{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183128,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183128,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183128,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183128,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183128,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183128,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183128,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183128,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183128,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183128,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183128,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183128,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183128,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183128,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183128,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183128,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183128,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183128,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3128","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Teilrevision des Milit\u00e4rstrafprozesses. Vereinfachung des Verfahrens bei Milit\u00e4rdienstvers\u00e4umnissen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Teilrevision des Milit\u00e4rstrafprozesses (MStP, SR 322.1) soll das Verfahren bei Milit\u00e4rdienstvers\u00e4umnissen (Rekrutierung, Rekrutenschule, Wiederholungskurse) vereinfachen.</p>","ReasonText":"<p>Derzeit betreffen 80 Prozent der von der Milit\u00e4rjustiz zu behandelnden F\u00e4lle den Tatbestand \"Milit\u00e4rdienstvers\u00e4umnis und unerlaubte Entfernung\" (Art. 82 MStG). Das Vers\u00e4umnis eines Soldaten, seinen Wiederholungskurs zu besuchen, wird behandelt, als w\u00e4re es ein wesentlich schwererer Verstoss: Das Personelle der Armee meldet den Fall der Milit\u00e4rjustiz, die einen Untersuchungsrichter damit beauftragt, eine Untersuchung zu er\u00f6ffnen; die Untersuchungsakte wird an einen Auditor weitergeleitet, der die Anklage vor einem Milit\u00e4rgericht vertritt - ein Verfahren von ausgezeichneter juristischer Qualit\u00e4t, aber ein langes und schwerf\u00e4lliges. </p><p>Um das Problem der L\u00e4nge zu beheben, w\u00e4re folgendes Verfahren ausreichend: Die betreffende Person wird zu einer schriftlichen Stellungnahme aufgerufen, das Personelle der Armee verh\u00e4ngt daraufhin eine Verwaltungssanktion f\u00fcr die \u00dcbertretung. Erhebt die Person innert zehn Tagen dagegen Beschwerde, so wird eine vollst\u00e4ndige Untersuchung gef\u00fchrt. </p><p>Dieses vereinfachte Verfahren l\u00f6st nicht nur das Zeitproblem. Es verringert auch erheblich den Aufwand der Milit\u00e4rjustiz und ihrer Gerichte - und somit auch ihre Kosten.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, diese Motion anzunehmen, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Verfahren zu vereinfachen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Motion\u00e4r scheint von der Annahme auszugehen, dass s\u00e4mtliche Verfahren, welche das Nichteinr\u00fccken in den Milit\u00e4rdienst betreffen, vor Milit\u00e4rgericht abgeschlossen werden. Dies trifft nicht zu. Es ist vielmehr langj\u00e4hrige bew\u00e4hrte Praxis, dass in<b></b>jedem Fall zun\u00e4chst die aufbietende Stelle dem Betroffenen schriftlich Gelegenheit zur Stellungnahme zum Grund des Nichteinr\u00fcckens gibt. Kann der Betroffene sein Vers\u00e4umnis erkl\u00e4ren, erfolgt keine \u00dcberweisung an die Milit\u00e4rjustiz, und es wird kein Milit\u00e4rstrafverfahren durchgef\u00fchrt. Falls keine oder keine gen\u00fcgende Erkl\u00e4rung erfolgt, ist je nach der Art des Milit\u00e4rdiensts, in den nicht einger\u00fcckt wird, zu unterscheiden:</p><p>- Nichteinr\u00fccken zur Rekrutierung</p><p>Die ersten drei Unterlassungen werden in der Regel durch den Wohnsitzkanton im schriftlichen Verfahren disziplinarisch (mit Disziplinarbussen) bestraft. Erst ab dem vierten Nichteinr\u00fccken erfolgt ein Antrag auf Anordnung eines Milit\u00e4rstrafverfahrens. H\u00e4ufig ist im Verfahren beim Untersuchungsrichter zun\u00e4chst die Diensttauglichkeit abzukl\u00e4ren. Wird sie verneint, wird der Beschuldigte allenfalls vom Auditor nach Artikel\u00a084 des Milit\u00e4rstrafgesetzes (MStG; SR 321.0) f\u00fcr eine \u00dcbertretung im Strafmandatverfahren geb\u00fcsst; in diesen F\u00e4llen findet keine Verhandlung vor Milit\u00e4rgericht statt. Bei diensttauglichen Beschuldigten, die zum Zivildienst zugelassen werden, erfolgt auch einzig eine solche Strafmandat-Busse. Nur in den heute selten gewordenen F\u00e4llen von ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rter Absicht, den Milit\u00e4rdienst insgesamt und f\u00fcr immer verweigern zu wollen, ist der Beschuldigte vor dem Milit\u00e4rgericht anzuklagen.</p><p>- Nichteinr\u00fccken in den Nachschiesskurs (ausserdienstliche Schiesspflicht)</p><p>Auch hier werden die ersten vier Unterlassungen in der Regel durch den Wohnsitzkanton im schriftlichen Verfahren disziplinarisch (mit Disziplinarbussen) bestraft. Erst ab dem f\u00fcnften Nichteinr\u00fccken erfolgt ein Antrag auf Anordnung eines Milit\u00e4rstrafverfahrens. In diesem Verfahren kann etwa das Gesuch um Zulassung zum waffenlosen Dienst gestellt werden. Bei dessen Bewilligung wird der Beschuldigte allenfalls vom Auditor nach Artikel\u00a084 MStG im Strafmandatverfahren geb\u00fcsst; in diesen F\u00e4llen findet keine Verhandlung vor Milit\u00e4rgericht statt. Bei ausdr\u00fccklich erkl\u00e4rter Absicht, die Schiesspflicht f\u00fcr immer verweigern zu wollen, ist der Beschuldigte unter Umst\u00e4nden vor dem Milit\u00e4rgericht anzuklagen.</p><p>- Erstmaliges Nichteinr\u00fccken in die Rekrutenschule oder in einen Wiederholungskurs</p><p>Diese erstmaligen Vers\u00e4umnisse werden in der Regel im Strafmandatverfahren erledigt. In der Tat werden die Beschuldigten in diesen Verfahren m\u00fcndlich angeh\u00f6rt (verfassungsm\u00e4ssiges Recht auf rechtliches Geh\u00f6r). An der durch den Motion\u00e4r selbst angef\u00fchrten \"exzellenten Qualit\u00e4t\" des Milit\u00e4rstrafprozesses ist festzuhalten. Schwerf\u00e4llige und lange Verfahren kommen entgegen der Ansicht des Motion\u00e4rs bei Verfahren wegen Milit\u00e4rdienstvers\u00e4umnissen nicht vor. Die n\u00f6tigen Abkl\u00e4rungen sind relativ einfach und schnell vorzunehmen, selbst wenn das rechtliche Geh\u00f6r in einer m\u00fcndlichen Einvernahme beim Untersuchungsrichter gew\u00e4hrt wird.</p><p>Erst im Wiederholungsfalle des Nichteinr\u00fcckens in die Rekrutenschule oder in einen Wiederholungskurs ist der Beschuldigte unter Umst\u00e4nden vor dem Milit\u00e4rgericht anzuklagen. Die Motion bringt damit keine wesentliche Ver\u00e4nderung zur bestehenden Praxis.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1526428800000)\/","SubmittedBy":"Page Pierre-Andr\u00e9","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1528329600000)\/","ResponsibleDepartment":6,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Verteidigung, Bev\u00f6lkerungsschutz und Sport","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"VBS","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"9|1216","Category":null,"Modified":"\/Date(1690515846267)\/","SubmissionDate":"\/Date(1520812800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Sicherheitspolitik|Strafrecht"}}