{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183206,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183206,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183206,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183206,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183206,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183206,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183206,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183206,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183206,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183206,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183206,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183206,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183206,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183206,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183206,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183206,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183206,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183206,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3206","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Inakzeptable Kostenentwicklung. Ist der Bundesrat bereit, die Rahmenbedingungen f\u00fcr eine optimale Gesundheitsversorgung zulasten des KVG zu pr\u00e4zisieren?","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie erkl\u00e4rt er sich die Tatsache, dass in einzelnen Regionen die Gesundheitsversorgung pro Person mit deutlich weniger medizinischen Konsultationen bzw. Kosten gew\u00e4hrleistet werden kann als in andern, dies ohne Hinweise, dass die Bev\u00f6lkerung in diesen g\u00fcnstigeren Regionen kr\u00e4nker w\u00e4re?</p><p>2. Ist er als oberste verantwortliche Beh\u00f6rde f\u00fcr das KVG bereit, Vorgaben f\u00fcr die optimale Versorgung zulasten des KVG zu machen, damit die Gesundheitsversorgung zulasten des KVG nicht aus dem Ruder l\u00e4uft (Bek\u00e4mpfung des \u00dcberangebots in den Kantonen)?</p><p>3. Wenn ja: Kann er sich vorstellen, ein Kompetenzteam zu mandatieren, das in Ber\u00fccksichtigung der realen Patientenstr\u00f6me die relevanten Zielgr\u00f6ssen f\u00fcr eine optimale Schweizer Gesundheitsversorgung in den Kantonen entwickelt? </p><p>4. Ist er bereit, den Auftrag des Parlamentes im Postulat 16.3000 nochmals in Erw\u00e4gung zu ziehen, der ihn aufforderte, f\u00fcr die Beurteilung einer ausreichenden Versorgung mit Gesundheitsdienstleistungen f\u00fcr jede Arztkategorie eine Ober- und Untergrenze pro Kanton festzulegen und diese periodisch zu \u00fcberpr\u00fcfen?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Mit 42,7 praktizierenden \u00c4rztinnen und \u00c4rzten pro 10 000 Einwohnerinnen und Einwohner im Jahr 2016 weist die Schweiz unter den OECD-L\u00e4ndern eine der h\u00f6chsten \u00c4rztedichten auf. Die \u00c4rztezahl pro Kopf schwankt jedoch sehr stark je nach Kanton und Spezialisierung. Wie schon in seiner Stellungnahme zur Interpellation Brand 16.3821, \"\u00c4rztemangel als wirkliches Problem?\", festgehalten, ist der Bundesrat der Ansicht, dass sich die Schweiz im Allgemeinen eher in einer \u00dcberversorgungssituation befindet, auch wenn es lokal - insbesondere in der Grundversorgung - Engp\u00e4sse geben kann. Bereits 2001 wurde im Rahmen einer gemeinsamen Studie der Universit\u00e4t Lausanne und der Universit\u00e4t der italienischen Schweiz (Domenighetti, G. &amp; Crivelli, L.: Versorgungssicherheit in der ambulanten Medizin im Rahmen der Aufhebung des Vertragszwangs) festgestellt, dass der Zufriedenheitsgrad der Bev\u00f6lkerung in Bezug auf die bezogenen Gesundheitsleistungen, das Ausmass der Wahrnehmung von Rationierungsanzeichen sowie die Gesundheitsergebnisse hinsichtlich der durch medizinische Eingriffe vermeidbaren Mortalit\u00e4t trotz der grossen Unterschiede in der \u00c4rztedichte \u00fcberall praktisch gleich waren. Eine k\u00fcrzlich erfolgte Studie des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums (Obsan-Bulletin 4/2017) best\u00e4tigt ausserdem, dass die \u00c4rztedichte sich klar auf die Aktivit\u00e4t (Hausbesuche und Konsultationen) und die Kosten pro versicherte Person zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung auswirkt, insbesondere bei den Fach\u00e4rztinnen und Fach\u00e4rzten. Auch andere Faktoren beeinflussen die Kostenunterschiede zwischen den Kantonen. So sind beispielsweise makro\u00f6konomische Gr\u00f6ssen wie das kantonale Einkommen pro Kopf oder die kantonale Arbeitslosigkeit von Bedeutung f\u00fcr Kostenunterschiede im station\u00e4ren Bereich (s. die von \u00d6konomen der Eidgen\u00f6ssischen Finanzverwaltung durchgef\u00fchrte Studie: Br\u00e4ndle, T. &amp; Colombier, C.: Welche Faktoren beeinflussen das Wachstum der kantonalen Gesundheitsausgaben? in: CHSS 1/2017).</p><p>2./3. Am 5. Juli 2017 hat der Bundesrat einen Entwurf zur \u00c4nderung des Bundesgesetzes \u00fcber die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) betreffend die Zulassung der Leistungserbringer in die Vernehmlassung geschickt. Diese Vorlage soll die Zulassungsbeschr\u00e4nkung nach Artikel\u00a055a KVG langfristig abl\u00f6sen, die am 1. Juli 2013 in Form eines dringlichen Bundesgesetzes wiedereingef\u00fchrt wurde und bis zum 30. Juni 2019 befristet ist (parlamentarische Initiative 16.401). Wie der Bundesrat in seinen Stellungnahmen zur Interpellation Lohr 17.3824 und zum Postulat Schmid-Federer 17.3380 festgehalten hat, ist er der Auffassung, dass die Kantone den Leistungsbedarf ihrer Bev\u00f6lkerung selbst am besten absch\u00e4tzen k\u00f6nnen. Zudem ist es gem\u00e4ss der f\u00f6deralistischen Kompetenzaufteilung ihre Sache, die Gesundheitsversorgung f\u00fcr die Bev\u00f6lkerung zu gew\u00e4hrleisten. Deshalb gibt die Vorlage ihnen die M\u00f6glichkeit, die Zahl der im ambulanten Bereich t\u00e4tigen \u00c4rztinnen und \u00c4rzte differenziert zu begrenzen. Der Bundesrat h\u00e4lt jedoch eine Koordination f\u00fcr notwendig, um der Patientenmobilit\u00e4t Rechnung zu tragen. So sieht der Entwurf vor, dass die Kantone sich koordinieren, wenn sie die H\u00f6chstzahlen der \u00c4rztinnen und \u00c4rzte festlegen.</p><p>Bund und Kantone erarbeiten aktuell im Kontext der Plattform \"Zukunft \u00e4rztliche Bildung\" des Nationalen Dialogs Gesundheitspolitik ein m\u00f6gliches Modell zur Bestimmung des k\u00fcnftigen \u00c4rztebedarfs nach Fachgebieten. Ziel der Arbeiten ist, gest\u00fctzt auf diese Berechnungsergebnisse Empfehlungen zum Weiterbildungsangebot in den verschiedenen Fachgebieten ausarbeiten zu k\u00f6nnen. Weiter hat der Bundesrat im von ihm im M\u00e4rz 2018 verabschiedeten Kostend\u00e4mpfungsprogramm auch verschiedene zus\u00e4tzliche Massnahmen zur F\u00f6rderung einer angemessenen Versorgung aufgenommen.</p><p>4. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 3. M\u00e4rz 2017 die verschiedenen Denkanst\u00f6sse des Postulates 16.3000 ausf\u00fchrlich gepr\u00fcft und die wichtigsten Akteure des nationalen Gesundheitswesens, darunter die Kantone, in seine Arbeit einbezogen. Er erarbeitete auf dieser Grundlage die weiter oben genannte Vorlage zur Revision des KVG. Ausserdem hat sich die SGK-S am 15. Januar 2018 der parlamentarischen Initiative ihrer Schwesterkommission des Nationalrates 17.442, \"Kantonale Steuerung der Zulassung und St\u00e4rkung der Vertragsautonomie\", angeschlossen, wonach ein alternatives Modell in Anlehnung an das Modell der Vorlage zum Gesch\u00e4ft 04.032 vom 26. Mai 2004 ausgearbeitet werden soll. Dabei ist insbesondere die Festlegung von Bandbreiten durch die Kantone vorzusehen. Angesichts der Tatsache, dass sich das Parlament selbst dieser Frage angenommen hat, und aus den weiter oben dargelegten Gr\u00fcnden ist der Bundesrat der Ansicht, dass es nicht notwendig ist, auf diese Frage zur\u00fcckzukommen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1527033600000)\/","SubmittedBy":"Lohr Christian","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":4,"ResponsibleDepartmentName":"Departement des Innern","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"EDI","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|2841","Category":null,"Modified":"\/Date(1690516577027)\/","SubmissionDate":"\/Date(1521072000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Gesundheit"}}