{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181017,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181017,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181017,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181017,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181017,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181017,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181017,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181017,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181017,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181017,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181017,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181017,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181017,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181017,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181017,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181017,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181017,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20181017,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.1017","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Beschlagnahme und Einziehung von Verm\u00f6genswerten mafi\u00f6ser krimineller Organisationen in der Schweiz. Detaillierte Zahlen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Am 22. Februar 2017 hat Bundesanwalt Michael Lauber in Lugano an einer \u00f6ffentlichen Veranstaltung \u00fcber die organisierte Kriminalit\u00e4t in der Schweiz dem Publikum und den Medien er\u00f6ffnet, dass die Bundesanwaltschaft (BA) Verm\u00f6genswerte im Wert von rund 6 Milliarden Franken beschlagnahmt hat und dass ein Teil dieser Verm\u00f6genswerte von kriminellen Organisationen aus Italien stammt. Dieser Gesamtbetrag (Stand Juni 2016) wurde k\u00fcrzlich von der Eidgen\u00f6ssischen Finanzkontrolle in ihrem Bericht \"Verwaltung der beschlagnahmten G\u00fcter - Querschnittspr\u00fcfung: Bundesanwaltschaft, Bundesstrafgericht, Bundesamt f\u00fcr Justiz, Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung, Eidgen\u00f6ssische Zollverwaltung\" vom 8. Januar 2018 best\u00e4tigt. Zu dieser tats\u00e4chlich beeindruckenden Zahl braucht es Pr\u00e4zisierungen. Einerseits kann diese Summe dabei helfen abzusch\u00e4tzen, in welchem Ausmass das kriminelle Kapital, das in der Verf\u00fcgungsgewalt grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tiger Organisationen ist, im Umlauf ist, nicht zuletzt zu Geldw\u00e4schereizwecken. Andererseits l\u00e4sst sich daran auch beurteilen, wie effizient die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden des Bundes bei der Bek\u00e4mpfung dieses Ph\u00e4nomens sind, dies auch mit Blick auf die vielen internen Reorganisationen. Gem\u00e4ss den Fachleuten ist es n\u00e4mlich so, dass die Bek\u00e4mpfung auf finanzieller Ebene, auch durch die definitive Einziehung von Verm\u00f6genswerten, eine der \"wirksamsten Waffen\" in diesem Kampf ist. Folgende Kl\u00e4rungen sind daher n\u00f6tig:</p><p>1. Auf welchen Gesamtbetrag (in Franken) beliefen sich im Juni 2016 die von der BA beschlagnahmten Verm\u00f6genswerte, die \u00fcber nat\u00fcrliche oder juristische Personen kriminellen Organisationen aus Italien zugeordnet werden k\u00f6nnen?</p><p>2. Welcher Anteil an diesem Gesamtbetrag geht auf inl\u00e4ndische Ermittlungen zur\u00fcck und welcher Anteil auf Verfahren aufgrund von Rechtshilfeersuchen in Strafsachen der italienischen Justizbeh\u00f6rden?</p><p>3. Wie haben sich diese beiden Anteile im Zeitraum von 2002 bis 2017 entwickelt, aufgeschl\u00fcsselt nach Jahren?</p><p>4. Wie hoch sind die Gesamtbetr\u00e4ge der entsprechenden Verm\u00f6genswerte, die im Rahmen inl\u00e4ndischer Ermittlungen eingezogen wurden, im Zeitraum von 2002 bis 2017, aufgeschl\u00fcsselt nach Jahren (massgeblich ist jeweils das Datum des urspr\u00fcnglichen Entscheids)?</p><p>5. Wie viele Beschlagnahmen wurden an den vier Standorten der BA im Rahmen inl\u00e4ndischer Ermittlungen angeordnet, und welches waren die entsprechenden Gesamtbetr\u00e4ge, einerseits im Zeitraum von 2004 bis 2015 und andererseits in den beiden Jahren 2016 und 2017, aufgeschl\u00fcsselt nach Standorten und Jahren? Wie viele Einziehungen und mit welchen Gesamtbetr\u00e4gen? Wie viele gest\u00fctzt auf Artikel\u00a072 des Strafgesetzbuchs und mit welchen Gesamtbetr\u00e4gen (massgeblich ist jeweils das Datum des urspr\u00fcnglichen Entscheids)?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Bundesanwaltschaft (BA) beschlagnahmt Verm\u00f6genswerte deliktischen Ursprungs konsequent und zieht diese bei gegebenen Voraussetzungen ein bzw. beantragt deren Einziehung dem Gericht. Beschlagnahme und Einziehung solcher Verm\u00f6genswerte geniessen die angemessen hohe Priorit\u00e4t. Wie im T\u00e4tigkeitsbericht der BA des Jahres 2016 festgehalten, hob auch die Gafi (Groupe d'action financi\u00e8re) im Zusammenhang mit den Bestrebungen der Schweiz zur Bek\u00e4mpfung der Geldw\u00e4scherei hervor, dass die Schweizer Beh\u00f6rden die Beschlagnahme umfassend nutzen und der Einziehung auch dann Priorit\u00e4t zukommt, wenn keine Verurteilung erfolgt (T\u00e4tigkeitsbericht BA 2016, S. 4). Diese Angaben beziehen sich nicht zuletzt auf das Vorgehen und die Praxis der BA. Die Verfolgung krimineller Organisationen nach Artikel\u00a0260ter des Strafgesetzbuches (StGB) und von Verbrechen, die von solchen ausgehen, ist Bestandteil der obligatorischen Zust\u00e4ndigkeit der BA gem\u00e4ss Artikel\u00a024 Absatz\u00a01 der Strafprozessordnung (wenn die Straftaten zu einem wesentlichen Teil im Ausland begangen worden sind oder in mehreren Kantonen, ohne dass ein eindeutiger Schwerpunkt in einem Kanton besteht) und geh\u00f6rt zu ihren Kernaufgaben. Die BA f\u00fchrt auch diesen Auftrag des Gesetzgebers konsequent aus.</p><p>Die BA ver\u00f6ffentlicht die wesentlichen Angaben zu Einziehungen in ihrem j\u00e4hrlichen T\u00e4tigkeitsbericht zuhanden ihrer Aufsichtsbeh\u00f6rde (AB-BA). Hingegen f\u00fchrt die BA keine Statistiken gem\u00e4ss den in der Anfrage bezeichneten Parametern, die auf die vom Fragesteller gew\u00fcnschten, sehr spezifischen Angaben ausgerichtet w\u00e4ren.</p><p>Derartige Statistiken w\u00fcrden im \u00dcbrigen keine Aussagen \u00fcber die Effizienz der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden des Bundes im Deliktsbereich der kriminellen Organisationen bzw. spezifisch von kriminellen Organisationen italienischer Provenienz zulassen. Einerseits l\u00e4sst sich die Effizienz einer Strafverfolgungsbeh\u00f6rde nicht anhand der Summen von ihr beschlagnahmter oder eingezogener Verm\u00f6genswerte beurteilen. Andererseits k\u00f6nnten solche Statistiken - selbst wenn vorhanden - auch nicht in Relation gesetzt werden zur Summe aller inkriminierten Verm\u00f6genswerte einer oder mehrerer krimineller Organisationen, um eine insinuierte Erfolgsquote zu bestimmen, weil solche Gesamtsummen nicht bekannt und diesbez\u00fcgliche Sch\u00e4tzungen stets spekulativ sind. Umgekehrt l\u00e4sst sich eine solche Gesamtsumme bzw. das \"kriminelle Kapital\" auch nicht einfach aus Statistiken \u00fcber Beschlagnahmungen und Einziehungen extrapolieren, weil die Aufkl\u00e4rungsquote gerade im klandestinen Bereich der organisierten Kriminalit\u00e4t nicht verl\u00e4sslich bestimmbar ist. Hinzu kommt, dass das gem\u00e4ss Anfrage gew\u00fcnschte Zahlenwerk ohnehin unvollst\u00e4ndig w\u00e4re und keine Gesamtbeurteilung erlauben w\u00fcrde, weil es die gleichermassen bedeutende Arbeit der im Deliktsbereich von Artikel\u00a0260ter StGB ebenfalls t\u00e4tigen Strafverfolgungsbeh\u00f6rden der Kantone ausblenden w\u00fcrde.</p>  Antwort der Aufsichtsbeh\u00f6rde","FederalCouncilProposal":24,"FederalCouncilProposalText":"Antwort der Aufsichtsbeh\u00f6rde","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1526601600000)\/","SubmittedBy":"Romano Marco","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1526601600000)\/","ResponsibleDepartment":12,"ResponsibleDepartmentName":"Aufsichtsbeh\u00f6rde \u00fcber die Bundesanwaltschaft","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"AB-BA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1779237429700)\/","SubmissionDate":"\/Date(1521072000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Strafrecht"}}