{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180401,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180401,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180401,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180401,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180401,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180401,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180401,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180401,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180401,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180401,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180401,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180401,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180401,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180401,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180401,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180401,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180401,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20180401,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.401","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Erneuerung des Fonds Landschaft Schweiz 2021-2031","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Entwurf und Bericht der Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und</b></p><p><b>Energie des St\u00e4nderates vom 13. August 2018</b></p><p>Der Fonds Landschaft Schweiz (FLS) wurde 1991 anl\u00e4sslich des 700-j\u00e4hrigen Bestehens der Eidgenossenschaft mit einer Laufzeit von zehn Jahren geschaffen. Seither wurde er bereits zweimal um zehn Jahre verl\u00e4ngert. Mit der Unterst\u00fctzung lokaler und regionaler Projekte zur Erhaltung und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften schafft der FLS neben kulturellen und emotionalen auch wirtschaftliche und \u00f6kologische Mehrwerte. Der FLS f\u00f6rdert als verwaltungsunabh\u00e4ngiges Instrument des Bundes konkretes Engagement vor Ort mit Anreizen und Anschubhilfen. Die Projekte werden von Kantonen, Gemeinden und Dritten mitfinanziert, so dass den Finanzhilfen des FLS ein grosser Multiplikationseffekt zukommt.</p><p>Der Entwurf sieht die Erneuerung des FLS f\u00fcr die Jahre 2021-31 sowie die Ausstattung des Fonds mit einem Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken vor.</p><p></p><p><b>Medienmitteilung des Bundesrates vom 07.11.2018</b></p><p><b>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 7. November 2018 die Erneuerung des Fonds Landschaft Schweiz (FLS) um weitere zehn Jahre abgelehnt. </b></p><p>Der Bundesrat hat am 7. November 2018 die von der st\u00e4nder\u00e4tlichen Kommission f\u00fcr Umwelt, Energie und Kommunikation (UREK-S) mit einer parlamentarischen Initiative vorgeschlagene Verl\u00e4ngerung des FLS abgelehnt. Der Fonds sollte f\u00fcr die Jahre 2021-2031 mit insgesamt 50 Millionen Franken ausgestattet werden. Der Bundesrat ist der Meinung, dass der Bund aus ordnungspolitischen Gr\u00fcnden keine weiteren Einlagen in den Fonds leisten sollte. Zum einen sah auch das Parlament bei der \u00c4ufnung des Fonds zur 700-Jahrfeier der Eidgenossenschaft eine einmalige Einlage des Bundes vor. Zum andern bilden Spezialfonds Parallelhaushalte neben dem ordentlichen Bundeshaushalt, erh\u00f6hen die Komplexit\u00e4t der Bundesrechnung und verringern damit deren Transparenz.</p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 13.12.2018</b></p><p><b>St\u00e4nderat spricht sich f\u00fcr Verl\u00e4ngerung des Landschaftsfonds aus </b></p><p>Der St\u00e4nderat unterst\u00fctzt das Vorhaben, den Fonds Landschaft Schweiz (FLS) um zehn Jahre zu verl\u00e4ngern - gegen den Widerstand des Bundesrates. F\u00fcr die Periode 2021 bis 2031 ist ein Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken vorgesehen.</p><p>Der St\u00e4nderat hat am Donnerstag oppositionslos einem Gesetzesentwurf seiner Umweltkommission zugestimmt. Ausl\u00f6ser war eine parlamentarische Initiative, welche von den Kommissionen beider R\u00e4te angenommen worden war. Nun muss noch der Nationalrat dar\u00fcber befinden.</p><p>Der St\u00e4nderat beurteilt die bisherige T\u00e4tigkeit des Fonds sehr positiv: Dieser leiste wertvolle Unterst\u00fctzung f\u00fcr Projekte zur Pflege und Erhaltung von naturnahen Kulturlandschaften in der ganzen Schweiz, erkl\u00e4rte Werner Luginb\u00fchl (BDP/BE) im Namen der Kommission.</p><p></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 11.03.2019</b></p><p><b>Fonds zum Schutz der Landschaft wird um zehn Jahre verl\u00e4ngert </b></p><p><b>Der Fonds Landschaft Schweiz (FLS) wird um zehn Jahre verl\u00e4ngert. F\u00fcr die Periode 2021 bis 2031 ist erneut ein Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken vorgesehen. Der Nationalrat stimmte am Montag der Verl\u00e4ngerung des Fonds und dem Betrag zu.</b></p><p>Der Fonds erhielt in der Eintretensdebatte viele lobende Worte. Viele unterst\u00fctzte Projekte w\u00fcrden zur regionalen Wertsch\u00f6pfung beitragen, sagte Karl Vogler (CSP/OW) namens der Kommission. Er leiste wertvolle Unterst\u00fctzung f\u00fcr die Pflege und den Erhalt von Landschaften, Natur- und Kulturdenkm\u00e4lern in der ganzen Schweiz. Auch die Kantone h\u00e4tten sich positiv zur Weiterf\u00fchrung des Fonds ge\u00e4ussert.</p><p>Der Fonds war 1991 anl\u00e4sslich der 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft ins Leben gerufen worden. In seinen ersten 25 Jahren hat der Fonds 140 Millionen Franken f\u00fcr rund 2500 Projekte in allen Landesgegenden eingesetzt. So wurden unter anderem B\u00e4ume gepflanzt, landschaftspr\u00e4gende Mauern erneuert und alte Steinbr\u00fccken restauriert.</p><p>Als einzige Partei lehnte die SVP den Fonds aus ordnungs- und finanzpolitischen Gr\u00fcnden ab, wie Felix M\u00fcri (LU) sagte. Die finanziellen Mittel seien f\u00fcr eine bestimmte Zeit gesprochen worden. Es k\u00f6nne nicht sein, dass die Subventionen immer wieder verl\u00e4ngert w\u00fcrden. Dies habe negative Folgen f\u00fcr den Bundeshaushalt.</p><p>Ins gleiche Horn bl\u00e4st der Bundesrat. Es gebe zwar keine Zweifel, dass der Fonds Landschaft Schweiz in den vergangenen 28 Jahren gute Arbeit geleistet habe, sagte Umweltministerin Simonetta Sommaruga im Rat. Das Parlament habe bei der \u00c4ufnung des Fonds aber eine einmalige Einlage des Bundes vorgesehen. Eine weitere Verl\u00e4ngerung stehe im Widerspruch dazu. Man m\u00fcsse dem mal ein Ende setzen. Dieser Moment sei jetzt da.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und auf Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie des St\u00e4nderates folgende parlamentarische Initiative ein: </p><p>Es werden die erforderlichen Bestimmungen erarbeitet, damit:</p><p>1. der Bundesbeschluss vom 3. Mai 1991 \u00fcber Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege von naturnahen Kulturlandschaften (SR 451.51) um zehn Jahre bis zum 31. Juli 2031 verl\u00e4ngert werden kann; und </p><p>2. der Fonds Landschaft Schweiz f\u00fcr diese neue Laufzeit mit einem weiteren Bundesbeitrag von 50 Millionen Franken ausgestattet werden kann.</p>","ReasonText":"<p>Die Bundesversammlung hat 1991 als Beitrag des Parlamentes zur 700-Jahr-Feier der Eidgenossenschaft \"etwas von bleibendem Wert, namentlich f\u00fcr die kommenden Generationen\" schaffen wollen. Sie hat dazu, zun\u00e4chst f\u00fcr zehn Jahre, einen Fonds zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften eingerichtet, mit 50 Millionen Franken dotiert und ganz bewusst als \"von der Bundesverwaltung losgel\u00f6stes\" F\u00f6rderinstrument ausgestaltet. Weil sich dieser Fonds Landschaft Schweiz (FLS) bew\u00e4hrt hat, haben die eidgen\u00f6ssischen R\u00e4te die Rechtsgrundlagen mittlerweile zweimal um je zehn Jahre verl\u00e4ngert und entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt. </p><p>Dank diesen dreifachen Parlamentsbeschl\u00fcssen und freiwilligen Beitr\u00e4gen von Kantonen, Gemeinden und Privaten hat der FLS bis heute rund 145 Millionen Franken f\u00fcr mehr als 2500 lokale und regionale Projekte in allen Landesgegenden einsetzen k\u00f6nnen. Damit konnten Investitionen in die Sch\u00f6nheit und in den \u00f6kologischen Wert schweizerischer Kulturlandschaften in der Gr\u00f6ssenordnung von einer halben Milliarde Franken ausgel\u00f6st und mitfinanziert werden. Mit Unterst\u00fctzung des FLS wurden und werden beispielsweise landschaftspr\u00e4gende Trockenmauern im Jura und im Berggebiet erneuert, verwilderte Kastanienselven im Tessin wieder hergerichtet, Suonen im Wallis instandgestellt und vergandete Alpweiden entbuscht. FLS-Beitr\u00e4ge gab und gibt es unter bestimmten Bedingungen auch f\u00fcr die Erneuerung von Steinplatten- und Schindeld\u00e4chern, f\u00fcr die Pflanzung von Alleen und Baumreihen sowie f\u00fcr Aufwertungen durch ganze B\u00fcndel verschiedener Massnahmen (wie zum Beispiel im Thurgauer Seebachtal, im Grossen Moos, im St. Galler Rheintal, im Valle Bavona oder im Valle di Muggio).</p><p>Die Rechtsgrundlage des FLS, der Bundesbeschluss \u00fcber Finanzhilfen zur Erhaltung und Pflege naturnaher Kulturlandschaften (SR 451.51), ist bis zum 31. Juli 2021 befristet; die bereitgestellten Bundesmittel werden bis dann aufgebraucht sein. Das Parlament ist somit aufgerufen zu entscheiden, wie es mit seinem Werk aus dem Jubil\u00e4umsjahr 1991 weitergehen soll. </p><p>Die Kantone haben diese Frage im Rahmen der 2015 durchgef\u00fchrten Vorkonsultation zum damaligen Entwurf f\u00fcr einen Aktionsplan Biodiversit\u00e4t bereits beantwortet: W\u00e4hrend sie andere Vorhaben des damaligen Aktionsplans kritisch beurteilten, haben sich die Kantone fast einhellig f\u00fcr eine Weiterf\u00fchrung des FLS und f\u00fcr eine ausreichende Dotierung mit finanziellen Mitteln ausgesprochen.</p><p>Bei einem Verzicht auf eine Weiterf\u00fchrung des FLS ginge der Schweiz ein einmaliges F\u00f6rderinstrument verloren. Im Unterschied zu andern Instrumenten, die fl\u00e4chendeckend und \"top down\" wirken, f\u00f6rdert der FLS gezielt auf Gesuch hin ausschliesslich freiwillige Bem\u00fchungen von unten (\"bottom-up\"): Er unterst\u00fctzt unb\u00fcrokratisch B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger, Organisationen und Gemeinwesen, die einen Mehrwert in der Landschaft schaffen wollen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1553212800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1770758863740)\/","SubmissionDate":"\/Date(1515715200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Umwelt"}}