{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180323,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180323,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180323,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180323,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180323,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180323,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180323,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180323,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180323,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180323,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180323,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180323,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180323,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180323,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180323,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180323,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180323,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20180323,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.323","BusinessType":3,"BusinessTypeName":"Standesinitiative","BusinessTypeAbbreviation":"Kt. Iv.","Title":"Erm\u00f6glichung der institutionellen Beaufsichtigung von privaten Unternehmen und Organisationen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung nimmt der Kanton Waadt sein Initiativrecht auf Bundesebene wahr und ersucht die Bundesversammlung, die Bundesgesetzgebung, namentlich das Bundesgesetz betreffend die Erg\u00e4nzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (OR; SR 220) und das Bundesgesetz vom 24. M\u00e4rz 1995 \u00fcber die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG; SR 151.1), dahingehend anzupassen, dass die Kantone:</p><p>- die Einhaltung des Grundsatzes der Gleichstellung von Mann und Frau, insbesondere punkto Lohn, \u00fcberpr\u00fcfen k\u00f6nnen;</p><p>- Sanktionen gegen Arbeitgeber verh\u00e4ngen k\u00f6nnen, die gegen den Grundsatz der Gleichstellung von Mann und Frau verstossen.</p>","ReasonText":"<p>Seit 1981 ist die Gleichstellung von Frau und Mann, auch was den Lohn angeht, als Grundrecht in der Bundesverfassung (Art. 8 Abs. 3) verankert. Das Bundesgesetz von 1995 \u00fcber die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG) f\u00fchrt diesen Grundsatz aus. Dennoch kommt es im Kanton Waadt und in der Schweiz allgemein noch immer zu signifikanten Ungleichbehandlungen. Laut dem vom waadtl\u00e4ndischen Gesundheits- und Sozialdepartement im September 2017 ver\u00f6ffentlichten \"Rapport social vaudois\" sind im Kanton Waadt 40 Prozent der Angestellten in einem atypischen Arbeitsverh\u00e4ltnis besch\u00e4ftigt, wovon ein \u00fcberproportionaler Teil auf Frauen entf\u00e4llt. 78 Prozent der Frauen arbeiten Teilzeit in einem Pensum von mehr als 50 Prozent. 14 Prozent der Angestellten im Privatsektor sind von Tiefl\u00f6hnen betroffen, 65 Prozent davon sind Frauen. Ein Lohn gilt als Tieflohn, wenn er auf Basis eines Vollzeitpensums weniger als zwei Drittel des Medianlohnes von 5930 Franken ausmacht. Die Lohnunterschiede zwischen M\u00e4nnern und Frauen belaufen sich im Durchschnitt auf 12,4 Prozent. Im Jahr 2013 wendeten Frauen im Schnitt 12 Stunden mehr f\u00fcr Hausarbeiten auf als M\u00e4nner. Ein Teil dieser Unterschiede l\u00e4sst sich durch objektive Faktoren wie Ausbildungsgrad, berufliche Stellung, Anforderungsprofil der Stelle oder Berufserfahrung erkl\u00e4ren. Doch der Anteil der unerkl\u00e4rbaren Lohnunterschiede bleibt hoch und macht rund 40 Prozent aus. Er ist \u00fcber die vergangenen Jahre stabil geblieben.</p><p>Mehr als 20 Jahre nach dem Inkrafttreten des GlG sind diese Ergebnisse entt\u00e4uschend. Offensichtlich braucht es Instrumente, die wirksam die in der Verfassung festgeschriebene Lohngleichheit f\u00f6rdern. Die Massnahmen zur Verringerung der Ungleichbehandlungen auf dem Arbeitsmarkt, namentlich die Verbesserung der Ausbildung und der Rahmenbedingungen, haben zwar gewisse Fr\u00fcchte getragen, doch die Bek\u00e4mpfung der Lohndiskriminierung obliegt nach wie vor vollumf\u00e4nglich den Frauen und ist abh\u00e4ngig von deren M\u00f6glichkeiten, rechtliche Schritte einzuleiten. Um Lohngleichheit zu erreichen, gen\u00fcgt es nicht, Lohngleichheit zu verk\u00fcnden, sondern es m\u00fcssen die Voraussetzungen f\u00fcr das Erreichen der Verfassungziele geschaffen werden. Die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te diskutierten in den letzten Wochen \u00fcber die Halbheiten des aktuellen Entwurfes zur Revision des GlG wie die partiellen Lohngleichheitsanalysen ohne Kontrollen oder Sanktionen. Und obwohl es sich nur um Minimalmassnahmen handelt, werden diese von der konservativen Mehrheit im St\u00e4nderat, die den Entwurf am 28. Februar 2018 an die Kommission zur\u00fcckwies, als exzessiv betrachtet.</p><p>Angesichts des Starrsinns der Politikerinnen und Politiker, welche an der Selbstkontrolle der Unternehmen zur Erreichung der Lohngleichheit festhalten m\u00f6chten - eine Strategie, die sich in den letzten zwei Jahrzehnten als \u00fcberaus wirkungslos erwiesen hat -, m\u00fcssen sich die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te unbedingt einen Ruck geben, ihre Verantwortung wahrnehmen und diesen krassen und gesetzeswidrigen Ungerechtigkeiten einen Riegel schieben. Hierzu ist es dringender denn je erforderlich, den Kantonen, die sich f\u00fcr Frauenrechte einsetzen, in Bern Geh\u00f6r zu verschaffen. Diese Standesinitiative bietet den Waadtl\u00e4nder Ratsmitgliedern die M\u00f6glichkeit daf\u00fcr. Sie verlangt eine seri\u00f6se Revision der Bundesgesetzgebung, die den Kantonen erlaubt, die Einhaltung der Lohngleichheit tats\u00e4chlich zu kontrollieren und die Arbeitgeber, die dagegen verstossen, zu bestrafen. Der Kanton Waadt muss auf nationaler Ebene auch weiterhin eine Vorreiterrolle bei der Gleichstellung von Mann und Frau spielen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Waadt","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1623715200000)\/","ResponsibleDepartment":1,"ResponsibleDepartmentName":"Parlament","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"Parl","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15|28|44","Category":"IV","Modified":"\/Date(1779243179170)\/","SubmissionDate":"\/Date(1543795200000)\/","SubmissionCouncil":null,"SubmissionCouncilName":null,"SubmissionCouncilAbbreviation":null,"SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft|Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}