{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183027,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183027,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183027,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183027,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183027,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183027,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183027,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183027,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183027,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183027,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183027,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183027,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183027,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183027,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183027,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183027,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183027,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183027,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3027","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Grenzg\u00e4ngerabkommen erst dann unterzeichnen, wenn Italien den Schweizer Finanzdienstleistern Marktzugang gew\u00e4hrt","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Strategie der bilateralen Verhandlungen mit Italien \u00fcber die Grenzg\u00e4ngerbesteuerung und den Marktzugang f\u00fcr Finanzdienstleister zu \u00fcberdenken. Das Abkommen \u00fcber die Besteuerung der Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger soll nicht sofort unterzeichnet werden, sondern erst dann, wenn Italien den Schweizer Finanzdienstleistern den Zugang zum italienischen Markt gew\u00e4hrt.</p>","ReasonText":"<p>Aus der zwischen der Schweiz und Italien vereinbarten Roadmap von 2015 geht hervor, dass bei der Grenzg\u00e4ngerbesteuerung die Quellenbesteuerung mit Ausgleichszahlung ans Wohnsitzland abgel\u00f6st werden soll von einer Besteuerung sowohl im Land, in dem eine Person arbeitet, als auch in ihrem Wohnsitzland. Aus Tessiner Sicht war dieses neue Steuerregime interessant, weil sich so die Belastung der Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger erh\u00f6ht und die Einstellung von Personen im Tieflohnbereich in der Schweiz dadurch weniger attraktiv wird. Aus finanzieller Sicht hat Italien das gr\u00f6ssere Interesse an der neuen Regelung, weil es mit einem zus\u00e4tzlichen Steuerertrag von 300 bis 600 Millionen Franken pro Jahr rechnet, im Vergleich zu den gesch\u00e4tzten zus\u00e4tzlichen 15 Millionen Franken f\u00fcr das Tessin. Mit der anstehenden Einf\u00fchrung des Mindestlohns im Tessin wird nun aber den Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4ngern der unlautere Wettbewerb im Lohnbereich verunm\u00f6glicht, womit auch das Interesse des Tessins am neuen Abkommen wegf\u00e4llt. Jetzt liegt der Abschluss eines Abkommens \u00fcber die Grenzg\u00e4ngerbesteuerung demnach im Interesse Italiens, was der Schweiz ein Verhandlungspfand in die Hand gibt. In der Roadmap haben sich die Parteien ebenfalls dazu bereiterkl\u00e4rt, einen Dialog zu f\u00fchren im Hinblick auf eine Zusammenarbeit im Bereich der grenz\u00fcberschreitenden Finanzdienstleistungen. Italien jedoch hat zur Umsetzung der Europ\u00e4ischen Richtlinie \u00fcber M\u00e4rkte f\u00fcr Finanzinstrumente (Mifid II) ein Dekret verabschiedet, das die freie Erbringung von Finanzdienstleistungen ausschliesst, da es f\u00fcr alle Finanzintermedi\u00e4re von ausserhalb der EU eine Zweigniederlassung in Italien verlangt - dies, obschon gem\u00e4ss Mifid II die M\u00f6glichkeit besteht, auf das Erfordernis einer solchen Niederlassung zu verzichten. Mit dieser Bedingung n\u00fctzt Italien seinen Handlungsspielraum nicht aus und h\u00e4lt sich nicht an die Roadmap. Angesichts des nachlassenden Interesses des Tessins an einem neuen Steuerregime f\u00fcr Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger und angesichts der Hindernisse, die Italien f\u00fcr Finanzdienstleister aufgebaut hat, sollte die Schweiz die beiden Themen jetzt miteinander verkn\u00fcpfen. Da Italien von einem neuen Grenzg\u00e4ngerabkommen einen klaren finanziellen Vorteil h\u00e4tte, muss die Schweiz die Unterzeichnung des Abkommens davon abh\u00e4ngig machen, dass der italienische Markt f\u00fcr Schweizer Finanzdienstleister ge\u00f6ffnet wird, was auch im Sinn der Roadmap w\u00e4re.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Schweiz und Italien haben am 23. Februar 2015 eine Roadmap f\u00fcr die Weiterf\u00fchrung des Finanz- und Steuerdialogs unterzeichnet. Die Roadmap enth\u00e4lt eine politische Verpflichtung zu mehreren wichtigen Punkten der bilateralen Beziehungen. Insbesondere wurden unter anderem Regeln f\u00fcr ein rasch zu verhandelndes neues Grenzg\u00e4ngerabkommen vereinbart und der Wille bekr\u00e4ftigt, Gespr\u00e4che \u00fcber einen verbesserten Marktzugang f\u00fcr die Finanzdienstleister aufzunehmen.</p><p>Im Jahr 2015 wurde ein neues Abkommen \u00fcber die Besteuerung der Grenzg\u00e4nger (\"neues Abkommen\") ausgehandelt und paraphiert. Das neue Abkommen konnte noch nicht unterzeichnet werden. Die Unterzeichnung wurde anl\u00e4sslich der Anh\u00f6rung nach der Paraphierung vom Kanton Tessin ebenso wie von den Kantonen Graub\u00fcnden und Wallis und den Vertretern der Wirtschaft begr\u00fcsst. Es sind insbesondere folgende Verbesserungen vorgesehen: Das neue Abkommen beruht auf Reziprozit\u00e4t, es enth\u00e4lt eine Definition der Grenzg\u00e4ngergebiete sowie des Begriffs des Grenzg\u00e4ngers, es sieht eine Erh\u00f6hung des Anteils der Steuereinnahmen zugunsten des Staates vor, in dem die Erwerbst\u00e4tigkeit ausge\u00fcbt wird, und erlaubt dem Wohnsitzstaat die Besteuerung der ans\u00e4ssigen Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger, es f\u00fchrt einen elektronischen Informationsaustausch \u00fcber das Lohneinkommen der Grenzg\u00e4ngerinnen und Grenzg\u00e4nger ein, und es sieht eine \u00dcberpr\u00fcfung des Abkommens alle f\u00fcnf Jahre vor. Die Vorteile gehen \u00fcber die einfachen finanziellen Berechnungen in der Motion oder die in der Motion vorgebrachte Wirkung gegen Lohndumping hinaus. Mit dem neuen Abkommen kann letztendlich eine von offiziellen Vertretern des Kantons Tessin mehrfach als unbefriedigend dargestellte Situation bereinigt werden.</p><p>In Bezug auf den Marktzugang hat sich Italien 2017 im Rahmen der Umsetzung von Mifid II bei der Verm\u00f6gensverwaltung aus Drittstaaten mit Privatkunden in Italien f\u00fcr die Einf\u00fchrung eines zwingenden Niederlassungserfordernisses entschieden.</p><p>Es handelt sich demnach um zwei verschiedene Themen. Einerseits konnte, was die Besteuerung der Grenzg\u00e4nger anbelangt, bereits eine f\u00fcr beide Vertragsparteien, die betroffenen Kantone und die Wirtschaftskreise befriedigende L\u00f6sung gefunden werden. Der Bundesrat erachtet eine rasche Unterzeichnung des neuen Abkommens daher als im Interesse der Schweiz. Andererseits wird sich, was den Marktzugang f\u00fcr Finanzdienstleister betrifft, die Schweiz weiterhin - im Verh\u00e4ltnis zu Italien, wie im \u00dcbrigen auch zu anderen EU-Staaten - f\u00fcr optimale bilaterale L\u00f6sungen f\u00fcr den Schweizer Finanzplatz einsetzen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1526428800000)\/","SubmittedBy":"Romano Marco","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1583107200000)\/","ResponsibleDepartment":7,"ResponsibleDepartmentName":"Finanzdepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EFD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|2446|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1690515664347)\/","SubmissionDate":"\/Date(1519689600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Steuer|Migration"}}