem Planungs- und Kompensationsansatz eine Regelung vor, die den Kantonen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen mehr Gestaltungsspielraum einr\u00e4umt. Unter bestimmten Voraussetzungen sollen sie k\u00fcnftig \u00fcber die bisherigen Vorschriften zum Bauen ausserhalb der Bauzonen hinausgehen k\u00f6nnen. Damit das grundlegende Prinzip der Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet gewahrt bleibt, m\u00fcssen solche Nutzungen im Ergebnis aber die r\u00e4umliche Gesamtsituation verbessern. Daher m\u00fcssen die damit zugelassenen Nutzungen mit Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen verbunden werden. Dazu geh\u00f6rt zum Beispiel, st\u00f6rende, nicht mehr genutzte Bauten zu beseitigen. Kantone, die vom Planungs- und Kompensationsansatz Gebrauch machen wollen, m\u00fcssen im Richtplan die entsprechenden Voraussetzungen schaffen und diese vom Bund genehmigen lassen. In der Baubewilligung f\u00fcr eine konkrete Mehrnutzung muss zudem sichergestellt werden, dass letztere auch tats\u00e4chlich kompensiert wird.</p><p class=\"Standard_d\">Eine weitere Neuerung beim Bauen ausserhalb der Bauzonen stellt die Beseitigungspflicht dar: Baubewilligungen f\u00fcr neue zonenkonforme und standortgebundene Bauten und Anlagen sollen nicht mehr \"f\u00fcr alle Ewigkeit\", sondern nur noch f\u00fcr einen konkreten Zweck erteilt werden d\u00fcrfen. F\u00e4llt dieser Zweck weg und kann f\u00fcr die Bauten oder Anlagen keine andere zonenkonforme oder standortgebundene Nutzung bewilligt werden, m\u00fcssen sie entfernt werden. Diese Regelung zielt darauf ab, den Geb\u00e4udebestand ausserhalb der Bauzonen zumindest zu stabilisieren und so zum Schutz des Landwirtschaftslandes beizutragen. Ausserhalb der Bauzonen gibt es heute landesweit rund 590 000 Geb\u00e4ude, wovon rund 190 000 bewohnt sind. Der Strukturwandel in der Landwirtschaft d\u00fcrfte auch in Zukunft dazu f\u00fchren, dass zahlreiche heute f\u00fcr die Landwirtschaft genutzte Geb\u00e4ude aufgegeben werden.</p><p class=\"Standard_d\">Auch bei den Ausnahmebewilligungen f\u00fcr nicht zonenkonforme Vorhaben schl\u00e4gt der Bundesrat eine Neuerung vor: Entsprechende Regelungen sollen nicht mehr \u00fcberall in der Schweiz in gleicher Weise zur Anwendung kommen. Vielmehr sollen die Kantone k\u00fcnftig selbst entscheiden, welche Ausnahmen in welchem Gebiet und in welchem Umfang anwendbar sind. Der Rahmen der einzelnen Ausnahmen bleibt im RPG fixiert.</p><p class=\"Standard_d\">Die Revision umfasst auch Pr\u00e4zisierungen zur im Gesetz verankerten Planungspflicht. Damit sollen Planungen in funktionalen R\u00e4umen und raumplanerische Interessenabw\u00e4gungen gest\u00e4rkt werden. Auch ein Planungsgrundsatz zur Raumplanung im Untergrund soll neu ausdr\u00fccklich im Gesetz erw\u00e4hnt werden. Schliesslich werden die Bestimmungen zu den Speziallandwirtschaftszonen pr\u00e4zisiert, indem verlangt wird, dass diese besser mit dem Siedlungsgebiet abzustimmen sind.</p><p class=\"Standard_d\">Die Bestimmungen \u00fcber das Bauen ausserhalb der Bauzonen sollen mit der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes zudem systematisch neu geordnet und in einem eigenen Kapitel zusammengefasst werden. Sie werden damit \u00fcbersichtlicher und verst\u00e4ndlicher, was ein wichtiger Faktor f\u00fcr einen einheitlicheren Vollzug ist.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Erarbeitung der Vorlage</p><p class=\"Standard_d\">Die erste Vernehmlassung zu einem Gesetzesentwurf f\u00fcr die zweite Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) f\u00fchrte das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) im Auftrag des Bundesrats vom Dezember 2014 bis zum Mai 2015 durch. Da die Stellungnahmen \u00fcberwiegend kritisch bis ablehnend ausfielen, beschloss der Bundesrat im Dezember 2015, die Revision auf wenige Themen mit ausgewiesenem Revisionsbedarf zu konzentrieren: Bauen ausserhalb der Bauzonen, Raumplanung in funktionalen R\u00e4umen, Raumplanung im Untergrund sowie raumplanerische Interessenabw\u00e4gung. Im Zuge der Vertiefungsarbeiten wurde mit dem Planungs- und Kompensationsansatz ein neues Element entwickelt, das sich nur indirekt aus Antr\u00e4gen oder Anregungen aus der Vernehmlassung 2014/2015 ableiten liess. Angesichts der Bedeutung dieses Ansatzes f\u00fcr das Bauen ausserhalb der Bauzonen beschloss der Bundesrat, hierzu und zu anderen neuen Elementen vom Juni 2017 bis August 2017 eine erg\u00e4nzende Vernehmlassung durchzuf\u00fchren. Die Stellungnahmen fielen erneut \u00fcberwiegend kritisch bis ablehnend aus. Allerdings erachteten insbesondere die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) sowie einzelne Fachverb\u00e4nde den Planungs- und Kompensationsansatz als entwicklungsf\u00e4hig. Gest\u00fctzt auf weitere Vertiefungsarbeiten und R\u00fcckmeldungen kantonaler Gremien sowie von Wirtschafts-, Umwelt- und Fachverb\u00e4nden wurde der Planungs- und Kompensationsansatz inzwischen wesentlich pr\u00e4zisiert.</p>","Proceedings":"<h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 03.12.2019</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Nationalrat hat keine L\u00f6sung f\u00fcr das Bauen ausserhalb von Bauzonen</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Das Parlament m\u00f6chte die Vorschriften f\u00fcr das Bauen ausserhalb von Bauzonen lockern. Der Bundesrat hat eine L\u00f6sung ausgearbeitet, um das heikle Anliegen zu erf\u00fcllen. Sein Vorschlag ist im Nationalrat nicht gut angekommen.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Die grosse Kammer hat am Dienstag eine weitere Teilrevision des Raumplanungsgesetzes mit 108 zu 83 Stimmen bei 6 Enthaltungen abgelehnt. Sie folgte dem Antrag der vorberatenden Raumplanungskommission (Urek), nicht auf die Vorlage einzutreten. Die Urek sieht zwar Handlungsbedarf, h\u00e4lt die Pl\u00e4ne des Bundesrats aber f\u00fcr den falschen Ansatz.</p><p class=\"Standard_d\">Sie h\u00e4lt insbesondere den vom Bundesrat vorgeschlagenen Planungs- und Kompensationsansatz f\u00fcr nicht umsetzbar. Dieser sieht unter anderem vor, dass eine Baubewilligung f\u00fcr einen nicht zonenkonformen Bau nur dann erteilt werden darf, wenn gleichzeitig Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen ergriffen werden.</p><p class=\"Standard_d\">Zum Beispiel soll ein Bergrestaurant erweitert werden k\u00f6nnen, wenn im gleichen Gebiet ein st\u00f6rendes, nicht mehr genutztes Geb\u00e4ude abgebrochen wird. Damit soll dem Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet Gen\u00fcge getan und gleichzeitig regionalen Bed\u00fcrfnissen und Besonderheiten Rechnung getragen werden k\u00f6nnen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">\"Theoretisches Modell\"</p><p class=\"Standard_d\">Die Vorlage des Bundesrats sei nicht praxistauglich, sagte Kommissionssprecher Mike Egger (SVP/SG). Es sei zum Beispiel fraglich, ob immer entsprechende Abbruchobjekte zur Verf\u00fcgung stehen w\u00fcrden. Christian Wasserfallen (FDP/BE) sprach von einem \"absolut theoretischen Modell\", das nicht einmal innerhalb einer Gemeinde funktionieren w\u00fcrde.</p><p class=\"Standard_d\">Die R\u00fcckbaupflicht beim Wegfall der Baubewilligung stiess wegen der bef\u00fcrchteten Zusatzkosten vor allem bei den Bauernvertretern auf Kritik. Die Mehrheit hielt auch die geplanten Speziallandwirtschaftszonen f\u00fcr unzweckm\u00e4ssig, da aufgrund der N\u00e4he zu Siedlungen neue Probleme entstehen k\u00f6nnten.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">\"Arbeitsverweigerung\"</p><p class=\"Standard_d\">Links-Gr\u00fcn setzte sich vergeblich f\u00fcr die Vorlage ein. Ohne neue Regelung steige der Druck auf die Kantone, Bauten ausserhalb der Bauzone zuzulassen, sagte Martin B\u00e4umle (GLP/ZH). Das ebne den Weg f\u00fcr radikale Initiativen. F\u00fcr die Landschaftsinitiative, die die Zahl von Geb\u00e4uden ausserhalb der Bauzone einfrieren will, werden derzeit Unterschriften gesammelt.</p><p class=\"Standard_d\">SP-Sprecher Beat Jans (BS) warf dem Rat Arbeitsverweigerung vor. Schon heute gebe es 43 Ausnahmen f\u00fcr das Bauen ausserhalb von Bauzonen. Die Landschaft verschwinde unter Bauten und Anlagen. Es sei am Parlament, schwierige Fragen zu beantworten und L\u00f6sungen zu finden, sagte auch Bastien Girod (Gr\u00fcne/ZH).</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Offene Fragen</p><p class=\"Standard_d\">Weitgehende Einigkeit besteht im Nationalrat aber dar\u00fcber, dass das Bauen ausserhalb von Bauzonen neu geregelt werden muss. Die Urek versuchte in den vergangenen Monaten, eine Motion als Basis f\u00fcr einen neuen Ansatz auszuarbeiten. Bisher ist das nicht gelungen. Das m\u00f6ge beunruhigend scheinen, bilde aber den Spagat ab, der zur L\u00f6sung des Problems gemacht werden m\u00fcsse, sagte Stefan M\u00fcller-Altermatt (CVP/SO).</p><p class=\"Standard_d\">Klar ist bisher lediglich die Stossrichtung einer Revision des Raumplanungsgesetzes. Die Revision von 2014 und die Zweitwohnungsinitiative haben zahlreiche neue Einschr\u00e4nkungen gebracht. Vor allem die Bergkantone, die \u00fcber viele leerstehende Maiens\u00e4sse, St\u00e4lle und Scheunen verf\u00fcgen, wollen wieder mehr Spielraum. Im Parlament haben sie daf\u00fcr erheblichen R\u00fcckhalt.</p><p class=\"Standard_d\">Mit der vorgeschlagenen Revision m\u00f6chte der Bundesrat diese Begehrlichkeiten in geordnete Bahnen lenken. Sonst werde man irgendeinmal nicht mehr sehen, wo ein Dorf beginne und wo das Land, sagte Bundesr\u00e4tin Simonetta Sommaruga. Sp\u00e4testens bei der Diskussion \u00fcber die Landschaftsinitiative werde die Bev\u00f6lkerung Antworten vom Parlament erwarten.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderates vom 30.04.2021</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderates schickt einen Entwurf der Revision des Raumplanungsgesetzes in die Vernehmlassung. Sie hat die Vorlage des Bundesrates in der Komplexit\u00e4t vereinfacht und ber\u00fccksichtigt dabei weiterhin die Besonderheiten in den Kantonen bei der Raumplanung. Mit einem Stabilisierungsziel beim Bauen ausserhalb der Bauzone stellt sie mit der Vorlage der Landschaftsinitiative zudem einen Gegenvorschlag gegen\u00fcber.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Die Kommission hat einstimmig einen Entwurf zur Teilrevision des Raumplanungsgesetzes 2. Etappe verabschiedet (<a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180077\">18.077</a>). Nachdem die Kommission am 16. Oktober 2020 auf die Vorlage eingetreten war und damit den Handlungsbedarf unterstrich, vereinfachte sie die Vorlage des Bundesrates und reduzierte die Komplexit\u00e4t der vorgeschlagenen Massnahmen. Der Entwurf nimmt jene Aspekte auf, bei denen eine weitgehende Einigkeit unter den angeh\u00f6rten Organisationen und Kantonen festgestellt werden konnte. Umstrittene, nicht mehrheitsf\u00e4hige Massnahmen wurden weggelassen. Besonderes Augenmerk wurde von der Kommission auf die kantonalen Besonderheiten bei der Raumplanung gelegt.</p><p class=\"Standard_d\">Angelehnt an den Entwurf des Bundesrates wird den Kantonen neu ein planerisches Instrument zur Verf\u00fcgung gestellt, mit dem sie beim Bauen ausserhalb der Bauzonen besser auf kantonale und regionale Besonderheiten eingehen k\u00f6nnen. Sie sollen damit f\u00fcr bestimmte Gebiete gest\u00fctzt auf eine r\u00e4umliche Gesamtkonzeption und entsprechende Festlegungen im kantonalen Richtplan massgeschneiderte L\u00f6sungen entwickeln und umsetzen k\u00f6nnen. Mehrnutzungen, die punktuell \u00fcber die allgemeinen Bestimmungen \u00fcber das Bauen ausserhalb der Bauzonen hinausgehen k\u00f6nnen, m\u00fcssen jedoch mit substanziellen Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen verbunden werden.</p><p class=\"Standard_d\">Weitere Elemente der Vorlage dienen dazu, die Kernanliegen der Landschaftsinitiative aufzunehmen und zu konkretisieren, um ihr so einen indirekten Gegenvorschlag gegen\u00fcber stellen zu k\u00f6nnen. So hat die Kommission ein Planungsziel und einen neuen Planungsgrundsatz in das Raumplanungsgesetz eingef\u00fcgt. Damit sollen die Zahl aller Geb\u00e4ude im Nichtbaugebiet und die Bodenversiegelung, die durch nicht landwirtschaftliche Bauten und Anlagen verursacht wird, stabilisiert werden. Die Stabilisierung der Zahl der Bauten und Anlagen wird prim\u00e4r mittels einer Anreizstrategie gef\u00f6rdert. F\u00fcr die Beseitigung von Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen soll dazu eine Abbruchpr\u00e4mie in der H\u00f6he der Abbruchkosten ausgerichtet werden. Die Pr\u00e4mie soll von den Kantonen und mit Beitr\u00e4gen des Bundes finanziert werden. Die Umsetzung der Stabilisierungsstrategie wird von einer Berichterstattung \u00fcber die Entwicklung der massgeblichen Eckwerte begleitet.</p><p class=\"Standard_d\">Schliesslich wurden von der Kommission verschiedene Massnahmen, die in der Eintretensdebatte des Nationalrats und in den Anh\u00f6rungen in den Kommissionen stark kritisiert wurden und nicht mehrheitsf\u00e4hig waren, im Entwurf weggelassen. Das sind insbesondere die generelle Beseitigungspflicht (Art. 23d ff. E-RPG), pr\u00e4zisierende Anforderungen an Speziallandwirtschaftszonen (Art. 16a E-RPG), der Objektansatz als eine Auspr\u00e4gungsform des sogenannten Planungs- und Kompensationsansatzes (Art. 8d in Verbindung mit 24g E-RPG) sowie die Strafbestimmungen (Art. 24h ERPG).</p><p>&nbsp;</p><h2 class=\"Titel_d\"><strong>Medienmitteilung des Bundesrates vom 12.05.2021</strong></h2><p class=\"Standard_d\"><strong>Der Bundesrat verzichtet auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Der Bundesrat begr\u00fcsst den indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderats (UREK-S). Der Vernehmlassungsentwurf der Kommission entspricht den Eckwerten, die der Bundesrat f\u00fcr einen Gegenvorschlag festgelegt hat. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 darum beschlossen, auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zu verzichten.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Am 29. April 2021 beschloss die UREK-S, ihren Gesetzesentwurf zum Bauen ausserhalb der Bauzone in die Vernehmlassung zu schicken. Sie hat ihn auf der Grundlage der Botschaft des Bundesrats zur zweiten Etappe der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes (RPG 2) vom 31. Oktober 2018 erarbeitet. Die Kommission hat in die Vernehmlassungsvorlage neue Elemente integriert, mit denen sie Anliegen der Landschaftsinitiative aufgreift und konkretisiert. Sie versteht die Vorlage daher auch als indirekten Gegenvorschlag zu dieser Initiative.Der Bundesrat begr\u00fcsst die Vorlage der UREK-S und erachtet sie als mehrheitsf\u00e4higen Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Die Kommission ber\u00fccksichtigt damit die Interessen der Landwirtschaft, des Landschaftsschutzes und der Kantone gleichermassen. F\u00fcr den Bundesrat ist zentral, dass der Landschaftsinitiative ein indirekter Gegenvorschlag gegen\u00fcbergestellt und der Grundsatz der Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet gest\u00e4rkt wird. Dies hat er bereits in seinem Grundsatzentscheid vom 18. Dezember 2020 festgehalten und inhaltliche Eckwerte zur Ausgestaltung des indirekten Gegenvorschlags formuliert. Gleichzeitig stellte er in Aussicht, dass er auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag verzichten w\u00fcrde, falls die Vorlage der UREK-S diesen Eckwerten entspricht. Der Bundesrat kam anl\u00e4sslich seiner Sitzung vom 12. Mai 2021 zum Schluss, dass der von der UREK-S vorgelegte Vernehmlassungsentwurf seine Eckwerte erf\u00fcllt. Er verzichtet daher auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Bis am 8. September 2021 wird der Bundesrat die Botschaft zur Landschaftsinitiative verabschieden. Er wird darin die Initiative mit Verweis auf den indirekten Gegenvorschlag der UREK-S zur Ablehnung empfehlen. Den Grundsatzentscheid zur Ablehnung der Landschaftsinitiative hat der Bundesrat bereits am 18. Dezember 2020 gef\u00e4llt.</p><p>&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 09.06.2022</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>St\u00e4nderat will neue Regeln zum Bauen ausserhalb des Baugebiets</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Das Bauen ausserhalb von Baugebieten soll neu geregelt werden. Der St\u00e4nderat hat beim neuen Anlauf f\u00fcr den zweiten Teil der Raumplanungsreform Eckwerte gesetzt. Den Kantonen gibt er Spielraum, will aber die Zahl der Bauten ausserhalb der Bauzonen stabilisieren.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Der St\u00e4nderat nahm am Donnerstag die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes in Angriff. Die Vorlage hatte in wesentlichen Teilen seine Umweltkommission (Urek-S) erarbeitet und dabei Anliegen der Landschaftsinitiative aufgenommen. Aus Zeitgr\u00fcnden konnte der St\u00e4nderat die Beratung aber nicht beenden.</p><p class=\"Standard_d\">Bereits beschlossen hat der Rat das Herzst\u00fcck der Gesetzesrevision: ein Stabilisierungsziel f\u00fcr Gebiete ausserhalb der Bauzonen. Die Kantone sollen im Richtplan ein Gesamtkonzept zur Erreichung dieses Zieles festlegen m\u00fcssen, dem Bund regelm\u00e4ssig Bericht erstatten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.</p><p class=\"Standard_d\">Erfassen m\u00fcssen die Kantone etwa die Zahl der neu erstellten und abgebrochenen Geb\u00e4ude und auch die Entwicklung der Bodenversiegelung. Passen die Kantone ihre Richtpl\u00e4ne nicht innert f\u00fcnf Jahren entsprechend an, d\u00fcrfen sie ohne Kompensation keine neuen Geb\u00e4ude ausserhalb ihrer Baugebiete bewilligen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Spielraum mit Spezialzonen</p><p class=\"Standard_d\">Ausserhalb der Bauzonen will der St\u00e4nderat nicht nur die Zahl der Geb\u00e4ude stabilisieren, sondern auch die Bodenversiegelung - also wasserdicht befestigte Fl\u00e4chen - in ganzj\u00e4hrig bewirtschafteten Gebieten. Eine Ausnahme will er f\u00fcr die Landwirtschaft und - auf Antrag einer Minderheit - auch f\u00fcr touristische Aktivit\u00e4ten machen.</p><p class=\"Standard_d\">Den Kantonen gibt der St\u00e4nderat Spielraum: Um wirtschaftliche Entwicklungen zu erm\u00f6glichen, k\u00f6nnen sie ausserhalb der Baugebiete in Spezialzonen nicht an den Standort gebundene Nutzungen zulassen. Daf\u00fcr gelten Auflagen, etwa Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen.</p><p class=\"Standard_d\">Die Mehrheit der Urek-S h\u00e4tte dies nur f\u00fcr Berggebiete zulassen wollen. Der Rat folgte aber mit 28 zu 17 Stimmen der Minderheit und gab das Instrument allen Kantonen in die Hand. \"Gem\u00e4ss Bundesamt f\u00fcr Statistik umfasst das Berggebiet 71 Prozent der Landesfl\u00e4che\", sagte Minderheitsvertreter Daniel F\u00e4ssler (Mitte/AI).</p><p class=\"Standard_d\">Zudem will der St\u00e4nderat in Spezialzonen und mit denselben Auflagen das Wohnen in nicht mehr ben\u00f6tigten landwirtschaftlichen Bauten ausdr\u00fccklich zulassen.</p><p class=\"Standard_d\">Damit nicht mehr genutzte Geb\u00e4ude und Anlagen aus der Landschaft verschwinden, will der St\u00e4nderat keine Vorschriften, sondern Anreize, wie Kommissionssprecher Jakob Stark (SVP/TG) es nannte. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchpr\u00e4mien f\u00fcr nicht mehr genutzte Geb\u00e4ude und Anlagen bezahlen.</p><p class=\"Standard_d\">W\u00fcrden j\u00e4hrlich zwischen 1000 und 2000 Bauten abgebrochen und betr\u00fcge die Pr\u00e4mie zwischen 20'000 und 30'000 Franken, w\u00e4re laut Stark mit j\u00e4hrlichen Kosten f\u00fcr die Kantone von 21 bis 66 Millionen Franken zu rechnen. Der Bund kann aber Beitr\u00e4ge leisten.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Neuer Anlauf</p><p class=\"Standard_d\">Mit ihrem Entwurf brachte die vorberatende St\u00e4nderatskommission wieder Bewegung in den seit Jahren h\u00e4ngigen zweiten Teil der Raumplanungsgesetz-Revision. Der Nationalrat war auf Vorschl\u00e4ge des Bundesrates Ende 2019 nicht eingetreten.</p><p class=\"Standard_d\">Die Urek-S entschied dann, den Entwurf des Bundesrates neu aufzulegen. Sie vereinfachte nach eigenen Angaben die Vorschl\u00e4ge der Landesregierung stark und strich umstrittene und nicht mehrheitsf\u00e4hige Elemente, unter anderem Strafbestimmungen. Auch Anliegen der Landschaftsinitiative griff sie auf.</p><p class=\"Standard_d\">Der Bundesrat begr\u00fcsste dieses Vorgehen und verzichtete auf einen eigenen indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. \"Nach verschiedenen Anl\u00e4ufen ist eine in verschiedener Hinsicht \u00fcberzeugende Vorlage entstanden\", lobte Umweltministerin Simonetta Sommaruga die Arbeit der Kommission.</p><p class=\"Standard_d\">Der von der Landschaftsinitiative verlangte Grundsatz der Trennung zwischen Baugebiet und Nichtbaugebiet sei f\u00fcr den Bundesrat zentral. Der Bundesrat empfiehlt die Initiative aber zur Ablehnung, wegen M\u00e4ngeln hinsichtlich Umsetzung, wie Sommaruga sagte.</p><p>&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 16.06.2022</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>St\u00e4nderat regelt das Bauen ausserhalb von Bauzonen neu</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>F\u00fcr Bauen ausserhalb der Baugebiete hat der St\u00e4nderat neue Regeln beschlossen. Die Zahl der Bauten und bebauten Fl\u00e4chen ausserhalb von Bauzonen soll nicht steigen, die Kantone aber zugleich Spielraum f\u00fcr eigene Entscheidungen erhalten.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Der St\u00e4nderat verabschiedete am Donnerstag die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes mit 42 zu 0 Stimmen. Die Vorlage will er als indirekten Gegenvorschlag der Landschaftsinitiative entgegen stellen. Die Umweltkommission (Urek-S) hatte wesentliche Anliegen der Landschaftsinitiative aufgenommen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Paradigmenwechsel</p><p class=\"Standard_d\">Die Gesetzesrevision ist ein Paradigmenwechsel. Herzst\u00fcck ist ein Stabilisierungsziel f\u00fcr Gebiete ausserhalb von Bauzonen. Die Kantone sollen im Richtplan ein Gesamtkonzept zur Erreichung dieses Zieles festlegen m\u00fcssen, dem Bund regelm\u00e4ssig Bericht erstatten und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen.</p><p class=\"Standard_d\">Erfassen m\u00fcssen die Kantone etwa die Zahl der neu erstellten und abgebrochenen Geb\u00e4ude und auch die Entwicklung der Bodenversiegelung. Passen die Kantone ihre Richtpl\u00e4ne nicht innert f\u00fcnf Jahren entsprechend an, d\u00fcrfen sie ohne Kompensation keine neuen Geb\u00e4ude ausserhalb ihrer Baugebiete bewilligen.</p><p class=\"Standard_d\">Damit nicht mehr genutzte Geb\u00e4ude und Anlagen aus der Landschaft verschwinden, will der St\u00e4nderat keine Vorschriften, sondern Anreize, wie Kommissionssprecher Jakob Stark (SVP/TG) es nannte. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchpr\u00e4mien f\u00fcr nicht mehr genutzte Geb\u00e4ude und Anlagen bezahlen.</p><p class=\"Standard_d\">W\u00fcrden j\u00e4hrlich zwischen 1000 und 2000 Bauten abgebrochen und betr\u00fcge die Pr\u00e4mie zwischen 20'000 und 30'000 Franken, w\u00e4re laut Stark mit j\u00e4hrlichen Kosten f\u00fcr die Kantone von 21 bis 66 Millionen Franken zu rechnen. Der Bund kann aber Beitr\u00e4ge leisten.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Spielraum mit Spezialzonen</p><p class=\"Standard_d\">Ausserhalb der Bauzonen will der St\u00e4nderat nicht nur die Zahl der Geb\u00e4ude stabilisieren, sondern in ganzj\u00e4hrig bewirtschafteten Gebieten auch die Bodenversiegelung - also wasserdicht befestigte Fl\u00e4chen. Eine Ausnahme will er f\u00fcr die Landwirtschaft und - auf Antrag einer Minderheit - auch f\u00fcr touristische Aktivit\u00e4ten machen.</p><p class=\"Standard_d\">Den Kantonen gibt der St\u00e4nderat Spielraum: Um wirtschaftliche Entwicklungen zu erm\u00f6glichen, k\u00f6nnen sie ausserhalb der Baugebiete in Spezialzonen nicht an den Standort gebundene Nutzungen zulassen. Daf\u00fcr gelten Auflagen, etwa Kompensations- und Aufwertungsmassnahmen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Erneuerungsm\u00f6glichkeit f\u00fcr Hotels</p><p class=\"Standard_d\">Die Kommissionsmehrheit h\u00e4tte dies nur f\u00fcr Berggebiete zulassen wollen. Der Rat folgte aber einer Minderheit und gab das Instrument allen Kantonen in die Hand. \"Gem\u00e4ss Bundesamt f\u00fcr Statistik umfasst das Berggebiet 71 Prozent der Landesfl\u00e4che\", sagte Minderheitsvertreter Daniel F\u00e4ssler (Mitte/AI).</p><p class=\"Standard_d\">Die Kantone k\u00f6nnen umgekehrt ausserhalb von Bauzonen aber \u00fcber das Raumplanungsgesetz hinausgehende zus\u00e4tzliche Einschr\u00e4nkungen erlassen. Das entschied der St\u00e4nderat auf einen Minderheitsantrag und r\u00e4umte den Kantonen zus\u00e4tzliche Kompetenzen ein.</p><p class=\"Standard_d\">Restaurants und Hotels ausserhalb des Baugebietes will der St\u00e4nderat M\u00f6glichkeiten geben, sich zu erneuern. Diese Betriebe d\u00fcrfen, wenn die Mehrnutzung kompensiert wird, auch vergr\u00f6ssert werden. Die Kriterien daf\u00fcr muss der Bundesrat festlegen. Die unterlegene rot-gr\u00fcne Minderheit h\u00e4tte beim geltenden Recht bleiben wollen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">\"Klarer Mehrwert\"</p><p class=\"Standard_d\">Die zweite Etappe der Raumplanungsgesetz-Revision ist formell ein indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative, obwohl die Arbeiten daran schon im Gang waren, als die Initiative eingereicht wurde. Das entschied der St\u00e4nderat gegen den Willen der Mehrheit der Urek-S, mit 22 zu 19 Stimmen.</p><p class=\"Standard_d\">Lisa Mazzone (Gr\u00fcne/GE) sprach sich namens der Minderheit daf\u00fcr aus. Das sei von Anfang an so geplant und f\u00fcr die Vernehmlassung kommuniziert worden. Es solle entweder die Initiative oder das revidierte Gesetz geben und dies den Initianten signalisiert werden.</p><p class=\"Standard_d\">Umweltministerin Simonetta Sommaruga f\u00fcgte an, die Vorlage habe gegen\u00fcber der Initiative einen klaren Mehrwert. Der Bundesrat habe aufgrund der Antr\u00e4ge der Kommission auf einen eigenen Gegenvorschlag verzichtet. F\u00e4ssler hingegen hielt es f\u00fcr falsch, die Vorlage an den R\u00fcckzug der Initiative oder ein Nein zu kn\u00fcpfen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Nein zu Initiative</p><p class=\"Standard_d\">Zur Landschaftsinitiative selbst beschloss der St\u00e4nderat eine Nein-Empfehlung, mit 28 zu 6 Stimmen bei 5 Enthaltungen. Eine rot-gr\u00fcne Minderheit hatte die Initiative unterst\u00fctzt. Auch der Bundesrat hatte die Initiative zur Ablehnung empfohlen.</p><p class=\"Standard_d\">Die Volksinitiative will die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet in der Verfassung verankern. Bund und Kantone sollen daf\u00fcr sorgen, dass ausserhalb von Bauzonen die Zahl der Geb\u00e4ude und die von diesen beanspruchte Fl\u00e4che nicht zunehmen.</p><p>&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im Nationalrat, 15.06.2023</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Parlament will Zahl der Bauten ausserhalb Bauzonen stabilisieren</strong></p><p class=\"Standard_d\"><strong>Ausserhalb der Bauzonen soll die Zahl der Geb\u00e4ude nicht mehr steigen. Zu diesem Ziel bekennt sich das Parlament. Im Nationalrat hatten von Minderheiten beantragte Ausnahmeregelungen keine Chance.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Im zweiten Anlauf nahm der Nationalrat das revidierte Raumplanungsgesetz am Donnerstag mit 173 zu 0 Stimmen und mit 13 Enthaltungen an. Die Vorlage ist seit langem h\u00e4ngig im Parlament.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Gegenvorschlag zu Landschaftsinitiative</p><p class=\"Standard_d\">Ende 2019 hatte die grosse Kammer nicht darauf eintreten wollen. Danach vereinfachte sie die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderates, und der St\u00e4nderat hiess sie gut. Er ist nach den Entscheiden des Nationalrats nun wieder am Zug, denn noch gibt es Differenzen.</p><p class=\"Standard_d\">Beide R\u00e4te entschieden zudem, das revidierte Raumplanungsgesetz zum indirekten Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative zu machen. Die Initiative will die Trennung von Baugebiet und Nicht-Baugebiet in die Verfassung schreiben.</p><p class=\"Standard_d\">Herzst\u00fcck der Gesetzesrevision ist ein Stabilisierungsziel. Die Kantone m\u00fcssen im Richtplan festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Geb\u00e4ude und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen. Sie m\u00fcssen dem Bund regelm\u00e4ssig Bericht erstatten und falls n\u00f6tig Anpassungen vornehmen.</p><p class=\"Standard_d\">Bau-Ausnahmen ausserhalb von Baugebieten k\u00f6nnten neu die Kantone regeln, f\u00fchrte Kommissionssprecher Mike Egger (SVP/SG) dazu aus. Diese Zust\u00e4ndigkeit der Kantone erm\u00f6gliche massgeschneiderte L\u00f6sungen, sagten mehrere Votanten.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Eine Abrisspr\u00e4mie</p><p class=\"Standard_d\">Dass nicht mehr genutzte Bauten aus der Landschaft verschwinden, wollen die R\u00e4te mit Anreizen erreichen. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchpr\u00e4mien f\u00fcr solche Geb\u00e4ude und nicht mehr genutzte Anlagen bezahlen. Der Nationalrat pr\u00e4zisierte dazu, dass das Geb\u00e4ude rechtm\u00e4ssig erstellt worden sein muss.</p><p class=\"Standard_d\">W\u00fcrden j\u00e4hrlich 1000 bis 2000 Bauten abgebrochen und betr\u00fcge die Pr\u00e4mie zwischen 20'000 und 30'000 Franken, w\u00e4re mit j\u00e4hrlichen Kosten f\u00fcr die Kantone von 21 bis 66 Millionen Franken zu rechnen. So hatte es im St\u00e4nderat Jakob Stark (SVP/TG) vorgerechnet.</p><p class=\"Standard_d\">Der Bund kann aber Beitr\u00e4ge leisten, mit R\u00fccksicht auf die Einnahmen der Kantone aus der Mehrwertabgabe f\u00fcr Einzonungen. Das hat der Nationalrat auf Antrag einer Minderheit erg\u00e4nzt.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Ausnahme f\u00fcr Berggebiete</p><p class=\"Standard_d\">Nicht an einen Standort gebundene Nutzungen ausserhalb von Bauzonen - zu Gunsten der wirtschaftlichen Entwicklung - will der Nationalrat nur in Berggebieten erlauben. Der St\u00e4nderat hingegen und auch der Bundesrat wollen dies \u00fcberall im Land zulassen.</p><p class=\"Standard_d\">Beide R\u00e4te wollen, dass im Gegenzug Auflagen gelten sollen, etwa Kompensations- und Ausgleichsmassnahmen. Umweltminister Albert R\u00f6sti erg\u00e4nzte zu diesem Punkt, dass rund zwei Drittel der Fl\u00e4che der Schweiz zum Berggebiet geh\u00f6rten.</p><p class=\"Standard_d\">Nicht mehr genutzte Bauernh\u00e4user und an diese H\u00e4user angebaute \u00d6konomiegeb\u00e4ude sollen nicht zu Wohnzwecken umgenutzt werden d\u00fcrfen. Das entschied der Nationalrat mit 101 zu 82 Stimmen. SP, Gr\u00fcne, GLP, aber auch Mitglieder von Mitte, FDP und SVP wollten nichts von der M\u00f6glichkeit wissen, diese Geb\u00e4ude k\u00fcnftig besser zu nutzen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Keine \"Inselbauzonen\"</p><p class=\"Standard_d\">Martina Munz (SP/SH) warnte namens der Minderheit, diese Umbauten w\u00fcrden das Stabilisierungsziel untergraben. Grosse \u00d6konomiegeb\u00e4ude k\u00f6nnten zu Mehrfamilienh\u00e4usern werden, \"mitten auf dem Land\". Diese \"Inselbauzonen\" w\u00fcrden ein Privileg bedeuten, das Grundbesitzer in der Bauzone nicht h\u00e4tten, doppelte Beat Flach (GLP/AG) nach.</p><p class=\"Standard_d\">Die Mehrheit und Umweltminister R\u00f6sti h\u00e4tten solche Nutzungen zulassen wollen unter der Voraussetzung, dass die Baute altrechtlich erstellt worden und gen\u00fcgend erschlossen ist.</p><p class=\"Standard_d\">Das von der Minderheit gezeichnete Bild entspreche nicht der Realit\u00e4t, kritisierte R\u00f6sti und l\u00f6ste im Rat mit seinem Engagement f\u00fcr diesen Passus zahlreiche Fragen aus. Es gehe um erschlossene Wohnh\u00e4user, die trotz Strukturwandels genutzt werden sollten. Die H\u00e4user m\u00fcssten aber ihr Erscheinungsbild behalten.</p><p class=\"Standard_d\">Unter gewissen Voraussetzungen erlauben will eine knappe Mehrheit den Abriss, den Wiederaufbau und die betriebliche Erweiterung von Beherbergungsbetrieben ausserhalb des Baugebiets. F\u00fcr Restaurants soll das aber nicht gelten. Der St\u00e4nderat hingegen wollte diese M\u00f6glichkeit allen Gastbetrieben geben.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Wiederherstellungspflicht regeln</p><p class=\"Standard_d\">Neu regeln will der Nationalrat den Anspruch auf Wiederherstellung des rechtm\u00e4ssigen Zustandes f\u00fcr unbewilligte Nutzungen ausserhalb von Bauzonen. Dieser soll nach 30 Jahren verfallen. So verlangt es eine vom Parlament angenommene Motion.</p><p>&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 14.09.2023</strong></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>R\u00e4te streiten \u00fcber Umnutzungen in der Landwirtschaftszone</strong><br><strong>Bei der Revision des Raumplanungsgesetzes ist der St\u00e4nderat am Donnerstag dem Nationalrat entgegengekommen. Es verbleiben aber zahlreiche Differenzen. Umstritten ist namentlich die Umnutzung nicht mehr ben\u00f6tigter landwirtschaftlicher Geb\u00e4ude zu Wohnh\u00e4usern in der Landwirtschaftszone.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Die kleine Kammer m\u00f6chte solche Umnutzungen unter bestimmten Bedingungen zulassen. Eine Mehrheit des Nationalrats hatte dies in der Sommersession abgelehnt. Es drohe die Entstehung von \"Inselbauzonen\", befand eine Mehrheit.</p><p class=\"Standard_d\">Weitere Differenzen betreffen Ausnahmen von Bestimmungen zu Geruchsemissionen, wenn ein Gebiet von der Landwirtschafts- in die Bauzone umgezont wird, sowie die Errichtung von Mobilfunkanlagen ausserhalb von Bauzonen.</p><p class=\"Standard_d\">Nicht an einen Standort gebundene Nutzungen ausserhalb von Bauzonen - zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung - will der St\u00e4nderat weiterhin im ganzen Land erlauben. Laut dem Nationalrat sollen sie dagegen nur im Berggebiet m\u00f6glich sein.</p><p class=\"Standard_d\">Zudem m\u00f6chte der St\u00e4nderat auch den Abriss und Wiederaufbau von in der Zeit vor 1980 gebauten Restaurants sowie deren Erweiterung erlauben. Der Nationalrat wollte eine solche Bestimmung bislang nur f\u00fcr Hotels.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Stabilisierungsziel im Zentrum</p><p class=\"Standard_d\">Auf die Eckpunkte der Revision hatten sich die R\u00e4te schon fr\u00fcher geeinigt. Sie betrifft das Bauen ausserhalb der Bauzone. Herzst\u00fcck der Gesetzesrevision ist ein Stabilisierungsziel. Die Kantone m\u00fcssen im Richtplan festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Geb\u00e4ude und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen. Sie m\u00fcssen dem Bund regelm\u00e4ssig Bericht erstatten und falls n\u00f6tig Anpassungen vornehmen.</p><p class=\"Standard_d\">Dass nicht mehr genutzte Bauten aus der Landschaft verschwinden, wollen die R\u00e4te mit Anreizen erreichen. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchpr\u00e4mien f\u00fcr solche Geb\u00e4ude bezahlen.</p><p class=\"Standard_d\">Der St\u00e4nderat m\u00f6chte, dass solche Pr\u00e4mien bei landwirtschaftlichen und touristischen Bauten auch bezahlt werden k\u00f6nnen, wenn ein Ersatzneubau erstellt wird. Eine Mehrheit des Rates fand, sonst drohten alte Geb\u00e4ude einfach stehen gelassen zu werden.</p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat will keine Pr\u00e4mien, wenn nach dem Abbruch neu gebaut wird. Zudem will er explizit im Gesetz festhalten, dass Abbruchpr\u00e4mien nur f\u00fcr rechtm\u00e4ssig erstellte Geb\u00e4ude bezahlt werden d\u00fcrfen.</p><p class=\"Standard_d\">Die Vorlage fungiert als indirekter Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Das Volksbegehren will die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet in die Verfassung schreiben.</p><p>&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><span style=\"color:#221E1F;\"><strong>Debatte im Nationalrat, 18.09.2023</strong></span></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>R\u00e4te einigen sich bei Umnutzungen</strong><br><strong>Bei der Teilrevision des Raumplanungsgesetzes ist der Nationalrat am Montag in mehreren wichtigen Punkten auf die Linie des St\u00e4nderats eingeschwenkt. So erkl\u00e4rte er sich einverstanden, unter bestimmten Bedingungen Umnutzungen nicht mehr ben\u00f6tigter Landwirtschaftsgeb\u00e4ude zu Wohnh\u00e4usern zuzulassen.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Mit 110 zu 72 Stimmen bei drei Enthaltungen r\u00e4umte der Nationalrat die entsprechende Differenz zur kleinen Kammer aus. Eine Minderheit der vorberatenden Kommission argumentierte ohne Erfolg, wenn die Kantone Zonen bestimmen k\u00f6nnten, in denen solche Umnutzungen erlaubt seien, laufe dies dem Ziel der Revision zuwider.</p><p class=\"Standard_d\">Der Vorschlag des St\u00e4nderats f\u00fchre zu Druck auf die Landwirtschaft, kritisierte Minderheitssprecherin Priska Wismer-Felder (Mitte/LU). Unterst\u00fctzung erhielt sie insbesondere von der Ratslinken. Martina Munz (SP/SH) sprach von einem \"Schicksalsartikel\". Es frohe ein Einfallstor f\u00fcr eine weitere Zersiedelung.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">\"Verbesserung der Gesamtsituation\"</p><p class=\"Standard_d\">Umweltminister Albert R\u00f6sti hob dagegen hervor, das Gesetz verlange bei solchen Umnutzungen Kompensationsmassnahmen und eine Verbesserung der Gesamtsituation. Die Bef\u00fcrchtung, dass irgendwo pl\u00f6tzlich ein Wohnblock entstehe, sei vollkommen unbegr\u00fcndet.</p><p class=\"Standard_d\">R\u00f6sti gab zu bedenken, f\u00fcr Bauern k\u00f6nnen es ein wichtiges zus\u00e4tzliches Einkommen bedeuten, wenn sie ein zus\u00e4tzliches Zimmer vermieten k\u00f6nnten. Der Umweltminister \u00e4usserte Unverst\u00e4ndnis dar\u00fcber, dass einige Vertreterinnen und Vertreter der Landwirtschaft die Bestimmung zu den Umnutzungen ablehnten.</p><p class=\"Standard_d\">Benjamin Roduit (Mitte/VS) gab zu bedenken, ohne die Bestimmung drohe eine Situation, in der Maiens\u00e4sse einfach dem Zerfall \u00fcberlassen w\u00fcrden.</p><p class=\"Standard_d\">Stabilisierungsziel im Zentrum</p><p class=\"Standard_d\">Einig sind sich die R\u00e4te auch darin, den Abriss und Wiederaufbau von in der Zeit vor 1980 gebauten Restaurants ausserhalb der Bauzone sowie deren Erweiterung zu erlauben. Der Nationalrat wollte eine solche Bestimmung zun\u00e4chst nur f\u00fcr Hotels.</p><p class=\"Standard_d\">Die Vorlage betrifft das Bauen ausserhalb der Bauzone. Herzst\u00fcck der Gesetzesrevision ist ein Stabilisierungsziel. Die Kantone m\u00fcssen im Richtplan festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Geb\u00e4ude und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen. Sie m\u00fcssen dem Bund regelm\u00e4ssig Bericht erstatten und falls n\u00f6tig Anpassungen vornehmen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Umstrittene Abbruchpr\u00e4mien</p><p class=\"Standard_d\">Dass nicht mehr genutzte Bauten aus der Landschaft verschwinden, wollen die R\u00e4te mit Anreizen erreichen. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchpr\u00e4mien f\u00fcr solche Geb\u00e4ude bezahlen.</p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat erkl\u00e4rte sich am Montag einverstanden, dass solche Pr\u00e4mien bei landwirtschaftlichen und touristischen Bauten auch bezahlt werden k\u00f6nnen, wenn ein Ersatzneubau erstellt wird. Eine Mehrheit des St\u00e4nderates hatte zuvor moniert, sonst drohten alte Geb\u00e4ude einfach stehen gelassen zu werden.</p><p class=\"Standard_d\">Kurt Egger (Gr\u00fcne/TG) warb ohne Erfolg f\u00fcr einen Kompromiss: Er wollte eine Pr\u00e4mie bei Abriss und Neubau landwirtschaftlicher Geb\u00e4ude, nicht aber, wenn die Bauten touristisch genutzt werden.</p><p class=\"Standard_d\">Egger vertrat die Ansicht, wenn landwirtschaftliche Bauten in der Landwirtschaftszone ersetzt w\u00fcrden, sei dies zonenkonform. Bei touristischen Ersatzneubauten sei dies nicht der Fall. Mehr noch: Wer statt in der Landwirtschafts- in der Bauzone neu baue, werde unter Umst\u00e4nden benachteiligt.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Beschr\u00e4nkung aufs Berggebiet</p><p class=\"Standard_d\">Nicht an einen Standort gebundene Nutzungen ausserhalb von Bauzonen - zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung - will der Nationalrat weiterhin nur im Berggebiet erlauben. Laut dem St\u00e4nderat sollen sie dagegen im ganzen Land m\u00f6glich sein.</p><p class=\"Standard_d\">Eine weitere noch bestehende Differenz betrifft das Aufstellen von Mobilfunkantennen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><strong>Debatte im St\u00e4nderat, 25.09.2023</strong>&nbsp;</h3><p class=\"Standard_d\"><strong>R\u00e4te streiten weiter um Nutzungen ausserhalb von Bauzonen</strong><br><strong>National- und St\u00e4nderat sind bei der Revision des Raumplanungsgesetzes weiterhin uneins. Die kleine Kammer will nicht an einen Standort gebundene Nutzungen ausserhalb von Bauzonen - zugunsten der wirtschaftlichen Entwicklung - nach wie vor im ganzen Land erlauben.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Oppositionslos beharrte der St\u00e4nderat am Montag auf seiner Position. Der Nationalrat will die Regelung aufs Berggebiet beschr\u00e4nken.</p><p class=\"Standard_d\">Die grosse Kammer muss sich nun nochmals mit der Sache befassen. Dabei wird sie erneut auch \u00fcber die genauen Regeln f\u00fcr das Aufstellen von Mobilfunkantennen ausserhalb der Bauzone zu befinden haben. Auch in dieser Frage besteht noch eine Differenz.</p><p class=\"Standard_d\">In zahlreichen weiteren Punkten hatten sich die R\u00e4te in der Woche zuvor geeinigt. Namentlich erkl\u00e4rte sich der Nationalrat einverstanden, unter bestimmten Bedingungen Umnutzungen nicht mehr ben\u00f6tigter Landwirtschaftsgeb\u00e4ude zu Wohnh\u00e4usern zuzulassen.</p><p class=\"Standard_d\">Die Vorlage betrifft das Bauen ausserhalb der Bauzone und ist der indirekte Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative. Herzst\u00fcck der Gesetzesrevision ist ein Stabilisierungsziel. Die Kantone m\u00fcssen im Richtplan festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Geb\u00e4ude und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen. Sie m\u00fcssen dem Bund regelm\u00e4ssig Bericht erstatten und falls n\u00f6tig Anpassungen vornehmen.</p><p class=\"Standard_d\">Dass nicht mehr genutzte Bauten aus der Landschaft verschwinden, wollen die R\u00e4te mit Anreizen erreichen. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchpr\u00e4mien f\u00fcr solche Geb\u00e4ude bezahlen.</p><p>&nbsp;</p><h4 class=\"SDA_Meldung_d\">SDA-Meldung</h4><h3 class=\"Debatte_sda_linksb\u00fcndig_d\"><span style=\"color:#221E1F;\"><strong>Debatte im Nationalrat, 27.09.2023</strong></span></h3><p class=\"Standard_d\"><strong>Parlament bereinigt das revidierte Raumplanungsrecht</strong><br><strong>Das Parlament regelt das Bauen ausserhalb von Bauzonen neu und setzt ein Stabilisierungsziel f\u00fcr Bauten ausserhalb von Baugebieten. Die zweite Etappe der Revision des Raumplanungsgesetzes ist bereinigt und bereit f\u00fcr die Schlussabstimmungen.</strong></p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat hat sich am Mittwoch bei den letzten Differenzen dem St\u00e4nderat angeschlossen. Nicht an einen Standort gebundene Nutzungen ausserhalb von Baugebieten, die der wirtschaftlichen Entwicklung zugutekommen, sind damit grunds\u00e4tzlich \u00fcberall im Land m\u00f6glich.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">R\u00fccksicht auf Landwirtschaft</p><p class=\"Standard_d\">Der Nationalrat h\u00e4tte diese M\u00f6glichkeit nur in Berggebieten erlauben wollen, lenkte nun aber ein. Mike Egger (SVP/SG), Sprecher der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie (Urek-N), sagte, die Urek-N habe sich versichert, dass dank der kantonalen Richtplanungen gen\u00fcgend R\u00fccksicht auf Bed\u00fcrfnisse der Landwirtschaft genommen werden k\u00f6nne.</p><p class=\"Standard_d\">Umweltminister Albert R\u00f6sti ging davon aus, dass entsprechende Projekte ohnehin meist in Berggebieten liegen w\u00fcrden. Als Beispiele nannte er innovative Tourismusprojekte und den Schutz von Kulturlandschaften. Auch gebe es eine Kompensationspflicht.</p><p class=\"Standard_d\">Auch auf Vorgaben f\u00fcr das Montieren von Mobilfunkantennen ausserhalb von Bauzonen haben sich die R\u00e4te geeinigt. Die Vorlage ist nach dem Willen des Parlaments der indirekte Gegenvorschlag zur Landschaftsinitiative.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet</p><p class=\"Standard_d\">Diese will die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet in der Verfassung verankern. Bund und Kantone sollen daf\u00fcr sorgen, dass ausserhalb von Bauzonen die Zahl der Geb\u00e4ude und von diesen beanspruchte Fl\u00e4chen nicht zunehmen. Der St\u00e4nderat empfiehlt sie zur Ablehnung. Der Nationalrat hat noch nicht entschieden.</p><p class=\"Standard_d\">Die in der zweiten Etappe revidierten Bestimmungen im Raumplanungsgesetz regeln nun das Bauen ausserhalb der Bauzone. Die Trennung von Baugebiet und Nichtbaugebiet wird gest\u00e4rkt, wie Kommissionssprecher Egger ausf\u00fchrte.</p><p class=\"Standard_d\">Herzst\u00fcck ist ein Stabilisierungsziel: Die Kantone m\u00fcssen im Richtplan festlegen, wie sie ausserhalb der Bauzone die Zahl der Geb\u00e4ude und das Ausmass der Versiegelung stabil halten wollen. Sie m\u00fcssen dem Bund regelm\u00e4ssig Bericht erstatten und falls n\u00f6tig Anpassungen vornehmen.</p><p class=\"Standard_d\">Dass nicht mehr genutzte Bauten aus der Landschaft verschwinden, wollen die R\u00e4te mit Anreizen erreichen. Neu sollen die Kantone unter gewissen Voraussetzungen Abbruchpr\u00e4mien f\u00fcr solche Geb\u00e4ude bezahlen.</p><p class=\"Standard_d\">&nbsp;</p><p class=\"Standard_d\">Lange Geschichte</p><p class=\"Standard_d\">Der Raumplanungsgesetz-Revision hat eine lange Geschichte: 2019 war der Nationalrat auf Vorschl\u00e4ge des Bundesrates f\u00fcr die zweite Etappe nicht eingetreten. Die zust\u00e4ndige Kommission des St\u00e4nderates entschied daraufhin, den Entwurf des Bundesrates zu vereinfachen und neu aufzulegen. Damit brachte sie die Diskussion wieder in Gang.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1695991337000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2846","Category":"IIIa/IV","Modified":"\/Date(1770756601260)\/","SubmissionDate":"\/Date(1540944000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Raumplanung und Wohnungswesen"}}