{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180458,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180458,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180458,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180458,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180458,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180458,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180458,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180458,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180458,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180458,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180458,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180458,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180458,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180458,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180458,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180458,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20180458,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20180458,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.458","BusinessType":4,"BusinessTypeName":"Parlamentarische Initiative","BusinessTypeAbbreviation":"Pa. Iv.","Title":"Differenzbereinigungsverfahren bei Motionen","Description":null,"InitialSituation":"<p><b>Medienmitteilung der Staatspolitischen Kommission des St\u00e4nderates vom 10.11.2020</b></p><p>Die SPK-S hat im Rahmen der Umsetzung der von St\u00e4nderat Rieder eingereichten parlamentarischen Initiative <a href=\"https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20180458\">18.458</a> s (\"Differenzbereinigungsverfahren bei Motionen\") mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Entwurf zur \u00c4nderung des Parlamentsgesetzes angenommen, wonach dem Erstrat die M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt werden soll, in der Differenzbereinigung an seinem Beschluss festzuhalten, die Motion in ihrer urspr\u00fcnglichen Fassung anzunehmen. Bisher gilt die Regelung, dass der Erstrat - nachdem er eine Motion angenommen hat und diese dann durch den Zweitrat abge\u00e4ndert wurde - in der zweiten Lesung nur die abge\u00e4nderte Fassung annehmen oder die Motion als Ganzes definitiv ablehnen kann; an der urspr\u00fcnglichen Fassung der Motion festhalten kann er hingegen nicht. In den Augen der Kommission muss dem Erstrat diese zus\u00e4tzliche M\u00f6glichkeit einger\u00e4umt werden, damit er sich nicht nur zwischen \"alles oder nichts\" entscheiden muss. Dies wird in bestimmten F\u00e4llen zwar zu einer zus\u00e4tzlichen Etappe bei der Differenzbereinigung f\u00fchren, doch wird dadurch die Beratung der Motionen nicht \u00fcberm\u00e4ssig verl\u00e4ngert.</p><p>Die Kommission hat auf eine externe Vernehmlassung zum Entwurf verzichtet, da dieser ein parlamentsinternes Verfahren betrifft und keine Auswirkungen auf Dritte hat. Der Entwurf geht noch zur Stellungnahme an den Bundesrat, bevor er voraussichtlich in der Fr\u00fchjahrssession 2021 vom St\u00e4nderat beraten wird.</p><p>Die <a href=\"https://www.parlament.ch/centers/documents/_layouts/15/DocIdRedir.aspx?ID=DOCID-1-10176\">definitive Vorlage</a> der Kommission wird ver\u00f6ffentlicht.</p><p></p><p><b>Stellungnahme des Bundesrates vom 20. Januar 2021</b></p><p>Es liegt in der Kompetenz des Parlaments festzulegen, wie es das Verfahren zur Behandlung der Motionen und das damit zusammenh\u00e4ngende Differenzbereinigungsverfahren regeln will. Der Bundesrat \u00e4ussert sich in seiner Stellungnahme zu \u00c4nderungen des parlamentarischen Verfahrens jeweils zur\u00fcckhaltend, wenn er selber nicht unmittelbar davon betroffen ist. </p><p>Die neue Regelung des Differenzbereinigungsverfahrens r\u00e4umt dem Erstrat mehr M\u00f6glichkeiten ein, sollte der Zweitrat die \u00c4nderung des Wortlautes einer Motion beschliessen. Insofern erh\u00e4lt der Erstrat, in dem die Motion eingereicht wurde, mehr Gewicht, was grunds\u00e4tzlich sinnvoll ist. Der Erstrat kann jedoch auch mit der neuen Regelung weiterhin keine \u00c4nderungen des Wortlautes von Motionen, die bei ihm eingereicht werden, beschliessen. Das neue Differenzbereinigungsverfahren k\u00f6nnte daher dazu f\u00fchren, dass insk\u00fcnftig weniger \u00c4nderungsantr\u00e4ge sowohl aus dem Zweitrat wie auch des Bundesrates erfolgreich beschlossen werden. </p><p>Es ist daher nicht ausgeschlossen, dass mit der neuen Regelung die Suche nach Kompromissen bei der \u00dcberweisung von Motionen zwischen den R\u00e4ten auf der einen und dem Bundesrat auf der anderen Seite erschwert wird. Der Bundesrat w\u00fcrde dies bedauern. Er verzichtet indessen darauf, einen \u00c4nderungsantrag zu stellen. </p>","Proceedings":"<p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im St\u00e4nderat, 18.03.2021</b></p><p><b>St\u00e4nderat stimmt \u00c4nderungen bei der Beratung von Motionen zu </b></p><p><b>Der St\u00e4nderat hat am Donnerstag einer \u00c4nderung des Parlamentsgesetzes zugestimmt, die das Differenzverfahren bei Motionen neu regelt. Stimmt auch der Nationalrat dem neuen Verfahren zu, m\u00fcssen die R\u00e4te bei einigen Gesch\u00e4ften k\u00fcnftig eine zus\u00e4tzliche Etappe einlegen.</b></p><p>Gehen Motionen in der Differenzbereinigung von einem Rat in den anderen, sollen k\u00fcnftig neue Regeln gelten.</p><p>Wenn der Erstrat eine Motion angenommen hat und diese dann durch den Zweitrat abge\u00e4ndert wird, kann der Erstrat heute in der zweiten Lesung nur die abge\u00e4nderte Fassung annehmen oder die Motion als Ganzes ablehnen kann.</p><p>Mit der \u00c4nderung des Parlamentsgesetzes erh\u00e4lt der Zweitrat nun die M\u00f6glichkeit, in der zweiten Lesung an seinem Beschluss festzuhalten, die Motion in ihrer urspr\u00fcnglichen Fassung anzunehmen.</p><p>Dies werde in bestimmten F\u00e4llen zwar zu einer zus\u00e4tzlichen Etappe bei der Differenzbereinigung f\u00fchren, sagte Andrea Caroni (FDP/AR) f\u00fcr die Kommission. Die Beratung der Motionen werde dadurch aber nicht \u00fcberm\u00e4ssig verl\u00e4ngert.</p><p>Mit der \u00c4nderung des Parlamentsgesetzes wird eine parlamentarische Initiative von St\u00e4nderat Beat Rieder (CVP/VS) umgesetzt. Mit dieser neue Regelung w\u00fcrden die Rechte des Parlaments gegen\u00fcber dem Bundesrat gest\u00e4rkt, f\u00fcgte er an.</p><p>Der St\u00e4nderat sah dies offensichtlich auch so. Er stimmte der \u00c4nderung schliesslich mit 31 zu 0 Stimmen zu. Das Gesch\u00e4ft geht an den Nationalrat.</p><p><b></b></p><p>SDA-Meldung</p><p><b>Debatte im Nationalrat, 10.06.2021</b></p><p><b>Parlament \u00e4ndert das Differenzbereinigungsverfahren f\u00fcr Motionen</b></p><p><b>Das Parlament hat einer \u00c4nderung des Parlamentsgesetzes zugestimmt, die das Differenzbereinigungsverfahren bei Motionen neu regelt. Bei einigen Gesch\u00e4ften m\u00fcssen die R\u00e4te deshalb k\u00fcnftig eine zus\u00e4tzliche Runde einlegen.</b></p><p>Gehen Motionen in der Differenzbereinigung von einem Rat in den anderen, sollen k\u00fcnftig neue Regeln gelten. Den Anstoss zur \u00c4nderung hatte St\u00e4nderat Beat Rieder (Mitte/VS) mit einer parlamentarischen Initiative gegeben.</p><p>Wenn der Erstrat eine Motion angenommen hat, kann der Zweitrat sie unver\u00e4ndert annehmen oder sie ab\u00e4ndern und annehmen. Der Erstrat kann in der zweiten Lesung nur die abge\u00e4nderte Fassung annehmen - oder die Motion als Ganzes ablehnen.</p><p>Mit der \u00c4nderung des Parlamentsgesetzes erh\u00e4lt der Erstrat neu die M\u00f6glichkeit, in der zweiten Lesung an seinem anf\u00e4nglichen Beschluss festzuhalten, die Motion also in der urspr\u00fcnglichen Fassung annehmen. Der Zweitrat kann sie schliesslich ebenfalls so annehmen oder aber ablehnen.</p><p>Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission (SPK-N) war mit der Neuerung einverstanden. Die Gesch\u00e4ftslast der R\u00e4te werde mit der \u00c4nderung nicht h\u00f6her, versicherte Gerhard Pfister (Mitte/ZG) namens der Mehrheit.</p><p>Eine Minderheit wollte nicht auf die Gesetzes\u00e4nderung eintreten, unterlag aber. Das Verfahren werde damit nicht wirklich verbessert, mache aber die Tagesordnung eher l\u00e4nger, gab Damien Cottier (FDP/NE) zu bedenken. Nur in rund zehn Prozent der F\u00e4lle w\u00fcrden Motionen abge\u00e4ndert.</p><p>Der St\u00e4nderat hatte der \u00c4nderung des Parlamentsgesetzes mit 31 zu 0 Stimmen zugestimmt. Nach der Zustimmung des Nationalrates mit 150 zu 27 Stimmen bei 2 Enthaltungen ist die Gesetzes\u00e4nderung bereit f\u00fcr die Schlussabstimmung.</p>","DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Das Verfahren der Differenzenbereinigung bei einer Motion (vgl. Art. 121 Abs. 4 des Parlamentsgesetzes) ist wie folgt zu \u00e4ndern:</p><p>Nimmt der Zweitrat eine \u00c4nderung vor, so kann der Erstrat in der zweiten Beratung wie bisher der \u00c4nderung zustimmen oder sie definitiv ablehnen. Neu soll der Erstrat zus\u00e4tzlich die M\u00f6glichkeit haben, an der urspr\u00fcnglichen Fassung der Motion festzuhalten.</p><p>H\u00e4lt der Erstrat an seiner urspr\u00fcnglichen Fassung fest, kann der Zweitrat in der zweiten Beratung die Motion annehmen oder definitiv ablehnen.</p>","ReasonText":"<p>Im bisherigen Verfahren gem\u00e4ss Artikel\u00a0121 Absatz\u00a04 des Parlamentsgesetzes ergibt sich die f\u00fcr den Erstrat fast unzumutbare Situation, dass eine von ihm gutgeheissene Motion zwar durch den Zweitrat abge\u00e4ndert werden kann. In der zweiten Beratung hat aber der Erstrat nur mehr die M\u00f6glichkeit, der \u00c4nderung zuzustimmen oder seine eigene von ihm gutgeheissene Motion mittels Ablehnung der Ab\u00e4nderung des Zweitrates selbst zu \"beerdigen\".</p><p>Dem Erstrat fehlt damit jegliche M\u00f6glichkeit, an seiner urspr\u00fcnglichen Motion festzuhalten, selbst wenn er nach eingehender Beratung zum Schluss kommt, die Ab\u00e4nderung durch den Zweitrat sei falsch bzw. verunm\u00f6gliche sogar die Erreichung des Motionszieles.</p><p>Dies ist stossend und unbillig und gibt M\u00f6glichkeiten zu taktischen Spielchen.</p><p>Deshalb ist dem Erstrat die M\u00f6glichkeit zu geben, an seiner Motion festzuhalten und es anschliessend dem Zweitrat zu \u00fcberlassen, die Motion in der urspr\u00fcnglichen Fassung anzunehmen oder abzulehnen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":null,"FederalCouncilProposal":null,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":null,"SubmittedBy":"Rieder Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1623974400000)\/","ResponsibleDepartment":10,"ResponsibleDepartmentName":"Bundeskanzlei","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"BK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|421","Category":null,"Modified":"\/Date(1770758139153)\/","SubmissionDate":"\/Date(1538092800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5014,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Parlament"}}