{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183113,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183113,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183113,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183113,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183113,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183113,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183113,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183113,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183113,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183113,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183113,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183113,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183113,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183113,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183113,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183113,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183113,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183113,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3113","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Grundversorgung in den strategischen Zielen der Unternehmen, bei denen der Bund Hauptaktion\u00e4r ist","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird aufgefordert, so rasch wie m\u00f6glich eine Anpassung der strategischen Ziele bei der Post AG, den SBB und der Swisscom vorzunehmen, die den Erwartungen an eine fl\u00e4chendeckende, allen zug\u00e4ngliche, qualitativ hochwertige Grundversorgung zu angemessenen Preisen gerecht wird. </p><p>1. Unternehmensbereiche, die f\u00fcr die Grundversorgung verantwortlich sind, sollen von Renditezielen befreit werden und auf eine Verpflichtung zur Steigerung des Unternehmenswertes soll verzichtet werden. Art und Weise, wie Querfinanzierungen von nichtkostendeckenden Dienstleistungen der Grundversorgung m\u00f6glich sind, sollen in den Zielen definiert werden.</p><p>2. F\u00fcr die Bestimmung des Umfangs der Grundversorgung, deren regelm\u00e4ssige Anpassungen sowie die Finanzierung nichtkostendeckender Grundversorgungsleistungen soll eine gesetzliche Grundlage f\u00fcr die parlamentarische Mitsprache geschaffen werden.</p>","ReasonText":"<p>Die strategischen Ziele des Bundesrates f\u00fcr Post, SBB und Swisscom enthalten allesamt einerseits einen Grundversorgungsauftrag, andererseits die Erwartung (f\u00fcr alle Unternehmensteile), branchen\u00fcbliche Renditen zu erzielen und den Unternehmenswert zu steigern, nicht zuletzt um Aktion\u00e4rserwartungen zu erf\u00fcllen. Diese Vorgaben f\u00fchren zwangsl\u00e4ufig zu einem Widerspruch zwischen Sicherstellung und Weiterentwicklung der Grundversorgung sowie dem Anspruch, damit auch Gewinn erzielen zu m\u00fcssen. Nur mit klaren Vorgaben mit welchen finanziellen Mitteln aus dem Unternehmen und mittels Subventionen eine Unterdeckung in der Grundversorgung vermieden wird, kann verhindert werden, dass</p><p>a. Gewinne in nichtsubventionierte Bereiche verschoben werden und</p><p>b. unerw\u00fcnschte Anreizsysteme f\u00fcr ergebnisabh\u00e4ngige Lohnbestandteile entstehen. Unternehmenswertsteigerungen oder eine branchen\u00fcbliche Rendite von Bereichen zu verlangen, die auf der Basis des politisch gewollten Grundversorgungsauftrags eine Kostenunterdeckung aufweisen, ist je nach Dienstleistung nicht realisierbar und deshalb als Ziel kontraproduktiv.</p><p>In den letzten Jahren wurden im Parlament regelm\u00e4ssig Diskussionen rund um den Umfang der Service-Public-Leistungen gef\u00fchrt. Oft haben Anpassungen zu Unmut gef\u00fchrt, eine demokratische Einflussm\u00f6glichkeit zu Leistung und Finanzierung besteht aber nicht.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Laut Botschaft vom 8. Mai 2013 zu einer allgemeinen Verfassungsbestimmung \u00fcber die Grundversorgung (BBl 2013 3407) besteht ein allgemeiner Handlungsauftrag f\u00fcr den Staat, sich f\u00fcr das politisch n\u00e4her zu definierende Ziel einzusetzen, dass die Bev\u00f6lkerung Zugang zu den G\u00fctern und Dienstleistungen des \u00fcblichen Bedarfs hat. Die Erf\u00fcllung dieses Auftrages kann nicht \u00fcber die strategischen Ziele des Bundesrates f\u00fcr Post, SBB und Swisscom gew\u00e4hrleistet werden. Vielmehr sind die Anforderungen an die Grundversorgung im Bereich von Post, Zahlungsverkehr, \u00f6ffentlichem Verkehr und Fernmeldediensten in Gesetzen, Verordnungen und Konzessionen geregelt (z. B. Postgesetz, SR 783.0, samt zugeh\u00f6riger Verordnung, SR 783.01; Personenbef\u00f6rderungsgesetz, SR 745.1, samt zugeh\u00f6riger Verordnung, SR 745.11; Fernmeldegesetz, SR 784.10, und Fernmeldedienstverordnung, SR 784.101.1). Bei der Gestaltung dieses Rechtsrahmens wirkt das Parlament in massgeblicher Weise mit. Die Aufsicht \u00fcber die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Grundversorgung obliegt den zust\u00e4ndigen Fachbeh\u00f6rden: im Falle der Post Bakom, Postcom, Bundesamt f\u00fcr Verkehr (BAV), Finma und die Schweizerische Nationalbank; im Falle der SBB das BAV; im Falle der Swisscom Bakom und Comcom.</p><p>Die strategischen Ziele des Bundesrates f\u00fcr Post, SBB und Swisscom haben eine andere Funktion: Sie widerspiegeln die Aktion\u00e4rsinteressen der Schweizerischen Eidgenossenschaft gegen\u00fcber diesen Unternehmen. Sie dienen nicht als Instrument zur Erreichung anderer (z. B. sozial-, regional-, versorgungs-, wirtschafts-, besch\u00e4ftigungs-, sicherheits-, umwelt- oder aussen-)politischer Ziele. Sie sind unterteilt in Vorgaben zur betrieblichen Entwicklung (unternehmensbezogene Ziele) und zur Erf\u00fcllung der der jeweiligen Unternehmung \u00fcbertragenen Aufgaben (aufgabenbezogene Ziele). In Bezug auf Letztere macht der Eigner keine Vorgaben, die \u00fcber den gesetzlichen Rahmen hinausgehen oder weiter gehende Einschr\u00e4nkungen vorsehen.</p><p>Die operative Umsetzung der strategischen Ziele ist nicht Sache des Eigners, sondern liegt in der Verantwortung der Unternehmensf\u00fchrung.</p><p>Ein zentrales Anliegen aus Aktion\u00e4rssicht ist die Sicherung und Steigerung des Unternehmenswertes. Diese Erwartung bezieht sich auf die Unternehmung als Ganze. Der Bundesrat setzt keine spezifischen Gewinnziele f\u00fcr Unternehmensteile, die einen Grundversorgungsauftrag erf\u00fcllen.</p><p>Es ist Aufgabe des Gesetzgebers, den Umfang und die Erwartungen an die Grundversorgung in den Gesetzen regelm\u00e4ssig zu \u00fcberpr\u00fcfen und gegebenenfalls anzupassen. Zudem hat er Rahmenbedingungen f\u00fcr die Erbringung der Grundversorgung zu schaffen, die keine adversen unternehmerischen Anreize setzen. Im Bereich des Bestellverfahrens f\u00fcr den regionalen Personenverkehr (RPV) ist seit L\u00e4ngerem Handlungsbedarf erkannt. Der Bundesrat hat in Erf\u00fcllung der Motion der Kommission f\u00fcr Verkehr und Fernmeldewesen des St\u00e4nderates 13.3663 unter engem Einbezug der Kantone und der Transportunternehmen ein Projekt zur Reform des Bestellverfahrens im RPV lanciert. Erste Richtungsentscheide des UVEK und der Konferenz der kantonalen Direktoren des \u00f6ffentlichen Verkehrs (K\u00d6V) sind im Laufe dieses Jahres zu erwarten.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1525824000000)\/","SubmittedBy":"Hardegger Thomas","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|34|48","Category":null,"Modified":"\/Date(1690516181717)\/","SubmissionDate":"\/Date(1520467200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Medien und Kommunikation|Verkehr"}}