{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183126,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183126,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183126,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183126,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183126,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183126,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183126,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183126,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183126,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183126,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183126,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183126,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183126,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183126,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183126,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183126,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183126,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183126,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3126","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Obligatorische Erwerbsausfallversicherung bei Krankheit. Instrument zur Verbesserung des sozialen Schutzes","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In der Schweiz sind viele Menschen dem Risiko ausgesetzt, im Fall von Krankheit und Erwerbsausfall ihren Lebensbedarf nicht decken zu k\u00f6nnen, da die obligatorischen Sozialversicherungen dieses Risiko nicht \u00fcbernehmen. Ob eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen wird, h\u00e4ngt auch vom guten Willen der Arbeitgeber und von den Versicherungsunternehmen ab. Der rechtliche Rahmen ist rudiment\u00e4r, sodass neben den nichterwerbst\u00e4tigen Personen immer h\u00e4ufiger auch Personen, die zwar angestellt sind, deren Arbeitsverh\u00e4ltnisse aber prek\u00e4r sind, ohne Schutz dastehen. Unter bestimmten Bedingungen ist es m\u00f6glich, eine private Einzeltaggeldversicherung abzuschliessen; diese ist aber sehr teuer und daher f\u00fcr viele unerschwinglich. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in prek\u00e4ren Arbeitsverh\u00e4ltnissen besch\u00e4ftigt sind, die sehr kleine Arbeitspensen haben, die die Erwerbst\u00e4tigkeit f\u00fcr die Pflege von Angeh\u00f6rigen - seien es Kinder oder betagte oder kranke Personen - unterbrechen oder die unbezahlten Urlaub nehmen, befinden sich darum in einer schwierigen Lage. Konsequenzen hat auch die vor\u00fcbergehende Reduktion des Besch\u00e4ftigungsgrades, beispielsweise f\u00fcr die Kinderbetreuung. Frauen, die den gr\u00f6ssten Teil der Pflegearbeit \u00fcbernehmen, die weniger traditionelle Arbeiten verrichten oder atypische Besch\u00e4ftigungen haben, sind dem Risiko von Erwerbsausfall bei Krankheit besonders ausgesetzt.</p><p>Ich frage deshalb den Bundesrat:</p><p>1. Kann die Zahl der Personen, die \u00fcber eine Krankentaggeldversicherung verf\u00fcgen, beziffert werden?</p><p>2. Teilt er die Einsch\u00e4tzung, dass angesichts der Risiken von Erwerbsausfall bei Krankheit die Lage von Personen in prek\u00e4ren Arbeitsverh\u00e4ltnissen, namentlich vieler Frauen, mit der Einf\u00fchrung einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung sp\u00fcrbar verbessert werden k\u00f6nnte?</p><p>3. Ist er bereit, die Einf\u00fchrung einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung noch einmal zu pr\u00fcfen?</p><p>4. Wenn nicht, gedenkt er, das Weiterlaufen der Krankentaggeldversicherung bei unbezahltem Urlaub oder vor\u00fcbergehender Reduktion des Besch\u00e4ftigungsgrads zu erleichtern? Oder ist er bereit, die M\u00f6glichkeit einer staatlichen Summenversicherung f\u00fcr nicht oder schlecht in den Arbeitsmarkt integrierte Personen zu pr\u00fcfen?</p><p>5. Welche anderen Versicherungsl\u00f6sungen sind denkbar, um bei Personen, die Pflegearbeit leisten, das Risiko von Erwerbsausf\u00e4llen bei Krankheit zu decken?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Der Erwerbsausfall bei Krankheit kann einerseits nach dem Bundesgesetz \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) und andererseits nach dem Bundesgesetz \u00fcber den Versicherungsvertrag (VVG; SR 221.229.1) freiwillig versichert werden. Es besteht heute eine Vielfalt von individuell ausgestalteten Vertr\u00e4gen und sozialpartnerschaftlichen L\u00f6sungen f\u00fcr das Risiko des Erwerbsausfalls. Diese Vielfalt an m\u00f6glichen Taggeldversicherungsl\u00f6sungen f\u00fchrt dazu, dass die Taggeldversicherung nach KVG als Erwerbsausfallversicherung keine grosse Bedeutung mehr hat. Im Jahr 2016 (Quelle: Statistik OKP 2016, Tabelle 6.01) waren rund 153 800 Personen in der Einzelversicherung nach KVG versichert. Die Anzahl dieser Vertr\u00e4ge ist stetig zur\u00fcckgegangen. Nicht bekannt ist hingegen die Anzahl der in der Kollektivversicherung nach KVG versicherten Personen, da in den entsprechenden Vertr\u00e4gen nur die versicherte Lohnsumme ohne Bezug auf die einzelnen Arbeitnehmer vereinbart wird.</p><p>Der Hauptteil der Krankentaggeldversicherung nach VVG wird \u00fcber Kollektivvertr\u00e4ge abgeschlossen. Die Tarife und allgemeinen Versicherungsbedingungen dieser Vertr\u00e4ge bed\u00fcrfen nach einem Entscheid des Bundesverwaltungsgerichtes von 2007 nicht der Genehmigung durch die Finma, und diese erhebt somit auch keine spezifischen Daten dazu. Zudem werden die Pr\u00e4mien dieser Vertr\u00e4ge in Abh\u00e4ngigkeit von der gesamten Lohnsumme bestimmt, sodass die Anzahl der Versicherten auch nicht aus dem Pr\u00e4mienvolumen eruierbar w\u00e4re.</p><p>2./3. Der Bundesrat hat sich zuletzt im Bericht vom 28. Juni 2017 in Erf\u00fcllung des Postulates Nordmann 12.3087 mit der Frage einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung befasst. Er hielt an der Beurteilung fest, dass sich das bestehende System der sozialpartnerschaftlichen L\u00f6sungen grunds\u00e4tzlich bew\u00e4hrt hat und dass ein ausreichender Versicherungsschutz f\u00fcr einen Grossteil der unselbstst\u00e4ndig Erwerbst\u00e4tigen mittels einer fakultativen Versicherung gew\u00e4hrleistet ist. Er kam auch zum Schluss, dass es f\u00fcr ihn keine Anhaltspunkte gibt, dass sich die Kostenschranke oder das politische Umfeld, die Hauptgr\u00fcnde gegen die Einf\u00fchrung einer weiteren obligatorischen Versicherung, seit der Publikation des Berichtes \"Evaluation und Reformvorschl\u00e4ge zur Taggeldversicherung bei Krankheit\" vom 30. September 2009 in Erf\u00fcllung des Postulates 04.3000 der SGK-N (<a href=\"http://www.bag.admin.ch\">www.bag.admin.ch</a> &gt; Service &gt; Publikationen &gt; Bundesratsberichte) wesentlich ver\u00e4ndert h\u00e4tten. Die Einf\u00fchrung einer obligatorischen Krankentaggeldversicherung ist auch aus Kostengr\u00fcnden zum gegenw\u00e4rtigen Zeitpunkt nicht hinreichend begr\u00fcndbar. Wie der Bundesrat wiederholt ausgef\u00fchrt hat (in seinen Stellungnahmen zu den Motionen Humbel 14.3861 und 10.3821, zur Motion Poggia 12.3072 und zuletzt im bereits erw\u00e4hnten Bericht in Erf\u00fcllung des Postulates Nordmann 12.3087), zieht er die geltende Regelung, die vor allem auf sozialpartnerschaftlichen L\u00f6sungen beruht, einem gesetzlichen Obligatorium vor.</p><p>4. Die Taggeldversicherung nach KVG beinhaltet f\u00fcr die Versicherer mehrere Auflagen wie Aufnahmepflicht, Mindestdauer der Leistungen, Gleichbehandlung und befristete Versicherungsvorbehalte. Bei der Taggeldversicherung nach VVG, die eine viel gr\u00f6ssere Bedeutung hat, wird den Versicherern bei der Ausgestaltung ihrer Versicherungsprodukte ein gr\u00f6sserer Spielraum einger\u00e4umt. Der Bundesrat erachtet in diesem Bereich eine strengere Regulierung nicht f\u00fcr angezeigt, verweist jedoch auf die h\u00e4ngige VVG-Revision.</p><p>Eine neue staatliche Summenversicherung im Sinne einer sozialen Taggeldversicherung bei Krankheit f\u00fcr Personen, die kein oder nur gelegentlich ein Erwerbseinkommen haben, strebt der Bundesrat nicht an.</p><p>5. Der Bundesrat hat am 1. Februar 2017 das Eidgen\u00f6ssische Departement des Innern beauftragt, in Zusammenarbeit mit anderen Departementen gesetzliche Anpassungen zur besseren Rechtssicherheit und Anerkennung von pflegenden Angeh\u00f6rigen zu erarbeiten. Der Bundesrat wird voraussichtlich vor der Sommerpause die Vernehmlassung dazu er\u00f6ffnen. Die \u00c4nderungen betreffen eine bessere Rechtssicherheit bei kurzzeitigen pflegebedingten Arbeitsabwesenheiten, den Erlass einer rechtlichen Grundlage f\u00fcr einen Betreuungsurlaub f\u00fcr Eltern von schwerkranken und schwer verunfallten Kindern und die Erweiterung der Betreuungsgutschriften der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1526428800000)\/","SubmittedBy":"Carobbio Guscetti Marina","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"44|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1763111134920)\/","SubmissionDate":"\/Date(1520467200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}