{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183021,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183021,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183021,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183021,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183021,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183021,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183021,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183021,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183021,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183021,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183021,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183021,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183021,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183021,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183021,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183021,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183021,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183021,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3021","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Schutz der Schweizer Wirtschaft durch Investitionskontrollen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat schafft die gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr eine Investitionskontrolle ausl\u00e4ndischer Direktinvestitionen in Schweizer Unternehmen unter anderem, indem er eine Genehmigungsbeh\u00f6rde f\u00fcr die der Investitionskontrolle unterworfenen Gesch\u00e4fte einsetzt.</p>","ReasonText":"<p>Die Schweiz verf\u00fcgt \u00fcber eine Vielzahl innovativer Unternehmen, die weltweit f\u00fchrend sind. Im Innovationsindex (Global Innovation Index, GII) der Weltorganisation f\u00fcr geistiges Eigentum (Wipo) belegt die Schweiz seit Jahren den ersten Platz weltweit, ebenso im Wettbewerbsranking (Global Competitiveness Report) des WEF. Dies hat nicht zuletzt mit der Offenheit der Schweiz f\u00fcr Investitionen aus dem Ausland zu tun.</p><p>Mit ihrem Know-how und ihrer Marktstellung werden Schweizer Unternehmen aber auch attraktiv f\u00fcr Investoren aus L\u00e4ndern, die nach anderen Regeln als jener der freien Marktwirtschaft funktionieren und die je l\u00e4nger, je mehr \u00fcber enorme finanzielle Ressourcen verf\u00fcgen.</p><p>Es ist das erkl\u00e4rte Ziel vieler dieser Staaten, gezielt in westliches Know-how zu investieren und dieses Know-how f\u00fcr sich und ihre Volkswirtschaften nutzbar zu machen. Mit jedem Verkauf eines Schweizer Unternehmens an einen ausl\u00e4ndischen Staat, Staatsfonds oder mit staatlichen Subventionen - beispielsweise nichtmarktgerechten Finanzierungen - im Wettbewerb bevorteilten Investor verlagert sich \u00fcber die Zeit naturgem\u00e4ss auch das Entscheidungszentrum weg aus der Schweiz in diese Staaten. Diese Entwicklung schadet der zuk\u00fcnftigen Wettbewerbsf\u00e4higkeit des Industrie- und Wirtschaftsstandortes Schweiz.</p><p>Der Entscheid besagter Investoren, welche Unternehmen sie erwerben, h\u00e4ngt prim\u00e4r ab von den Faktoren Know-how, rechtliches Umfeld sowie relative Leichtigkeit, ein Unternehmen zu erwerben im Vergleich zum Kauf vergleichbarer Unternehmen in anderen L\u00e4ndern.</p><p>Angesichts der geschilderten Entwicklungen hat inzwischen eine Vielzahl von Staaten Regeln \u00fcber eine Kontrolle von ausl\u00e4ndischen Direktinvestitionen in heimische Unternehmen zum Schutz der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung erlassen. Zu diesen L\u00e4ndern geh\u00f6ren u. a. Deutschland, Frankreich, Grossbritannien, Italien, \u00d6sterreich, Spanien, die USA, Kanada, Australien, Japan, S\u00fcdkorea oder Indien.</p><p>Auch China und Russland verf\u00fcgen \u00fcber Investitionskontrollen mit entsprechenden Genehmigungsbeh\u00f6rden. Eine Vielzahl von Staaten, insbesondere in der EU, haben ihre Regeln zur Investitionskontrolle durch ausl\u00e4ndische Investoren zudem in der letzten Zeit versch\u00e4rft (Briefing EU Legislation in Progress January 2018: EU framework for FDI screening).</p><p>Die schweizerische Gesetzgebung enth\u00e4lt dagegen keine Regeln zum Schutz des Schweizer Wirtschaftsstandorts gegen die \u00dcbernahme durch ausl\u00e4ndische Investoren, welche die Sicherheit oder \u00f6ffentliche Ordnung der Schweiz gef\u00e4hrden. Zusammen mit der \u00e4usserst aktion\u00e4rsfreundlichen B\u00f6rsengesetzgebung hat dies in den letzten Jahren dazu gef\u00fchrt, dass eine wachsende Zahl von schweizerischen Unternehmen durch ausl\u00e4ndische Staatsfonds oder durch staatlich kontrollierte oder finanzierte Unternehmen \u00fcbernommen worden ist, so unter anderem Bartholet, Syngenta, Gategroup, Swissport oder SR Technics. Fakt ist, dass es wohl nirgends auf der Welt so einfach ist wie in der Schweiz, ein Unternehmen mit viel Know-how zu erwerben. Dies belegen nicht zuletzt die Zahlen: W\u00e4hrend im Jahr 2016 in der ganzen EU (BIP rund 17,5 Billionen US-Dollar, \u00fcber 500 Millionen Einwohner; Sch\u00e4tzungen des IWF f\u00fcr 2017)</p><p>die Investitionen aus China rund 40 Milliarden Dollar betrugen, beliefen sich diese in der Schweiz (BIP rund 680 Milliarden US-Dollar, 8,5 Millionen Einwohner; Sch\u00e4tzungen des IWF f\u00fcr 2017) im gleichen Jahr auf \u00fcber 45 Milliarden Dollar. Das v\u00f6llig disproportionale Verh\u00e4ltnis zeigt die Dimension des Themas f\u00fcr den Schweizer Wirtschaftsstandort in anschaulicher Weise.</p><p>Neben einem mittel- und langfristigen Verlust von Know-how und Arbeitspl\u00e4tzen k\u00f6nnen solche \u00dcbernahmen auch die \u00f6ffentliche Sicherheit oder Ordnung der Schweiz gef\u00e4hrden. Erschwerend kommt hinzu, dass nicht alle Staaten, welche durch staatlich kontrollierte oder mitfinanzierte Unternehmen in der Schweiz Firmen \u00fcbernehmen, schweizerischen Unternehmen Gegenrecht bieten, sodass diese in jenen Staaten ebenfalls uneingeschr\u00e4nkt Unternehmen \u00fcbernehmen k\u00f6nnten. Das Prinzip der Reziprozit\u00e4t ist vielfach nicht gew\u00e4hrleistet.</p><p>Die Schweiz mit ihrer sehr offenen und liberalen Marktwirtschaft ist dadurch enorm verwundbar geworden. Dabei kennt die schweizerische Gesetzgebung sehr wohl die Einschr\u00e4nkungen der liberalen Eigentumsordnung und die Genehmigungspflicht f\u00fcr Direktinvestitionen durch Ausl\u00e4nder, und zwar im Bundesgesetz \u00fcber den Erwerb von Grundst\u00fccken durch Personen im Ausland (BewG; SR 211.412.41). Somit besteht in der Schweiz die eigenartige Situation, dass ein Unternehmen wie Syngenta mit einem \u00dcbernahmewert von 43 Milliarden Dollar im Gegensatz zu einem einfachen Baugrundst\u00fcck ohne Genehmigung durch eine Beh\u00f6rde durch einen ausl\u00e4ndischen Investor \u00fcbernommen werden kann.</p><p>Aus volkswirtschaftlicher Sicht sind daher ausl\u00e4ndische Direktinvestitionen in der Schweiz mittels neuer gesetzlicher Grundlage ebenfalls einer grunds\u00e4tzlichen Kontroll- und Genehmigungspflicht zu unterstellen. Investoren aus L\u00e4ndern, die der Schweiz Gegenrecht gew\u00e4hren und in welchen Schweizer Unternehmen ohne Genehmigung Direktinvestitionen t\u00e4tigen k\u00f6nnen, sind von einer solchen Genehmigungspflicht auszunehmen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Ein wesentlicher Teil des Wohlstandes der Schweiz basiert auf der traditionellen Offenheit unseres Landes. Die offene Politik der Schweiz gegen\u00fcber Investitionen aus dem Ausland sichert dem Wirtschaftsstandort Schweiz einen ausreichenden Zufluss von Kapital und Wissen und tr\u00e4gt so zur Wertsch\u00f6pfung sowie zum Erhalt und zur Schaffung von Arbeitspl\u00e4tzen bei. Gem\u00e4ss den aktuellsten verf\u00fcgbaren Zahlen besch\u00e4ftigten 2015 die Tochterunternehmen von ausl\u00e4ndischen multinationalen Unternehmen in der Schweiz nahezu 470 000 Personen, und der Bestand der ausl\u00e4ndischen Direktinvestitionen in der Schweiz belief sich 2016 auf rund 965 Milliarden Schweizerfranken (zum Vergleich: Der Bestand der Schweizer Direktinvestitionen im Ausland betrug 1215 Milliarden Schweizerfranken). Das Interesse von ausl\u00e4ndischen Investoren an Schweizer Unternehmen ist Ausdruck der Attraktivit\u00e4t des Wirtschaftsstandortes Schweiz und von dessen stabilen und guten Rahmenbedingungen.</p><p>Der unbestreitbare Nutzen dieser Offenheit kann zwar mit gewissen Risiken einhergehen, unter anderem betreffend Verzerrung des Wettbewerbs oder der \u00f6ffentlichen Sicherheit und Ordnung. Unternehmen, die in kritischen Bereichen der \u00f6ffentlichen Leistungserbringung t\u00e4tig sind, sind heute allerdings bereits gegen unerw\u00fcnschte \u00dcbernahmen gesch\u00fctzt, indem entsprechende Unternehmen im Eigentum der \u00f6ffentlichen Hand sind oder spezialgesetzlich geregelt sind.</p><p>Aus diesen Gr\u00fcnden ist der Bundesrat bislang, wie in den Antworten auf die Interpellationen Vogt 17.3387, 17.3388 und 17.3671 sowie in der Stellungnahme zur Motion de Buman 13.3280 dargelegt, zum Schluss gekommen, dass eine Investitionskontrolle weder zielf\u00fchrend noch notwendig ist.</p><p>Der Bundesrat ist jedoch bereit - wie in seiner Stellungnahme zum Postulat Bischof 18.3376, \"Ausl\u00e4ndische Firmen\u00fcbernahmen in der Schweiz. Ist die heutige Schrankenlosigkeit noch haltbar?\", festgehalten -, die Vor- und Nachteile einer Schaffung von gesetzlichen Grundlagen f\u00fcr eine Investitionskontrolle f\u00fcr ausl\u00e4ndische Direktinvestitionen in Schweizer Unternehmen in einem Bericht zu pr\u00fcfen.</p><p>In diesem Zusammenhang sei zudem betreffend den Verkauf von Infrastrukturen an sich auf die parlamentarische Initiative Badran 16.498 hingewiesen, welcher die Kommissionen f\u00fcr Umwelt, Raumplanung und Energie am 22. Januar 2018 bzw. am 19. M\u00e4rz 2018 Folge gegeben haben. Diese Initiative verlangt, dass die strategisch wichtigen Infrastrukturen des Energiesektors, namentlich Wasserkraftwerke, Stromnetze und Gasnetze, dem Bundesgesetz \u00fcber den Erwerb von Grundst\u00fccken durch Personen im Ausland (Lex Koller) unterstellt werden.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1526428800000)\/","SubmittedBy":"Rieder Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1742209356000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"15","Category":"IV","Modified":"\/Date(1750814685447)\/","SubmissionDate":"\/Date(1519603200000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Wirtschaft"}}