{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183101,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183101,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183101,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183101,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183101,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183101,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183101,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183101,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183101,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183101,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183101,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183101,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183101,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183101,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183101,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183101,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183101,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183101,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3101","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Stilllegung des Kernkraftwerks Beznau","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Kernkraftwerk (KKW) Beznau die Betriebsbewilligung zu entziehen und den R\u00fcckbau einzuleiten.</p><p>Nach dreij\u00e4hrigem Betriebsunterbruch wegen Schwachstellen, die am Druckbeh\u00e4lter entdeckt worden waren, hat das Ensi nun die Genehmigung zur Wiederinbetriebnahme von Reaktor 1 des KKW Beznau erteilt. Dies geschah einige Tage vor dem siebten Jahrestag des Atomungl\u00fccks in Fukushima. Das KKW Beznau geh\u00f6rt weltweit zu den \u00e4ltesten noch im Betrieb befindlichen Anlagen und entspricht nicht den aktuellen Sicherheitsanforderungen. Neben den Schwachstellen am Reaktordruckbeh\u00e4lter gibt es zahlreiche weitere Probleme. So w\u00fcrde das Kraftwerk insbesondere einem Flugzeugabsturz nicht standhalten, geschweige denn einem gezielten Terrorangriff. Es erf\u00fcllt zudem nicht die aktuellen Sicherheitsanforderungen bez\u00fcglich der Erdbebenfestigkeit, weshalb der Bundesrat entschied, diese Anforderungen zu lockern. Eine Anpassung der Sicherheitsanforderungen, um ein Kernkraftwerk weiterhin betreiben zu k\u00f6nnen, ist jedoch inakzeptabel. Ein seri\u00f6ses Management von so hohen Risiken, wie sie bei Kernkraftwerken bestehen, stellt die Sicherheit der Bev\u00f6lkerung vor die Interessen der Betreiber.</p><p>\u00dcberdies ist es absurd, ein so altes und veraltetes Kraftwerk wieder in Betrieb zu nehmen, in Anbetracht des Volksentscheids f\u00fcr den Atomausstieg zum einen und einer \u00dcberproduktion von Energie zum andern. Letztere f\u00fchrt zu einem Preisabfall, der die Rentabilit\u00e4t von Anlagen gef\u00e4hrdet, die saubere Energie produzieren, namentlich unsere Wasserkraftwerke. Es w\u00e4re wesentlich sinnvoller, sowohl aus wirtschaftlicher als auch aus sicherheitstechnischer Sicht, jetzt in den R\u00fcckbau der veralteten Anlage von Beznau sowie in Alternativen der sauberen Energieerzeugung zu investieren.</p><p>Der Bundesrat muss daher dieser Sturheit ein Ende bereiten, die sich in keinerlei Hinsicht mehr rechtfertigen l\u00e4sst. Die Sicherheit der Bev\u00f6lkerung, die Orientierung in Richtung Atomausstieg, vorgegeben von den Schweizerinnen und Schweizern, und die Wirtschaftlichkeit m\u00fcssen im Vordergrund stehen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>In der Volksabstimmung vom 21. Mai 2017 haben die Schweizer Stimmberechtigten das revidierte Energiegesetz mit \u00c4nderungen namentlich beim Kernenergiegesetz vom 21. M\u00e4rz 2003 (KEG; SR 732.1) angenommen. Im Rahmen der vorangegangenen Diskussion zur Energiestrategie 2050 haben sowohl der Nationalrat als auch der St\u00e4nderat eine Befristung der Betriebsbewilligungen der Kernkraftwerke (KKW) abgelehnt. Auch haben Volk und St\u00e4nde in der Volksabstimmung vom 27. November 2016 zur Atomausstiegs-Initiative eine entsprechende Befristung abgelehnt. Die Schweizer KKW d\u00fcrfen so lange betrieben werden, wie ihre Sicherheit gew\u00e4hrleistet ist. Dar\u00fcber wacht das Eidgen\u00f6ssische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) als unabh\u00e4ngige Aufsichtsbeh\u00f6rde.</p><p>Im Falle der Befunde im Stahl des Reaktordruckbeh\u00e4lters des KKW Beznau hat die Axpo Power AG umfangreiche Untersuchungen und Analysen durchgef\u00fchrt. Das Ensi kommt zum Schluss, dass die im Rahmen der durchgef\u00fchrten Untersuchungen vorgenommenen Messungen nachgewiesen haben, dass die gefundenen Aluminiumoxid-Einschl\u00fcsse keinen negativen Einfluss auf die Materialeigenschaften des Reaktordruckbeh\u00e4lters und damit auf dessen Festigkeit haben. Dieses Ergebnis wurde auch vom eingesetzten internationalen Expertenteam, dem International Review Panel (IRP), best\u00e4tigt. Der Bundesrat hat somit keinen Anlass, an der Beurteilung des Ensi betreffend die Materialeigenschaften des Reaktordruckbeh\u00e4lters zu zweifeln.</p><p>Mit der laufenden Revision der Kernenergieverordnung (KEV; SR 732.11) soll in erster Linie der bisher unklar und missverst\u00e4ndlich formulierte Wortlaut gewisser Bestimmungen so pr\u00e4zisiert werden, dass er unmissverst\u00e4ndlich dem vom Bundesrat urspr\u00fcnglich beabsichtigten Sinn und der seit Jahren angewendeten Praxis des Ensi entspricht. Dadurch kommt es zu keiner Schw\u00e4chung der Sicherheitsvorgaben; das bisherige Sicherheitsniveau der Schweizer KKW wird nicht beeintr\u00e4chtigt. Der Bundesrat wird aber die Vernehmlassungsergebnisse sorgf\u00e4ltig auswerten.</p><p>Im Ergebnis besteht zum einen kein Anlass, dem KKW Beznau die Betriebsbewilligung aus Sicherheitsgr\u00fcnden zu entziehen. Zum andern fehlt f\u00fcr eine politisch motivierte Ausserbetriebnahme die gesetzliche Grundlage.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1526428800000)\/","SubmittedBy":"Gr\u00fcne Fraktion","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|66","Category":null,"Modified":"\/Date(1690516397620)\/","SubmissionDate":"\/Date(1520467200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Energie"}}