{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183120,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183120,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183120,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183120,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183120,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183120,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183120,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183120,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183120,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183120,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183120,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183120,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183120,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183120,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183120,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183120,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183120,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183120,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3120","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Umsetzung des Verfassungsauftrages zur Gleichstellung von Frau und Mann","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Es gibt Kantone, welche in ihren politischen Zielen keinen Schwerpunkt auf die Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Gleichstellung von Frau und Mann legen und auch \u00fcber kein Gleichstellungsb\u00fcro oder eine \u00e4hnliche Fachstelle verf\u00fcgen, welche sich der Thematik annehmen w\u00fcrden. Es gibt sogar Kantone, welche der festen \u00dcberzeugung sind, dass sie den Verfassungs- und Gesetzesauftrag ohne besondere Massnahmen erf\u00fcllen. Deshalb erscheint es mir angezeigt, dass der Bundesrat in einem umfassenden Bericht Folgendes aufzeigt: </p><p>1. Welche Kantone gehen in welcher Art und Weise, mit welchen Projekten, mit welchen Mitteln (finanziell und personell) und mit welchen reglementarischen Grundlagen die Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Gleichstellung von Frau und Mann, des Gleichstellungsgesetzes und des \u00dcbereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Cedaw) an? </p><p>2. Wie wird die Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Gleichstellung von Frau und Mann, des Gleichstellungsgesetzes und des \u00dcbereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Cedaw) in den Kantonen beaufsichtigt, und welche Sanktionsm\u00f6glichkeiten gegen\u00fcber den Kantonen gibt es dabei?</p><p>3. Welche juristischen M\u00f6glichkeiten gibt es, gegen eine mangelhafte oder fehlende Umsetzung des Verfassungsauftrags zur Gleichstellung von Frau und Mann, des Gleichstellungsgesetzes und des \u00dcbereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Cedaw) durch einen Kanton rechtlich respektive klageweise vorzugehen? Dabei ist nicht von einem konkreten Fall auszugehen, indem eine Person direkt durch diese mangelhafte Erf\u00fcllung schlechtergestellt wird, sondern fallunabh\u00e4ngig.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Bundesverfassung und das Gleichstellungsgesetz gelten auch f\u00fcr die Kantone. Das Uno-\u00dcbereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Cedaw) wurde von der Schweiz im Jahr 1997 ratifiziert. Sie hat sich damit verpflichtet, seine Bestimmungen umzusetzen, und ist auch daf\u00fcr verantwortlich, dass die Kantone sich daran halten. Im Innenverh\u00e4ltnis sind aufgrund der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung allerdings die Kantone f\u00fcr die Umsetzung der Verpflichtungen in ihrem Zust\u00e4ndigkeitsbereich verantwortlich.</p><p>In Fragen der Gleichstellung von Frau und Mann pflegt der Bund einen regelm\u00e4ssigen Austausch mit den Kantonen. Dies geschieht in erster Linie im Rahmen der Schweizerischen Konferenz der Gleichstellungsbeauftragten (SKG). In der SKG sind alle \u00f6ffentlichen Fachstellen f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann der Kantone, St\u00e4dte und des Bundes zusammengeschlossen. Heute sind dies neben dem Eidgen\u00f6ssischen B\u00fcro f\u00fcr die Gleichstellung von Frau und Mann 15 kantonale und 5 st\u00e4dtische Fachstellen. Die SKG wird auch in die laufenden Arbeiten zur Umsetzung der Cedaw-Empfehlungen 2017-2020 einbezogen.</p><p>Der Bundesrat ergreift grunds\u00e4tzlich keine Aufsichtsmassnahmen, wenn eine behauptete Rechtsverletzung im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens ger\u00fcgt werden k\u00f6nnte. Bei gewichtigen \u00f6ffentlichen Interessen kann jedoch ein Schreiben an eine Kantonsregierung gerichtet werden, in welchem diese auf problematische Situationen hingewiesen wird. Der Bund nimmt jedoch keine Ersatzvornahmen oder gar Interventionen vor.</p><p>Das Bundesgericht kann nur angerufen werden, wenn die Voraussetzungen des Bundesgerichtsgesetzes (BGG, SR 173.110) erf\u00fcllt sind. Fehlt ein konkreter Diskriminierungsfall, sind die M\u00f6glichkeiten jedoch sehr beschr\u00e4nkt. Eine Beschwerde gegen einen kantonalen Erlass k\u00f6nnte allenfalls wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgebots innert 30 Tagen nach der amtlichen Publikation des Erlasses eingereicht werden (Art. 82 Bst. b BGG). Theoretisch denkbar w\u00e4re ein Schadenersatz- oder Feststellungsbegehren wegen Unt\u00e4tigkeit der kantonalen Beh\u00f6rden. Ein solches Begehren m\u00fcsste von betroffenen Personen oder einem klageberechtigten Verband allerdings zun\u00e4chst bei der zust\u00e4ndigen kantonalen Instanz geltend gemacht werden.</p><p>Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 21. November 2011 (BGE 137 I 305), in dem es um die Abschaffung der Gleichstellungskommission des Kantons Zug ging, die verfassungs- und v\u00f6lkerrechtliche Verpflichtung von Bund, Kantonen und Gemeinden zum Erlass von Gleichstellungsmassnahmen bekr\u00e4ftigt. Das Bundesgericht hat dabei ausdr\u00fccklich festgehalten, dass sowohl Artikel\u00a08 Absatz\u00a03 zweiter Satz BV als auch das Cedaw-\u00dcbereinkommen einen klaren Sozialgestaltungsauftrag an Bund und Kantone enthalten, zur Verwirklichung der tats\u00e4chlichen Gleichstellung t\u00e4tig zu werden. Gem\u00e4ss Bundesgericht sind gewisse institutionelle und organisatorische Vorkehrungen notwendige Voraussetzung f\u00fcr die Erf\u00fcllung des Verfassungsauftrags. Die Kantone m\u00fcssten \u00fcber Stellen mit den notwendigen Fachkenntnissen, Kompetenzen und Ressourcen verf\u00fcgen, um die vom \u00dcbereinkommen verlangte Aufgabe wirksam wahrnehmen zu k\u00f6nnen. Diese Feststellung, die sich insbesondere an Kantone ohne spezialisierte Gleichstellungsfachstelle richtet, wurde vom Bundesgericht in seinem Urteil vom 19. Oktober 2017 (1C_504/2016, E. 4) best\u00e4tigt.</p><p>Vom zust\u00e4ndigen Uno-Ausschuss des Cedaw-\u00dcbereinkommens hat die Schweiz im November 2016 die Empfehlung erhalten, die Gleichstellungsfachstellen in Bund und Kantonen zu st\u00e4rken. Wie vom Ausschuss gefordert, wird die Schweiz bereits Ende 2018 \u00fcber die Umsetzung dieser Empfehlung Bericht erstatten.</p><p>In Anbetracht dieser Ausf\u00fchrungen bringt nach Ansicht des Bundesrates ein zus\u00e4tzlicher Bericht \u00fcber die Situation in den Kantonen keinen Mehrwert.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1527033600000)\/","SubmittedBy":"Feri Yvonne","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1583366400000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|28|1236","Category":null,"Modified":"\/Date(1690516021180)\/","SubmissionDate":"\/Date(1520467200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Soziale Fragen|Menschenrechte"}}