{"d":{"__metadata":{"id":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183224,Language='DE')","uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183224,Language='DE')","type":"itsystems.Pd.DataServices.DataModel.Business"},"BusinessResponsibilities":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183224,Language='DE')/BusinessResponsibilities"}},"RelatedBusinesses":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183224,Language='DE')/RelatedBusinesses"}},"BusinessRoles":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183224,Language='DE')/BusinessRoles"}},"Publications":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183224,Language='DE')/Publications"}},"LegislativePeriods":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183224,Language='DE')/LegislativePeriods"}},"Sessions":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183224,Language='DE')/Sessions"}},"Preconsultations":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183224,Language='DE')/Preconsultations"}},"Bills":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183224,Language='DE')/Bills"}},"Councils":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183224,Language='DE')/Councils"}},"BusinessTypes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183224,Language='DE')/BusinessTypes"}},"Votes":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183224,Language='DE')/Votes"}},"SubjectsBusiness":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183224,Language='DE')/SubjectsBusiness"}},"BusinessStates":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183224,Language='DE')/BusinessStates"}},"Council":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183224,Language='DE')/Council"}},"Transcripts":{"__deferred":{"uri":"https://ws.parlament.ch/OData.svc/Business(ID=20183224,Language='DE')/Transcripts"}},"ID":20183224,"Language":"DE","BusinessShortNumber":"18.3224","BusinessType":8,"BusinessTypeName":"Interpellation","BusinessTypeAbbreviation":"Ip.","Title":"Die Kooperationen zwischen den kantonalen Universit\u00e4ten durch Anreize des Bundes f\u00f6rdern","Description":null,"InitialSituation":null,"Proceedings":null,"DraftText":null,"SubmittedText":"<p>Die \u00f6ffentlichen Ausgaben f\u00fcr Bildung stehen aus verschiedenen Gr\u00fcnden immer mehr unter Druck. Angesichts von 80 Hochschulstandorten und bestehenden Parallelangeboten sollen zur Kostenoptimierung bei den Hochschul-Finanzierungspartnern (Bund und Kantone) in Zukunft vermehrt M\u00f6glichkeiten der Zusammenarbeit zwischen kantonalen Universit\u00e4ten gepr\u00fcft werden. Im HFKG besteht die M\u00f6glichkeit f\u00fcr den Bund, mit projektgebundenen Beitr\u00e4gen die Schaffung von gemeinsamen Institutionen mehrerer Hochschulen finanziell zu unterst\u00fctzen. In der Vergangenheit ist es nur vereinzelt zu solchen Zusammenschl\u00fcssen oder zur Schaffung von regionalen oder nationalen Kompetenzzentren gekommen. Die einzelne kantonale Universit\u00e4t hat wenig bis keine Veranlassung, von sich aus Zusammenarbeitsm\u00f6glichkeiten mit anderen Universit\u00e4ten zu pr\u00fcfen. \u00c4ndern k\u00f6nnte man dieses Verhalten mit der Aufnahme von zus\u00e4tzlichen Anreizen durch den Bund in der n\u00e4chsten BFI-Botschaft. </p><p>In diesem Zusammenhang bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:</p><p>1. Ist er bereit, Kooperationen zwischen kantonalen Universit\u00e4ten aktiv zu f\u00f6rdern?</p><p>2. Ist es denkbar, dass in der n\u00e4chsten BFI-Botschaft ein zus\u00e4tzlicher F\u00f6rdermittel-Betrag reserviert wird f\u00fcr finanzielle Anreizinstrumente, die es lohnend erscheinen lassen, Kooperationen wie die Zusammenlegung von Ausbildungsg\u00e4ngen usw. seitens der kantonalen Hochschulen anzustreben?</p><p>3. Sieht er andere M\u00f6glichkeiten, vermehrt Kooperationen zwischen kantonalen Universit\u00e4ten zu f\u00f6rdern, als ausschliesslich mit projektgebundenen Beitr\u00e4gen gem\u00e4ss Artikel\u00a059 HFKG?</p>","ReasonText":"<p>Ohne finanzielle Anreize durch den Bund werden keine Zusammenlegungen von Studieng\u00e4ngen zwischen kantonalen Universit\u00e4ten erfolgen. Dabei gilt es zu beachten, dass die Qualit\u00e4t von Ausbildungsg\u00e4ngen bei der Realisierung nicht leiden darf, es muss Exzellenz angestrebt werden. Auch f\u00fcr die Dozierenden und Studierenden muss das Resultat ertr\u00e4glich sein. Nicht zu vernachl\u00e4ssigen ist auch die Reputation der einzelnen Universit\u00e4t. Die Ideen, welche von Avenir Suisse zur Hochschulpolitik und -finanzierung beigesteuert werden, k\u00f6nnen dabei hilfreich sein. Swissuniversities und das SBFI sind gefordert, in der n\u00e4chsten BFI-Botschaft Instrumente vorzusehen, welche Kooperationsprozesse erm\u00f6glichen, die f\u00fcr die Tr\u00e4gerkantone finanziell lohnend sind.</p>","DocumentationText":null,"MotionText":null,"FederalCouncilResponseText":"<p>1. Hochschulen verf\u00fcgen \u00fcber ein hohes Mass an gesetzlich verankerter Autonomie und bestimmen in eigener Regie und im Einklang mit ihrem Tr\u00e4ger die Angebote in Lehre, Forschung und Dienstleistungen. Dazu geh\u00f6ren auch Entscheidungen \u00fcber Zusammenschl\u00fcsse, Kooperationen oder die Schaffung von Kompetenzzentren. Der Bund hat keine allgemeine Kompetenz, eine Aufgabenteilung oder Kooperationen unter den Hochschulen vorzugeben. Die Hochschulen agieren traditionell in einem Spannungsfeld von Wettbewerb und Zusammenarbeit. In der Vergangenheit fanden schon verschiedene Kooperationen und Arbeitsteilungen statt (z. B. im Rahmen von \"Arc l\u00e9manique\" u. a. Transfer von Chemie, Mathematik und Physik von der Uni Lausanne an die EPFL und Zusammenlegung der Pharmazie der Uni Lausanne und der Uni Genf nach Genf; Zusammenarbeit in Benefri). Solche Kooperationen und Aufgabenteilungen wurden auch angeregt und unterst\u00fctzt mit projektgebundenen Beitr\u00e4gen des Bundes nach dem bisherigen Universit\u00e4tsf\u00f6rderungsgesetz. Auch unter dem neuen Hochschulf\u00f6rderungs- und -koordinationsgesetz vom 30. September 2011 (HFKG) kann die Schweizerische Hochschulkonferenz (SHK) mit projektgebundenen Beitr\u00e4gen Aufgaben von gesamtschweizerischer hochschulpolitischer Bedeutung unterst\u00fctzen. Dazu geh\u00f6ren nach Artikel\u00a059 HFKG auch kostenoptimierende Projekte, wie z. B. die Bildung von Kompetenzzentren oder die Aufgabenteilung unter den Hochschulen. Solche Vorhaben werden auch im Rahmen des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 \u00fcber die F\u00f6rderung der Forschung und der Innovation finanziert. Mit den nationalen Forschungsschwerpunkten beispielsweise st\u00e4rkt der Bund strategisch wichtige Forschungsbereiche \u00fcber die Etablierung von Kompetenzzentren, wobei auch die Kr\u00e4ftekonzentration und die Arbeitsteilung unter den Institutionen gef\u00f6rdert werden.</p><p>2. Die SHK beschliesst 2019 im Hinblick auf die Botschaft zur F\u00f6rderung von Bildung, Forschung und Innovation 2021-2024 eine gesamtschweizerische hochschulpolitische Koordination sowie eine Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen. Die SHK hat am 23. November 2017 Swissuniversities beauftragt, ihr bis Ende 2018 einen entsprechenden Antrag vorzulegen. Zu den Vorgaben der SHK f\u00fcr diesen Antrag geh\u00f6rt, dass Swissuniversities M\u00f6glichkeiten von Portfoliobereinigungen und Aufgabenteilungen zwischen den Hochschulen und Hochschultypen identifiziert und Vorschl\u00e4ge f\u00fcr deren Umsetzung unterbreitet. Solche Vorhaben k\u00f6nnten insbesondere mit projektgebundenen Beitr\u00e4gen finanziert werden. Zudem sind Aussagen zum Bedarf an Beitr\u00e4gen f\u00fcr gemeinsame Infrastruktureinrichtungen (Art. 47 Abs. 3 HFKG) gefragt. Swissuniversities soll \u00fcberdies einen Antrag unterbreiten, der die besonders kostenintensiven Bereiche sowie die darin vorgesehene Aufgabenteilung aufzeigt. Durch eine entsprechende Schwerpunktbildung in Lehre und Forschung soll eine h\u00f6here Kosteneffizienz bei der Verwendung der \u00f6ffentlichen Mittel unter Wahrung oder Steigerung der Qualit\u00e4t erreicht werden (Art. 40 HFKG). Gem\u00e4ss HFKG k\u00f6nnen einem Hochschultr\u00e4ger, der den Beschl\u00fcssen zur Aufgabenteilung in besonders kostenintensiven Bereichen nicht nachkommt, die Bundesbeitr\u00e4ge gek\u00fcrzt oder verweigert werden (Art. 40 Abs. 3 HFKG).</p><p>3. Mit den erw\u00e4hnten spezifischen Instrumenten des HFKG sowie den Instrumenten der Forschungsf\u00f6rderung hat der Bund im Rahmen seiner Zust\u00e4ndigkeiten die Voraussetzung geschaffen, um die Hochschulen und ihre Tr\u00e4ger darin zu unterst\u00fctzen, Kooperationsprojekte und Arbeitsteilungen zu realisieren. In diesem Sinne liegt die Verantwortung bei den Hochschulen und ihren Tr\u00e4gern, diesen Rahmen bestm\u00f6glich zu nutzen und allenfalls mit eigenen Massnahmen zu erg\u00e4nzen.</p>  Antwort des Bundesrates.","FederalCouncilProposal":8,"FederalCouncilProposalText":null,"FederalCouncilProposalDate":"\/Date(1525824000000)\/","SubmittedBy":"Eymann Christoph","BusinessStatus":229,"BusinessStatusText":"Erledigt","BusinessStatusDate":"\/Date(1529020800000)\/","ResponsibleDepartment":8,"ResponsibleDepartmentName":"Departement f\u00fcr Wirtschaft, Bildung und Forschung","ResponsibleDepartmentAbbreviation":"WBF","IsLeadingDepartment":true,"Tags":"24|32","Category":null,"Modified":"\/Date(1690516334720)\/","SubmissionDate":"\/Date(1521072000000)\/","SubmissionCouncil":1,"SubmissionCouncilName":"Nationalrat","SubmissionCouncilAbbreviation":"NR","SubmissionSession":5012,"SubmissionLegislativePeriod":50,"FirstCouncil1":1,"FirstCouncil1Name":"Nationalrat","FirstCouncil1Abbreviation":"NR","FirstCouncil2":null,"FirstCouncil2Name":null,"FirstCouncil2Abbreviation":null,"TagNames":"Finanzwesen|Bildung"}}