{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183093,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183093,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183093,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183093,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183093,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183093,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183093,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183093,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183093,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183093,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183093,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183093,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183093,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183093,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183093,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183093,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183093,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183093,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3093","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Kostenbeteiligung bei Mutterschaft. Die Gesetzeslage ist noch immer nicht bekannt!","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die seit dem 1. M\u00e4rz 2014 geltende Fassung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG) h\u00e4lt in Artikel\u00a064 Absatz\u00a07 fest, dass der Versicherer f\u00fcr allgemeine Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit, die ab der 13. Schwangerschaftswoche, w\u00e4hrend der Niederkunft und bis acht Wochen nach der Niederkunft erbracht werden, keine Kostenbeteiligung erheben darf. Diese Fristen gelten nicht f\u00fcr die Leistungen bei Mutterschaft nach Artikel\u00a029 Absatz\u00a02 KVG, f\u00fcr die gar keine Kostenbeteiligung erhoben werden darf. Leider h\u00e4lt die Verwirrung bez\u00fcglich dieser Bestimmungen, die ich 2014 in einer Interpellation an den Bundesrat (14.4158) aufgezeigt habe, bis heute an. Viele Versicherer, Versicherte, Leistungserbringer und andere Beteiligte kennen oder verstehen das Gesetz anscheinend nicht.</p><p>1. Infolge meiner Interpellation erkl\u00e4rte sich das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) bereit, die Versicherer in einem n\u00e4chsten Brief noch einmal \u00fcber die Rechtslage zu informieren. Meines Wissens hat es dies noch immer nicht getan. Wann ist mit diesem Erinnerungsschreiben zu rechnen? </p><p>2. Ist der Bundesrat bereit, Massnahmen zu ergreifen, um auch die Versicherten, die Leistungserbringer, die Richterinnen und Richter, die im Bereich der Sozialversicherungen spezialisiert sind, sowie alle anderen Beteiligten zu informieren, damit das Gesetz endlich eingehalten wird?</p><p>3. Wie k\u00f6nnte der Bundesrat besser \u00fcber die Verfehlungen von Versicherern informiert werden, um das Ausmass des Problems feststellen und gegebenenfalls intervenieren zu k\u00f6nnen?</p>","ReasonText":"<p>Seit 2014 hat sich die Situation kaum ver\u00e4ndert: Von vielen Schwangeren wird nach wie vor eine Kostenbeteiligung f\u00fcr Leistungen bei Mutterschaft vor der 13. Schwangerschaftswoche verlangt. Zudem erfolgt die komplette Verg\u00fctung von Mutterschaftsleistungen sowie von allgemeinen Leistungen und Pflegeleistungen bei Krankheit ab der 13. Schwangerschaftswoche in etlichen F\u00e4llen nicht automatisch. Mehrere Medien haben diese Probleme aufgegriffen (vgl. z. B. die RTS-Sendungen \"A Bon Entendeur\" vom 24. Januar 2017 und \"On en parle\" vom 2. Februar 2017).</p><p>Die Ungleichbehandlung von Schwangeren besteht also noch immer und ist abh\u00e4ngig vom Versicherer und vom Informationsstand der Frau selbst (bzw. der Leistungserbringer, die sie in dieser Hinsicht beraten). Und statt der Verbesserung der Versicherungsdeckung, die der Gesetzgeber beabsichtigt hat, kommt es in manchen F\u00e4llen zu einer Verschlechterung.</p><p>Nat\u00fcrlich k\u00f6nnen Frauen, die ihre Rechte kennen, allenfalls den Entscheid ihres Versicherers anfechten und sogar rechtliche Schritte einleiten. Doch in einem Fall, der mir zu Ohren gekommen ist, schien die Richterin selbst die Gesetzeslage nicht zu kennen und st\u00fctzte sich in ihrem Entscheid auf das Manual der Schweizerischen Gesellschaft der Vertrauens- und Versicherungs\u00e4rzte (SGV). Die franz\u00f6sische Version dieses Manuals ist jedoch veraltet und ber\u00fccksichtigt die 2014 in Kraft getretenen Bestimmungen nicht. </p><p>Wie die verschiedenen F\u00e4lle zeigen, muss etwas unternommen werden, damit die Gesetzeslage endlich bekannt und eingehalten wird - vier Jahre nach Inkrafttreten ist das wohl das Mindeste!</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Bundesrat geht mit der Interpellantin einig, dass die Frage, in welchen F\u00e4llen die Leistungen zeitlich befristet bzw. zeitlich unbefristet von der Kostenbeteiligung zu befreien sind, teilweise Schwierigkeiten bereitet und dass nach wie vor Informationsbedarf besteht. Das Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) hat im Rahmen der Aufsichtst\u00e4tigkeit \u00fcber die Versicherer festgestellt, dass Leistungen teilweise nicht rechtskonform abgerechnet worden sind. Das BAG hat diese Thematik mit den Verb\u00e4nden der Versicherer im Rahmen des regelm\u00e4ssigen Austausches bereits seit dem Jahr 2014 aufgenommen und die Versicherer aufgefordert, f\u00fcr eine korrekte Umsetzung besorgt zu sein. In der Pflicht sind aber auch die Leistungserbringer, welche die Information zur Schwangerschaft der Patientinnen \u00fcbermitteln m\u00fcssen. Das BAG hat indessen aufgrund anhaltender zahlreicher Anfragen von verschiedenster Seite feststellen m\u00fcssen, dass die Kenntnis \u00fcber die aktuelle Rechtslage bei Leistungserbringern und Versicherern teilweise nach wie vor ungen\u00fcgend ist. Entsprechend hat das BAG ein ausf\u00fchrliches Informationsschreiben \"Leistungen bei Mutterschaft und Kostenbeteiligung\" vorbereitet und dieses am 16. M\u00e4rz 2018 erlassen.</p><p>2./3. Das Informationsschreiben ist auf der Website des BAG \u00f6ffentlich einsehbar (siehe Bundesamt f\u00fcr Gesundheit (BAG) &gt; Themen &gt; Versicherungen &gt; Krankenversicherung &gt; Versicherer und Aufsicht &gt; Kreis- und Informationsschreiben &gt; Informationsschreiben Schweiz). Die Versicherer und betroffenen Leistungserbringer sind auf elektronischem Weg informiert worden.</p><p>Das BAG sorgt ausserdem daf\u00fcr, dass die Versicherer das Bundesgesetz vom 18. M\u00e4rz 1994 \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) einheitlich anwenden. Im Rahmen der Inspektionen des BAG bei den Versicherern ergaben die Kontrollen mehrfach Fehler bez\u00fcglich der Erhebung bzw. Nichterhebung der Kostenbeteiligung ab der 13. Schwangerschaftswoche, w\u00e4hrend der Niederkunft und bis acht Wochen nach der Niederkunft gem\u00e4ss Artikel\u00a064 Absatz\u00a07 KVG. Die gepr\u00fcften Versicherer wurden daher per Weisung aufgefordert, die erforderlichen Anpassungen ihres IT-Systems und ihrer administrativen Verfahren vorzunehmen, um eine korrekte Umsetzung der Bestimmungen zur Erhebung bzw. Nichterhebung der Kostenbeteiligung zu gew\u00e4hrleisten, namentlich bei automatisierter Verarbeitung der betroffenen Rechnungen. Weiter wird das BAG die Wirkungen des Informationsschreibens in der Praxis verfolgen und die betroffenen Akteure zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt kontaktieren, um den aktuellen Stand der Dinge zu beleuchten und wenn notwendig Massnahmen zur Verbesserung der Situation zu diskutieren.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1527033600000)\/","SubmittedBy":"Maury Pasquier Liliane","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1528848000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690516543147)\/","SubmissionDate":"\/Date(1520380800000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Gesundheit"}}