{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183208,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183208,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183208,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183208,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183208,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183208,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183208,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183208,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183208,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183208,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183208,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183208,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183208,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183208,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183208,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183208,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183208,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183208,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3208","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Gefahr f\u00fcr Wild- und Honigbienen durch Insektizide, speziell durch Neonicotinoide","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>In den letzten Jahren wurde weltweit ein dramatischer R\u00fcckgang von Bienen, Wildbienen und anderen Insekten beobachtet. In seinen Antworten auf die Vorst\u00f6sse 17.4310 und 17.4162 \u00e4usserte sich der Bundesrat besorgt und unterstrich, dass Insekten \"eine Schl\u00fcsselrolle (spielen) f\u00fcr unsere wirtschaftliche Wohlfahrt sowie f\u00fcr unser gesellschaftliches Wohl\".</p><p>Gleichzeitig ist seit Jahren bekannt, dass Neonicotinoide ein hohes Risiko f\u00fcr Insekten darstellen. Statt sie aber ganz aus dem Verkehr zu ziehen, hat der Bundesrat nur gewisse Anwendungen von Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in Kulturen wie Mais, Raps oder Sonnenblumen sistiert. Damit hat der Bundesrat offensichtlich nicht ausreichend vorgesorgt: Im Obstbau ist Thiamethoxam als Wirkstoff im Produkt Actara immer noch im Einsatz, was in der Schweiz nachweislich zu Bienenvergiftungen f\u00fchrt. K\u00fcrzlich hat die EU-Beh\u00f6rde f\u00fcr Lebensmittelsicherheit zudem eine Untersuchung zur Gef\u00e4hrlichkeit von Neonicotinoiden f\u00fcr Insekten publiziert. Gest\u00fctzt darauf fordert die zust\u00e4ndige Kommission nun ein Freilandverbot.</p><p>Es erstaunt nicht, dass das Vertrauen in das Schweizer Zulassungssystem f\u00fcr Pestizide bei der besorgten Bev\u00f6lkerung schwindet. Ich bitte den Bundesrat daher, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum werden die Wirtschaftsaspekte im Zulassungsverfahren h\u00f6her gewichtet als die Schutzaspekte, so wie dies die stellvertretende Direktorin des BLW im Juni 2017 gegen\u00fcber der Sendung \"Kassensturz\" gesagt hatte? </p><p>2. Auf welchen gesetzlichen Auftrag st\u00fctzt sich die Zulassungsbeh\u00f6rde hierbei, und welche Rolle spielt das Vorsorgeprinzip?</p><p>3. Wie stellt das Schweizer Zulassungssystem sicher, dass Pestizide trotzdem keine unerw\u00fcnschten Effekte auf Nichtzielorganismen haben?</p><p>4. Wie erf\u00fcllt das Zulassungssystem das in der Verfassung verankerte Vorsorgeprinzip?</p><p>5. Offenbar dauert es bei besagten Neonicotinoiden 100 bis 200 Tage, bis sie zur H\u00e4lfte abgebaut sind. Warum gilt die Sistierung nicht auch bis 200 Tage vor statt nur w\u00e4hrend der Bl\u00fctezeit von gewissen Kulturen?</p><p>6. Sollte nicht die gesamte Zulassung von Pestiziden einer fundierten Evaluation und \u00dcberarbeitung unterzogen werden? Dies mit dem Ziel, unerw\u00fcnschte Effekte auf Nichtzielorganismen auszuschliessen und das Vertrauen der Bev\u00f6lkerung in die Zulassungsbeh\u00f6rde wieder herzustellen.</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>Insektizide dienen dazu, Kulturen vor Schadorganismen zu sch\u00fctzen. Aufgrund ihrer Wirkungsweise k\u00f6nnen diese Mittel sch\u00e4dliche Auswirkungen auf Bienen haben. Die Anwendungsbedingungen werden so festgelegt, dass die Mittel kein unannehmbares Risiko f\u00fcr Bienen darstellen. Im Vergleich zu der Anzahl Parzellen, die jedes Jahr mit Insektiziden gesch\u00fctzt werden, ist die Anzahl akuter Vergiftungen gering (13 im Jahr 2017). Diese F\u00e4lle stehen in Zusammenhang mit dem Nichteinhalten der in der Bewilligung festgeschriebenen Anwendungsbedingungen seitens der Anwender. Es ist somit nicht richtig, das Zulassungssystem infrage zu stellen.</p><p>Was die Neonicotinoide betrifft, wurden ab 2013 Massnahmen in Anwendung des Vorsorgeprinzips getroffen. Die drei fraglichen Substanzen wurden in allen f\u00fcr Bienen attraktiven Kulturen vor und w\u00e4hrend der Bl\u00fctezeit sowie zur Behandlung von Saatgut verboten. Die neue Studie zu den subletalen Wirkungen, die die Efsa im Februar 2018 publizierte, zeigt, dass unannehmbare Risiken f\u00fcr Best\u00e4uber erwiesen sind oder nicht ausgeschlossen werden k\u00f6nnen. Aufgrund dieser Studie wird das BLW die Bewilligungen f\u00fcr die Anwendung dieser Stoffe im Freiland widerrufen.</p><p>1. Pflanzenschutzmittel dienen dazu, Kulturen vor Krankheiten, Sch\u00e4dlingen und konkurrierenden Unkr\u00e4utern zu sch\u00fctzen. Sie werden also im Interesse der Landwirtschaft zugelassen und leisten einen Beitrag zur Produktion hochwertiger Lebensmittel in der Schweiz. Auf der anderen Seite k\u00f6nnen diese Mittel Nebenwirkungen haben auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt. Die Gesetzgebung sieht eine Abw\u00e4gung von Nutz- und Nebenwirkungen vor, wobei festgeschrieben ist, dass die Nebenwirkungen kein unannehmbares Risiko f\u00fcr Mensch und Umwelt darstellen d\u00fcrfen. Die Wortmeldung des Bundesamtes f\u00fcr Landwirtschaft (BLW) in der erw\u00e4hnten Sendung muss man vor diesem allgemeinen Hintergrund betrachten.</p><p>2. Die Pflanzenschutzmittelverordnung vom 12. Mai 2010 (PSMV, SR 916.161) bildet die gesetzliche Grundlage f\u00fcr die Zulassung dieser Mittel. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind mit den geltenden Regeln der EU vereinbar. Das Vorsorgeprinzip kommt insbesondere dann zur Anwendung, wenn die verf\u00fcgbaren wissenschaftlichen Daten nicht ausreichen, um ein unannehmbares Risiko auszuschliessen.</p><p>3. Um Kulturen sch\u00fctzen zu k\u00f6nnen, m\u00fcssen Pflanzenschutzmittel biologisch aktiv gegen Schadorganismen sein. Somit k\u00f6nnen sie auch Nebenwirkungen auf Nichtzielorganismen haben. Dasselbe gilt f\u00fcr Mittel, die zum Schutz der Bienen vor der Varroamilbe eingesetzt werden und Nebenwirkungen haben k\u00f6nnen. Um Nichtzielorganismen zu sch\u00fctzen, legt die Gesetzgebung als Ziel fest, dass die vorschriftsgem\u00e4sse Anwendung keine unannehmbaren Nebenwirkungen haben darf. M\u00fcsste jede Schadwirkung auf Nichtzielorganismen ausgeschlossen werden, k\u00f6nnten diese Mittel nicht mehr bewilligt und die Kulturen somit nicht mehr gesch\u00fctzt werden.</p><p>4. Das Zulassungssystem ber\u00fccksichtigt die Bestimmungen von Artikel\u00a0148a des Landwirtschaftsgesetzes (SR 910.1) bez\u00fcglich der Vorsorgemassnahmen.</p><p>5. Um den systemischen Eigenschaften der fraglichen drei Wirkstoffe und ihrer Persistenz Rechnung zu tragen, wurde ihre Anwendung 2013 vor der Bl\u00fctezeit der Kulturen wie auch f\u00fcr die Saatgutbehandlung von Kulturen, die vor der Ernte bl\u00fchen, verboten. In der Praxis deckt dieses Verbot somit die in der Frage erw\u00e4hnten 200 Tage ab. Wie eingangs erl\u00e4utert, wird nun jede Anwendung im Freiland verboten.</p><p>6. Der Steuerungsausschuss Chemikalien und Pflanzenschutzmittel (gem\u00e4ss Art. 71 der PSMV) hat entschieden, eine Evaluation der Zulassungsprozesse von Pflanzenschutzmitteln durch eine externe Stelle durchf\u00fchren zu lassen. Diese Evaluation wird zeigen, ob und welche Anpassungen an den Prozessen n\u00f6tig sind.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1525824000000)\/","SubmittedBy":"Guhl Bernhard","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1529020800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"52|55","Category":null,"Modified":"\/Date(1690516609263)\/","SubmissionDate":"\/Date(1521072000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Umwelt|Landwirtschaft"}}