{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183005,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183005,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183005,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183005,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183005,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183005,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183005,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183005,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183005,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183005,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183005,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183005,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183005,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183005,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183005,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183005,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183005,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183005,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3005","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"F\u00fcr eine koh\u00e4rente Gesetzgebung zu Sans-Papiers","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Sinne einer koh\u00e4renten Gesetzgebung zu Sans-Papiers, Massnahmen und Gesetzesanpassungen in folgenden Bereichen vorzuschlagen:</p><p>- Rechtsanspr\u00fcche auf und aus Sozialversicherungen (namentlich AHV und Krankenversicherung) sind auf Personen mit geregeltem Aufenthaltsstatus zu beschr\u00e4nken. Vorbehalten bleiben Sozialversicherungsabkommen.</p><p>- Sicherstellung der Versorgung von Sans-Papiers im Krankheitsfall durch eine staatlich finanzierte Anlaufstelle.</p><p>- Versch\u00e4rfung der Strafnormen f\u00fcr Arbeitgeber von Sans-Papiers, Arbeitsvermittler f\u00fcr Sans-Papiers und Vermieter von Mietobjekten an Sans-Papiers.</p><p>- Erleichterung des Datenaustausches zwischen staatlichen Stellen betreffend Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus (bspw. f\u00fcr Schulbesuche und individuelle F\u00f6rderung).</p><p>- Konkretisierung der H\u00e4rtefallkriterien gem\u00e4ss Bundesgesetz \u00fcber die Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4nder (AuG) f\u00fcr langj\u00e4hrig anwesende, \"integrierte\" (d. h. erwerbst\u00e4tig, nicht sozialhilfebed\u00fcrftig und nicht straff\u00e4llig) Sans-Papiers, insbesondere f\u00fcr Familien mit Kindern in Ausbildung.</p><p>Eine Minderheit (Feri Yvonne, Carobbio Guscetti, Gysi, H\u00e4sler, Heim, Ruiz Rebecca, Schenker Silvia, Schmid-Federer) beantragt die Ablehnung der Motion.</p>","ReasonText":"<p>Personen ohne geregelten Aufenthaltsstatus in der Schweiz d\u00fcrften von Gesetzes wegen nicht dauerhaft hier sein. Dennoch haben sie in gewissen Sozialversicherungen die gleichen Rechte (AHV, Krankenversicherung und Pr\u00e4mienverbilligung) wie Schweizer und Personen mit geregeltem Aufenthaltsstatus. Das ist ein Widerspruch, der gel\u00f6st werden muss. Er schafft auch eine Ungerechtigkeit gegen\u00fcber registrierten Ausl\u00e4ndern ohne Bleiberecht, welche unser Land verlassen m\u00fcssen.</p><p>Gem\u00e4ss einer Studie des Staatssekretariats f\u00fcr Migration sollen 90 Prozent der Sans-Papiers erwerbst\u00e4tig sein. Das heisst, sie d\u00fcrften von Arbeitgebern in der Schweiz mehrheitlich schwarz angestellt sein.</p><p>Regelm\u00e4ssig werden gleichlautende parlamentarische Vorst\u00f6sse zur Thematik der Sans-Papiers in den genannten Bereichen eingereicht, welche immer unbefriedigend beantwortet werden. Eine Gesamtschau mit L\u00f6sungsans\u00e4tzen ist daher notwendig.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Menschen ohne geregelten Aufenthalt, welche einer Erwerbsarbeit nachgehen, sind in jeder Volkswirtschaft eine Realit\u00e4t. Studien zeigen, dass in der Schweiz die Zahl der Sans-Papiers im Vergleich zum europ\u00e4ischen Ausland vergleichsweise gering ist.</p><p>Wenn Sans-Papiers sich nicht der sozialen Krankenversicherung anschliessen k\u00f6nnen, m\u00fcssen sich der Bund und die Kantone in Erg\u00e4nzung zur pers\u00f6nlichen Verantwortung und zur privaten Initiative daf\u00fcr einsetzen, dass die Sans-Papiers die f\u00fcr ihre Gesundheit notwendige Pflege erhalten (Art. 41 Abs. 1 Bst. b und 117a Abs. 1 BV; SR 101). Wie der Bundesrat bereits in seiner Stellungnahme zum Postulat de Courten festgehalten hat, lehnt er es ab, f\u00fcr eine bestimmte Personengruppe ein System ausserhalb der sozialen Krankenversicherung zu schaffen (17.3483, \"Massnahmen zur Senkung der Pr\u00e4mienlast in der obligatorischen Krankenversicherung. Gesundheitskosten im Asyl- und Fl\u00fcchtlingswesen zulasten des Bundes\"). Eine solche Struktur w\u00fcrde eine neue Belastung f\u00fcr die Steuerzahlenden darstellen, w\u00e4hrend heute die versicherten Sans-Papiers f\u00fcr ihre Pr\u00e4mien und ihre Kostenbeteiligung selber aufkommen.</p><p>Im \u00dcbrigen vermeiden Sans-Papiers wenn m\u00f6glich den Kontakt zu Beh\u00f6rden. Ihr Vorbehalt gegen\u00fcber der in der Motion vorgeschlagenen vom Staat finanzierten Anlaufstelle k\u00f6nnte sie dazu bewegen, Arztbesuche hinauszuschieben. Die Errichtung einer solchen Anlaufstelle w\u00fcrde somit dem Ziel des Bundesrates, den Zugang zur Gesundheitsversorgung f\u00fcr Sans-Papiers zu erleichtern, widersprechen (Bericht des Bundesrates vom 23. Mai 2012 \"Krankenversicherung und Zugang zur Gesundheitsversorgung von Sans Papiers\", verf\u00fcgbar unter: www.bag.admin.ch &gt; Service &gt; Publikationen &gt; Bundesratsberichte).</p><p>Das Versicherungsobligatorium nach dem Bundesgesetz \u00fcber die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG; SR 831.10) gilt unabh\u00e4ngig vom ausl\u00e4nderrechtlichen Status f\u00fcr alle Personen mit Wohnsitz oder Erwerbst\u00e4tigkeit in der Schweiz, einschliesslich der Sans-Papiers (Art. 112 Abs. 2 BV und Art. 1a Abs. 1 Bst. a und b AHVG). Sans-Papiers kommen in der Regel ihrer Beitragspflicht nicht nach, da sie von den Arbeitgebenden nur selten bei der AHV-Ausgleichskasse gemeldet werden und Nichterwerbst\u00e4tige sich nicht freiwillig anmelden. Haben Sans-Papiers die Beitr\u00e4ge bezahlt, sind sie bei Wohnsitz und gew\u00f6hnlichem Aufenthalt in der Schweiz leistungsberechtigt (Art. 18 Abs. 2 AHVG).</p><p>In der Praxis kommt es in der Regel nicht zu einem Leistungsbezug, da ein Beh\u00f6rdenkontakt generell vermieden wird und die f\u00fcr Leistungen der AHV notwendigen gesicherten Personendaten oft fehlen. Eine Ausnahme vom Versicherungsobligatorium w\u00fcrde die Attraktivit\u00e4t von illegaler Besch\u00e4ftigung steigern, da die Arbeitgeber keine Sozialversicherungsbeitr\u00e4ge entrichten m\u00fcssten und damit bei einer Kontrolle auch keine r\u00fcckwirkende Erhebung zu bef\u00fcrchten h\u00e4tten (zuz\u00fcglich Verzugszinsen und Strafzuschl\u00e4gen). Zudem m\u00fcsste das Gemeinwesen (Bund, Kantone und Gemeinden) allenfalls nichtversicherte Kosten tragen.</p><p>Die Strafbestimmungen des Ausl\u00e4nderrechts wurden mit dem am 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Ausl\u00e4ndergesetz (AuG; SR 142.20) deutlich versch\u00e4rft. Dies gilt auch f\u00fcr die Arbeitgeber von Sans-Papiers sowie f\u00fcr Personen, die im Wissen um den rechtswidrigen Aufenthalt Wohnungen an Sans-Papiers vermieten oder sie an Arbeitgeber vermitteln (Art. 116 und 117 AuG). Das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit (BGSA; SR 822.41) verpflichtet die involvierten Beh\u00f6rden, das kantonale Kontrollorgan \u00fcber Anhaltspunkte f\u00fcr eine Schwarzarbeit zu informieren (Art. 11 BGSA). Der Kreis dieser Beh\u00f6rden wurde im Rahmen einer Revision des BGSA erweitert (in Kraft seit dem 1. Januar 2018). Dies erm\u00f6glicht eine verbesserte Kontrolle.</p><p>Nach geltendem Recht m\u00fcssen Sans-Papiers den obligatorischen Sozialversicherungen beitreten. Gem\u00e4ss dem BGSA erfolgt ein Datenaustausch mit den Migrationsbeh\u00f6rden nur dann, wenn die Pflicht zur Meldung an die Sozialversicherungen missachtet wurde (Art. 12 Abs. 2 BGSA). Der kantonal geregelte Grundschulunterricht ist f\u00fcr Sans-Papiers ebenfalls obligatorisch (Art. 62 Abs. 2 BV), eine Meldung an die Migrationsbeh\u00f6rden erfolgt im Interesse der Kinder nicht. Damit wird sichergestellt, dass diesen Verpflichtungen nachgekommen wird.</p><p>Die Erteilung von H\u00e4rtefallbewilligungen an Sans-Papiers wird bereits heute im Ausl\u00e4ndergesetz und in den entsprechenden Ausf\u00fchrungsbestimmungen geregelt (Art. 30 Abs. 1 Bst. b AuG; Art. 30a und 31 VZAE; SR 142.201). Dabei stehen namentlich die Integration, die Respektierung der Rechtsordnung, die M\u00f6glichkeiten f\u00fcr eine Wiedereingliederung im Herkunftsstaat, die Familienverh\u00e4ltnisse, die Dauer des bisherigen Aufenthalts sowie die finanziellen Verh\u00e4ltnisse im Vordergrund. Diese Kriterien haben sich bew\u00e4hrt, insbesondere auch bei Familien mit Kindern.</p><p>Nach der Auffassung des Bundesrates besteht somit kein Handlungsbedarf im Sinne der Motion. Der Bundesrat beh\u00e4lt sich einen Ab\u00e4nderungsantrag im Zweitrat auf Umwandlung der Motion in einen Pr\u00fcfauftrag vor, falls die Motion im Erstrat angenommen werden sollte. Die von der Motion geforderten grundlegenden \u00c4nderungen insbesondere durch den Ausschluss der Sans-Papiers von der sozialen Krankenversicherung und vom Versicherungsobligatorium nach dem AHVG h\u00e4tten sehr weitgehende Auswirkungen, die in einem ersten Schritt in Zusammenarbeit mit den direkt betroffenen Kantonen und Gemeinden vertieft abgekl\u00e4rt werden m\u00fcssten.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1519171200000)\/","SubmittedBy":null,"BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1526601600000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2811|2836|2841","Category":"IV","Modified":"\/Date(1690555253377)\/","SubmissionDate":"\/Date(1516924800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Migration|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}