{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181015,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181015,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181015,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181015,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181015,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181015,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181015,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181015,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181015,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181015,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181015,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181015,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181015,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181015,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181015,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181015,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181015,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20181015,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.1015","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Doppelte Strafverfolgung bei der Umsetzung der EU-Datenschutz-Grundverordnung","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 2. M\u00e4rz 2018 hat der Bundesrat zu meiner Interpellation 17.4088 Stellung genommen. Auf die Frage 4 hat er geantwortet, es w\u00e4re m\u00f6glich, dass Unternehmen f\u00fcr den gleichen Fall sowohl von der Schweiz als auch von der EU sanktioniert werden. Nun aber k\u00f6nnte der Grundsatz \"ne bis in idem\" (Verbot der doppelten Strafverfolgung) zur Anwendung kommen, wenn Geldbussen der EU und strafrechtliche Sanktionen der Schweizer Strafverfolgungsbeh\u00f6rden zusammentreffen. Es scheint mir unwahrscheinlich, dass die EU-Beh\u00f6rden auf ihre Sanktionen verzichten werden, insbesondere angesichts der H\u00f6he der Sanktionsm\u00f6glichkeiten von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des Gesamtumsatzes gem\u00e4ss EU-Reglement.</p><p>Wenn der Grundsatz \"ne bis in idem\" zur Anwendung kommt, welche von beiden Strafmassnahmen (EU oder CH) w\u00fcrde schlussendlich angewandt?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Nach dem Grundsatz \"ne bis in idem\" darf eine Person nicht zweimal f\u00fcr dieselbe Tat bestraft werden (Erledigungsprinzip, gem\u00e4ss dem das erste Urteil eine erledigende Wirkung entfaltet und eine erneute Verfolgung ausschliesst). Ohne gegenteilige Vereinbarung gilt der Grundsatz jedoch nur auf innerstaatlicher Ebene und nicht im zwischenstaatlichen Verh\u00e4ltnis (siehe Art. 11 der Strafprozessordnung [SR 312.0)], Art. 4 Abs. 1 des Protokolls Nr. 7 vom 22. November 1984 zur Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten [Protokoll Nr. 7; SR 0.101.07] und Art. 14 Abs. 7 des Internationalen Pakts vom 16. Dezember 1966 \u00fcber b\u00fcrgerliche und politische Rechte [Uno-Pakt II; SR 0.103.2]).</p><p>Im vorliegenden Fall kommt der Grundsatz \"ne bis in idem\" zwischen den Schengen-Staaten aufgrund von Artikel\u00a054 des Schengener Durchf\u00fchrungs\u00fcbereinkommens vom 14. Juni 1985 (SD\u00dc, ABl. EU L 239 vom 22. September 2000, S. 19) umfassend zur Anwendung.</p><p>Wenn sich ein Gericht in der Schweiz mit einer Tat befassen muss, die in einem an das SD\u00dc gebundenen Staat bereits geahndet worden ist, so wird es den Grundsatz \"ne bis in idem\" anwenden, wenn folgende Voraussetzungen erf\u00fcllt sind:</p><p>- Es stehen zwei strafrechtliche Sanktionen zur Diskussion. Das schweizerische Strafgericht ber\u00fccksichtigt eine gest\u00fctzt auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angeordnete Verwaltungssanktion nur dann, wenn es sie anhand der Kriterien des Europ\u00e4ischen Gerichtshofs f\u00fcr Menschenrechte (EGMR; Urteil EGMR, Engel u. a. gegen Niederlande, 8. Juni 1976, Beschwerde Nr. 5100/71) als Sanktion mit einem strafrechtlichen Charakter einstuft. Angesichts der H\u00f6he der in der DSGVO vorgesehenen Sanktionen d\u00fcrfte dies der Fall sein.</p><p>- Es geht um zwei Sanktionen gegen dieselbe Person. Ausser in Ausnahmef\u00e4llen trifft dies nicht zu, wenn eine Sanktion ein Unternehmen betrifft, w\u00e4hrend die andere gegen eine nat\u00fcrliche Person (z. B. den Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer des Unternehmens) gerichtet ist. Die Sanktionen der DSGVO sind vor allem auf die Unternehmen ausgerichtet, w\u00e4hrend die Sanktionen des schweizerischen Datenschutzgesetzes (DSG; SR 235.1) haupts\u00e4chlich nat\u00fcrliche Personen betreffen. In einer solchen Konstellation ist eine doppelte Sanktionierung zul\u00e4ssig, und das schweizerische Gericht muss der europ\u00e4ischen Sanktion nicht Rechnung tragen.</p><p>- Die erste Sanktion ist vollstreckt worden, wird gerade vollstreckt oder kann gem\u00e4ss den Gesetzen des Staates, in dem die Verurteilung erfolgte, nicht mehr vollstreckt werden. Wenn es sich um eine Busse handelt, muss sie bezahlt worden sein.</p><p>Die Schweiz hat einen Vorbehalt zur Anwendung des Grundsatzes \"ne bis in idem\" angebracht f\u00fcr den Fall, dass die Tat ganz in ihrem Hoheitsgebiet begangen wurde (Art. 55 Abs. 1 Bst. a SD\u00dc). In diesen F\u00e4llen sowie wenn die erste Strafe von einem Nicht-Schengen-Staat verh\u00e4ngt worden ist, wendet das schweizerische Gericht nicht das Erledigungsprinzip an, sondern das Anrechnungsprinzip (Art. 56 SD\u00dc, Art. 3 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs [SR 311.0]): Die Person kann von den Schweizer Beh\u00f6rden auch dann verfolgt werden, wenn sie im Ausland f\u00fcr dieselbe Tat bereits verurteilt worden ist. Das schweizerische Gericht rechnet in diesem Fall die im Ausland vollzogene Strafe auf die auszusprechende Strafe an. Die Anrechnung unterliegt ebenfalls den drei obengenannten Voraussetzungen f\u00fcr die Anwendung des Grundsatzes \"ne bis in idem\". Angesichts der Betr\u00e4ge der Sanktionen in der DSGVO besteht nach der Anrechnung der europ\u00e4ischen Sanktion grunds\u00e4tzlich kein Spielraum mehr f\u00fcr eine Busse nach schweizerischem Recht.</p><p>L\u00e4uft gegen eine Person ein Verfahren wegen Verletzung der DSGVO aufgrund von Taten, f\u00fcr die sie in der Schweiz bereits bestraft worden ist, h\u00e4ngt die Beantwortung der Frage, ob und in welchem Umfang die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde eines EU-Mitgliedstaates den Grundsatz \"ne bis in idem\" ber\u00fccksichtigen muss, vom Recht des betreffenden Staates sowie von der Anwendung von Artikel\u00a054 SD\u00dc im Einzelfall ab.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1526428800000)\/","SubmittedBy":"Fiala Doris","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1526428800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|1216|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1763110455970)\/","SubmissionDate":"\/Date(1521072000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Strafrecht|Menschenrechte"}}