{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180091,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180091,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180091,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180091,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180091,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180091,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180091,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180091,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180091,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180091,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180091,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180091,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180091,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180091,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180091,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180091,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180091,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20180091,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.091","BusinessType":1,"BusinessTypeName":"Gesch\u00e4ft des Bundesrates","BusinessTypeAbbreviation":"BRG","Title":"Bundesgesetz \u00fcber die Familienzulagen. \u00c4nderung","Description":"Botschaft vom 30. November 2018 zur \u00c4nderung des Familienzulagengesetzes","InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 30.11.2018</b></p><p><b>Familienzulagen: Bundesrat will L\u00fccken schliessen </b></p><p><b>Arbeitslose M\u00fctter, die eine Mutterschaftsentsch\u00e4digung beziehen, sollen Anrecht auf Familienzulagen haben. Auch die Voraussetzungen f\u00fcr den Bezug von Ausbildungszulagen sollen angepasst werden. Weiter soll im Familienzulagengesetz (FamZG) eine Gesetzesgrundlage f\u00fcr Finanzhilfen an Familienorganisationen geschaffen werden. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 die Botschaft zur entsprechenden \u00c4nderung des FamZG an das Parlament \u00fcberwiesen. </b></p><p>Der Bundesrat will mit der Revision des Familienzulagengesetzes (FamZG) eine L\u00fccke schliessen. Arbeitslose M\u00fctter, die eine Mutterschaftsentsch\u00e4digung beziehen, sollen Anspruch auf eine Familienzulage haben. Dies ist heute nicht der Fall. Hat beispielsweise in Folge einer fehlenden Vaterschaftsanerkennung keine andere Person einen Anspruch auf Familienzulagen, wird f\u00fcr das Kind keine Zulage ausgerichtet. Mit dieser Anpassung wird die vom Parlament angenommene Motion Seydoux-Christe (13.3650) umgesetzt.</p><p></p><p>Ausbildungszulagen ab Ausbildungsbeginn ausrichten</p><p>Mit der Vorlage erf\u00fcllt der Bundesrat auch die Forderung der Parlamentarischen Initiative M\u00fcller-Altermatt (16.417): Ausbildungszulagen sollen ab Beginn der Ausbildung und nicht aufgrund des Geburtstages ausgerichtet werden.</p><p>Im FamZG sind zwei Arten von Familienzulagen geregelt: die Kinder- und die Ausbildungszulage. Letztere ist h\u00f6her als die Kinderzulage, weil die nachobligatorische Ausbildung mit h\u00f6heren Kosten verbunden ist. Im aktuellen FamZG haben Kinder, die noch nicht 16 Jahre alt sind und eine nachobligatorische Ausbildung beginnen, keinen Anspruch auf Ausbildungszulagen. Neu soll die geltende Altersgrenze von 16 Jahren gesenkt werden. Somit werden die Eltern bereits ab dem Zeitpunkt, in dem ihre Kinder das 15. Altersjahr vollendet haben und sich in einer nachobligatorischen Ausbildung befinden, Anspruch auf Ausbildungszulagen haben.</p><p></p><p>Gesetzliche Grundlage f\u00fcr Finanzhilfen an Familienorganisationen schaffen</p><p>Schliesslich wird die Revision zum Anlass genommen, eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr die Finanzhilfen an Familienorganisationen zu schaffen. Mit diesen unterst\u00fctzt der Bund seit rund 70 Jahren gesamtschweizerische oder sprachregional t\u00e4tige Familienorganisationen. Bis jetzt wurden die Finanzhilfen direkt gest\u00fctzt auf die Bundesverfassung gew\u00e4hrt. Aus rechtsstaatlicher Sicht ist die Schaffung einer expliziten gesetzlichen Grundlage n\u00f6tig. Diese soll ins Familienzulagengesetz integriert werden.</p><p>Wie bis anhin sollen die Finanzhilfen gesamtschweizerisch oder sprachregional t\u00e4tigen Familienorganisationen gew\u00e4hrt werden, die gemeinn\u00fctzig, konfessionell neutral und parteipolitisch unabh\u00e4ngig sind. Die Finanzhilfen k\u00f6nnen an Organisationen ausgerichtet werden, die in folgenden F\u00f6rderbereichen aktiv sind: \"Vereinbarkeit von Familie und Erwerbst\u00e4tigkeit\" oder \"Begleitung und Beratung von Familien sowie Elternbildung\". Finanziert werden diese \u00fcber das ordentliche Budget des Bundes.</p><p>Die finanziellen Auswirkungen der L\u00fcckenschliessung bei den arbeitslosen M\u00fcttern, die eine Mutterschaftsentsch\u00e4digung beziehen, sind marginal. Die Neuregelung bei den Ausbildungszulagen hat j\u00e4hrliche Mehrausgaben von rund 16 Millionen Franken zur Folge. Dies entspricht einem Anteil von 3 Promille an den Gesamtausgaben f\u00fcr die Familienzulagen. Bei den Finanzhilfen an Familienorganisationen fallen keine Mehrausgaben an. </p><p>In der Vernehmlassung ist die Vorlage positiv aufgenommen worden. Die \u00fcberwiegende Mehrheit der Vernehmlassungsteilnehmenden teilt die Ansicht des Bundesrates, dass mit der vorliegenden Revision das System der Familienzulagen verbessert werden kann und dass die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage f\u00fcr die Ausrichtung von Finanzhilfen an Familienorganisationen notwendig ist. </p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 19.03.2019</b></p><p><b>Nationalrat will L\u00fccken bei Familienzulagen stopfen </b></p><p><b>Der Nationalrat will bestehende L\u00fccken bei den Familienzulagen stopfen. Unter anderem sollen arbeitslose alleinerziehende M\u00fctter mit der Mutterschaftsentsch\u00e4digung neu das Recht auf Familienzulagen haben.</b></p><p>Die grosse Kammer ist am Dienstag ihrer Sozialkommission sowie dem Bundesrat gefolgt und hat das revidierte Bundesgesetz \u00fcber die Familienzulagen mit 179 Stimmen ohne Gegenstimme angenommen. Die \u00c4nderungen gehen auf parlamentarische Vorst\u00f6sse zur\u00fcck.</p><p>Heute k\u00f6nnen arbeitslose alleinerziehende Frauen, die Mutterschaftsentsch\u00e4digung erhalten, keine Familienzulagen beziehen. Hat keine andere Person einen Anspruch auf diese Zulagen, weil beispielsweise eine Vaterschaftsanerkennung fehlt, wird f\u00fcr das Kind keine Zulage ausgerichtet. Das soll sich nun \u00e4ndern.</p><p></p><p>Ausbildungszulagen ab 15 Jahren</p><p>Die zweite \u00c4nderung betrifft die Ausbildungszulagen, die ebenfalls im Familienzulagengesetz geregelt sind. Diese sind h\u00f6her als die Kinderzulagen, weil die nachobligatorische Ausbildung mit h\u00f6heren Kosten verbunden ist.</p><p>Auch hier folgt der Nationalrat dem Bundesrat. K\u00fcnftig sollen diese Zulagen bereits ab 15 Jahren ausgerichtet werden k\u00f6nnen. Heute gilt die untere Altersgrenze 16. Eine Kommissionsmehrheit wollte die Limite bereits bei 14 Jahren ansetzen.</p><p>Nach den bisherigen Abkl\u00e4rungen sei davon auszugehen, dass eine weitere Senkung der Altersgrenze in der Schweiz kaum Auswirkungen habe, kritisierte der Zuger SVP-Nationalrat Thomas Aeschi diesen Vorschlag. \"Weniger als rund 1 Prozent aller in der Schweiz lebenden Kinder w\u00fcrden von einer solchen Regel profitieren.\"</p><p>Er fand mit seinem Anliegen Geh\u00f6r. Eine Mitte-Rechts-Mehrheit folgte in diesem Punkt dem Bundesrat. Die Linke dagegen scheiterte mit ihrem Vorschlag klar, die Ausbildungszulage l\u00e4ngstens bis zur Vollendung des 29. Altersjahrs auszudehnen. Heute gilt die obere Altersgrenze 25.</p><p></p><p>Marginale Mehrausgaben</p><p>Ferner will der Nationalrat wie der Bundesrat eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr Finanzhilfen an Familienorganisationen schaffen. Solche Zahlungen w\u00fcrden seit 1949 geleistet. Zurzeit beliefen sie sich auf 2 Millionen Franken im Jahr, sagte Yvonne Feri (SP/AG) im Namen der Kommissionsmehrheit.</p><p>Die Familienzulagen f\u00fcr alleinstehende und arbeitslose M\u00fctter fallen laut Innenminister Alain Berset finanziell marginal ins Gewicht. Die \u00c4nderung bei den Ausbildungszulagen habe j\u00e4hrliche Mehrausgaben von rund 16 Millionen Franken zur Folge. Dies entspreche einem Anteil von 3 Promille an den Gesamtausgaben f\u00fcr die Familienzulagen.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 19.09.2019</b></p><p><b>Ausbildungszulagen werden k\u00fcnftig schon ab 15 Jahren ausbezahlt </b></p><p><b>Ausbildungszulagen sollen k\u00fcnftig schon ab 15 Jahren ausbezahlt werden. Das Parlament hat eine entsprechende Revision des Familienzulagengesetzes verabschiedet. Die Vorlage war in beiden R\u00e4ten unbestritten. Heute werden Ausbildungszulagen ab 16 Jahren ausgerichtet.</b></p><p>Nach dem Nationalrat nahm am Donnerstag auch der St\u00e4nderat die \u00c4nderungen einstimmig an. Dies hatte bereits die vorberatende Sozialkommission empfohlen. Das Gesch\u00e4ft ist damit bereit f\u00fcr die Schlussabstimmungen.</p><p>Der Bundesrat will mit der Revision bestehende L\u00fccken stopfen. Die \u00c4nderungen gehen auf parlamentarische Vorst\u00f6sse zur\u00fcck.</p><p>So sollen arbeitslose, alleinerziehende M\u00fctter w\u00e4hrend des Bezugs der Mutterschaftsentsch\u00e4digung k\u00fcnftig Familienzulagen erhalten. Hat keine andere Person einen Anspruch auf diese Zulagen, weil beispielsweise eine Vaterschaftsanerkennung fehlt, wird f\u00fcr das Kind heute keine Zulage ausgerichtet.</p><p>Schliesslich wird eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr die Gew\u00e4hrung von Finanzhilfen an Familienorganisationen geschaffen. Solche Zahlungen w\u00fcrden seit 1949 geleistet. Zurzeit beliefen sie sich auf 2 Millionen Franken im Jahr, sagte St\u00e4nder\u00e4tin Pascale Bruderer Wyss (SP/AG) im Namen der Kommission.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":null,"ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1569542400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2836","Category":"IIIb/IV","Modified":"\/Date(1770756563680)\/","SubmissionDate":"\/Date(1543536000000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sozialer Schutz"}}