{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183175,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183175,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183175,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183175,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183175,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183175,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183175,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183175,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183175,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183175,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183175,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183175,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183175,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183175,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183175,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183175,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183175,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183175,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3175","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Dosisgrenzwerte bei Kernkraftwerken","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Pr\u00fcfbericht durch unabh\u00e4ngige Fachexperten im Bereich Strahlenschutz ausarbeiten zu lassen, in dem die Konsequenzen der vorgesehenen Teilrevision der Kernenergieverordnung, der UVEK-Ausserbetriebnahmeverordnung und der UVEK-Gef\u00e4hrdungsannahmenverordnung f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung umfassend aufgezeigt werden. Unter anderem sind dabei die Verh\u00e4ltnisse der neuen Grenzwerte f\u00fcr die Ausserbetriebnahme in Bezug auf Bundeserlasse und -konzepte im Bereich Strahlenschutz und damit zusammenh\u00e4ngender Notfallmassnahmen aufzuzeigen und Vergleiche mit internationalen Empfehlungen und Grenzwerten zu ziehen.</p>","ReasonText":"<p>Der Schutz der Bev\u00f6lkerung hat f\u00fcr einen glaubw\u00fcrdigen Weiterbetrieb der Kernkraftwerke auch angesichts des beschlossenen Ausstiegs aus der Atomenergie oberste Priorit\u00e4t. Verschiedene Organisationen und Fachpersonen kritisieren, die laufende Vernehmlassung zur Teilrevision verschiedener Erlasse im Zusammenhang mit der St\u00f6rfallanalyse und der vorl\u00e4ufigen Ausserbetriebnahme von KKW f\u00fchre, anders als in den Vernehmlassungsunterlagen dargestellt, zu einer starken Verminderung des Strahlenschutzes. Der Vorwurf ist insofern brisant, als sich die Teilrevisionen in der Zust\u00e4ndigkeit des Departementes UVEK befinden, zu dem auch das Eidgen\u00f6ssische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi) geh\u00f6rt. Zu den betroffenen Strahlenschutz-Grenzwerten l\u00e4uft jedoch derzeit ein Gerichtsverfahren vor Bundesverwaltungsgericht, in dem das Ensi als Partei auftritt. Es kann deshalb in der Sache nicht als unbefangen betrachtet werden. Es ist aus diesem Grund angebracht, Fachexperten von Institutionen, die nicht in das laufende Gerichtsverfahren involviert sind, die Tragweite der Verordnungsanpassungen \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Das Ensi ist die Aufsichtsbeh\u00f6rde des Bundes f\u00fcr die nukleare Sicherheit und Sicherung. Es ist unabh\u00e4ngig und gesetzlich verpflichtet, sich im Hinblick auf die Erf\u00fcllung der Anforderungen der Internationalen Atomenergieagentur periodisch durch externe, internationale Expertinnen und Experten \u00fcberpr\u00fcfen zu lassen. Bei den entsprechenden \u00dcberpr\u00fcfungen - zuletzt in den Jahren 2011 und 2015 - wurde auch die Praxis des Ensi bei der Durchf\u00fchrung von St\u00f6rfallanalysen durchleuchtet und nicht beanstandet.</p><p>Mit der laufenden Revision von Artikel\u00a08 der Kernenergieverordnung vom 10. Dezember 2004 (KEV; SR 732.11) \u00fcber die deterministische St\u00f6rfallanalyse und von Artikel\u00a044 KEV \u00fcber die vorl\u00e4ufige Ausserbetriebnahme von KKW sowie von zwei gest\u00fctzt darauf erlassenen Verordnungen soll der Wortlaut dieser Bestimmungen so pr\u00e4zisiert werden, dass er unmissverst\u00e4ndlich dem vom Bundesrat urspr\u00fcnglich beabsichtigten Sinn, der seit Jahren angewendeten Praxis des Eidgen\u00f6ssischen Nuklearsicherheitsinspektorats (Ensi) und den Methoden der internationalen Experten entspricht.</p><p>Im erl\u00e4uternden Bericht, der in die Vernehmlassung geschickt wurde, hat der Bundesrat die ausschlaggebenden Daten und Argumente dargelegt - insbesondere, dass die Schweiz im internationalen Vergleich eine sehr strikte Politik verfolgt. Die vorgeschlagenen \u00c4nderungen haben dar\u00fcber hinaus keine Auswirkungen auf die Bev\u00f6lkerung. Es ist zu unterscheiden zwischen den Nachweisvorgaben in Artikel\u00a08 KEV und den Ausserbetriebnahmekriterien in Artikel\u00a044 KEV: Bei den Nachweisvorgaben, also den Sicherheitsvorgaben an die Kernkraftwerke, soll sich materiell nichts \u00e4ndern im Vergleich zur heutigen Praxis. Einzig die Ausserbetriebnahmekriterien sollen aus Gr\u00fcnden der Verh\u00e4ltnism\u00e4ssigkeit angepasst werden. Beispielsweise m\u00fcssen die KKW-Betreiber nach wie vor nachweisen k\u00f6nnen, dass die Bev\u00f6lkerung bei einem tausendj\u00e4hrlichen Naturereignis nicht einer Dosis von \u00fcber 1 Millisievert ausgesetzt ist. Bei Nichtgelingen dieses Nachweises m\u00fcssen sie ihr KKW aber nicht mehr sofort vorl\u00e4ufig ausser Betrieb nehmen, sondern innert n\u00fctzlicher Frist so nachr\u00fcsten, dass der Nachweis gelingt. Tats\u00e4chlich bliebe bei diesem Beispiel die potenzielle Dosis f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung im Ereignisfall gering und w\u00e4re in der Gr\u00f6ssenordnung der (durchschnittlichen) j\u00e4hrlichen nat\u00fcrlichen Strahlenbelastung. Eine unverz\u00fcgliche vorl\u00e4ufige Ausserbetriebnahme bei solch tiefen Strahlendosen w\u00e4re aus technischer Sicht nicht sachgerecht und juristisch kaum verh\u00e4ltnism\u00e4ssig.</p><p>Der Bundesrat wird durch die Kommission f\u00fcr nukleare Sicherheit (KNS) als fachlich versiertes Zweitmeinungsgremium zu Fragen der nuklearen Sicherheit beraten. Die KNS selbst hat die Zuordnung von naturbedingten St\u00f6rf\u00e4llen zu den St\u00f6rfallkategorien bereits im Jahr 2012 aufgegriffen und eine juristische Kl\u00e4rung angeregt. Im Rahmen der \u00c4mterkonsultation und der Vernehmlassung hat sich die KNS zustimmend zur Revisionsvorlage ge\u00e4ussert und ausgef\u00fchrt, dass mit den vorgesehenen \u00c4nderungen die Vorgaben f\u00fcr die St\u00f6rfallanalysen nachvollziehbar und sachgerecht pr\u00e4zisiert werden.</p><p>Angesichts des Gegenstands der Revision und der Haltung der KNS sieht der Bundesrat keinen Anlass, einen weiteren Pr\u00fcfbericht durch unabh\u00e4ngige Fachexperten ausarbeiten zu lassen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1526428800000)\/","SubmittedBy":"M\u00fcller Damian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1552867200000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"66|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1750799393247)\/","SubmissionDate":"\/Date(1520985600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Energie|Gesundheit"}}