{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183218,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183218,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183218,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183218,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183218,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183218,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183218,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183218,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183218,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183218,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183218,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183218,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183218,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183218,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183218,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183218,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183218,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183218,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3218","BusinessType":6,"BusinessTypeName":"Postulat","BusinessTypeAbbreviation":"Po.","Title":"Wirkungsvolle Massnahmen zur Verhinderung der Aussteuerung von Personen \u00fcber 55 Jahre","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Der Bundesrat wird gebeten, Alternativen zu Aussteuerung und Sozialhilfe f\u00fcr \u00fcber 55-J\u00e4hrige zu pr\u00fcfen.</p><p>Konkret soll das Sozialversicherungssystem so ausgestaltet werden, dass Personen ab 55 Jahren bei einem Stellenverlust in der Arbeitslosenversicherung versichert bleiben, wenn sie w\u00e4hrend mindestens 20 Jahren gearbeitet haben. In einem Bericht soll der Bundesrat die Voraussetzung und Folgen eines solchen Paradigmenwechsels aufzeigen.</p>","ReasonText":"<p>Erwerbsarbeitslose \u00fcber 55 Jahre haben es trotz langj\u00e4hriger Berufserfahrung besonders schwer, wieder eine existenzsichernde Arbeit zu finden. Die Folge ist ein Leben in wirtschaftlichen Schwierigkeiten bis zum Erreichen des AHV-Alters, und es ist oft verbunden mit der Anmeldung bei der Sozialhilfe. Zwischen 2010 und 2016 ist die Zahl der Sozialhilfeanmeldungen von Arbeitslosen \u00fcber 55 Jahre um 50,5 Prozent gestiegen. Von dieser Entwicklung sind zunehmend auch gut Qualifizierte betroffen.</p><p>Diese Entwicklung f\u00fchrt zu einem wachsenden und ungel\u00f6sten sozialen Problem. Die Schweizerische Konferenz f\u00fcr Sozialhilfe fordert deshalb griffigere und verbindlichere Ans\u00e4tze, \u00fcber Solidarit\u00e4tsappelle und freiwillige Massnahmen hinaus. Um eine bessere Absicherung von \u00e4lteren Erwerbslosen ausserhalb der Sozialhilfe sicherzustellen, soll eine Aussteuerung ab 55 Jahren vermieden werden. Damit wird das Problem der Arbeitslosigkeit \u00e4lterer Personen sachgerecht in der Arbeitslosenversicherung gel\u00f6st, und es wird wirksam verhindert, dass \u00e4ltere Personen bei einem Stellenverlust in die Sozialhilfe abgedr\u00e4ngt werden. </p><p>Bei diesem Paradigmenwechsel handelt es sich nicht einfach um eine Kostenverschiebung von der Sozialhilfe in die Arbeitslosenversicherung. Sondern es geht nach wie vor darum, \u00e4ltere stellensuchende Personen wenn immer m\u00f6glich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Daf\u00fcr sind die RAV besser geeignet als die Sozialdienste. Sie verf\u00fcgen \u00fcber effektivere Instrumente, die mit Blick auf die besonderen Bed\u00fcrfnisse \u00e4lterer Stellensuchender weiter differenziert werden k\u00f6nnen. Mit der Umsetzung des Inl\u00e4ndervorrangs werden die M\u00f6glichkeiten der RAV bei der Arbeitsvermittlung sogar noch erweitert. Die Verhinderung der Aussteuerung mit \u00fcber 55 Jahren kann deshalb kosteng\u00fcnstiger ausgestaltet werden als die heutige Praxis.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>\u00c4ltere Erwerbspersonen sind in der Schweiz generell gut in den Arbeitsmarkt integriert. Ihre Erwerbst\u00e4tigenquote ist im internationalen Vergleich sehr hoch und hat \u00fcber die letzten 20 Jahre weiter zugenommen. \u00c4ltere Erwerbspersonen sind zudem deutlich seltener von Entlassungen betroffen als j\u00fcngere und befinden sich h\u00e4ufiger in festen und stabilen Anstellungsverh\u00e4ltnissen. Sie verf\u00fcgen nach wie vor \u00fcber eine vergleichsweise tiefe Sozialhilfequote (alle Altersklassen: 3,3 Prozent; 46 bis 55-J\u00e4hrige: 3,4 Prozent; 56 bis 64-J\u00e4hrige: 2,9 Prozent - BFS, 2016). Ausgesteuerte Personen werden dabei nicht automatisch zu Sozialhilfebeziehenden, und nicht alle sozialhilfebeziehenden Personen \u00fcber 55 Jahre sind Ausgesteuerte der Arbeitslosenversicherung (ALV). Das von der Schweizerischen Konferenz f\u00fcr Sozialhilfe (Skos) vorgeschlagene Modell spr\u00e4che hingegen generell allen arbeitslosen Personen ab 55 Jahren, die den Wiedereinstieg ins Berufsleben w\u00e4hrend ihres Taggeldanspruchs bei der ALV nicht erreichen und nach heutigem System ausgesteuert werden, existenzsichernde Leistungen durch die ALV zu.</p><p>Mit dem demografischen Wandel nimmt die Bedeutung der \u00e4lteren Erwerbspersonen f\u00fcr den Schweizer Arbeitsmarkt weiter zu. Schon jeder f\u00fcnfte Erwerbst\u00e4tige in der Schweiz hat heute das 55. Lebensjahr \u00fcberschritten. Der Bundesrat verfolgt in seiner Arbeitsmarktpolitik die F\u00f6rderung der Erwerbsintegration bis zum und wenn m\u00f6glich \u00fcber das Pensionsalter hinaus. Mit Bestrebungen im Rahmen der Fachkr\u00e4fte-Initiative (FKI) wie der Sensibilisierung der Arbeitswelt setzt er sich in Zusammenarbeit mit allen beteiligten Akteuren f\u00fcr dieses Ziel ein. Trotz des tiefen Risikos, arbeitslos zu werden, nehmen die Instrumente der ALV R\u00fccksicht auf einen m\u00f6glichen schwierigeren Wiedereinstieg \u00e4lterer Arbeitsloser in den Arbeitsmarkt und sind auf deren rasche und dauerhafte Reintegration ausgerichtet. Eine \u00dcbernahme der Existenzsicherung durch die ALV steht diesem Ziel diametral entgegen. Die damit einhergehende Verschiebung der Anreize k\u00f6nnte sich gar kontraproduktiv auf die Erwerbsintegration \u00e4lterer Arbeitskr\u00e4fte auswirken.</p><p>Die vorgeschlagene Ausweitung der Zust\u00e4ndigkeit der ALV widerspricht zudem der grundlegenden Rolle, welche der ALV als Sozialversicherung in der sozialen Sicherung arbeitsloser Personen zukommt. Es besteht eine Aufgabenteilung zwischen der ALV nach Versicherungsregime und der Unterst\u00fctzung f\u00fcr Arbeitslose durch die kantonale Sozialhilfe. Mit den Beitr\u00e4gen an die ALV versichern sich die Beitragszahlenden gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit. Sie erhalten damit das Recht auf entsprechende zeitlich begrenzte Versicherungsleistungen f\u00fcr den Fall, dass sie ihre Stelle verlieren. Die Leistungen stehen in direktem Zusammenhang mit den eingezahlten Beitr\u00e4gen, sind entsprechend zeitlich begrenzt und eng an die Stellensuche gebunden. Ist das Recht auf Leistungen der ALV ausgesch\u00f6pft, kann die kantonale Sozialhilfe subsidi\u00e4re Massnahmen f\u00fcr die arbeitslosen Personen ergreifen. Falls die soziale Sicherung der arbeitslosen Personen weder durch die ALV noch durch die Sozialhilfe ausreichend gew\u00e4hrleistet ist, kann der Bund erg\u00e4nzende Vorschriften \u00fcber die Arbeitslosenf\u00fcrsorge erlassen. Der Bundesrat sieht angesichts der bestehenden Instrumente der sozialen Sicherung keinen Bedarf f\u00fcr einen Eingriff dieser Art. Ebenso sch\u00e4tzt der Bundesrat die bestehende Aufgabenteilung als wirksam und zielgerichtet ein. Die von der Skos vorgeschlagene Anpassung erachtet er weder als notwendig noch als zielf\u00fchrend f\u00fcr die Erwerbsintegration der \u00fcber 50-j\u00e4hrigen Erwerbspersonen.</p><p>Die aufgef\u00fchrte rechtliche Kompetenzordnung in der staatlichen Unterst\u00fctzung von arbeitslosen Personen wird in einem 2015 erstellten rechtlichen Gutachten des Bundesamtes f\u00fcr Justiz zur Auslegung von Artikel\u00a0114 Absatz\u00a05 der Bundesverfassung (Erlass von Vorschriften zur Arbeitslosenf\u00fcrsorge) erl\u00e4utert (Verwaltungspraxis der Bundesbeh\u00f6rden - VPB 2016.2, S. 15-31). Eine 2013 ver\u00f6ffentlichte Studie kommt ausserdem zum Ergebnis, dass die Reduktion der Taggelddauer f\u00fcr 50- bis 54-J\u00e4hrige im Rahmen der Avig-Revision 2003 im Durchschnitt einen leicht positiven Effekt auf das kurz- bis mittelfristige Einkommen sowie auf die Arbeitsmarktintegration hatte (Degen, Kathrin / Lalive, Rafael (2013)). Die bestehenden Analysen verdeutlichen, dass eine Ausweitung der Leistungen der ALV auf die Existenzsicherung der grunds\u00e4tzlichen Rolle und Zielsetzung der ALV in der sozialen Sicherung arbeitsloser Personen widerspr\u00e4che. Die Situation hat sich seit Ver\u00f6ffentlichung der Analysen nicht ver\u00e4ndert. Eine erneute Pr\u00fcfung erachtet der Bundesrat daher als nicht notwendig.</p><p>Angesichts der Situation \u00e4lterer Personen auf dem Arbeitsmarkt sowie der fokussierten Instrumente der ALV und der FKI wie auch der bestehenden Analysen zum Thema erachtet der Bundesrat eine Pr\u00fcfung der von der Skos vorgeschlagenen Regelung als nicht angezeigt.</p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposal":20,"FederalCouncilProposalText":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.","FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1525824000000)\/","SubmittedBy":"H\u00e4sler Christine","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1592524800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"28|44|2836","Category":null,"Modified":"\/Date(1690516353173)\/","SubmissionDate":"\/Date(1521072000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Soziale Fragen|Besch\u00e4ftigung und Arbeit|Sozialer Schutz"}}