{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181097,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181097,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181097,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181097,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181097,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181097,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181097,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181097,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181097,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181097,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181097,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181097,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181097,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181097,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181097,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181097,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20181097,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20181097,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.1097","BusinessType":18,"BusinessTypeName":"Anfrage","BusinessTypeAbbreviation":"A","Title":"Gutachten im Kindes- und Erwachsenenschutz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Im Kindes- und Erwachsenenschutz sind Gutachten - meist von Gerichten oder Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rden in Auftrag gegeben - ein \u00fcbliches, rege genutztes und unbestrittenermassen auch notwendiges Arbeitsinstrument. Obschon Gutachten formal lediglich den Stellenwert von Empfehlungen haben und normalerweise Momentaufnahmen darstellen, kommt ihnen in der Praxis zwangsl\u00e4ufig eine hohe Bedeutung zu. Den Einsch\u00e4tzungen und Empfehlungen der Fachleute wird von den Beh\u00f6rden h\u00e4ufig gefolgt. F\u00fcr die betroffenen Personen k\u00f6nnen Gutachten somit gravierende Konsequenzen haben.</p><p>Eine Regelung, wer Gutachten erstellen darf und welchen formalen und qualitativen Anspr\u00fcchen sie gen\u00fcgen m\u00fcssen, gibt es nicht. Gerade im Kindes- und Erwachsenenschutz w\u00e4re je nach Fragestellung eine interdisziplin\u00e4re Sichtweise wichtig; nebst psychiatrisch-psychologischen Aspekten sind auch sozialarbeiterische und p\u00e4dagogische Aspekte zu ber\u00fccksichtigen. Ebenfalls w\u00e4re im Sinne einer breiteren Abst\u00fctzung ein Vieraugenprinzip bei der Verfassung von Gutachten bzw. beim Aussprechen von Empfehlungen pr\u00fcfenswert.</p><p>Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er die derzeitige Situation betreffend die Form und Qualit\u00e4t von Gutachten im Bereich Kindes- und Erwachsenenschutz?</p><p>2. Sieht er Handlungsbedarf in Richtung einer schweizweiten Regelung der formalen und qualitativen Anforderungen von Gutachten?</p><p>3. Welches w\u00e4re aus seiner Sicht der richtige Ansatzpunkt einer solchen schweizweiten Regelung?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Gem\u00e4ss Artikel\u00a0446 Absatz\u00a01 des Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210) erforschen Kindes- und Erwachsenenschutzbeh\u00f6rden (Kesb) den Sachverhalt von Amtes wegen (siehe auch den Verweis in Art. 314 Abs. 1 ZGB). Zur Erforschung des Sachverhalts zieht die Beh\u00f6rde die erforderlichen Erkundigungen ein und erhebt die notwendigen Beweise; sie kann eine geeignete Person oder Stelle mit Abkl\u00e4rungen beauftragen oder n\u00f6tigenfalls das Gutachten einer sachverst\u00e4ndigen Person (gegebenenfalls mehrerer Sachverst\u00e4ndiger) anordnen (Art. 446 Abs. 2 ZGB).</p><p>Auch wenn das Bundesrecht keine konkreten Anforderungen bez\u00fcglich Form und Qualit\u00e4t von Gutachten aufstellt, enth\u00e4lt das Gesetz gerade im Kindes- und Erwachsenenschutz Vorgaben, die einen unmittelbaren Einfluss auf die Vergabe, die Qualit\u00e4t und die W\u00fcrdigung von Gutachten haben: So muss es sich bei der Kesb um eine \"Fachbeh\u00f6rde\" handeln (Art. 440 Abs. 1 ZGB), die interdisziplin\u00e4r zusammengesetzt ist. Zudem hat sie ihre Entscheide grunds\u00e4tzlich mit mindestens drei Mitgliedern zu f\u00e4llen (Art. 440 Abs. 2 ZGB). Damit sind sowohl die angesprochene interdisziplin\u00e4re Sicht- und Funktionsweise als auch das Vieraugenprinzip f\u00fcr die Kesb gesetzlich vorgeschrieben. So ist die Kesb auch in der Lage, im Einzelfall zu entscheiden, ob ein Gutachten eingeholt werden muss, wer damit zu betrauen ist und welche Schl\u00fcsse aus einem Gutachten gezogen werden k\u00f6nnen bzw. m\u00fcssen. Es ist auch ihre Aufgabe, die Qualit\u00e4t eines Gutachtens zu erkennen, dieses zu w\u00fcrdigen und bei Bedarf Massnahmen zu treffen (R\u00fcckmeldung an die sachverst\u00e4ndige Person oder die sachverst\u00e4ndigen Personen, R\u00fcckweisung des Gutachtens zur Verbesserung, Nachbesserung bzw. zuk\u00fcnftige Auswahl anderer Personen zur Gutachtenerstellung). Durch diese institutionellen Vorgaben wird bereits auf Stufe der Kesb sichergestellt, dass die Gutachten den genannten Anforderungen entsprechen. Zudem sind s\u00e4mtliche Entscheide der Kesb, somit auch die Anordnung eines Gutachtens oder der Entscheid, welcher auf einem formal oder qualitativ ungen\u00fcgenden Gutachten beruht, mit Beschwerde anfechtbar (Art. 450 ZGB).</p><p>Soweit die Gerichte im Kindes- und Erwachsenenschutz zust\u00e4ndig sind, werden die genannten Anforderungen an Gutachten nicht prim\u00e4r durch institutionelle Vorgaben, sondern durch verfahrensrechtliche Bestimmungen sichergestellt. So enth\u00e4lt die Zivilprozessordnung (ZPO; SR 272) Bestimmungen \u00fcber die vorg\u00e4ngige Experteninstruktion und die Erstellung des Fragenkatalogs durch die Beh\u00f6rde. Die Parteien haben ausserdem die M\u00f6glichkeit zur vorg\u00e4ngigen Stellungnahme (Art. 183ff. ZPO).</p><p>2./3. Wie ausgef\u00fchrt sind die angesprochenen Ziele bereits durch die institutionellen Vorgaben an die Kesb bundesrechtlich verwirklicht. Daf\u00fcr, dass dieses System nicht funktioniert, bestehen zurzeit keine Anhaltspunkte. F\u00fcr die Gerichte sind die Grundlagen in den genannten verfahrensrechtlichen Bestimmungen enthalten, welche die Qualit\u00e4tssicherung bei der Anordnung und W\u00fcrdigung von Gutachten vorsehen. Was weitere Vorgaben an Gutachten selbst betrifft, so erscheint es kaum m\u00f6glich und auch nicht sinnvoll, solche in generell-abstrakter Weise verbindlich vorzuschreiben, weil dabei weder den konkreten Umst\u00e4nden des Einzelfalls noch den unterschiedlichen Verfahren gen\u00fcgend Rechnung getragen werden k\u00f6nnte. Aufgrund dieser Ausgangslage besteht f\u00fcr den Bundesrat deshalb derzeit kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1550620800000)\/","SubmittedBy":"Frei Daniel","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1550620800000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1211","Category":null,"Modified":"\/Date(1750803210173)\/","SubmissionDate":"\/Date(1544745600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5015,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Zivilrecht"}}