{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183151,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183151,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183151,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183151,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183151,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183151,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183151,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183151,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183151,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183151,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183151,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183151,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183151,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183151,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183151,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183151,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183151,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183151,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3151","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Verbot gef\u00e4hrlicher Pestizide auf dem Schweizer Markt. Es braucht mehr Transparenz","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ametryn, Atrazin, Methidathion, Paraquat, Permethrin und Diafenthiuron sind Pestizide, deren Einsatz in der Schweiz wegen ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt verboten ist. Sie sind in Anhang 1 der PIC-Verordnung aufgelistet und unterliegen einem Notifizierungs- und Informationsverfahren f\u00fcr die Ausfuhr. </p><p>Gem\u00e4ss der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV) kann das Bundesamt f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) ein Pestizid wegen seiner Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt vom Markt nehmen. Kann der Bundesrat eine umfassende Liste aller Pestizide, die wegen ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt vom Markt genommen worden sind, zur Verf\u00fcgung stellen, jeweils einschliesslich des Widerrufsentscheids sowie des Jahres und der Gr\u00fcnde f\u00fcr den Entscheid? Kann er das Verfahren erkl\u00e4ren, das dazu f\u00fchren kann, dass eine Bewilligung f\u00fcr das Inverkehrbringen widerrufen wird, insbesondere in Bezug auf die Anh\u00f6rung der interessierten Kreise?</p><p>Bei den oben aufgez\u00e4hlten Pestiziden handelt es sich um Stoffe, die wegen ihrer Auswirkungen auf die Gesundheit oder die Umwelt verboten worden sind. Kann der Bundesrat f\u00fcr diese sechs Stoffe jeweils den Widerrufsentscheid, das Jahr und die Gr\u00fcnde, das Mittel vom Markt zu nehmen, ver\u00f6ffentlichen?</p><p>Gem\u00e4ss PSMV ist das BLW daf\u00fcr zust\u00e4ndig, Gesuche um Bewilligung f\u00fcr das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln zu pr\u00fcfen. Nimmt es dazu eine Beurteilung der in der Fachliteratur ver\u00f6ffentlichten Studien vor, wie es in der Europ\u00e4ischen Union praktiziert wird? Kann das BLW die Gesuche, die Beurteilungen und die Entscheide der Erteilung oder Nichterteilung der Bewilligung f\u00fcr das Inverkehrbringen ver\u00f6ffentlichen, wie es die Europ\u00e4ische Union auch tut? Kann es namentlich die vollst\u00e4ndigen Dossiers betreffend Ametryn, Atrazin, Methidathion, Paraquat, Permethrin und Diafenthiuron publizieren?</p><p>Gem\u00e4ss der PIC-Verordnung ist das Bundesamt f\u00fcr Umwelt (Bafu) f\u00fcr die Aufnahme neuer Pestizide in Anhang 1 der PIC-Verordnung zust\u00e4ndig. Kann der Bundesrat erkl\u00e4ren, auf welchen Grundlagen diese Entscheide getroffen werden, und kann er das Verfahren erl\u00e4utern? Kann der Bundesrat die Entscheide f\u00fcr alle in Anhang 1 aufgelisteten Pestizide ver\u00f6ffentlichen, namentlich f\u00fcr Ametryn, Atrazin, Methidathion, Paraquat, Permethrin und Diafenthiuron, und dabei jeweils insbesondere das Jahr des Entscheids und die Gr\u00fcnde, die zum Entscheid gef\u00fchrt haben, angeben?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Die Informationen auf der Liste der Wirkstoffe, die seit 2005 vom Markt genommen wurden, sind auf der Website des BLW aufgeschaltet. Seit 2016 publiziert das BLW auch die Liste der Mittel, deren Bewilligung abgelaufen ist oder entzogen wurde. Diese Listen enthalten keine Informationen zu den Gr\u00fcnden f\u00fcr die Marktr\u00fccknahme bzw. den Bewilligungsentzug.</p><p>2. Es gibt zahlreiche Gr\u00fcnde, die zu einem Bewilligungsentzug f\u00fchren k\u00f6nnen. Eine Bewilligung l\u00e4uft ab, wenn kein Gesuch um Erneuerung eingereicht wird. Die Bewilligung eines Mittels wird entzogen, wenn es einen Wirkstoff enth\u00e4lt, der gem\u00e4ss den Bestimmungen von Artikel\u00a09 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) reevaluiert werden muss und f\u00fcr den kein Gesuch um Reevaluation eingereicht wurde. Eine Bewilligung kann auch auf Ersuchen der Bewilligungsinhaberin entzogen werden. Und schliesslich wird eine Bewilligung entzogen, wenn ihre \u00dcberpr\u00fcfung ergibt, dass die aktuellen Voraussetzungen daf\u00fcr nicht mehr erf\u00fcllt sind. In letzterem Fall wird die Bewilligungsinhaberin angeh\u00f6rt. Aufgrund des Bundesgerichtsentscheids vom 12. Februar 2018, den Umweltschutzorganisationen ein Beschwerderecht zu gew\u00e4hren, wird auch diesen die M\u00f6glichkeit gegeben, sich zu diesen Verf\u00fcgungen zu \u00e4ussern.</p><p>3. Der Wirkstoff Ametryn war in der Schweiz als Pflanzenschutzmittel nie zugelassen. Die Bewilligung von Paraquat wurde 1989 entzogen; knapp 30 Jahre nach dieser Entscheidung sind die Informationen zu den Gr\u00fcnden f\u00fcr diesen Entzug nicht mehr verf\u00fcgbar. Der Entzug der Bewilligungen der anderen Wirkstoffe erfolgte 2007 bei Atrazin und Permethrin, 2008 bei Methidation und 2009 bei Diafenthiuron. Diese vier Wirkstoffe wurden gest\u00fctzt auf die Bestimmungen von Artikel\u00a010 der PSMV vom Markt genommen, weil kein Gesuch f\u00fcr deren Reevaluation eingereicht wurde.</p><p>4. Die Risikopr\u00fcfung und die Einstufung der Mittel wird vom Bundesamt f\u00fcr Lebensmittelsicherheit und Veterin\u00e4rwesen, von der Direktion f\u00fcr Arbeit des Staatssekretariats f\u00fcr Wirtschaft, dem Bundesamt f\u00fcr Umwelt und Agroscope vorgenommen. Bei neuen Mitteln basiert die Pr\u00fcfung auf den Unterlagen, die die Firmen einreichen. Bei der \u00dcberpr\u00fcfung von alten Mitteln st\u00fctzt sich die Beurteilung in erster Linie auf die Ergebnisse der Neubewertung der Wirkstoffe in der EU, bei der in der Fachliteratur ver\u00f6ffentlichte Studien ber\u00fccksichtigt werden.</p><p>5. Die Bewilligungsentscheide werden \u00fcber das elektronische Pflanzenschutzmittelverzeichnis publiziert. Basierend auf den geltenden Bestimmungen der PSMV werden die Bewilligungsgesuche nicht publiziert. In der Verordnung ist nicht vorgesehen, die Nichterteilung einer Bewilligung zu kommunizieren; auch in unseren Nachbarl\u00e4ndern werden diese Informationen nicht publiziert. Im Aktionsplan Pflanzenschutzmittel ist vorgesehen, Informationen aus dem Zulassungsverfahren \u00fcber die Eigenschaften und Risiken der einzelnen Pflanzenschutzmittel besser zu kommunizieren.</p><p>6. Gem\u00e4ss den Bestimmungen der PSMV (Art. 52) ist davon auszugehen, dass die meisten Informationen in den von den Firmen eingereichten Unterlagen vertraulich zu behandeln sind. Dies betrifft insbesondere den Inhalt der Studien- und Versuchsberichte. Die Zulassungsstelle kann Informationen aus diesen Unterlagen, die die Eigenschaften und Risiken der Mittel zusammenfassen, ver\u00f6ffentlichen.</p><p>7. Anhang 1 der PIC-Verordnung (ChemPICV; SR 814.82) wird vom Bundesrat ge\u00e4ndert. Dieser Anhang enth\u00e4lt unter anderem die Wirkstoffe, die nicht in der Liste der f\u00fcr die Verwendung in Pflanzenschutzmitteln genehmigten Wirkstoffe gem\u00e4ss Anhang 1 der PSMV aufgef\u00fchrt sind und die folgenden Kriterien erf\u00fcllen:</p><p>- Die Stoffe wurden nicht gest\u00fctzt auf eine Pr\u00fcfung der Risiken f\u00fcr die menschliche Gesundheit und die Umwelt genehmigt;</p><p>- die Stoffe wurden in bestimmte Risikokategorien bez\u00fcglich der Gef\u00e4hrdung der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt eingestuft, und</p><p>- es wird davon ausgegangen, dass ein Export dieser Stoffe stattfinden kann.</p><p>8. Der Bundesrat hat die ChemPICV am 10. November 2004 verabschiedet (AS 2004 4787). Anhang 1 wurde am 18. Mai 2005 (AS 2005 2695), am 10. Dezember 2010 (AS 2011 113) mit der Aufnahme von Ametryn, Atrazin, Methidation, Paraquat und Permethrin sowie am 22. M\u00e4rz 2017 (AS 2017 2593) mit der Aufnahme von Diafenthiuron ge\u00e4ndert.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1524614400000)\/","SubmittedBy":"Mazzone Lisa","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690516530060)\/","SubmissionDate":"\/Date(1520899200000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft|Gesundheit"}}