{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183070,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183070,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183070,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183070,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183070,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183070,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183070,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183070,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183070,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183070,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183070,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183070,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183070,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183070,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183070,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183070,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183070,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183070,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3070","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"St\u00e4rkung der Schweizer Medienvielfalt dank einer soliden und zukunftsgerichteten Medienpolitik","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die folgenden Massnahmen und Gesetzesanpassungen vorzunehmen:</p><p>1. Die vom Bundesrat bereits beschlossene Plafonierung der SRG-Geb\u00fchreneinnahmen auf 1,2 Milliarden Franken sowie eine Erh\u00f6hung des Geb\u00fchrenanteils der regionalen und lokalen elektronischen Medien werden umgesetzt und im neuen Mediengesetz verankert.</p><p>2. Die indirekte Pressef\u00f6rderung der regionalen und lokalen Printmedien wird verst\u00e4rkt, indem ein angemessener Teil der Radio- und Fernsehgeb\u00fchren dazu verwendet wird.</p><p>3. Die Expansion der SRG im Werbemarkt auf Kosten der privaten Schweizer Medien wird mit geeigneten Massnahmen gestoppt (Werbebeschr\u00e4nkungen ab 19 Uhr 30 und Festlegung einer Obergrenze, diskriminierungsfreie Zusammenarbeit bei Werbeplattformen)</p><p>4. Die Ausdehnung des Online-Angebots der SRG und der geb\u00fchrenfinanzierten Privatmedien wird im Bereich Text st\u00e4rker eingegrenzt, um den Digital-Abos der regionalen Printmedien und anderer Zeitungen eine kommerzielle Chance zu geben.</p>","ReasonText":"<p>Im Rahmen der Diskussion um die No-Billag-Initiative ist es gelungen, die bew\u00e4hrte Mischung aus \u00f6ffentlich finanzierten Medieninhalten und privaten Medien zu sichern und zu st\u00e4rken. Die Medienpolitik der Schweiz als Grundlage des funktionierenden Service public hat mobilisiert und klare Mehrheiten geschaffen zugunsten einer konstruktiven, zukunftsgerichteten Medienvielfalt. Diese Mehrheiten in der Bev\u00f6lkerung haben einem Kahlschlag eine Abfuhr erteilt. Sie vertrauen auf die im Abstimmungskampf gemachten Aussagen des Bundesrates und der SRG.</p><p>Es ist deshalb nun entscheidend, den Worten Taten folgen zu lassen: Die j\u00e4hrliche Geb\u00fchr f\u00fcr die SRG soll wie vom Bundesrat zugesagt auf 365 Franken reduziert werden. Um das Vertrauen in die Finanzierung der SRG wiederherzustellen, soll die vom Bundesrat beschlossene Plafonierung der Geb\u00fchreneinnahmen der SRG auf 1,2 Milliarden Franken im Radio- und TV-Gesetz verankert werden. Zudem sollen die regionalen und lokalen elektronischen Medien in Zukunft einen gr\u00f6sseren Geb\u00fchrenanteil erhalten. Ausserdem soll das Versprechen, dass die SRG nicht in neue, digitale Werbeformen einsteigt, in die Tat umgesetzt werden.</p><p>Werbebeschr\u00e4nkungen der SRG (z. B. keine Werbung ab 19.30 Uhr und eine Obergrenze f\u00fcr Werbung) sollen - wie das in der Antwort auf die Interpellation Vonlanthen 17.4207, \"No Billag ist ein absolutes No-go, aber wie verhindern wir den Scherbenhaufen?\", vom 14. Dezember 2017 vom Bundesrat in Erw\u00e4gung gezogen wird - m\u00f6glichst rasch umgesetzt werden. In Bezug auf Werbeplattformen der SRG wie beispielsweise Admeira muss sichergestellt werden, dass eine diskriminierungsfreie Beteiligung aller interessierten Medien gew\u00e4hrleistet ist und diese zur St\u00e4rkung der Schweizer Medienvielfalt beitragen.</p><p>Erg\u00e4nzend ist es f\u00fcr die Zukunft der Medienvielfalt in der Schweiz entscheidend, dass wirtschaftlich eine Chance besteht, Online-Medien \u00fcber Abonnemente und Werbeeinnahmen zu finanzieren. Dies ist aber nur m\u00f6glich, wenn Informationen nicht grunds\u00e4tzlich gratis zur Verf\u00fcgung stehen. Es braucht hier also eine Einschr\u00e4nkung der SRG und der geb\u00fchrenfinanzierten Privatmedien, die immer st\u00e4rker online publizistisch aktiv werden und damit traditionsreichen regionalen Printmedien und jungen, vielversprechenden Online-Medien (wie z. B. watson.ch, nau.ch) genauso wie \u00fcberregionalen Tageszeitungen, die zunehmend digitale Abonnemente verkaufen, das kommerzielle \u00dcberleben erschweren und es ihnen wegen ihres Konkurrenzangebotes verunm\u00f6glichen, ein tragf\u00e4higes Gesch\u00e4ftsmodell zu entwickeln.</p><p>Die SRG und die geb\u00fchrenfinanzierten regionalen Radio- und Fernsehsender sollten ihr Online-Angebot im Bereich Text also einschr\u00e4nken, gleichzeitig ihre Radio- und TV-Beitr\u00e4ge aber auf moderne Art und Weise verbreiten k\u00f6nnen. Denkbar w\u00e4re eine L\u00f6sung wie beim Teletext mit bew\u00e4hrten Textl\u00e4ngen von rund 650 Zeichen oder aber eine finanzielle Deckelung der Ausgaben f\u00fcr Online-Angebote. Auf diesem Weg k\u00f6nnen private Anbieter ihre Angebote dank Werbung oder auch dank anderen Pay-Schranken kommerziell eher umsetzen. F\u00fcr kleine Sprachregionen, in denen keine privaten Alternativen zum publizistischen Online-Angebot der SRG und anderer geb\u00fchrenfinanzierter Medien bestehen, kann der Bundesrat allenfalls Ausnahmeregelungen vorsehen, um einen angemessenen medialen Service public zu gew\u00e4hrleisten.</p><p>Die regionalen und lokalen Printmedien stellen einen unerl\u00e4sslichen Pfeiler der Schweizer Medienvielfalt dar und \u00fcbernehmen mit ihrer Berichterstattung eine staatspolitisch eminent wichtige Aufgabe. Allerdings stehen sie seit einigen Jahren unter einem starken wirtschaftlichen Druck und befinden sich teilweise geradezu in einem \u00dcberlebenskampf. Die Werbeeinnahmen gehen immer mehr zur\u00fcck, und der Druck der geb\u00fchrenfinanzierten Online-Konkurrenten sowie gewisse Massnahmen der SRG (Admeira) versch\u00e4rfen die Situation. Dazu kommt, dass auch die Post im Rahmen der beschr\u00e4nkten indirekten Pressef\u00f6rderung nur ungen\u00fcgend dazu beitr\u00e4gt, dass die Printmedien auch weiterhin ihre wichtige Service-public-Aufgabe im regionalen und lokalen Bereich erf\u00fcllen k\u00f6nnen.</p><p>Der Entwicklung von Online-Angeboten geh\u00f6rt die Zukunft. Nur k\u00f6nnen diese Modelle derzeit noch nicht wirtschaftlich betrieben werden. Bis sich dieser Online-Konsum von Medieninhalten auf breiter Front durchgesetzt haben wird, dauert es noch eine gewisse Zeit. Durch Nutzung eines Teils der Radio- und Fernsehgeb\u00fchren, die dann zu Mediengeb\u00fchren umgestaltet w\u00fcrden, kann die Medienvielfalt gest\u00e4rkt werden. Gleichzeitig gibt es den entsprechenden Medien den n\u00f6tigen wirtschaftlichen Handlungsspielraum, um selbstst\u00e4ndig konkrete Online-Modelle auf deren Wirtschaftlichkeit und Lebensf\u00e4higkeit zu testen. Die Unterst\u00fctzung ist bewusst auf die indirekte Pressef\u00f6rderung gerichtet und soll den ordnungspolitischen Damm der direkten Subventionierung der privaten Printmedien nicht durchbrechen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Vorarbeiten zu einem k\u00fcnftigen Gesetz \u00fcber elektronische Medien laufen. Dieses Gesetz soll dereinst das Radio- und Fernsehgesetz vom 24. M\u00e4rz 2006 (RTVG; SR 784.40) abl\u00f6sen. Die meisten Anliegen des Motion\u00e4rs werden im Rahmen dieser Gesetzgebungsarbeiten gepr\u00fcft. Die Er\u00f6ffnung der \u00f6ffentlichen Vernehmlassung zum neuen Gesetz ist im Juni 2018 geplant. Das Parlament wird sich anschliessend, anl\u00e4sslich der Beratung der Botschaft zum Gesetzentwurf, mit der Ausgestaltung und Finanzierung eines zukunftsorientierten medialen Service public auseinandersetzen k\u00f6nnen. Der Bundesrat erachtet es als zu fr\u00fch und unn\u00f6tigerweise pr\u00e4judizierend, bereits jetzt verbindliche Vorgaben zum Inhalt des k\u00fcnftigen Gesetzes zu machen.</p><p>1. Der Bundesrat hat den Anteil der SRG aus der Radio- und Fernsehabgabe f\u00fcr die Periode 2019-2022 auf 1,2 Milliarden Franken plafoniert. Die lokal-regionalen Veranstalter werden bereits das im RTVG vorgesehene Maximum von 6 Prozent erhalten. Im neuen Gesetz soll die M\u00f6glichkeit der Plafonierung ausdr\u00fccklich verankert werden. Hingegen erachtet der Bundesrat eine betragsm\u00e4ssige Plafonierung im Gesetz als zu starr, denn der Anteil f\u00fcr die SRG h\u00e4ngt auch k\u00fcnftig von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere vom Umfang des Leistungsauftrags und von der finanziellen Tragweite der Werbebeschr\u00e4nkungen bzw. -verbote zulasten der SRG. Der k\u00fcnftige Anteil f\u00fcr die lokal-regionalen Medienanbieterinnen wird ebenfalls von der Definition ihrer publizistischen Leistungsauftr\u00e4ge abh\u00e4ngen. Dementsprechend kann im geplanten Gesetz \u00fcber elektronische Medien der anteilsm\u00e4ssige Verteilschl\u00fcssel angepasst werden.</p><p>2. Die indirekte Pressef\u00f6rderung und die Radio- und Fernsehabgabe haben ganz unterschiedliche Ausrichtungen: Die indirekte Pressef\u00f6rderung kommt der gedruckten Presse zugute und basiert auf Artikel\u00a092 der Bundesverfassung vom 18. April 1999 (BV; SR 101), die Radio- und Fernsehabgabe gew\u00e4hrleistet den Service public in elektronischen Medien, gest\u00fctzt auf Artikel\u00a093 BV. Gem\u00e4ss Artikel\u00a016 Absatz\u00a07 des Postgesetzes vom 17. Dezember 2010 (PG; SR 783.0) stehen f\u00fcr die indirekte Pressef\u00f6rderung 50 Millionen Franken zur Verf\u00fcgung (30 Millionen f\u00fcr die Regional- und Lokalpresse, 20 Millionen f\u00fcr die Mitgliedschafts- und Stiftungspresse). Ein weiterer Ausbau der indirekten Pressef\u00f6rderung oder eine Mittelverschiebung von einer Kategorie zur anderen bed\u00fcrfte einer Anpassung des Postgesetzes. Obwohl die Wirkung der indirekten Pressef\u00f6rderung umstritten ist, wurde diese mit der Annahme der Motion Bulliard-Marbach 13.3048, \"Gegen die Aufhebung der indirekten Pressef\u00f6rderung ohne glaubw\u00fcrdige Alternative\", gesichert, solange es keine glaubw\u00fcrdige Alternative gibt. Eine Erh\u00f6hung der indirekten Pressef\u00f6rderung aus Mitteln der Radio- und Fernsehabgabe f\u00e4llt mangels entsprechender Verfassungsgrundlage ausser Betracht.</p><p>3. Wie bereits das RTVG wird auch das k\u00fcnftige Gesetz \u00fcber elektronische Medien so auszugestalten sein, dass die verfassungsrechtlich vorgesehene R\u00fccksichtnahme auf die Presse respektiert wird. Die vom Motion\u00e4r geforderten Massnahmen (Werbeplafonds, Werbebeschr\u00e4nkungen) werden dabei gepr\u00fcft. Festzuhalten ist, dass die r\u00fcckl\u00e4ufigen Werbeeinnahmen der Presse nicht zur SRG fliessen. So betr\u00e4gt der Werbeumsatz der SRG rund 360 Millionen Franken pro Jahr auf stabilem Niveau, w\u00e4hrend im stark wachsenden Online-Bereich in der Schweiz bereits ein Umsatz von mehr als einer Milliarde Franken pro Jahr erzielt wird. Davon profitieren vor allem die grossen Plattformen im Ausland. Weitere Werbebeschr\u00e4nkungen sind daher im Interesse des Standortes Schweiz sorgf\u00e4ltig zu pr\u00fcfen.</p><p>Schliesslich wird auch die Zusammenarbeit der SRG mit anderen Akteuren im publizistischen und im Werbebereich ein Thema des k\u00fcnftigen Gesetzes \u00fcber elektronische Medien sein.</p><p>4. Heute gilt f\u00fcr die SRG eine Zeichenbeschr\u00e4nkung im Online-Auftritt. Der Entwurf f\u00fcr eine neue SRG-Konzession, welche in die \u00f6ffentliche Vernehmlassung geschickt wurde, \u00fcbernimmt diese Regelung. Das Online-Angebot der geb\u00fchrenfinanzierten lokal-regionalen Veranstalter wird hingegen nicht vom RTVG geregelt, mit der Ausnahme, dass es nur insoweit mit Empfangsgeb\u00fchren finanziert werden darf, als es einen direkten Sendungsbezug aufweist. Da mit dem k\u00fcnftigen Gesetz \u00fcber elektronische Medien auch Online-Medien einen Leistungsauftrag erbringen und mit der Medienabgabe unterst\u00fctzt werden k\u00f6nnen, wird der Bundesrat geeignete Massnahmen zum Schutz der Presse vorschlagen. Wie bei den vorherigen Anliegen ist es aber noch zu fr\u00fch, sich auf konkrete Massnahmen festzulegen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1524009600000)\/","SubmittedBy":"Vonlanthen Beat","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1528934400000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"34|2446","Category":null,"Modified":"\/Date(1690516202677)\/","SubmissionDate":"\/Date(1520208000000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Medien und Kommunikation|Steuer"}}