{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183129,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183129,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183129,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183129,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183129,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183129,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183129,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183129,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183129,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183129,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183129,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183129,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183129,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183129,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183129,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183129,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183129,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183129,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3129","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gesundheit im Gef\u00e4ngnis. Wie kann die notwendige Versorgung nichtversicherter Personen garantiert werden?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Nach Artikel\u00a0387 Absatz\u00a01 des Strafgesetzbuches ist der Bundesrat befugt, \"nach Anh\u00f6rung der Kantone Bestimmungen zu erlassen \u00fcber ... den Vollzug von Strafen und Massnahmen an kranken, gebrechlichen und betagten Personen\". Ist der Bundesrat bereit, von dieser Befugnis Gebrauch zu machen, um in s\u00e4mtlichen Kantonen inhaftierten Personen, die nicht krankenversichert sind, den Zugang zu medizinischer Versorgung zu gew\u00e4hrleisten? Wenn ja, welche Massnahmen innert welcher Frist und mit welcher Nachverfolgung schl\u00e4gt er vor? </p><p>Die Qualit\u00e4t der medizinischen Versorgung in Gef\u00e4ngnissen wird durch weitere Faktoren beeintr\u00e4chtigt: unzureichende Budgets, Mangel an qualifizierten Arbeitskr\u00e4ften, Entscheide \u00fcber m\u00f6gliche Behandlungen durch Personen ohne medizinische Ausbildung. Ist der Bundesrat bereit einzugreifen, um einen Bundesstandard zu garantieren?</p>","ReasonText":"<p>Etwa 2000 H\u00e4ftlinge in der Schweiz sind nicht krankenversichert, namentlich weil sie zum Zeitpunkt ihrer Festnahme nicht in diesem Land wohnhaft waren. Es kommt daher vor, dass die zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden sich aus finanziellen Gr\u00fcnden davor scheuen, eine medizinische Versorgung zu gew\u00e4hren. Expertensch\u00e4tzungen zufolge werden demnach mehrere Hundert Personen mit chronischen Krankheiten oder Infektionen nicht behandelt; und dies, obwohl, wie der Bundesrat angemerkt hat (16.3986), Personen im Freiheitsentzug h\u00e4ufiger als die Gesamtbev\u00f6lkerung von Infektionskrankheiten betroffen sind.</p><p>Diese Sachlage steht im Widerspruch zum \u00c4quivalenzprinzip, das im Schweizer Recht (Art. 75 StGB) und diversen von der Schweiz ratifizierten internationalen Abkommen verankert ist. Nach diesem Grundsatz haben Personen im Freiheitsentzug das Recht auf die gleiche medizinische Versorgung wie Personen in Freiheit.</p><p>2013 haben die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) Empfehlungen zur Harmonisierung der Gesundheitsversorgung in Strafvollzugsanstalten abgegeben. Darin legen sie den Kantonen nahe, \"eine Vollzugsmedizin zu erarbeiten und zu erlassen, welche die Grundversorgung aller inhaftierten Personen\" gew\u00e4hrleistet. Offenbar ohne Erfolg, denn im Jahre 2016 wurde auf der Tagung von Sant\u00e9 Prison Suisse festgestellt, dass nichtversicherten H\u00e4ftlingen gewisse wichtige Versorgungsleistungen noch immer verweigert wurden. Im M\u00e4rz 2017 reichte Acat eine Petition ein, in der gefordert wird, die Finanzierung der medizinischen Versorgung von nichtversicherten H\u00e4ftlingen zu gew\u00e4hrleisten.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Der Bundesrat hat davon Kenntnis, dass sich in Anstalten des Freiheitsentzuges inhaftierte Personen aufhalten, die nicht krankenversichert sind. Gem\u00e4ss den Bestimmungen des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) sind grunds\u00e4tzlich alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz krankenversicherungspflichtig. Die Kantone sorgen f\u00fcr die Einhaltung der Versicherungspflicht. Es ist anzunehmen, dass es inhaftierte Personen gibt, die keinen Wohnsitz in der Schweiz haben und deshalb auch nicht gem\u00e4ss KVG versicherungspflichtig sind. Dadurch besteht die Gefahr, dass die gesundheitliche Versorgung nicht in allen F\u00e4llen ad\u00e4quat gew\u00e4hrleistet ist. Diese Problematik wird gegenw\u00e4rtig im Rahmen einer Arbeitsgruppe durch Expertinnen und Experten des Bundes und der Kantone n\u00e4her analysiert.</p><p>1. Es ist fraglich, ob Artikel\u00a0387 Absatz\u00a01 Buchstabe\u00a0c des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB; SR 311.0) \u00fcberhaupt als Rechtsgrundlage zur Regelung der gesundheitlichen Versorgung von inhaftierten Personen ohne Krankenversicherung dienen k\u00f6nnte. Diese Bestimmung r\u00e4umt dem Bundesrat zwar Regelungsbefugnisse in Bezug auf den Vollzug von Strafen und Massnahmen an kranken Personen ein. Dies dient aber gem\u00e4ss der Botschaft des Bundesrates zur \u00c4nderung des Schweizerischen Strafgesetzbuches (Allgemeine Bestimmungen, Einf\u00fchrung und Anwendung des Gesetzes) und des Milit\u00e4rstrafgesetzes sowie zu einem Bundesgesetz \u00fcber das Jugendstrafrecht vom 21. September 1998 (BBl 1999 1979) dem Ziel, \"Abweichungen von den f\u00fcr den Vollzug geltenden Regeln aus Gr\u00fcnden der Rechtssicherheit einheitlich zu regeln\".</p><p>2. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Fehlmann Rielle 16.3986, \"Politik der Schadenminderung im Gef\u00e4ngnis. Antrag auf Standortbestimmung\", vom 22. Februar 2017 sowie in seiner Antwort auf die Frage Herzog 18.5033, \"Werden aus Gef\u00e4ngnissen bald Sch\u00f6nheitskliniken?\", vom 5. M\u00e4rz 2018 bereits festgestellt hat, kommt dem Staat aufgrund der in der Bundesverfassung und in v\u00f6lkerrechtlichen Vertr\u00e4gen verankerten Grund- und Menschenrechte eine umfassende Verantwortung f\u00fcr die Gesundheit von inhaftierten Personen zu. Diese haben Anspruch auf eine medizinische Behandlung, welche gleichwertig ist wie jene, die Patientinnen und Patienten in Freiheit zusteht (\"\u00c4quivalenzprinzip\"). Personen in Haft haben folglich Anspruch auf eine aus medizinischer Sicht erforderliche, einwandfreie medizinische Betreuung und Behandlung. Gleichzeitig ist darauf hinzuweisen, dass der Vollzug von Massnahmen des Freiheitsentzuges (Art. 372 StGB) sowie der Betrieb von Anstalten des Freiheitsentzuges (Art. 377-379 StGB) grunds\u00e4tzlich in den Kompetenzbereich der Kantone fallen. Letztere sind angehalten, f\u00fcr einen einheitlichen Vollzug von strafrechtlichen Sanktionen zu sorgen (Art. 372 Abs. 3 StGB).</p><p>Es liegt deshalb nicht in der Kompetenz des Bundes, Standards zur Gesundheitsversorgung in Haft festzulegen. In seinen bisherigen Stellungnahmen verwies der Bundesrat jedoch auf bestehende Mechanismen, welche auf eine einwandfreie Gesundheitsversorgung f\u00fcr alle inhaftierten Personen abzielen. Hierzu sind namentlich die von der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) erlassene \"Empfehlung zur Harmonisierung der Gesundheitsversorgung im schweizerischen Freiheitsentzug\" (Quelle: http://www.gdk-cds.ch/uploads/media/EM_BIG-mU-HJK_CC_20130701_d.pdf), die von der KKJPD und der GDK gemeinsam getragene Organisation Sant\u00e9 Prison Suisse (SPS) sowie die Nationale Kommission zur Verh\u00fctung von Folter (NKVF) zu z\u00e4hlen. Letztere ist beauftragt, die Einhaltung der Rechte von Personen im Freiheitsentzug zu \u00fcberpr\u00fcfen; eine ad\u00e4quate Gesundheitsversorgung geh\u00f6rt aus Sicht des Bundesrates dazu.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1526428800000)\/","SubmittedBy":"Mazzone Lisa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1575504000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1216|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690515676077)\/","SubmissionDate":"\/Date(1520812800000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Strafrecht|Gesundheit"}}