{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183211,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183211,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183211,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183211,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183211,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183211,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183211,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183211,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183211,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183211,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183211,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183211,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183211,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183211,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183211,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183211,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183211,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183211,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3211","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Luftfahrtsicherheit und Schutzwaldpflege effizient sicherstellen","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die Schutzwaldpflege mit Seilkrananlagen dient in den meisten F\u00e4llen der Sicherheit von Mensch und Sachwerten. Sie ist von \u00f6ffentlichem Interesse. In zahlreichen F\u00e4llen gibt es Ber\u00fchrungspunkte zur Luftfahrtsicherheit. Das Bazl f\u00fchrt das Verfahren zur Bewilligung von Luftfahrthindernissen. Die Erfahrungen in der Schutzwaldpflege werfen folgende Fragen auf:</p><p>1. Wie viele Zwischenf\u00e4lle (im Luftraum aufgrund von Seilkrananlagen) wurden vor der Einf\u00fchrung des Verfahrens bzw. nach Einf\u00fchrung des Verfahrens beim Bazl registriert?</p><p>2. Wie stellt das Bazl sicher, dass alle Luftfahrthindernisse gemeldet werden, und wie gross ist die Dunkelziffer?</p><p>3. Wie viele Bewilligungen f\u00fcr Seilkrananlagen (als Luftfahrthindernis) werden j\u00e4hrlich erteilt?</p><p>4. Welche Prozessschritte (Ablauf) hat ein Gesuch von der Einreichung des Gesuchs bis zur Demontage der Seilkrananlage zu durchlaufen (es wird eine detaillierte Darstellung, wer welche Handlung vorzunehmen hat, erwartet)?</p><p>5. Wie lange dauert das Bewilligungsverfahren (durchschnittlich) vom Zeitpunkt der Anmeldung bei der kantonalen Meldestelle bis zur Erteilung der Bewilligung?</p><p>6. Welche durchschnittlichen Kosten verursacht die Bearbeitung eines Gesuchs im Bazl, und wie viele Stellenprozente setzt das Bazl f\u00fcr die Abwicklung der Gesuche bereit?</p><p>7. Der Bund stellt (gemeinsam mit den Kantonen) mit erheblichen \u00f6ffentlichen Mitteln die Schutzwaldpflege sicher. In wie vielen F\u00e4llen spielt eine zeitnahe Ausf\u00fchrung von forstlichen Arbeiten mit Seilkrananlagen f\u00fcr die Erf\u00fcllung der Schutzwaldpflege (zum Beispiel in Zusammenhang mit Waldschutz) eine Rolle?</p><p>8. Wie wirkt sich das Bewilligungsverfahren f\u00fcr Luftfahrthindernisse auf die Abwicklung der Schutzwaldpflege aus?</p>","ReasonText":null,"DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. F\u00fcr den Zeitraum vor der Einf\u00fchrung des Melde- bzw. Bewilligungsverfahrens gem\u00e4ss den Artikeln 63ff. der Verordnung \u00fcber die Infrastruktur der Luftfahrt (VIL; SR 748.131.1) vor \u00fcber zehn Jahren sind keine Zahlen zu Zwischenf\u00e4llen verf\u00fcgbar. Seit der Einf\u00fchrung des Bewilligungsverfahrens gab es durchschnittlich einen Zwischenfall pro Jahr.</p><p>2. Die fl\u00e4chendeckende Meldung der Luftfahrthindernisse wird vom Bundesamt f\u00fcr Zivilluftfahrt (Bazl) im Rahmen seiner gesetzlichen Aufsichtst\u00e4tigkeit - insbesondere durch Inspektionen - sowie durch stetige Informations- und Aufkl\u00e4rungsarbeit (auch im Rahmen von Veranstaltungen) sichergestellt. Angesichts der mehreren Tausend Objekte, die von ihren Eigent\u00fcmern als Luftfahrthindernisse gemeldet werden sollten, sch\u00e4tzt das Bazl die Dunkelziffer von nichtgemeldeten Hindernissen auf 5 bis 10 Prozent. In der Regel sind dies keine besonders gef\u00e4hrlichen Objekte, da solche sowohl durch die Bazl-Aufsicht als auch durch Pilotenmeldungen erkannt und erfasst werden.</p><p>3. J\u00e4hrlich bewilligt das Bazl rund 200 Seilkrananlagen als Luftfahrthindernisse, das sind rund 20 Prozent aller Luftfahrthindernis-Bewilligungen.</p><p>4. Nach Eingang des Gesuchs pr\u00fcft und erfasst das Bazl die Angaben, holt allenfalls Erg\u00e4nzungen des Gesuchs ein, h\u00f6rt soweit notwendig andere Stellen (beispielsweise das VBS) an und erl\u00e4sst die Bewilligungsverf\u00fcgung mit den n\u00f6tigen Sicherheitsmassnahmen und Befristungen als Auflagen. Unmittelbar nach der Meldung der Erstellung des Seilkranes durch den Eigent\u00fcmer l\u00f6st das Bazl soweit notwendig die entsprechenden Luftfahrtpublikationen aus. Der Eigent\u00fcmer (oder zu dessen Handen der Betreiber) der Seilkrananlage hat innert den angesetzten Fristen die Auflagen aus der Bewilligungsverf\u00fcgung umzusetzen und die Erf\u00fcllung derselben mittels Belegfotos (ebenfalls innert Frist) nachzuweisen. Das Bazl begleitet diesen Umsetzungsprozess und nimmt die Terminkontrolle sowie die \u00dcberwachung wahr. Schliesslich hat der Eigent\u00fcmer die Demontage des Objekts rechtzeitig dem Bazl zu melden.</p><p>5. Ein durchschnittliches Verfahren bis zur Erteilung der Bewilligung dauert rund 20 Tage.</p><p>6. Das Bazl setzt zurzeit f\u00fcr die Abwicklung aller Luftfahrthindernis-Gesuche 400 Stellenprozente ein und erhebt f\u00fcr die Bewilligung einer Seilkrananlage eine Geb\u00fchr von durchschnittlich 100 Franken. Die effektiven Kosten im Bazl liegen h\u00f6her. Indessen sind die Gesamtkosten f\u00fcr die Bewilligungsverfahren und die Aufsicht sowie f\u00fcr den Sachaufwand mit den vorhandenen Systemen ohne unverh\u00e4ltnism\u00e4ssigen Aufwand nicht bezifferbar.</p><p>7. Die mit dieser Frage nachgefragte Anzahl der beschriebenen F\u00e4lle kann lediglich gesch\u00e4tzt und einzig mit Erfahrungswerten unterlegt werden: Die Anzahl d\u00fcrfte bei rund 50 Prozent der F\u00e4lle liegen.</p><p>8. Das Bewilligungsverfahren wirkt sich positiv aus, da innert kurzer Zeit im Rahmen eines rechtlichen Verfahrens (unter Anh\u00f6rung der oft wenigen potenziell Betroffenen) die Interessen der Luftfahrtsicherheit und der Schutzwaldpflege aufgenommen werden und unter genau bestimmten Sicherheitsmassnahmen (soweit n\u00f6tig) in einer Bewilligungsverf\u00fcgung die Modalit\u00e4ten der Erstellung, des Betriebs und des Abbruchs der Seilkrananlage festgelegt werden. Zudem steht das Bazl den Eigent\u00fcmern/Betreibern der Seilkrananlagen zur Beantwortung aller damit verbundenen Fragen uneingeschr\u00e4nkt zur Verf\u00fcgung. Eine zus\u00e4tzliche Vereinfachung ist im Rahmen der laufenden VIL-Revision mit der Einf\u00fchrung einer blossen Registrierungspflicht f\u00fcr bestimmte Luftfahrthindernisse (darunter auch Seilkrananlagen in bestimmten H\u00f6henbereichen ab Grund) ab Anfang 2019 geplant.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1525824000000)\/","SubmittedBy":"von Siebenthal Erich","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1529020800000)\/","ResponsibleDepartment":9,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"UVEK","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"4|24|48|52","Category":null,"Modified":"\/Date(1690516520903)\/","SubmissionDate":"\/Date(1521072000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Staatspolitik|Finanzwesen|Verkehr|Umwelt"}}