{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183014,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183014,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183014,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183014,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183014,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183014,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183014,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183014,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183014,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183014,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183014,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183014,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183014,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183014,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183014,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183014,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183014,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183014,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3014","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Welche technischen Probleme bei der Post haben den Bundesrat dazu veranlasst, die Inkraftsetzung des revidierten Mehrwertsteuergesetzes teilweise zu verschieben?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In einer Medienmitteilung vom 2. Juni 2017 k\u00fcndigte der Bundesrat an, dass die vom Parlament am 30. September 2016 beschlossene Revision des Mehrwertsteuergesetzes am 1. Januar 2018 in Kraft trete. Er erg\u00e4nzte jedoch gleichzeitig Folgendes: \"Eine Verz\u00f6gerung um ein Jahr ergibt sich bei der Versandhandelsregelung. Diese wird erst auf den 1. Januar 2019 in Kraft treten, weil die Schweizerische Post aus technischen Gr\u00fcnden mehr Zeit f\u00fcr die Umsetzung der Gesetzesbestimmung beansprucht. Versandhandelsunternehmen werden somit ab 2019 steuerpflichtig, wenn sie mit einfuhrsteuerfreien Kleinsendungen mindestens einen Umsatz von 100 000 Franken pro Jahr erzielen. ... Damit werden mehrwertsteuerbedingte Wettbewerbsnachteile inl\u00e4ndischer Unternehmen reduziert.\"</p><p>Gem\u00e4ss der geltenden Regelung, deren G\u00fcltigkeitsdauer auf Wunsch der Post \"aus technischen Gr\u00fcnden\" um ein Jahr verl\u00e4ngert wurde, sind Pakete von der Einfuhrsteuer befreit, wenn der Mehrwertsteuerbetrag unter 5 Franken liegt. Kauft man also B\u00fccher f\u00fcr einen Betrag bis 200 Franken oder andere, dem ordentlichen Steuersatz von 7,7 Prozent unterstehende Waren f\u00fcr einen Betrag bis 65 Franken, l\u00e4sst sich so die Mehrwertsteuer vermeiden. Diese Regelung verschafft ausl\u00e4ndischen Online-H\u00e4ndlern wie Amazon einen Wettbewerbsvorteil gegen\u00fcber Schweizer Firmen.</p><p>1. Welches sind die \"technischen Gr\u00fcnde\", die es der Post verunm\u00f6glichten, die neue gesetzliche Versandhandelsregelung auf den 1. Januar 2018 umzusetzen, sodass der Bundesrat beschlossen hat, das Inkrafttreten dieser Regelung auf den 1. Januar 2019 - also um ein ganzes Jahr - zu verschieben?</p><p>2. Wie kommt es, dass die Post das einzige Unternehmen ist, das f\u00fcr die Umsetzung dieser neuen Regelung eine Zusatzfrist von einem Jahr braucht?</p><p>3. Angenommen, die Post ist nicht das einzige Unternehmen, das von den angef\u00fchrten technischen Gr\u00fcnden betroffen ist: Warum hat der Bundesrat in seiner Medienmitteilung vom 2. Juni 2017 dann nur die Post erw\u00e4hnt?</p><p>4. Unter welchen Umst\u00e4nden hat der Bundesrat in anderen F\u00e4llen schon \"technische Gr\u00fcnde\" ber\u00fccksichtigt, die ein Unternehmen geltend machte, um das Inkrafttreten einzelner Teile eines vom Parlament beschlossenen Gesetzes zu verz\u00f6gern?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Umsetzung der Versandhandelsregelung ist bei der Schweizerischen Post und \u00e4hnlichen Unternehmen (z. B. Kuriere, Spediteure) nicht in allen Teilen vergleichbar. W\u00e4hrend Letztere mit dem Versender einen Speditions- oder Frachtvertrag abschliessen und vom Versender Instruktionen dar\u00fcber erhalten, wie die Zollabfertigung zu erfolgen hat, hat die Schweizerische Post im Postverkehr nach den Regelungen des Weltpostvertrages keine vertragliche Beziehung mit dem Versender. Die Schweizerische Post ist verpflichtet, auf dem Postweg (UPU-Verkehr) ins Inland verbrachte Gegenst\u00e4nde aufgrund des Weltpostvertrages zu \u00fcbernehmen und dem Abnehmer auszuliefern. Die Schweizerische Post weiss bei solchen Postsendungen meist nicht, wer der Versender ist, und hat keinerlei Informationen dar\u00fcber, ob dieser wegen der Versandhandelsregelung im Mehrwertsteuer-Register eingetragen ist oder nicht. Dennoch ist sie gem\u00e4ss der neuen Versandhandelsregelung verpflichtet, die von ihr der Eidgen\u00f6ssischen Zollverwaltung (EZV) entrichtete Einfuhrsteuer dem im Mehrwertsteuer-Register eingetragenen Versandh\u00e4ndler zu fakturieren resp., wenn der Versender nicht steuerpflichtig ist, die Einfuhrsteuer beim Endkonsumenten einzufordern. Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur revidierten Mehrwertsteuerverordnung hat die Schweizerische Post als einzige betroffene Unternehmung auf diese Umst\u00e4nde im Postverkehr hingewiesen und eine Verschiebung der Inkraftsetzung der einschl\u00e4gigen Bestimmungen gefordert.</p><p>2. Die Verschiebung des Einf\u00fchrungszeitpunktes der Versandhandelsregelung um ein Jahr auf den 1. Januar 2019 dient dazu, die schwierige Umsetzung \u00fcberhaupt zu erm\u00f6glichen und eine Doppelbelastung beim Endkonsumenten in der Schweiz zu vermeiden. Eine solche k\u00f6nnte entstehen, wenn dem Endkunden neben der vom Versandh\u00e4ndler fakturierten Inlandsteuer f\u00e4lschlicherweise auch noch die Einfuhrsteuer in Rechnung gestellt w\u00fcrde. So muss insbesondere definiert werden, wer beim Zollanmeldeprozess wem welche Informationen auf welchem Weg \u00fcberlassen muss, damit die Versandhandelsregelung im Postverkehr abgewickelt werden kann. Hinzu kommt, dass die neue Versandhandelsregelung im IT-Verzollungssystem der Post implementiert werden muss und dazu ein zeitlicher Vorlauf erforderlich ist. Die Schweizerische Post ist das einzige Unternehmen, das in diesem Ausmass von der obengeschilderten Problematik direkt betroffen ist.</p><p>3. Als Zollanmelderin von Sendungen im UPU-Verkehr in die Schweiz ist die Schweizerische Post alleine betroffen. Eine mangelhafte Umsetzung der Versandhandelsregelung im Postverkehr h\u00e4tte jedoch auch f\u00fcr Tausende von Postkunden (Versandh\u00e4ndler und vor allem Endkonsumenten) Konsequenzen. Vor diesem Hintergrund rechtfertigt es sich, die Versandhandelsregelung ein Jahr nach den \u00fcbrigen Bestimmungen des revidierten Mehrwertsteuergesetzes in Kraft zu setzen. </p><p>4. Um die Frage beantworten zu k\u00f6nnen, m\u00fcssten umfangreiche Abkl\u00e4rungen vorgenommen werden. Mit Blick auf den damit verbundenen Ressourcenaufwand hat der Bundesrat hierauf verzichtet. Gem\u00e4ss aktuellem Kenntnisstand ist ihm jedoch kein \u00e4hnlich gelagerter Fall bekannt.</p><p>Schliesslich sei darauf hingewiesen, dass die Eidgen\u00f6ssische Steuerverwaltung (ESTV) in Zusammenarbeit mit der EZV sowie nach R\u00fccksprache mit der Schweizerischen Post und nach einer \u00f6ffentlichen Praxiskonsultation Mitte Februar 2018 Weisungen erlassen hat, damit die Versandhandelsreglung von allen Beteiligten korrekt umgesetzt werden kann.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1525824000000)\/","SubmittedBy":"Feller Olivier","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1529020800000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|34|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690516215400)\/","SubmissionDate":"\/Date(1519603200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Medien und Kommunikation|Steuer"}}