{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180306,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180306,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180306,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180306,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180306,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180306,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180306,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180306,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180306,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180306,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180306,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180306,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180306,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180306,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180306,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180306,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180306,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20180306,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.306","BusinessType":3,"BusinessTypeName":"Standesinitiative","BusinessTypeAbbreviation":"Kt. Iv.","Title":"Bek\u00e4mpfung des Lohndumpings. Erweiterung des Begriffs der missbr\u00e4uchlichen K\u00fcndigung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Kanton Tessin fordert die Bundesversammlung auf, zur Bek\u00e4mpfung des Lohndumpings die rechtlichen Bestimmungen zur missbr\u00e4uchlichen K\u00fcndigung von Arbeitsverh\u00e4ltnissen anzupassen. Insbesondere fordert er, Artikel\u00a0336 OR so zu \u00e4ndern, dass die K\u00fcndigung des Arbeitgebers missbr\u00e4uchlich ist, wenn sie ausgesprochen wird:</p><p>a. um den gek\u00fcndigten Arbeitnehmer durch einen gleichqualifizierten Arbeitnehmer, der weniger Lohn erh\u00e4lt, zu ersetzen; oder</p><p>b. weil sich der Arbeitnehmer weigert, aufgrund eines Arbeitskr\u00e4fte\u00fcberschusses auf dem Arbeitsmarkt erhebliche Lohneinbussen zu akzeptieren (Lohndumping).</p>","ReasonText":"<p>Das Tessiner Stimmvolk hat mit einem Jastimmenanteil von 58 Prozent die von der SVP eingereichte kantonale Verfassungsinitiative \"Prima i nostri!\" angenommen. Eine der neuen Bestimmungen der Tessiner Kantonsverfassung, die gesetzlich umgesetzt werden muss, wenn der Volkswille respektiert werden soll, ist Artikel\u00a014 Buchstabe\u00a0j. Dieser beauftragt den Kanton, daf\u00fcr zu sorgen, dass keinem Tessiner Arbeitnehmer aufgrund des diskriminierenden Entscheids, einheimische durch ausl\u00e4ndische Arbeitskr\u00e4fte zu ersetzen, gek\u00fcndigt wird oder dass keiner aufgrund eines Arbeitskr\u00e4fte\u00fcberschusses auf dem Arbeitsmarkt erhebliche Lohneinbussen akzeptieren muss (Lohndumping).</p><p>Da dieser Rechtsbereich jedoch in die Kompetenz des Bundes f\u00e4llt, kann die genannte Bestimmung der Kantonsverfassung nat\u00fcrlich erst nach einer \u00c4nderung der in der Bundesverfassung vorgesehenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen in einem kantonalen Gesetz konkretisiert werden. Eine solche \u00c4nderung ist allerdings sehr unwahrscheinlich. Doch es gibt eine Alternative: Unser Kanton kann auf Bundesebene daf\u00fcr sorgen, dass die bundesrechtlichen Hindernisse f\u00fcr die Umsetzung der erw\u00e4hnten Verfassungs\u00e4nderung beseitigt werden, in diesem Fall namentlich die in der Zust\u00e4ndigkeit der Bundesversammlung liegenden einschl\u00e4gigen Bestimmungen des Obligationenrechts (OR).</p><p>Mit dem neuen Verfassungsartikel soll eine K\u00fcndigung zum simplen Austausch von Arbeitnehmenden (\"Austauschk\u00fcndigung\") verhindert werden. Dabei ist unwesentlich, dass die K\u00fcndigung erfolgt, um den Arbeitnehmer durch eine nicht ortsans\u00e4ssige Arbeitskraft zu ersetzen. Es geht vielmehr darum, dass mit solchen K\u00fcndigungen bezweckt wird, einen neuen Arbeitnehmer zu geringerem Lohn einzustellen. Selbst wenn ein Arbeitnehmer aus Sementina durch einen aus Semione ersetzt w\u00fcrde, w\u00e4re dies zweifelsohne eine \"Austauschk\u00fcndigung\" mit dem Ziel, das Gehaltsniveau zu dr\u00fccken, sprich Lohndumping zu betreiben. Egal aus welcher Perspektive man diese F\u00e4lle betrachtet, um gegen sie vorgehen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen im \u00fcbergeordneten Recht die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden.</p><p>Die einschl\u00e4gigen Bestimmungen des OR z\u00e4hlen die F\u00e4lle der missbr\u00e4uchlichen K\u00fcndigung (Art. 336 OR) und der K\u00fcndigung zur Unzeit (Art. 336c OR) auf. Missbr\u00e4uchlich ist eine K\u00fcndigung insbesondere dann, wenn sie erfolgt wegen einer Eigenschaft, die dem Arbeitnehmer kraft seiner Pers\u00f6nlichkeit zusteht (politische oder religi\u00f6se \u00dcberzeugung, sexuelle Orientierung, Staatangeh\u00f6rigkeit, Zivilstand usw.), oder weil der Arbeitnehmer ein verfassungsm\u00e4ssiges Recht aus\u00fcbt, nach Treu und Glauben Anspr\u00fcche aus dem Arbeitsverh\u00e4ltnis geltend macht oder eine gewerkschaftliche T\u00e4tigkeit aus\u00fcbt. Zur Unzeit erfolgt eine K\u00fcndigung, wenn sie w\u00e4hrend des Milit\u00e4r- oder Zivilschutzdienstes, w\u00e4hrend der Verhinderung durch Krankheit oder Unfall (mit zeitlicher Begrenzung), w\u00e4hrend der Schwangerschaft oder in den 16 Tagen nach der Niederkunft ausgesprochen wird.</p><p>Die \"Austauschk\u00fcndigungen\" werden von den geltenden OR-Bestimmungen nicht erfasst. Im \u00dcbrigen ist nur die K\u00fcndigung zur Unzeit nichtig (Art. 336c Abs. 2 OR), bei missbr\u00e4uchlichen K\u00fcndigungen ist lediglich eine Entsch\u00e4digung von bis zu sechs Monatsl\u00f6hnen vorgesehen.</p><p>Das OR muss in zwei Punkten ge\u00e4ndert werden, damit die neue Bestimmung der Tessiner Verfassung umgesetzt werden kann und nicht toter Buchstabe\u00a0sowie rein politisches Gepl\u00e4nkel bleibt, mit dem jene beruhigt werden sollen, die um ihren Arbeitsplatz bangen. Gerade weil der Volkswille zu respektieren ist, erachten wir es als notwendig, die genannten Anpassungen des \u00fcbergeordneten Rechts anzuregen, welche die Konkretisierung der Tessiner Verfassungs\u00e4nderung erst m\u00f6glich machen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Tessin","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1647388800000)\/","ResponsibleDepartment":1,"ResponsibleDepartmentName":"Parlament","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"Parl","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2811","Category":"IV","Modified":"\/Date(1779242486717)\/","SubmissionDate":"\/Date(1521590400000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5013,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Migration"}}