{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180441,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180441,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180441,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180441,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180441,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180441,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180441,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180441,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180441,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180441,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180441,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180441,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180441,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180441,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180441,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180441,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180441,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20180441,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.441","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Die Volksinitiative \"F\u00fcr einen vern\u00fcnftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie\" (18.052) wurde am 4. Juli 2017 durch das Initiativkomitee \"Vaterschaftsurlaub jetzt!\",</b><b>in dem sich die vier Dachverb\u00e4nde Travail Suisse, M\u00e4nner.ch, Alliance F und Pro Familia Schweiz zusammengeschlossen hatten, eingereicht. Die Initiative verlangt, dass alle erwerbst\u00e4tigen V\u00e4ter mindestens vier Wochen Vaterschaftsurlaub beziehen k\u00f6nnen und w\u00e4hrend ihrer Abwesenheit 80 Prozent ihres Lohns erhalten. Das Parlament empfiehlt Volk und St\u00e4nden die Ablehnung der Initiative, hat stattdessen aber einen indirekten Gegenentwurf verabschiedet. Dieser sieht vor, dass V\u00e4ter nach der Geburt des Kindes zwei Wochen Urlaub beziehen k\u00f6nnen und in dieser Zeit 80 Prozent ihres Lohns erhalten. In der Folge hat das Initiativkomitee die Volksinitiative am 7. Oktober 2019 bedingt zur\u00fcckgezogen. Da ein \u00fcberparteiliches Referendumskomitee aus Gewerbekreisen das Referendum gegen den Gegenentwurf ergriffen hat, wird er dem Volk am 27. September 2020 zur Abstimmung unterbreitet.</b></p><p></p><p>Die am 4. Juli 2017 eingereichte Volksinitiative \"F\u00fcr einen vern\u00fcnftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie\" will dem Bund die Aufgabe \u00fcbertragen, eine Vaterschaftsversicherung einzurichten. Sie verlangt, dass V\u00e4ter einen gesetzlichen Anspruch auf einen mindestens vierw\u00f6chigen Vaterschaftsurlaub erhalten, der \u00fcber die Erwerbsersatzordnung (EO) entsch\u00e4digt w\u00fcrde. Der Einkommensersatz w\u00fcrde wie bei der Mutterschaftsentsch\u00e4digung 80 Prozent des Einkommens betragen, aber h\u00f6chstens 196 Franken pro Tag. Ein solcher Urlaub w\u00fcrde sch\u00e4tzungsweise 420 Millionen Franken pro Jahr kosten. Dieser Betrag entspricht einem EO-Beitragssatz von 0,11 Prozent. </p><p>In seiner Botschaft vom 1. Juni 2018 beantragte der Bundesrat der Bundesversammlung, die Volksinitiative Volk und St\u00e4nden ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag zur Ablehnung zu empfehlen. Der Bundesrat anerkennt zwar das Anliegen des Vaterschaftsurlaubs; der Ausbau eines bedarfsgerechten familienerg\u00e4nzenden Kinderbetreuungsangebots hat f\u00fcr ihn jedoch Priorit\u00e4t. Im Vergleich zu einem gesetzlich verankerten Vaterschaftsurlaub w\u00fcrde, so der Bundesrat, diese Massnahme nicht nur unmittelbar nach der Geburt des Kindes, sondern auch in den nachfolgenden Familienphasen dazu beitragen, dass M\u00fctter und V\u00e4ter Familie und Erwerbst\u00e4tigkeit besser vereinbaren k\u00f6nnen. Zudem w\u00fcrde ein solcher Urlaub die Wirtschaft mit zus\u00e4tzlichen Abgaben belasten und die Unternehmen vor grosse organisatorische Herausforderungen stellen. Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die Einf\u00fchrung eines Vaterschaftsurlaubs wie bis anhin in der Verantwortung der Arbeitgeber respektive der Sozialpartner bleiben soll. </p><p>Die Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderates (SGK-S) diskutierte an ihrer Sitzung vom 28. Juni 2018 die Antr\u00e4ge des Bundesrates, h\u00f6rte Vertreterinnen und Vertreter des Initiativkomitees an und beauftragte anschliessend die Verwaltung, je einen Gesetzesentwurf inklusive einer Kostensch\u00e4tzung f\u00fcr einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative zu einem \u00fcber die EO entsch\u00e4digten Elternurlaub, bei dem 8 Wochen f\u00fcr die Mutter und 8 Wochen f\u00fcr die Eltern reserviert sind, sowie f\u00fcr einen zweiw\u00f6chigen, \u00fcber die EO entsch\u00e4digten Vaterschaftsurlaub auszuarbeiten. An ihrer Sitzung vom 21. August 2018 h\u00f6rte die SGK-S zudem Vertreterinnen und Vertreter des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, des Schweizerischen Gewerbeverbandes, des Dachverbandes Economiesuisse sowie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes an und diskutierte die von der Verwaltung erstellten Berichte. Die SGK-S sprach sich schliesslich mit 9 zu 2 Stimmen f\u00fcr einen zweiw\u00f6chigen Vaterschaftsurlaub und damit gegen einen 16-w\u00f6chigen Elternurlaub aus und beschloss mit 8 zu 5 Stimmen, dass der zweiw\u00f6chige, \u00fcber die EO entsch\u00e4digte Vaterschaftsurlaub der Volksinitiative als indirekter Gegenvorschlag in Form einer Kommissionsinitiative gegen\u00fcbergestellt werden soll. </p><p>Die Kommission f\u00fcr Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N), der auf nationalr\u00e4tlicher Seite die Beratung der Volksinitiative zugewiesen worden war, stimmte dem Entscheid der SGK-S, eine Kommissionsinitiative auszuarbeiten, am 20. September 2018 mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. Die SGK-S wiederum verabschiedete am 6. November 2018 den Gesetzesvorentwurf samt erl\u00e4uterndem Bericht, er\u00f6ffnete am 16. November 2018 das Vernehmlassungsverfahren, nahm anschliessend am 15. April 2019 die Ergebnisse der Vernehmlassung zur Kenntnis und hiess den ausgearbeiteten Erlassentwurf und den erl\u00e4uternden Bericht gut. </p><p>Der Erlassentwurf sieht vor, den arbeitsrechtlichen Anspruch auf den zweiw\u00f6chigen Urlaub im Obligationenrecht (OR) zu verankern und die Voraussetzungen und Modalit\u00e4ten f\u00fcr die Entsch\u00e4digung im Erwerbsersatzgesetz vom 25. September 1952 (EOG) zu regeln. </p><p>Die Anspruchsvoraussetzungen f\u00fcr den zweiw\u00f6chigen Vaterschaftsurlaub sollen sich grunds\u00e4tzlich an der Mutterschaftsentsch\u00e4digung orientieren. Anspruch haben M\u00e4nner, die zum Zeitpunkt der Geburt der rechtliche Vater des Kindes sind (Entstehung des Kindsverh\u00e4ltnisses kraft der Ehe mit der Mutter oder durch Anerkennung) oder dies w\u00e4hrend der darauf folgenden sechs Monate werden (Entstehung des Kindsverh\u00e4ltnisses durch Anerkennung oder gerichtlichen Entscheid, r\u00fcckwirkend auf den Zeitpunkt der Geburt). Der Vaterschaftsurlaub muss in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes bezogen werden.</p><p>Vorgesehen ist - analog zum Mutterschaftsurlaub - eine Regelung, wonach die Ferien nicht gek\u00fcrzt werden d\u00fcrfen, wenn der Vater den Vaterschaftsurlaub bezieht. Ebenfalls vorgesehen ist eine Verl\u00e4ngerung der K\u00fcndigungsfrist bei Aufl\u00f6sung des Arbeitsverh\u00e4ltnisses und dass keine Vereinbarung zum Nachteil des Arbeitnehmers getroffen werden darf.</p><p>Der Vaterschaftsurlaub muss - im Gegensatz zum Mutterschaftsurlaub - nicht an einem St\u00fcck, sondern kann auch tageweise bezogen werden. Ein Urlaub von weniger als einem Tag ist allerdings nicht vorgesehen.</p><p>Was den Anspruch auf die EO-Entsch\u00e4digung betrifft, gelten die gleichen Voraussetzungen wie f\u00fcr die Mutterschaftsentsch\u00e4digung. Das heisst, der Vater muss w\u00e4hrend der neun Monate vor der Geburt im Sinne des Bundesgesetzes \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung vom 20. Dezember 1946 (AHVG) versichert gewesen sein und in dieser Zeit mindestens f\u00fcnf Monate eine Erwerbst\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt haben. Die Entsch\u00e4digung betr\u00e4gt wie bei der Mutterschaftsentsch\u00e4digung 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens und wird in Taggeldern ausgerichtet.</p><p>Die Kosten werden vom Bund auf rund 230 Millionen Franken pro Jahr gesch\u00e4tzt. F\u00fcr den zweiw\u00f6chigen Urlaub w\u00fcrden 0,06 zus\u00e4tzliche Lohnprozente je h\u00e4lftig bei Arbeitgebern und Arbeitnehmenden erhoben.</p><p>Die SGK-S h\u00e4lt in ihrem Bericht fest, dass V\u00e4ter, M\u00fctter, Paare und Kinder von einem Vaterschaftsurlaub profitieren k\u00f6nnen, weshalb sie ihn grunds\u00e4tzlich bef\u00fcrwortet. Allerdings ist sie der Ansicht, dass die Einf\u00fchrung eines Vaterschaftsurlaubs von vier Wochen, wie ihn die Volksinitiative \"F\u00fcr einen vern\u00fcnftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie\" fordert, die Wirtschaft mit zu umfangreichen zus\u00e4tzlichen Abgaben belasten und Unternehmen vor grosse organisatorische Herausforderungen stellen w\u00fcrde. Sie schl\u00e4gt daher mit dem Gesetzesentwurf den Kompromiss eines zweiw\u00f6chigen Urlaubs vor. Ihrer Meinung nach ist dieser indirekte Gegenentwurf auch f\u00fcr KMU und Kleinstbetriebe finanziell und organisatorisch umsetzbar und stellt mit j\u00e4hrlichen Kosten von 224 Millionen Franken einen sozialpolitisch vertr\u00e4glichen Beitrag zur Schaffung eines familienfreundlichen Arbeitsumfelds dar.</p><p>Die SGK-S lud den Bundesrat mit Schreiben vom 24. April 2019 zur Stellungnahme ein. Dieser sprach sich gegen einen zweiw\u00f6chigen Vaterschaftsurlaub aus. Er ist der Ansicht, dass ein bedarfsgerechter Ausbau der familien- und schulerg\u00e4nzenden Kinderbetreuungsangebote und der Betreuungsurlaub f\u00fcr Eltern von schwer kranken Kindern ein besseres Kosten-Nutzen-Verh\u00e4ltnis aufweisen als ein Vaterschaftsurlaub. Ausserdem gibt er vertraglichen Regelungen der Wirtschaft gegen\u00fcber einem gesetzlich verankerten Vaterschaftsurlaub den Vorzug. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass neue Vorschl\u00e4ge f\u00fcr einen Leistungsausbau in der EO im Lichte laufender Gesetzesvorhaben behandelt werden m\u00fcssen, damit die Finanzierung der EO auch in Zukunft gew\u00e4hrleistet werden kann.</p><p></p><p>Quellen: </p><p>Botschaft des Bundesrates vom 1. Juni 2018 zur Volksinitiative \"F\u00fcr einen vern\u00fcnftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie\", BBl 2018 3699</p><p>\"Parlamentarische Initiative Indirekter Gegenentwurf zur Vaterschaftsurlaubs-Initiative\" (18.441), Bericht der Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderates vom 15. April 2019, BBl 2019 3405</p><p>Stellungnahme des Bundesrates vom 22. Mai 2019, BBl 2019 3851</p>","Proceedings":"<p>Der <b>St\u00e4nderat</b> f\u00fchrte in der Sommersession 2019 zun\u00e4chst eine gemeinsame Debatte \u00fcber die Vaterschaftsurlaubs-Initiative und den indirekten Gegenentwurf und behandelte die beiden Vorlagen anschliessend separat. Als Erster ergriff der Kommissionssprecher das Wort und begr\u00fcndete die Antr\u00e4ge der Kommission, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen und auf den von ihr ausgearbeiteten indirekten Gegenentwurf einzutreten. Die Kommission erachte, so der Kommissionssprecher Erich Ettlin (C, OW), die F\u00f6rderung von familienfreundlichen Arbeitsbedingungen, zu denen auch der Vaterschaftsurlaub z\u00e4hlt, als wichtig. Die Einf\u00fchrung eines Vaterschaftsurlaubs von vier Wochen, wie von den Initiantinnen und Initianten gefordert, w\u00fcrde jedoch die Wirtschaft mit zu umfangreichen zus\u00e4tzlichen Abgaben belasten und Unternehmen vor grosse organisatorische Herausforderungen stellen. Der indirekte Gegenvorschlag sei ein sozialpolitisch vertr\u00e4glicher Beitrag zur Schaffung eines familienfreundlichen Arbeitsumfelds. </p><p>Eine aus Vertretern der SVP-Fraktion und der FDP-Liberalen Fraktion bestehende Kommissionsminderheit wollte auf den Gegenvorschlag nicht eintreten. Ein Teil dieser Minderheit stellte sich grunds\u00e4tzlich gegen einen Gegenentwurf. Der vorliegende Gegenentwurf sei ein weiterer nicht zwingend notwendiger Ausbau des Sozialstaats. Er stelle eine unflexible, staatlich verordnete gesetzliche Einheitsl\u00f6sung dar, welche zu zus\u00e4tzlichen Abgaben f\u00fchre. Die gesch\u00e4tzten Kosten von 224 Millionen Franken pro Jahr, welche eine Anpassung der EO-Beitr\u00e4ge um 0,05 Prozentpunkte zur Folge haben, w\u00fcrden auf den ersten Blick zwar verkraftbar erscheinen. Diese f\u00fcr sich allein marginale Anhebung sei allerdings tr\u00fcgerisch, denn sie reihe sich in verschiedene weitere Gesetzgebungsprojekte und absehbare Vorhaben des Gesetzgebers ein, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Lohnkosten haben. In der Sozialpolitik gelte es Priorit\u00e4ten zu setzen. Das N\u00f6tige m\u00fcsse vom W\u00fcnschbaren getrennt werden. Ein Vaterschaftsurlaub sei zwar w\u00fcnschbar, aber nicht absolut notwendig. Anderen Mitgliedern dieser Minderheit ging der Gegenentwurf zu wenig weit. Sie hatten in der Kommission einen Elternurlaub von 16 Wochen vorgeschlagen, daf\u00fcr aber keine Mehrheit gefunden. </p><p>Eine zweite Kommissionsminderheit, bestehend aus Vertretern der SP-Fraktion, stellte den Antrag, die Volksinitiative Volk und St\u00e4nden zur Annahme zu empfehlen. Der von der Volksinitiative verlangte vierw\u00f6chige Vaterschaftsurlaub erm\u00f6gliche, so ihr Sprecher, eine bessere Aufgabenverteilung innerhalb der Familie. Es sei kein Urlaub f\u00fcr die V\u00e4ter, sondern einer f\u00fcr die Familien. Im Jahr 2019 sei es h\u00f6chste Zeit, V\u00e4tern die M\u00f6glichkeit zu geben, eine wichtigere Rolle im Leben ihrer Kinder einzunehmen, und die Betreuung des Neugeborenen nicht mehr allein der Mutter zu \u00fcberlassen.</p><p>Der Rat folgte schliesslich in allen Punkten der Kommissionsmehrheit. Er trat mit 27 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung auf den indirekten Gegenentwurf ein, nahm diesen in der Gesamtabstimmung mit 26 zu 16 Stimmen unver\u00e4ndert an und beschloss anschliessend mit 29 zu 14 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Volksinitiative Volk und St\u00e4nden zur Ablehnung zu empfehlen. </p><p>In der Herbstsession 2019 f\u00fchrte auch der <b>Nationalrat</b> zun\u00e4chst eine gemeinsame Debatte \u00fcber die Vaterschaftsurlaubs-Initiative und den indirekten Gegenentwurf und beriet die beiden Vorlagen anschliessend separat. Die Mehrheit der vorberatenden Kommission beantragte, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen, auf den indirekten Gegenentwurf einzutreten und ihn wie von der Schwesterkommission ausgearbeitet, also unver\u00e4ndert, anzunehmen. Es wurden jedoch von einer beachtlichen Anzahl von Kommissionsminderheiten anderslautende Antr\u00e4ge gestellt. So beantragte eine Minderheit bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der SVP-Fraktion, auf den indirekten Gegenentwurf nicht einzutreten, da sie nicht in die Vertragsfreiheit zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingreifen wollte und zus\u00e4tzliche Belastungen f\u00fcr die KMU bef\u00fcrchtete. Mehreren Minderheiten bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern der Mitte-links-Fraktionen ging der zweiw\u00f6chige Vaterschaftsurlaub zu wenig weit, und sie beantragten daher, den Gegenentwurf abzu\u00e4ndern. So wollte eine Minderheit den indirekten Gegenentwurf der Volksinitiative gleichsetzen und den V\u00e4tern 4 Wochen zugestehen und eine zweite Minderheit den indirekten Gegenvorschlag auf 8 Wochen Urlaub ausbauen. Andere Minderheiten wollten anstelle eines Vaterschaftsurlaubs einen Elternurlaub einf\u00fchren: So forderte eine Minderheit einen Elternurlaub von je 14 Wochen f\u00fcr Mutter und Vater, eine weitere Minderheit einen Elternurlaub von 38 Wochen, wobei jedem Elternteil mindestens 14 Wochen zustehen, und eine dritte Minderheit gar einen Elternurlaub von 52 Wochen, wobei jeder Elternteil die H\u00e4lfte bezieht. Die Verfechterinnen und Verfechter eines Elternurlaubs argumentierten, dass der Vaterschaftsurlaub ein falsches, veraltetes Konzept sei. Nur ein Elternurlaub in der von ihnen geforderten Gr\u00f6ssenordnung habe eine nachhaltig positive Wirkung auf die Rollenbilder und die Gesundheit der Familie. Der Kommissionssprecher wies jedoch darauf hin, dass die j\u00e4hrlichen Kosten der von den Minderheiten vorgeschlagenen Varianten vom Bundesamt f\u00fcr Sozialversicherungen berechnet worden seien und dass 4 Wochen Vaterschaftsurlaub demnach 458 Millionen Franken und 8 Wochen 916 Millionen Franken kosten w\u00fcrden. Die gesch\u00e4tzten Kosten pro Jahr f\u00fcr den Elternurlaub l\u00e4gen erwartungsgem\u00e4ss nochmals deutlich h\u00f6her: 28 Wochen Elternurlaub w\u00fcrden 1,6 Milliarden Franken, 38 Wochen je nach Ausgestaltung zwischen 2,3 und 2,7 Milliarden Franken und 52 Wochen 3,8 Milliarden Franken kosten. </p><p>F\u00fcr die Elternzeit von insgesamt 52 Wochen setzte sich die gr\u00fcne Fraktion ein. Ir\u00e8ne K\u00e4lin (G, AG) argumentierte: \"Wir sind familienpolitisch ein Entwicklungsland\". Ihr Fraktionskollege Balthasar Gl\u00e4ttli (G, ZH) appellierte an seine Ratskolleginnen und -kollegen: \"Investieren wir in B\u00e9b\u00e9s statt in Bomben und Beton. \" Die sozialdemokratische Fraktion argumentierte f\u00fcr einen Elternurlaub von 38 Wochen. Mathias Reynard (S, VS) monierte, dass die Betreuung von Neugeborenen in der Schweiz anscheinend reine Frauensache ist, und sagte, dass es an der Zeit sei, dies zu \u00e4ndern. Die Gr\u00fcnliberalen wiederum pl\u00e4dierten f\u00fcr eine gleichberechtigte Elternzeit von 14 Wochen pro Elternteil - aber nur, wenn beide erwerbst\u00e4tig sind. Isabelle Chevalley (GL, VD) gab zu bedenken, dass damit nichts Revolution\u00e4res t\u00e4ten.</p><p>Die SVP-Fraktion lehnte einen Gegenentwurf hingegen ab. F\u00fcr sie gibt es bereits heute genug Massnahmen f\u00fcr die Gleichstellung, einen staatlich finanzierten Vaterschaftsurlaub brauche es nicht. Ein solcher w\u00e4re nur eine zus\u00e4tzliche Belastung f\u00fcr die Wirtschaft. \"Diejenigen, die mit Vehemenz f\u00fcr einen Vaterschaftsurlaub k\u00e4mpfen, geben das Kind danach so schnell wie m\u00f6glich in eine Fremdbetreuung\", sagte Verena Herzog (V, TG). Sie stellte den Nutzen, die Nachhaltigkeit und die Notwendigkeit eines Vaterschaftsurlaubs infrage.</p><p>Die CVP-Fraktion ihrerseits sprach sich f\u00fcr den indirekten Gegenvorschlag aus. Das sei der Kompromiss zwischen den Anliegen der KMU und jenen der Initiantinnen und Initianten, sagte Andrea Gm\u00fcr-Sch\u00f6nenberger (C, LU). \"Wir d\u00fcrfen das Fass nicht zum \u00dcberlaufen bringen.\" \u00c4hnlich argumentierte auch die FDP-Liberale Fraktion. Nachdem ihr Modell gescheitert war, wonach die Eltern 16 Wochen Elternzeit eigenverantwortlich h\u00e4tten aufteilen k\u00f6nnen, schwenkte sie auf den Gegenvorschlag ein, jedoch ohne grosse \u00dcberzeugung, wie Christian Wasserfallen (RL, BE) durchblicken liess. Eigentlich zementiere ein Vaterschaftsurlaub \"ein veraltetes Rollenmodell\". Auch die BDP-Fraktion sprach sich f\u00fcr den Kompromiss aus.</p><p>Der Nationalrat folgte schliesslich in allen Punkten den Antr\u00e4gen der Kommissionsmehrheit. Er trat mit 119 zu 59 Stimmen bei 7 Enthaltungen auf den Gegenentwurf ein, nahm diesen in der Gesamtabstimmung mit 129 zu 62 Stimmen bei 1 Enthaltung unver\u00e4ndert an und empfahl anschliessend mit 120 zu 67 Stimmen bei 5 Enthaltungen die Volksinitiative Volk und St\u00e4nden zur Ablehnung. </p><p>In der Schlussabstimmung wurde der Gegenentwurf im Nationalrat mit 129 zu 66 Stimmen bei 2 Enthaltungen und im St\u00e4nderat mit 31 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen. </p><p>Da ein \u00fcberparteiliches Referendumskomitee aus Gewerbekreisen das Referendum gegen den Gegenentwurf ergriffen hat, entscheiden die Stimmb\u00fcrgerinnen und Stimmb\u00fcrger am 27. September \u00fcber die Einf\u00fchrung eines zweiw\u00f6chigen bezahlten Vaterschaftsurlaubs.</p><p></p><p>Quellen: </p><p>Amtliches Bulletin</p><p>SDA</p><p></p><p><b>Die Vorlage wurde in der Volksabstimmung vom 27. September 2020 mit 60,3\u00a0Prozent Ja-Stimmen gutgeheissen.</b></p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0160 Absatz\u00a01 der Bundesverfassung und Artikel\u00a0107 des Parlamentsgesetzes reicht die Kommission f\u00fcr soziale Sicherheit und Gesundheit des St\u00e4nderates folgende parlamentarische Initiative als indirekten Gegenentwurf zur Volksinitiative \"f\u00fcr einen vern\u00fcnftigen Vaterschaftsurlaub - zum Nutzen der ganzen Familie\" mit folgenden Eckwerten ein:</p><p>- Vaterschaftsurlaub von zwei Wochen;</p><p>- zu beziehen in den ersten sechs Monaten nach der Geburt des Kindes (tageweiser Bezug m\u00f6glich);</p><p>- zu regeln im Obligationenrecht;</p><p>- finanziert \u00fcber die Erwerbsersatzordnung.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1569542400000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|44|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1770753827573)\/","SubmissionDate":"\/Date(1534809600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}