{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183176,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183176,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183176,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183176,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183176,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183176,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183176,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183176,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183176,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183176,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183176,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183176,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183176,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183176,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183176,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183176,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183176,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183176,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3176","BusinessType":5,"BusinessTypeName":"Motion","BusinessTypeAbbreviation":"Mo.","Title":"Meldepflicht nach dem Entsendegesetz und nach der VEP. Sanktionsverfahren bei Verst\u00f6ssen vereinheitlichen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Verordnung \u00fcber die Einf\u00fchrung des freien Personenverkehrs (VEP) so anzupassen, dass bei Nichteinhaltung des Meldeverfahrens durch selbstst\u00e4ndige Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer oder durch Schweizer Arbeitgeber eine Verwaltungssanktion ausgesprochen werden kann, nicht eine strafrechtliche Busse.</p>","ReasonText":"<p>Das Entsendegesetz (EntsG) regelt neben den minimalen Arbeits- und Lohnbedingungen auch eine Meldepflicht f\u00fcr Arbeitgeber, die vor\u00fcbergehend Angestellte in die Schweiz entsenden (Art. 6 EntsG und Art. 6 der Entsendeverordnung, EntsV). Das EntsG sieht ausserdem vor, dass die zust\u00e4ndige Beh\u00f6rde bei Verst\u00f6ssen gegen die Meldepflicht eine Verwaltungssanktion aussprechen kann, die eine Belastung durch einen Betrag bis 5000 Franken vorsieht (Art. 9 Abs. 2 Bst. a EntsG).</p><p>Die VEP regelt in Artikel\u00a09 Absatz\u00a01bis, dass das Meldeverfahren nach Artikel\u00a06 EntsV sinngem\u00e4ss gilt f\u00fcr selbstst\u00e4ndige Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer (die nicht dem EntsG unterstehen) sowie f\u00fcr Schweizer Arbeitgeber, die vor\u00fcbergehend (f\u00fcr eine Dauer von bis zu drei Monaten) Personen aus dem europ\u00e4ischen Ausland anstellen. Doch gleichzeitig legt die VEP auch Folgendes fest: \"Mit einer Busse bis zu 5000 Franken wird bestraft, wer vors\u00e4tzlich oder fahrl\u00e4ssig die Meldepflichten nach Artikel\u00a09 Absatz\u00a01bis verletzt\" (Art. 32a VEP). Diese Bestimmung ist strafrechtlicher Natur, anders als Artikel\u00a09 Absatz\u00a02 Buchstabe\u00a0a EntsG (Verwaltungssanktion). Daraus ergibt sich in Bezug auf die Sanktionierung von Verst\u00f6ssen gegen die Meldepflicht eine erhebliche Ungleichbehandlung von ausl\u00e4ndischen Arbeitgebern einerseits und inl\u00e4ndischen Arbeitgebern und selbstst\u00e4ndigen Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern andererseits: F\u00fcr Erstere sind das Verfahren und die Sanktionen verwaltungsrechtlicher Natur, f\u00fcr Letztere hingegen strafrechtlicher Natur.</p><p>Das Meldeverfahren entspricht aber weder einem Bewilligungsverfahren zur Aus\u00fcbung einer Erwerbst\u00e4tigkeit noch einem Verfahren zur Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung. Es geht im Wesentlichen einzig darum, dass die Anwesenheit in der Schweiz mitgeteilt wird - auch wenn diese Mitteilung f\u00fcr die Beh\u00f6rde sehr wichtig ist -, was eine Kontrolle und eine \u00dcberwachung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreiz\u00fcgigkeit erm\u00f6glicht.</p><p>Die Einleitung eines Strafverfahrens bei einer Verletzung dieser formalen Pflicht scheint daher offensichtlich unverh\u00e4ltnism\u00e4ssig.</p><p>Ein Strafverfahren verlangt n\u00e4mlich eine umfassende Untersuchung des Falls, eine Beurteilung des subjektiven und des objektiven Elements zur Bestimmung der Schuld, die Ermittlung der verantwortlichen Person usw. Ausserdem k\u00f6nnen juristische Personen nicht mit einer Busse belegt werden. Das Verwaltungsverfahren hingegen gibt den Beh\u00f6rden weniger strenge Regeln vor, die f\u00fcr diese Art von Verst\u00f6ssen besser geeignet sind und die es erm\u00f6glichen, die Sanktion direkt gegen\u00fcber der juristischen Person zu verh\u00e4ngen.</p><p>Mit dem Wechsel zum Verwaltungsverfahren auch f\u00fcr Schweizer Arbeitgeber und selbstst\u00e4ndige Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer, welche die Meldepflicht verletzen, liessen sich ausserdem die Verfahren und Sanktionen f\u00fcr diese identischen Verst\u00f6sse vereinheitlichen.</p><p>Im \u00dcbrigen k\u00f6nnte man bei einem Wechsel zum Verwaltungsverfahren einem fehlbaren Unternehmen f\u00fcr eine Dauer von einem bis zu f\u00fcnf Jahren verbieten, seine Dienstleistungen in der Schweiz anzubieten, wenn es den als Verwaltungssanktion rechtskr\u00e4ftig auferlegten Betrag nicht bezahlt, dies anstelle der Umwandlung einer nichtbezahlten Busse in Haft. Diese M\u00f6glichkeit h\u00e4tte man zumindest bei den selbstst\u00e4ndigen Dienstleistungserbringerinnen und -erbringern. Im Hinblick auf die Bek\u00e4mpfung des unlauteren Wettbewerbs zwischen schweizerischen und ausl\u00e4ndischen Firmen w\u00e4re ein solcher Wechsel nutzbringender.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Die Sanktionen bei Verst\u00f6ssen gegen das Meldeverfahren basieren - je nach betroffenem Personenkreis - auf zwei unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen: Ausl\u00e4ndische Arbeitgeber, die Angestellte in die Schweiz entsenden, unterliegen der Meldepflicht nach dem Entsendegesetz (EntsG; SR 823.20). Bei einem Verstoss gegen diese Meldepflicht kann gem\u00e4ss EntsG eine Verwaltungssanktion bis zu einem Betrag von 5000 Franken ausgesprochen werden. Dagegen liegt die gesetzliche Grundlage der Meldepflicht von ausl\u00e4ndischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die in der Schweiz eine Stelle bis zu drei Monaten antreten, sowie Ausl\u00e4nderinnen und Ausl\u00e4ndern, die in der Schweiz eine Dienstleistung als Selbstst\u00e4ndige erbringen, im Ausl\u00e4ndergesetz (AuG; SR 142.20). Ein Verstoss gegen diese Meldepflicht kann gest\u00fctzt auf Artikel\u00a0120 Absatz\u00a02 AuG in Verbindung mit Artikel\u00a032a der VEP (SR 142.203) mit einer Busse bis zu 5000 Franken bestraft werden (strafrechtliche Sanktion).</p><p>Die divergierenden Sanktionsverfahren begr\u00fcnden sich folglich in den unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen. Der Bundesrat erachtet eine Harmonisierung der Sanktionsverfahren bei Verst\u00f6ssen gegen die Meldepflicht im Grundsatz als sinnvoll. Eine Umsetzung, wie sie die Motion vorsieht, ist jedoch nicht m\u00f6glich, da eine Anpassung von Artikel\u00a032a VEP eine \u00c4nderung des AuG bedingen w\u00fcrde. Da sich der Bundesrat f\u00fcr wirksame Sanktionen zur Vermeidung von Missbr\u00e4uchen im Bereich des Meldeverfahrens einsetzt, ist er bereit, zusammen mit den zust\u00e4ndigen Stellen und kantonalen Beh\u00f6rden zu pr\u00fcfen, ob eine Harmonisierung der Sanktionsverfahren bei Verst\u00f6ssen gegen die Meldepflicht einem breitabgest\u00fctzten Anliegen entspricht. Sollte dies der Fall sein, ist zu pr\u00fcfen, in welchem Rahmen eine Harmonisierung angestrebt wird. Der Schwerpunkt muss zwingend in einer wirksamen Umsetzung des Gesetzes liegen, um Missbrauch im Bereich des Meldeverfahrens zu verhindern und eine Schw\u00e4chung der Sanktionen zu vermeiden.</p><p>Der Bundesrat beantragt deshalb die Ablehnung der Motion. Sollte der Erstrat die Motion \u00fcberweisen, wird der Bundesrat im Zweitrat die Umwandlung in einen Pr\u00fcfungsantrag beantragen.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposal":21,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1527033600000)\/","SubmittedBy":"Abate Fabio","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1528675200000)\/","ResponsibleDepartment":5,"ResponsibleDepartmentName":"Justiz- und Polizeidepartement","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EJPD","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"10|44|2811","Category":null,"Modified":"\/Date(1763107745067)\/","SubmissionDate":"\/Date(1520985600000)\/","SubmissionCouncil":2,"SubmissionCouncilName":"St\u00e4nderat","SubmissionCouncilAbbreviation":"SR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":2,"FirstCouncil1Name":"St\u00e4nderat","FirstCouncil1Abbreviation":"SR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Europapolitik|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Migration"}}