{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180443,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180443,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180443,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180443,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180443,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180443,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180443,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180443,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180443,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180443,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180443,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180443,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180443,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180443,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180443,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180443,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180443,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20180443,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.443","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Organspende dank der Versichertenkarte st\u00e4rken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) ist wie folgt zu \u00e4ndern:</p><p>Art. 42b Organspende</p><p>Abs. 1</p><p>Die versicherte Person informiert den Versicherer \u00fcber die Organspendebereitschaft wie auch \u00fcber eine m\u00f6gliche Patientenverf\u00fcgung. Diese Informationen werden dem Versicherer bei Abschluss oder Erneuerung des Versicherungsvertrags mitgeteilt.</p><p>Abs. 2</p><p>Der Spendewille der versicherten Person wird auf der Versichertenkarte vermerkt; der Bundesrat legt die Einzelheiten fest.</p><p>Abs. 3</p><p>Die versicherte Person kann jederzeit ihren Spendewillen \u00e4ndern; der Versicherer l\u00e4sst der versicherten Person im Fall einer \u00c4nderung eine angepasste Versichertenkarte zukommen.</p><p>Abs. 4</p><p>Existieren widerspr\u00fcchliche Willenserkl\u00e4rungen der versicherten Person in Bezug auf die Spendebereitschaft oder die Patientenverf\u00fcgung, so ist die j\u00fcngste Willenserkl\u00e4rung massgebend; falls es nicht m\u00f6glich ist, die neuste Willenserkl\u00e4rung zu bestimmen, f\u00e4llt die Entscheidung zur Organspende an die n\u00e4chsten Angeh\u00f6rigen.</p><p>Abs. 5</p><p>Die Daten zur Organspende sind vertraulich und die Versicherer d\u00fcrfen sie nicht an Dritte bekannt gegeben; eine Ausnahme bildet die Bekanntgabe an einen neuen Versicherer, wenn die versicherte Person die Krankenkasse wechselt.</p>","ReasonText":"<p>Obwohl 2017 die Zahl der Organspenderinnen und -spender in der Schweiz angestiegen ist, warteten im Dezember 2017, basierend auf den Zahlen von Swisstransplant, etwa 1480 Personen auf ein Organ. Im Durchschnitt sterben jedes Jahr etwa hundert Patientinnen und Patienten, weil ihnen kein \u00fcbereinstimmendes Organ zugewiesen werden konnte.</p><p>Massnahmen m\u00fcssen getroffen werden, damit gew\u00e4hrleistet werden kann, dass in der Schweiz keine Patientin und kein Patient wegen eines Mangels an spendenden Personen stirbt. Da es seit 2010 f\u00fcr alle Versicherten obligatorisch ist, eine Versichertenkarte zu haben, ist es naheliegend, dieses bereits existierende Instrument dazu zu benutzen, die Probleme rund um den Vermerk des Spendewillens zu l\u00f6sen. Konkret heisst das, dass es zuk\u00fcnftig obligatorisch sein soll, beim Abschluss oder bei der Erneuerung eines Versicherungsvertrags anzugeben, ob die versicherte Person bereit ist, Organe zu spenden oder nicht.</p><p>Der Bundesrat identifizierte in seinem Bericht in Erf\u00fcllung des Postulates 10.3703, \"F\u00fcr mehr Organspender\", einige Problempunkte in Bezug auf einen Systemwechsel bei der Organspende. Wenn man aber die verschiedenen Punkte studiert, stellt man fest, dass ein Vermerk \u00fcber die Organspendebereitschaft auf der Versichertenkarte zu einer Vereinfachung des aktuellen Systems beitragen w\u00fcrde. Ausserdem scheinen einige Kritikpunkte heute \u00fcberholt:</p><p>- Die Unterschrift der Patientin oder des Patienten erscheint zwar nicht auf der Versichertenkarte (im Unterschied zur Spendekarte), sie ist jedoch beim Abschluss oder bei der Erneuerung eines Versicherungsvertrags eine notwendige Voraussetzung, und so kann der Versicherer gew\u00e4hrleisten, dass die Erkl\u00e4rung mit dem Willen der verstorbenen Person \u00fcbereinstimmt.</p><p>- Mit dem Gesetzentwurf wird es m\u00f6glich sein, die Versichertenkarte rasch anzupassen. In den seltenen F\u00e4llen, in denen eine versicherte Person ihre Meinung bez\u00fcglich der Organspendebereitschaft \u00e4ndert, kann beim Versicherer ganz einfach eine neue Karte angefordert werden.</p><p>- Die Gefahr von Widerspr\u00fcchen bleibt bestehen, egal ob diese Massnahme umgesetzt wird oder nicht: Es ist bereits heute m\u00f6glich, dass eine Patientin oder ein Patient zwei sich widersprechende Spendekarten ausf\u00fcllt. Patienten k\u00f6nnen heute auch \u00fcber Telefonapplikationen oder mittels sozialen Netzwerken ihren Spendewillen ausdr\u00fccken. Wir brauchen deshalb eine Konfliktregel. Es wird darum vorgeschlagen, dass immer die j\u00fcngste Erkl\u00e4rung als massgebend betrachtet wird.</p><p>- Der Vermerk \u00fcber die Zustimmung oder die Ablehnung der Organspende wird auf der Versichertenkarte nur wenig Platz einnehmen (so etwas wie ein K\u00e4stchen, das anzukreuzen ist). Ein weiteres K\u00e4stchen kann hinzugef\u00fcgt werden, falls angezeigt werden soll, dass eine Patientenverf\u00fcgung existiert. In diesem Fall w\u00e4re der Versicherer im Besitz dieser Informationen und k\u00f6nnte umgehend erreicht werden.</p><p>- Der Datenschutz stellt keinen grossen Problempunkt dar. Versicherer w\u00e4ren dazu verpflichtet, die Vertraulichkeit der Daten zu gew\u00e4hrleisten. Die Daten w\u00e4ren auf jeden Fall nicht weniger gut gesch\u00fctzt als mit der herk\u00f6mmlichen Spendekarte.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Nantermod Philippe","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1664496000000)\/","ResponsibleDepartment":1,"ResponsibleDepartmentName":"Parlament","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"Parl","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":"V","Modified":"\/Date(1763103518140)\/","SubmissionDate":"\/Date(1537228800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}