{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183073,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183073,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183073,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183073,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183073,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183073,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183073,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183073,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183073,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183073,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183073,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183073,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183073,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183073,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183073,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183073,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183073,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183073,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3073","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Sexuelle Ausbeutung auch in extremen Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnissen in Krisengebieten verhindern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Berichte \u00fcber Hilfswerke oder Peacekeeper, die in Skandale verwickelt sind, in denen es um sexuelle Ausbeutung - meist von Frauen - in extremen Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnissen in Krisengebieten geht, schrecken auf. Durch die Sexismusdiskussion ist das Thema weiter in den Vordergrund getreten und das Tabu aufgebrochen. Der neueste Fall betrifft die renommierte Entwicklungsorganisation Oxfam, die finanziell international unterst\u00fctzt wird, auch von der Schweiz. F\u00fcr die Umsetzung von Projekten im Entwicklungs- oder Humanit\u00e4rbereich ist die Zusammenarbeit mit vor Ort t\u00e4tigen Organisationen unumg\u00e4nglich. Umso mehr m\u00fcssen wir daf\u00fcr sorgen, dass solche Vorg\u00e4nge nicht vorkommen, durch Sensibilisierung, Pr\u00e4vention und Sanktionierung. Ein Sensibilisierungstraining muss die Einsatzleute mit der Situation von extremen Abh\u00e4ngigkeiten konfrontieren. Ein hoher Frauenanteil (50:50) beim eingesetzten Personal wirkt ebenfalls pr\u00e4ventiv. Es braucht aber auch Melde- und Anlaufstellen f\u00fcr die von sexueller Ausbeutung Betroffenen, die als Whistleblower auftretenden Kolleginnen und Kollegen und als psychologische Betreuung von gef\u00e4hrdeten Personen. Auch bei Sanktionen muss entschieden durchgegriffen werden, einfach nur eine Entlassung reicht nicht. Die Bundesverwaltung muss solche Strukturen f\u00fcr das eigene in Krisengebiete entsendete Personal vorsehen, aber auch aufzeigen, wie sie diese Standards bei Partnerorganisationen einfordert und kontrolliert. Der Schaden f\u00fcr die Sache und die vielen Personen, die eine hervorragende Arbeit leisten, ist sonst zu gross. </p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen in Bezug auf die sexuelle Ausbeutung von Abh\u00e4ngigkeitsverh\u00e4ltnissen in Krisengebieten: </p><p>1. Gibt es einen Ehrenkodex f\u00fcr das in Krisengebiete entsendete Personal?</p><p>2. Wird bei der Personalrekrutierung darauf geachtet, dass keine Personen mit einer belasteten Vergangenheit angestellt werden?</p><p>3. Werden die zu entsendenden Personen f\u00fcr die schwierige Situation geschult? Wie? In welchem Umfang? </p><p>4. Wie sieht das Geschlechterverh\u00e4ltnis beim entsendeten Personal aus?</p><p>5. Gibt es Anlauf- und Meldestellen?</p><p>6. Gibt es standardisierte Vorgaben, wie beauftragte Organisationen sich dieses Themas annehmen m\u00fcssen?</p><p>7. Wie wird das Einhalten der Richtlinien kontrolliert?</p><p>8. Welche Sanktionen werden durchgesetzt beim eigenen Personal und bei beauftragten Organisationen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Sowohl f\u00fcr versetzbare Mitarbeitende der Deza als auch f\u00fcr Angeh\u00f6rige des Schweizerischen Korps f\u00fcr humanit\u00e4re Hilfe (SKH) und des Schweizerischen Expertenpools f\u00fcr zivile Friedensf\u00f6rderung (SEF) existieren Verhaltenskodizes (Code of Conduct). Alle weiteren entsandten Mitarbeitenden des Bundes m\u00fcssen den Verhaltenskodex der Bundesverwaltung und die grunds\u00e4tzlichen Verhaltensregeln basierend auf dem jeweiligen Arbeitsvertrag einhalten (bzw. basierend auf der tripartiten Vereinbarung zwischen dem EDA, der Mitarbeiterin oder dem Mitarbeiter und dem entsendenden Amt). Das Eidgen\u00f6ssische Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten (EDA) pr\u00fcft derzeit die Einf\u00fchrung eines vereinheitlichten Verhaltenskodexes.</p><p>2. Bei Neuanstellungen kann das EDA einen Strafregisterauszug verlangen. Repr\u00e4sentiert versetzbares Personal im Ausland zudem offiziell die Schweiz, wird eine Personensicherheitspr\u00fcfung durchgef\u00fchrt.</p><p>3. Das versetzbare Personal des EDA wird mit Weiterbildungen und Beratungsangeboten auf Eins\u00e4tze in fragilen Kontexten vorbereitet. Die Deza wird in diesem Rahmen die Sensibilisierung f\u00fcr den Verhaltenskodex und die damit einhergehenden Verpflichtungen der Mitarbeitenden und SKH-Angeh\u00f6rigen in spezifischen Modulen st\u00e4rken. Expertinnen und Experten des SEF sind verpflichtet, unter anderem den obligatorischen Swiss Peacebuilding Training Course zu absolvieren, in dem das Thema sexuelle Ausbeutung und der SEF-Verhaltenskodex behandelt werden.</p><p>4. Per Ende Februar 2018 waren von insgesamt 1190 versetzbaren EDA-Angestellten 44 Prozent Frauen. F\u00fcr den SEF sind aktuell 90 Expertinnen und Experten in Langzeiteins\u00e4tzen, davon 47 Prozent Frauen. Von 102 SKH-Angeh\u00f6rigen in Langzeiteins\u00e4tzen sind 36 Prozent Frauen.</p><p>5. Sowohl Angestellte des EDA als auch Drittpersonen k\u00f6nnen sich anonym an das Compliance Office des EDA wenden. Mit sexueller Bel\u00e4stigung befasst sich auch die Stelle \"Chancengleichheit und globale Gender- und Frauenfragen\" im Generalsekretariat des EDA. Die Eidgen\u00f6ssische Finanzkontrolle betreibt eine Plattform, auf der jegliches Fehlverhalten in der Bundesverwaltung oder bei einem Subventionsempf\u00e4nger gemeldet werden kann (www.whistleblowing.admin.ch).</p><p>6./7. Der Verhaltenskodex der Deza ist auch bei Mandatstr\u00e4gern integraler Vertragsbestandteil. Organisationen, die einen Kernbeitrag der Deza erhalten, m\u00fcssen \u00fcber einen eigenen Verhaltenskodex verf\u00fcgen. Im Ausland ist die Deza kontinuierlich in Kontakt mit Leistungsempf\u00e4ngern und mit dem Personal ihrer Partnerorganisationen. Diese Pr\u00e4senz vor Ort vereinfacht die Meldung und Aufdeckung unangemessenen Verhaltens. Multilaterale Organisationen verf\u00fcgen \u00fcber eigene Verhaltenskodizes, Meldeverfahren und Disziplinarmassnahmen. Die Deza und weitere Stellen im EDA stehen im Dialog mit zivilgesellschaftlichen und multilateralen Partnern, um zu pr\u00fcfen, wie vorhandene Mechanismen zur Pr\u00e4vention und Ahndung von sexueller Bel\u00e4stigung, Missbrauch und Ausbeutung weiter gest\u00e4rkt werden k\u00f6nnen.</p><p>8. Besteht der Verdacht auf ungeb\u00fchrliches Verhalten seitens einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters, kann das EDA eine (administrative oder disziplinarische) Untersuchung einleiten, um den Sachverhalt zu kl\u00e4ren. Je nach Schwere des Vorfalles werden im Rahmen des Bundespersonalrechts angemessene Massnahmen ergriffen. In besonders schlimmen F\u00e4llen kann die K\u00fcndigung ausgesprochen werden. Handelt es sich um strafrechtlich relevante Vorg\u00e4nge, wird zudem Anzeige erstattet. Da f\u00fcr Mandatstr\u00e4ger der Deza der erw\u00e4hnte Verhaltenskodex Teil des Vertrags darstellt, gilt unangemessenes Verhalten nach diesem Kodex als Vertragsverletzung und kann zur K\u00fcndigung des Vertrags und bei strafrechtlich relevanten Vorf\u00e4llen zu einer Anzeigeerstattung f\u00fchren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1524614400000)\/","SubmittedBy":"Friedl Claudia","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1529020800000)\/","ResponsibleDepartment":3,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr ausw\u00e4rtige Angelegenheiten","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDA","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"8|9|28|44","Category":null,"Modified":"\/Date(1690516035163)\/","SubmissionDate":"\/Date(1520294400000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Internationale Politik|Sicherheitspolitik|Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit"}}