{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183188,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183188,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183188,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183188,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183188,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183188,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183188,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183188,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183188,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183188,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183188,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183188,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183188,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183188,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183188,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183188,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183188,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183188,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3188","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Wirtschaftliche Abh\u00e4ngigkeit der Gutachterinstitute","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Westschweizer Medien haben \u00fcber den Fall der Genfer Klinik Corela/MedLex berichtet, welche f\u00fcr verschiedene Versicherer (KK, UV, IV) medizinische Gutachten erstellt. Dem Gutachterinstitut wurde wegen gef\u00e4lschter Gutachten f\u00fcr drei Monate die Bewilligung entzogen. Das Bundesgericht sah es als erwiesen an, dass der Leiter des Instituts eigenm\u00e4chtig Gutachten angepasst und Diagnosen ge\u00e4ndert hat - zuungunsten der Versicherten. Dies f\u00fchrte dazu, dass verschiedene Personen keine Rente erhielten, obwohl sie diese zugut hatten. </p><p>Der Fall zeigt exemplarisch, dass Gutachterinstitute wirtschaftlich oft zu stark von den Versicherungen abh\u00e4ngig sind. Denn die medizinischen Gutachten sind eine lukrative Angelegenheit. Bei Corela machen Gutachten 97 Prozent ihrer T\u00e4tigkeit aus. F\u00fcr Gutachterinstitute, die wirtschaftlich von den Auftr\u00e4gen der Versicherer abh\u00e4ngig sind, besteht die Gefahr, dass versicherungsfreundliche oder gar Gef\u00e4lligkeitsgutachten erstellt werden. Der Fall in Genf ist kein Einzelfall: Der Leiter der Gutachterfirma ABI in Basel, die f\u00fcr die IV Versicherte begutachtet, \u00e4nderte ebenfalls nachweislich Gutachten ab - und ABI erh\u00e4lt weiterhin Auftr\u00e4ge der IV.</p><p>Der Bundesrat wird um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:</p><p>1. In wie vielen mono-, bi- und polydisziplin\u00e4ren Gutachten war Corela/MedLex involviert?</p><p>2. Hat er Kenntnisse von \u00e4hnlichen F\u00e4llen bei anderen Gutachterinstituten oder Gutachtern?</p><p>3. Wie kann k\u00fcnftig eine bessere qualitative Kontrolle dieser Institute gew\u00e4hrleistet werden, und wie kann vermieden werden, dass sich solche F\u00e4lle wiederholen?</p><p>4. Wie kann k\u00fcnftig eine finanzielle Abh\u00e4ngigkeit der Gutachterinstitute von den Versicherern verhindert werden?</p><p>5. W\u00e4re es sinnvoll, wenn das BSV auch f\u00fcr mono- und bidisziplin\u00e4re F\u00e4lle eine Liste f\u00fchren w\u00fcrde mit der Option, fehlbare Unternehmungen zu streichen?</p><p>6. Kann er sich vorstellen, bei der Auswahl auch f\u00fcr die mono- und bidisziplin\u00e4ren F\u00e4lle das Zufallsprinzip zu verwenden?</p><p>7. Kann er sich vorstellen, dass neu - wie in anderen Rechtsgebieten - Gutachterstellen parit\u00e4tisch besetzt werden und Versicherte ein Mitspracherecht bei der Auswahl haben?</p><p>8. Kann er sich vorstellen, dass die Ergebnisse aus den Gutachten k\u00fcnftig statistisch erfasst werden und \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich sind, um mehr Transparenz in der Begutachtungspraxis zu erhalten?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Dem Reporting von Suissemedap kann entnommen werden, dass im Jahr 2013 44, im Jahr 2014 24 und im Jahr 2015 40 polydisziplin\u00e4re Gutachten der IV an die Klinik Corela in Auftrag gegeben worden sind. Die Genfer Beh\u00f6rden gehen davon aus, dass in 11 F\u00e4llen Gutachten ohne Einverst\u00e4ndnis der beteiligten Sachverst\u00e4ndigen vom Leiter der Klinik abge\u00e4ndert worden sind, konnten jedoch aus datenschutzrechtlichen Gr\u00fcnden auf die Anfrage des Bundesamtes f\u00fcr Sozialversicherungen (BSV) keine Ausk\u00fcnfte oder Unterlagen \u00fcber das gef\u00fchrte Verfahren und die von der Invalidenversicherung (IV) betroffenen Versicherten geben. Die Klinik selber gab f\u00fcr diese drei Jahre an, 982, 753 bzw. 828 Gutachten f\u00fcr Privatversicherer erstellt zu haben.</p><p>2. Dem Bundesrat sind keine weiteren F\u00e4lle bekannt, in denen polydisziplin\u00e4re Gutachten ohne Zustimmung der einzelnen Gutachterinnen und Gutachter abge\u00e4ndert worden sind, auch nicht im \u00c4rztlichen Begutachtungsinstitut (ABI).</p><p>3. Das BSV erarbeitet momentan auf der Grundlage der in der IV auf 2018 eingef\u00fchrten vereinheitlichten Gutachtensauftr\u00e4ge und -strukturen eine neue Tarifvereinbarung, welche erh\u00f6hte Anforderungen an die Prozess- und Strukturqualit\u00e4t der Gutachterstellen enth\u00e4lt. Die Erf\u00fcllung dieser neuen Kriterien und Anforderungen wird das BSV vor Vertragsabschluss \u00fcberpr\u00fcfen. Der neue Tarif wird etwa in einem Jahr zur Anwendung gelangen. Im Rahmen der Weiterentwicklung der IV (BBl 2017 2535) sind zudem bundesrechtliche Qualit\u00e4tskriterien f\u00fcr die Zulassung von medizinischen Sachverst\u00e4ndigen f\u00fcr alle Sozialversicherungen vorgesehen. Weiter soll der Bundesrat die M\u00f6glichkeit erhalten, eine unabh\u00e4ngige Stelle f\u00fcr die Zulassung und \u00dcberpr\u00fcfung von Gutachterstellen sowie zur Qualit\u00e4tssicherung zu schaffen oder zu beauftragen.</p><p>4. Der Bundesrat erachtet die heutige Vergabe von Gutachten nach dem Zufallsprinzip im Hinblick auf die Sicherstellung der Unabh\u00e4ngigkeit von Gutachterstellen als eine gute L\u00f6sung (vgl. Postulat Fridez 14.3816). Diese Haltung vertritt auch das Bundesgericht (vgl. BGE 139 V 349). Im Verh\u00e4ltnis zur grossen Nachfrage nach medizinischen Gutachten in der IV (5800 polydisziplin\u00e4re und 10 400 mono- und bidisziplin\u00e4re Gutachten im Jahr 2017) ist das Angebot an qualifizierten medizinischen Sachverst\u00e4ndigen in der Schweiz jedoch klein. Trotz Intervention bei den Kantonen sind nach wie vor nur vier \u00f6ffentlich-rechtliche Gutachterstellen bereit, f\u00fcr die IV zu arbeiten, w\u00e4hrend die restlichen 27 Gutachterstellen privatrechtlich organisiert sind.</p><p>5. Gest\u00fctzt auf Artikel\u00a072bis der Verordnung \u00fcber die Invalidenversicherung (SR 831.201) schliesst das BSV nur f\u00fcr die komplexen, polydisziplin\u00e4ren Gutachten eine gesamtschweizerisch g\u00fcltige Tarifvereinbarung ab. Die Auswahl und Beauftragung der medizinischen Sachverst\u00e4ndigen f\u00fcr mono- und bidisziplin\u00e4re Gutachten wird von den IV-Stellen ohne spezielle Tarifvereinbarung vorgenommen. Dies erm\u00f6glicht eine rasche und ausgewogene Verteilung der Gutachten in den Regionen wie auch eine direkte \u00dcberpr\u00fcfung der Qualit\u00e4t der erstellten Gutachten. Fehlbare oder den Qualit\u00e4tserfordernissen nicht entsprechende Sachverst\u00e4ndige k\u00f6nnen so schnell und unkompliziert von der Vergabe weiterer Gutachten durch die einzelnen IV-Stellen ausgeschlossen werden. Der Bundesrat sieht deshalb keinen Handlungsbedarf in diesem Bereich.</p><p>6. F\u00fcr den Bundesrat ist die Vergabe von mono- und bidisziplin\u00e4ren Gutachten nach dem Zufallsprinzip nicht n\u00f6tig. Weder befinden sich die Sachverst\u00e4ndigen in einem Interessenkonflikt noch in finanzieller Abh\u00e4ngigkeit, da es sich f\u00fcr sie nur um eine Nebent\u00e4tigkeit ihrer Praxist\u00e4tigkeit handelt. Dies zeigt eine im Rahmen des Forschungsprogramms zur Invalidenversicherung (FoP-IV) durchgef\u00fchrte Studie (\u00c4rztliche Aus-, Weiter- und Fortbildung der medizinischen Gutachterinnen und Gutachter (2018, Berichtsnummer 5/18)). Wegen der im Vergleich zu den polydisziplin\u00e4ren Gutachten wesentlich gr\u00f6sseren Anzahl von mono- und bidisziplin\u00e4ren Gutachten (vgl. Ziff. 4) w\u00e4re die Zuteilung nach dem Zufallsprinzip \u00fcber eine Verteilplattform wie Suissemedap zudem gar nicht umsetzbar (vgl. Postulat Fridez 14.3816).</p><p>7. Die Verfahren in den Sozialversicherungen sind gepr\u00e4gt vom Untersuchungs- und Offizialprinzip. Es obliegt den Versicherungstr\u00e4gern, den Sachverhalt von Amtes wegen abzukl\u00e4ren. In diesen Verfahren sind die Partizipationsrechte der versicherten Personen in der IV in letzter Zeit stark ausgebaut worden, und sie k\u00f6nnen sich zur Auswahl der Gutachterinnen und Gutachter \u00e4ussern. Sofern die konkreten Einw\u00e4nde und Ablehnungsgr\u00fcnde der versicherten Person gegen die begutachtenden Personen stichhaltig sind, wird eine andere begutachtende Person beauftragt. Anderenfalls erl\u00e4sst die IV-Stelle eine Zwischenverf\u00fcgung, welche von einem unabh\u00e4ngigen Gericht \u00fcberpr\u00fcft werden kann (vgl. Interpellation Heim 15.4093). Eine im Rahmen der Weiterentwicklung der IV vorgesehene Anpassung von Artikel\u00a044 des Bundesgesetzes \u00fcber den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; SR 830.1) legt die Rechtsprechungsgrunds\u00e4tze betreffend Gutachten auf Gesetzesebene fest.</p><p>Die Erstellung von komplexen polydisziplin\u00e4ren Gutachten innerhalb einer angemessenen Zeit bedarf einer besonderen Infrastruktur und eine \u00c4rztenetzes, welches gewohnt ist, im Rahmen einer Konsensfindung unter den beteiligten Fach\u00e4rzten Gutachten zu erstellen. Aus diesem Grund bed\u00fcrfen diese Gutachterstellen einer Zulassung durch das BSV (vgl. Ziff. 5). Eine parit\u00e4tische Zusammensetzung des Gutachterteams ist bei einer Menge von \u00fcber 5000 polydisziplin\u00e4ren Gutachten so nicht umsetzbar. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass mit den heutigen und den vorgesehenen Massnahmen die Mitspracherechte der Versicherten gen\u00fcgend gewahrt werden.</p><p>8. Mit dem j\u00e4hrlichen Reporting \u00fcber Suissemedap wird in der IV im Bereich der polydisziplin\u00e4ren Gutachten eine umfassende Transparenz \u00fcber die Verteilung der Gutachten hergestellt. Im Hinblick auf die Sicherstellung von Ergebnisoffenheit kann die Qualit\u00e4t und Schl\u00fcssigkeit aber jeweils nur aus dem einzelnen Gutachten im konkreten Fall hervorgehen. Der Gutachter beziehungsweise die Gutachterin muss sich an den einzelnen Gutachten messen lassen, welche nicht selten einer \u00dcberpr\u00fcfung durch ein unabh\u00e4ngiges Gericht standhalten m\u00fcssen. Eine Erfassung s\u00e4mtlicher Ergebnisse (ausgewiesene Arbeitsunf\u00e4higkeit) und deren Ver\u00f6ffentlichung erachtet der Bundesrat nicht als zielf\u00fchrend (vgl. Interpellation Heim 15.4093), und auch f\u00fcr das Bundesgericht sind solche Statistiken nicht entscheidrelevant (vgl. BGE 8C_599/2014).</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1527033600000)\/","SubmittedBy":"H\u00e4sler Christine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1575504000000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"1216|2836|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690515915523)\/","SubmissionDate":"\/Date(1520985600000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Strafrecht|Sozialer Schutz|Gesundheit"}}